Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Blutzuckerteststreifen für das Land Brandenburg mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sogenannten „Open-House-Verfahrens“
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Blutzuckerteststreifen für das Land Brandenburg im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Verfahrens“. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Anbietern von Blutzuckerteststreifen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V angeboten. Interessierte Anbieter können dazu bei der unter l.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen anfordern. Um die Eignung der interessierten Unternehmen zu gewährleisten, ist es zunächst erforderlich die Teilnahmeunterlagen einzureichen. Der Versand der Verträge erfolgt im Anschluss an die Prüfung. Mit jedem Anbieter, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.9.2014. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Sollte die AOK Nordost während der Vertragslaufzeit für Blutzuckerteststreifen eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-08-12
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Auftragsbekanntmachung
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2014-08-29
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2014-10-16
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2014-11-12
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2014-11-21
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2015-03-18
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2015-06-16
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2015-06-16
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2015-06-16
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2015-07-16
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Ergänzende Angaben
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2015-07-16
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2015-08-13
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2015-10-13
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2016-06-14
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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