Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen. Jederzeitige Beitrittsmöglichkeit aller interessierten pharmazeutischen Unternehmen im Rahmen eines „open-house“ – Verfahrens innerhalb des Zeitraumes vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2016
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.1.2015 bis 31.12.2016 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen pro Los abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.1.2015, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 8.12.2014 bei der IKK classic eingehen. Bei Eingang der Unterlagen bis zum 8. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 8. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zu einer Vereinbarung für ein oder mehrere der genannten Wirkstoffe ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 8.11.2016. Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“ – Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.12.2016. Die Bekanntgabe findet im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union statt, um transparent und weiträumig über die Absichten der IKK classic zu informieren. Da für „open-house“ – Verfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht, wird ersatzhalber das Formular für die Auftragsbekanntmachung offener Verfahren i. S. der Vergabekoordinationsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts genutzt. Hieraus ergibt sich keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind. Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK classic
Postanschrift: Tannenstraße 4 b
Postleitzahl: 01099
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.ikk-classic.de🌏
E-Mail: open-house@ikk-classic.de📧
Fax: +49 351429222699 📠
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende formlose Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende formlose Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.1.2015 bis 31.12.2016 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen pro Los abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.1.2015, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 8.12.2014 bei der IKK classic eingehen. Bei Eingang der Unterlagen bis zum 8. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 8. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zu einer Vereinbarung für ein oder mehrere der genannten Wirkstoffe ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 8.11.2016. Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“ – Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.12.2016.
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.1.2015 bis 31.12.2016 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen pro Los abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.1.2015, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 8.12.2014 bei der IKK classic eingehen. Bei Eingang der Unterlagen bis zum 8. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 8. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zu einer Vereinbarung für ein oder mehrere der genannten Wirkstoffe ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 8.11.2016. Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“ – Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.12.2016.
Die Bekanntgabe findet im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union statt, um transparent und weiträumig über die Absichten der IKK classic zu informieren. Da für „open-house“ – Verfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht, wird ersatzhalber das Formular für die Auftragsbekanntmachung offener Verfahren i. S. der Vergabekoordinationsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts genutzt. Hieraus ergibt sich keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind.
Die Bekanntgabe findet im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union statt, um transparent und weiträumig über die Absichten der IKK classic zu informieren. Da für „open-house“ – Verfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht, wird ersatzhalber das Formular für die Auftragsbekanntmachung offener Verfahren i. S. der Vergabekoordinationsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts genutzt. Hieraus ergibt sich keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Aripiprazol
Kurze Beschreibung: Aripiprazol.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Budesonid/Formoterol
Kurze Beschreibung: Budesonid/Formoterol.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Eplerenon
Kurze Beschreibung: Eplerenon.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Escitalopram
Kurze Beschreibung: Escitalopram.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Glatirameracetat
Kurze Beschreibung: Glatirameracetat.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Levodopa/Carbidopa/Entacapon
Kurze Beschreibung: Levodopa/Carbidopa/Entacapon.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Moxifloxacin
Kurze Beschreibung: Moxifloxacin.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Pregabalin
Kurze Beschreibung: Pregabalin.
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Urapidil
Kurze Beschreibung: Urapidil.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zusätzlich zu den Eigenerklärungen (Vorlagen werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt; siehe II.1.5)) muss ein Handelsregisterauszug vorgelegt werden, nicht älter als 1.5.2014.
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) im Sinne des § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Verfahrensrügen nach § 107 GWB sind als solche ausdrücklich darzustellen. Die Vergabestelle weist diesbezüglich insbesondere auf die Unzulässigkeiten eines solchen Antrags gemäß § 107 Abs. 3 Sätze 1 bis 4 GWB hin.
Quelle: OJS 2014/S 222-392045 (2014-11-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Vertragsbeginn ist der 1.1.2015.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.12.2014.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.12.2014.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Auftragsvergabe
1️⃣
Name: betapharm Arzneimittel GmbH
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Glenmark Arzneimittel GmbH
3️⃣
Name: ratiopharm GmbH
4️⃣
Name: TAD Pharma GmbH
5️⃣
Name: AstraZeneca GmbH
6️⃣
Name: TEVA GmbH
7️⃣
Name: AbZ Pharma GmbH
8️⃣
9️⃣
Name: 1A Pharma GmbH
1️⃣0️⃣
1️⃣1️⃣
Name: Actavis Deutschland GmbH & Co. KG
1️⃣2️⃣
Name: ALIUD PHARMA GmbH
1️⃣3️⃣
1️⃣4️⃣
1️⃣5️⃣
Name: Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG
4️⃣5️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
2
12
3
8
9
5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Siegbert Birnbaum
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle verweist auf den § 101b GWB, insbesondere auf das Fristende zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Vertragsbeginn ist der 1.2.2015.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.1.2015.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.1.2015.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Auftragsvergabe
Name: Zentiva Pharma GmbH
Lundbeck GmbH
kohlpharma GmbH
Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2015/S 011-014720 (2015-01-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-02-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Vertragsbeginn ist der 1.3.2015.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.2.2015.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.2.2015.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Auftragsvergabe
Name: Pfizer Deutschland GmbH
Medicopharm AG
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle verweist auf den § 101b GWB. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle verweist auf den § 101b GWB. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Vertragsbeginn ist der 1.4.2015.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.3.2015.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.3.2015.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Vertragsbeginn ist der 1.5.2015.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.4.2015.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.4.2015.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle verweist auf den § 101 b GWB. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle verweist auf den § 101 b GWB. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Vertragsbeginn ist der 1.7.2015.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.6.2015.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.6.2015.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Vertragsbeginn ist der 1.8.2015.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.7.2015.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.7.2015.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Vertragsbeginn ist der 1.9.2015.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.8.2015.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.8.2015.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Vertragsbeginn ist der 1.10.2015.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.9.2015.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.9.2015.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Quelle: OJS 2015/S 183-332146 (2015-09-17)
Ergänzende Angaben (2015-10-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Vertragsbeginn ist der 01.01.2016.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.12.2015.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.12.2015.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2004/18/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Vertragsbeginn ist der 1.2.2016.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.1.2016.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.1.2016.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Vertragsbeginn ist der 1.3.2016.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.2.2016.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.2.2016.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-08 📅
Name: ARISTO Pharma GmbH
Quelle: OJS 2016/S 034-054763 (2016-02-15)
Vertragsbeginn ist der 1.7.2016.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.6.2016.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs- Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.6.2016.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs- Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-09 📅
Name: AAA-Pharma GmbH
Quelle: OJS 2016/S 116-206581 (2016-06-15)
Vertragsbeginn ist der 1.8.2016.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.7.2016.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.7.2016.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-08 📅
Name: Orifarm GmbH
Quelle: OJS 2016/S 137-248407 (2016-07-14)
Vertragsbeginn ist der 1.11.2016.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.10.2016.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts.. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2)) beziehen sich auf den Stand 8.10.2016.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts.. Die Angaben unter Ziffer VI.3) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABl. EU 2014/S 222-392045 vom 18.11.2014 verwiesen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-08 📅
Name: Mylan dura GmbH
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsbereich Arzneimittel
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle verweist auf den § 135 Absatz 2 GWB. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle verweist auf den § 135 Absatz 2 GWB. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.