Abschluss von je einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von FFP1- und FFP2-Masken
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden offenen Verfahrens jeweils eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung von FPP1- und FFP2-Masken abzuschließen.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-21.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-02-21 | Auftragsbekanntmachung |
| 2014-05-26 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2014-02-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schutzausrüstung
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schutzausrüstung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzpd.de 🌏
E-Mail: za5.2.lzpd@polizei.nrw.de 📧
Telefon: +49 20341757513 📞
Fax: +49 20341756998 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 040-065869
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge:
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von FFP1-Masken
Kurze Beschreibung:
Dauer: 48 Monate
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von FFP2-Masken
Kurze Beschreibung:
Referenznummer: ZA 5.2/21028828/He
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordrhein-Westfalen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Kautionen und Garantien: Es werden keine Kautionen und Sicherheiten gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es wird auf die Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-05-23 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet ZA 5.2 - Vergabe
Ramona Hertwig
Internetadresse: www.lzpd.de 🌏
Name: Vergabemarktplatz NRW
URL der Dokumente: www.evergabe.nrw.de 🌏
Name: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47058
Kontaktperson: Angebotssammelstelle
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZA 5.2/21028828/He
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131 📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Fax: +49 20341756998 📠
Quelle: OJS 2014/S 040-065869 (2014-02-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schutzausrüstung
Menge oder Umfang:
Los 1: Im Zuge des Loses 1 des vorliegenden offenen Verfahrens soll mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von FFP1-Masken abgeschlossen werden.Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren.Als Erstmenge werden 1.322.680 FFP1-Masken aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Der Abruf der Erstmenge erfolgt zusammen mit der Zuschlagserteilung. Die gesamte Erstmenge ist seitens des Auftragnehmers schnellstmöglich spätestens jedoch innerhalb von 6 Wochen ab dem Eingang des Abrufschreibens beim Auftragnehmer an die auf dem Abrufschreiben benannte Anschrift im Land Nordrhein-Westfalen zu liefern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer auf dem Abrufschreiben mitteilen, ob die Erstmenge als Gesamtmenge oder in zwei Teilmengen zu liefern ist. Die auftragnehmerseitige Verpflichtung zur Einhaltung der vorstehenden Ausführungsfrist bleibt hiervon unberührt.Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung können über die Erstmenge hinaus keine Mindest- bzw. Höchstabnahmemengen garantiert werden. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers über die Erstmenge hinaus keine Verpflichtung zur Bestellung. Es wird jedoch geschätzt, dass im Zuge der Vertragslaufzeit ca. 1.322.680 weitere FFP1-Masken aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.Für alle über die Erstmenge hinausgehenden Abrufe aus der Rahmenvereinbarung mit einem Umfang von bis zu 1.322.680 FFP1-Masken gilt ebenfalls eine Maximallieferzeit von sechs Wochen ab dem Eingang des jeweiligen Abrufschreibens beim Auftragnehmer.Los 2: Im Zuge des Loses 2 des vorliegenden offenen Verfahrens soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung von FFP2-Masken abgeschlossen werden.Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren.Als Erstmenge werden 229.700 FFP2-Masken aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Der Abruf der Erstmenge erfolgt zusammen mit der Zuschlagserteilung. Die gesamte Erstmenge ist seitens des Auftragnehmers schnellstmöglich spätestens jedoch innerhalb von 6 Wochen ab dem Eingang des Abrufschreibens beim Auftragnehmer an die auf dem Abrufschreiben benannte Anschrift im Land Nordrhein-Westfalen zu liefern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer auf dem Abrufschreiben mitteilen, ob die Erstmenge als Gesamtmenge oder in zwei Teilmengen zu liefern ist. Die auftragnehmerseitige Verpflichtung zur Einhaltung der vorstehenden Ausführungsfrist bleibt hiervon unberührt.Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung können über die Erstmenge hinaus keine Mindest- bzw. Höchstabnahmemengen garantiert werden. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers über die Erstmenge hinaus keine Verpflichtung zur Bestellung. Es wird jedoch geschätzt, dass im Zuge der Vertragslaufzeit ca. 229.700 weitere FFP2-Masken aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.Für alle über die Erstmenge hinausgehenden Abrufe aus der Rahmenvereinbarung mit einem Umfang von bis zu 229.700 FFP2-Masken gilt ebenfalls eine Maximallieferzeit von sechs Wochen ab dem Eingang des jeweiligen Abrufschreibens beim Auftragnehmer.Geschätzter Wert ohne MwSt: Währung: EUR.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schutzausrüstung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postleitzahl: 47059
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzpd.de 🌏
E-Mail: za5.2.lzpd@polizei.nrw.de 📧
Telefon: +49 20341757513 📞
Fax: +49 20341756998 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-21 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 040-065869
ABl. S-Ausgabe: 40
Zusätzliche Informationen
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren und über den Vergabemarktplatz NRW einen Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens stellen.
Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes, der Sicherungskopie und des/der Angebotsmuster/s werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet.
Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0YRJM
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge:
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Währung: EUR.
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden offenen Verfahrens jeweils eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung von FPP1- und FFP2-Masken abzuschließen.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen.
Bezeichnung des Loses: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von FFP1-Masken
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des Loses 1 des vorliegenden offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von FFP1-Masken abzuschließen.
Menge oder Umfang: Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren.Als Erstmenge werden 1.322.680 FFP1-Masken aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Der Abruf der Erstmenge erfolgt zusammen mit der Zuschlagserteilung. Die gesamte Erstmenge ist seitens des Auftragnehmers schnellstmöglich spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen ab dem Eingang des Abrufschreibens beim Auftragnehmer an die auf dem Abrufschreiben benannte Anschrift im Land Nordrhein-Westfalen zu liefern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer auf dem Abrufschreiben mitteilen, ob die Erstmenge als Gesamtmenge oder in zwei Teilmengen zu liefern ist. Die auftragnehmerseitige Verpflichtung zur Einhaltung der vorstehenden Ausführungsfrist bleibt hiervon unberührt.Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung können über die Erstmenge hinaus keine Mindest- bzw. Höchstabnahmemengen garantiert werden. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers über die Erstmenge hinaus keine Verpflichtung zur Bestellung. Es wird jedoch geschätzt, dass im Zuge der Vertragslaufzeit ca. 1.322.680 weitere FFP1-Masken aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.Für alle über die Erstmenge hinausgehenden Abrufe aus der Rahmenvereinbarung mit einem Umfang von bis zu 1.322.680 FFP1-Masken gilt ebenfalls eine Maximallieferzeit von 6 Wochen ab dem Eingang des jeweiligen Abrufschreibens beim Auftragnehmer.Geschätzter Wert ohne MwSt: Währung: EUR.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren.
Als Erstmenge werden 1.322.680 FFP1-Masken aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Der Abruf der Erstmenge erfolgt zusammen mit der Zuschlagserteilung. Die gesamte Erstmenge ist seitens des Auftragnehmers schnellstmöglich spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen ab dem Eingang des Abrufschreibens beim Auftragnehmer an die auf dem Abrufschreiben benannte Anschrift im Land Nordrhein-Westfalen zu liefern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer auf dem Abrufschreiben mitteilen, ob die Erstmenge als Gesamtmenge oder in zwei Teilmengen zu liefern ist. Die auftragnehmerseitige Verpflichtung zur Einhaltung der vorstehenden Ausführungsfrist bleibt hiervon unberührt.
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Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung können über die Erstmenge hinaus keine Mindest- bzw. Höchstabnahmemengen garantiert werden. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers über die Erstmenge hinaus keine Verpflichtung zur Bestellung. Es wird jedoch geschätzt, dass im Zuge der Vertragslaufzeit ca. 1.322.680 weitere FFP1-Masken aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
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Für alle über die Erstmenge hinausgehenden Abrufe aus der Rahmenvereinbarung mit einem Umfang von bis zu 1.322.680 FFP1-Masken gilt ebenfalls eine Maximallieferzeit von 6 Wochen ab dem Eingang des jeweiligen Abrufschreibens beim Auftragnehmer.
