Abschluss von Rabattvereinbarungen für Fertigarzneimittel aus der Gruppe der Erythropoese-stimulierenden Faktoren (ESFs) gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1.5.2015 bis zum 30.4.2017 (zuzüglich einer maximalen dreimonatigen Verlängerungsoption)
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffgruppenbezogenen Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattvereinbarungen oder einzeln Rabattvereinbarung) für den Zeitraum vom 1.5.2015 bis zum 30.4.2017 über Fertigarzneimittel aus der Gruppe der kurzwirksamen Erythropoese-stimulierenden Faktoren (ESFs) mit dem ATC-Code B03XA01 (Erythropoietin) und der Erythropoese-stimulierenden Faktoren (ESFs) mit verlängerterSerumhalbwertszeit im ATC-Code B03XA (andere Antianämika) zur Abrechnung über öffentliche Apotheken. Nach § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) gibt es für diese Arzneimittel weitere Vertriebswege, die nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Dabei handelt es sich etwa um die Abgabe durch Ärzte bzw. niedergelassene Nephrologen in den Behandlungseinrichtungen des KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V., der Stiftung PHV – Der Dialysepartner sowie der Mitglieder des Verbandes Deutscher Nierenzentren der DDnÄ e. V. Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind ebenfalls Arzneimittel — die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden, — die im Wege der Kostenerstattung zu Lasten der jeweiligen AOK an Versicherte der jeweiligen AOK abgegeben werden, — Fertigarzneimittel, die in Apotheken vor Abgabe an den Verbraucher in Zubereitungen verarbeitet und abgerechnet werden, sowie — Arzneimittel, die über Krankenhausapotheken gemäß § 14 ApoG i. V. m. § 129a SGB V abgegeben werden, und — Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen, die nach Auseinzelung und/oder patientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-24.
Auftragsbekanntmachung (2014-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Menge oder Umfang:
Näheres hierzu (insbesondere zu der Anzahl der in der Vergangenheit an AOK – Versicherte abgegebenen Arzneimittel mit dem ausgeschriebenen Wirkstoff) ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Der Schwellenwert für die Anwendung des EU- und Kartellvergaberechts ist überschritten.
Näheres hierzu (insbesondere zu der Anzahl der in der Vergangenheit an AOK – Versicherte abgegebenen Arzneimittel mit dem ausgeschriebenen Wirkstoff) ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Der Schwellenwert für die Anwendung des EU- und Kartellvergaberechts ist überschritten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Referat Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 9908
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de📧
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
A.II) Die Vergabeunterlagen sind in Papierform bestellbar bei:
SDV Vergabe GmbH, Tharandter Str. 35, 01159 Dresden, Tel.: +49 35142031477, Fax: +49 35142031460, vergabeunterlagen@sdv.de und auf www.vergabe24.de. Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt.
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
A.II) Die Vergabeunterlagen sind in Papierform bestellbar bei:
SDV Vergabe GmbH, Tharandter Str. 35, 01159 Dresden, Tel.: +49 35142031477, Fax: +49 35142031460, vergabeunterlagen@sdv.de und auf www.vergabe24.de. Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffgruppenbezogenen Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattvereinbarungen oder einzeln Rabattvereinbarung) für den Zeitraum vom 1.5.2015 bis zum 30.4.2017 über Fertigarzneimittel aus der Gruppe der kurzwirksamen Erythropoese-stimulierenden Faktoren (ESFs) mit dem ATC-Code B03XA01 (Erythropoietin) und der Erythropoese-stimulierenden Faktoren (ESFs) mit verlängerterSerumhalbwertszeit im ATC-Code B03XA (andere Antianämika) zur Abrechnung über öffentliche Apotheken.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffgruppenbezogenen Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattvereinbarungen oder einzeln Rabattvereinbarung) für den Zeitraum vom 1.5.2015 bis zum 30.4.2017 über Fertigarzneimittel aus der Gruppe der kurzwirksamen Erythropoese-stimulierenden Faktoren (ESFs) mit dem ATC-Code B03XA01 (Erythropoietin) und der Erythropoese-stimulierenden Faktoren (ESFs) mit verlängerterSerumhalbwertszeit im ATC-Code B03XA (andere Antianämika) zur Abrechnung über öffentliche Apotheken.
Nach § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) gibt es für diese Arzneimittel weitere Vertriebswege, die nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
Dabei handelt es sich etwa um die Abgabe durch Ärzte bzw. niedergelassene Nephrologen in den Behandlungseinrichtungen des KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V., der Stiftung PHV – Der Dialysepartner sowie der Mitglieder des Verbandes Deutscher Nierenzentren der DDnÄ e. V.
Dabei handelt es sich etwa um die Abgabe durch Ärzte bzw. niedergelassene Nephrologen in den Behandlungseinrichtungen des KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V., der Stiftung PHV – Der Dialysepartner sowie der Mitglieder des Verbandes Deutscher Nierenzentren der DDnÄ e. V.
Nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind ebenfalls Arzneimittel
— die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden,
— die im Wege der Kostenerstattung zu Lasten der jeweiligen AOK an Versicherte der jeweiligen AOK abgegeben werden,
— Fertigarzneimittel, die in Apotheken vor Abgabe an den Verbraucher in Zubereitungen verarbeitet und abgerechnet werden, sowie
— Arzneimittel, die über Krankenhausapotheken gemäß § 14 ApoG i. V. m. § 129a SGB V abgegeben werden, und
— Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen, die nach Auseinzelung und/oder patientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, kurzwirksame ESFs
Kurze Beschreibung:
Abschluss von Rabattvereinbarungen für Fertigarzneimittel aus der Gruppe der kurzwirksamen Erythropoese-stimulierenden Faktoren (ESFs) gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1.5.2015 bis zum 30.4.2017.
Menge oder Umfang: Näheres hierzu (insbesondere zu der Anzahl der in der Vergangenheit an AOK PLUS – Versicherte abgegebenen Arzneimittel mit dem ausgeschriebenen Wirkstoff) ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, langwirksame ESFs
Kurze Beschreibung:
Abschluss von Rabattvereinbarungen für Fertigarzneimittel aus der Gruppe der Erythropoese-stimulierenden Faktoren (ESFs) mit verlängerter Serumhalbwertszeit gemäß § 130 a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1.5.2015 bis zum 30.4.2017.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, kurzwirksame ESFs
Menge oder Umfang: Näheres hierzu (insbesondere zu der Anzahl der in der Vergangenheit an AOK Bayern – Versicherte abgegebenen Arzneimittel mit dem ausgeschriebenen Wirkstoff) ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, langwirksame ESFs
Menge oder Umfang: Näheres hierzu (insbesondere zu der Anzahl der in der Vergangenheit an AOK Bayern-Versicherte abgegebenen Arzneimittel mit dem ausgeschriebenen Wirkstoff) ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, kurzwirksame