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Währung: EUR.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von FFP2-Masken
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des Loses 2 des vorliegenden offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von FFP2-Masken abzuschließen.
Menge oder Umfang: Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren.Als Erstmenge werden 229.700 FFP2-Masken aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Der Abruf der Erstmenge erfolgt zusammen mit der Zuschlagserteilung. Die gesamte Erstmenge ist seitens des Auftragnehmers schnellstmöglich spätestens jedoch innerhalb von 6 Wochen ab dem Eingang des Abrufschreibens beim Auftragnehmer an die auf dem Abrufschreiben benannte Anschrift im Land Nordrhein-Westfalen zu liefern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer auf dem Abrufschreiben mitteilen, ob die Erstmenge als Gesamtmenge oder in zwei Teilmengen zu liefern ist. Die auftragnehmerseitige Verpflichtung zur Einhaltung der vorstehenden Ausführungsfrist bleibt hiervon unberührt.Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung können über die Erstmenge hinaus keine Mindest- bzw. Höchstabnahmemengen garantiert werden. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers über die Erstmenge hinaus keine Verpflichtung zur Bestellung. Es wird jedoch geschätzt, dass im Zuge der Vertragslaufzeit ca. 229.700 weitere FFP2-Masken aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.Für alle über die Erstmenge hinausgehenden Abrufe aus der Rahmenvereinbarung mit einem Umfang von bis zu 229.700 FFP2-Masken gilt ebenfalls eine Maximallieferzeit von sechs Wochen ab dem Eingang des jeweiligen Abrufschreibens beim Auftragnehmer.Geschätzter Wert ohne MwSt: Währung: EUR.
Als Erstmenge werden 229.700 FFP2-Masken aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Der Abruf der Erstmenge erfolgt zusammen mit der Zuschlagserteilung. Die gesamte Erstmenge ist seitens des Auftragnehmers schnellstmöglich spätestens jedoch innerhalb von 6 Wochen ab dem Eingang des Abrufschreibens beim Auftragnehmer an die auf dem Abrufschreiben benannte Anschrift im Land Nordrhein-Westfalen zu liefern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer auf dem Abrufschreiben mitteilen, ob die Erstmenge als Gesamtmenge oder in zwei Teilmengen zu liefern ist. Die auftragnehmerseitige Verpflichtung zur Einhaltung der vorstehenden Ausführungsfrist bleibt hiervon unberührt.
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Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung können über die Erstmenge hinaus keine Mindest- bzw. Höchstabnahmemengen garantiert werden. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers über die Erstmenge hinaus keine Verpflichtung zur Bestellung. Es wird jedoch geschätzt, dass im Zuge der Vertragslaufzeit ca. 229.700 weitere FFP2-Masken aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden.
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Für alle über die Erstmenge hinausgehenden Abrufe aus der Rahmenvereinbarung mit einem Umfang von bis zu 229.700 FFP2-Masken gilt ebenfalls eine Maximallieferzeit von sechs Wochen ab dem Eingang des jeweiligen Abrufschreibens beim Auftragnehmer.
Los 1: Im Zuge des Loses 1 des vorliegenden offenen Verfahrens soll mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von FFP1-Masken abgeschlossen werden.
Als Erstmenge werden 1.322.680 FFP1-Masken aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Der Abruf der Erstmenge erfolgt zusammen mit der Zuschlagserteilung. Die gesamte Erstmenge ist seitens des Auftragnehmers schnellstmöglich spätestens jedoch innerhalb von 6 Wochen ab dem Eingang des Abrufschreibens beim Auftragnehmer an die auf dem Abrufschreiben benannte Anschrift im Land Nordrhein-Westfalen zu liefern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer auf dem Abrufschreiben mitteilen, ob die Erstmenge als Gesamtmenge oder in zwei Teilmengen zu liefern ist. Die auftragnehmerseitige Verpflichtung zur Einhaltung der vorstehenden Ausführungsfrist bleibt hiervon unberührt.
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Für alle über die Erstmenge hinausgehenden Abrufe aus der Rahmenvereinbarung mit einem Umfang von bis zu 1.322.680 FFP1-Masken gilt ebenfalls eine Maximallieferzeit von sechs Wochen ab dem Eingang des jeweiligen Abrufschreibens beim Auftragnehmer.
Los 2: Im Zuge des Loses 2 des vorliegenden offenen Verfahrens soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Lieferung von FFP2-Masken abgeschlossen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordrhein-Westfalen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend unter der Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot (der Angebotsvordruck VOL 07 EG kann vom Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden) vorzulegen.
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Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die unter der Ziffer III.2.1) geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf diese Nachforderung. Weitergehend behält der Auftraggeber sich das Recht vor, insofern einzelne unter der Ziffer III.2.1) geforderte Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter – unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes – aufzufordern, diese Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.
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Eine Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise (Vordruck VOL 05z EG) kann zudem beim Vergabemarktplatz NRW -www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.
Auflistung der Unterlagen:
— Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach…
… den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (Zwingend im Original vorzulegen! Der entsprechende Vordruck VOL 05b EG kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.),
… § 6 EG VOL/A (Zwingend im Original vorzulegen! Der entsprechende Vordruck VOL 05c EG kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden.),
— Zutreffend ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Zwingend im Original vorzulegen! Der entsprechende Vordruck VOL 05g EG kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.),
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— Unterschriebene Bietererklärungen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie dem Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (Zwingend im Original vorzulegen! Der entsprechende Vordruck kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.)
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Bei sonstigen Nachunternehmern, das heißt solchen Nachunternehmern auf deren Kapazitäten sich ein Bieter nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung in seinem Angebot beruft, ist eine vom Bieter vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Zuverlässigkeit von Nachunternehmern vorzulegen! (Zwingend im Original vorzulegen! Der entsprechende Vordruck kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.) Darüber hinaus hat der Bieter mit seinem Angebot den von ihm ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck „Übersicht der beabsichtigten Nachunternehmerleistungen“ vorzulegen. Mit Angebotsabgabe sind Art und Umfang der vorgesehenen Nachunternehmerleistung/en in dem Vordruck anzugeben. Der/die Name/n und die Anschrift/en des/der Nachunternehmer/s sind dem Auftraggeber auf Verlangen spätestens vor Erteilung des Zuschlages mitzuteilen. (Zwingend im Original vorzulegen! Der entsprechende Vordruck kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.)
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Hinweis: Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, die unter Ziffer III.2.1) geforderten Unterlagen des/der entsprechenden Nachunternehmer/s anzufordern.
Bietergemeinschaften müssen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die unter der Ziffer III.2.1) geforderten Unterlagen mit dem Angebot vorlegen. Zudem müssen Bietergemeinschaften die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Einreichung des Angebotes vorlegen. (Zwingend im Original vorzulegen! Dies bezieht sich insbesondere auf die Unterschriften aller Mitglieder der Bietergemeinschaft. Der entsprechende Vordruck kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.)
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Es werden keine Angaben und Formalitäten zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gefordert.
Mindeststandards: Keine.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es werden keine Angaben und Formalitäten zur technischen Leistungsfähigkeit gefordert.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Es werden keine Kautionen und Sicherheiten gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Es wird auf die Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind bei gesamtschuldnerischer Haftung ausdrücklich zugelassen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter hat mit seinem Angebot
— die unterschriebene Besondere Vertragsbedingung zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Frauenförderung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (Zwingend im Original vorzulegen! Der entsprechende Vordruck VOL 08c EG kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.)
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und
— die zutreffend ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Zwingend im Original vorzulegen! Der entsprechende Vordruck VOL 05i EG kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.)
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vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, insoweit diese bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf diese Nachforderung. Weitergehend behält der Auftraggeber sich das Recht vor, insofern die geforderten Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter – unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, die Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch.
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Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass das Angebot eines Bieters bei der Bezuschlagung keine Berücksichtigung finden wird, wenn der Bieter auf der Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Vordruck VOL 05i EG) unter Ziffer 2.3 die dritte oder vierte Ausnahme angekreuzt hat und die von ihm in diesem Zusammenhang angegebenen Gründe bzw. Erläuterungen zum Nachweis des Zutreffens der Ausnahme unzutreffend und nicht einschlägig sind.
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Der Auftraggeber behält sich gemäß § 3 Abs. 3 RVO TVgG-NRW das Recht vor, sofern Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Bieter ausnahmsweise aufgrund seiner Unternehmenssituation nicht in der Lage sein könnte, eine ergänzende Ausführungsbedingung zu erfüllen, von deren vertraglicher Umsetzung abzusehen, insoweit der Bieter nachweist, dass
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1. es ihm aus objektiv belegbaren Gründen unmöglich ist, Nachhaltigkeitsaspekte beim konkreten öffentlichen Auftrag zu berücksichtigen bzw. die entsprechenden Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen umzusetzen,
2. die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Hinblick auf das Volumen des öffentlichen Auftrags und/oder der Anzahl der konkret mit dem öffentlichen Auftrag eingesetzten Beschäftigten im Verhältnis zum Gesamtumsatz des Betriebes und/oder der gesamten Belegschaft des Betriebes unverhältnismäßig und unzumutbar ist
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oder
3. er bereits alle in § 17 RVO TVgG NRW genannten Maßnahmen der Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Unternehmen umgesetzt hat.
Als von der vorstehenden Regelung betroffene ergänzende Ausführungsbedingungen gelten die Besondere Vertragsbedingung zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Frauenförderung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und die Inhalte der Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
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Darüber hinaus hat der Auftragnehmer, insofern er im Rahmen der Leistungserbringung auf die Kapazitäten von Nachunternehmern zurückgreift, auf Verlangen dem Auftraggeber die von seinem/n Nachunternehmer/n unterschriebene Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) (Der entsprechende Vordruck VOL 08b EG kann beim Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – abgerufen werden.) vorzulegen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-05-23 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Sachgebiet ZA 5.2 - Vergabe
Ramona Hertwig
Internetadresse: www.lzpd.de 🌏
Name: Vergabemarktplatz NRW
URL der Dokumente: www.evergabe.nrw.de 🌏
Name: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 47058
Kontaktperson: Angebotssammelstelle
Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZA 5.2/21028828/He
Zusätzliche Informationen
Alle Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz NRW – www.evergabe.nrw.de – in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Um die Vergabeunterlagen des hiesigen Vergabeverfahrens kostenfrei herunterladen zu können, muss der Bieter sich auf dem Vergabemarktplatz NRW registrieren und über den Vergabemarktplatz NRW einen Antrag auf Freischaltung für den Projektraum des vorliegenden Vergabeverfahrens stellen.
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Die Kosten/der Aufwand des Bieters für die Erstellung und Einreichung des Angebotes, der Sicherungskopie und des/der Angebotsmuster/s werden/wird vom Auftraggeber nicht erstattet.
Insoweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen, die nicht die Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW betreffen, ausschließlich in elektronischer Form über die Kommunikationsfunktion des entsprechenden Projektraums des Vergabemarktplatzes NRW an den Auftraggeber zu richten.
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Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0YRJM
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131 📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Name: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Schifferstraße 10
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Fax: +49 20341756998 📠
Quelle: OJS 2014/S 040-065869 (2014-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 103-180710
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 40-065869
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0Y6QM.
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Leistung (70)
2. Preis (30)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-05-23 📅
Name: german ercelliance GmbH
Postanschrift: Hans-Henny-Jahnn-Weg 53
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
4
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Telefon: +49 20341757513 📞
Internetadresse: www.lzpd.de 🌏
Quelle: OJS 2014/S 103-180710 (2014-05-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 103-180710
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 40-065869
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0Y6QM.
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Leistung (70)
2. Preis (30)
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-05-23 📅
Name: german ercelliance GmbH
Postanschrift: Hans-Henny-Jahnn-Weg 53
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
4
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einen Antrag auf Geltendmachung der Unwirksamkeit der vergebenen Aufträge ist innerhalb von 30 Kalendertagen bei der in Ziffer VI.3.1) genannten Stelle einzulegen, gerechnet vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Name: Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Telefon: +49 20341757513 📞
Internetadresse: www.lzpd.de 🌏
Quelle: OJS 2014/S 103-180710 (2014-05-26)
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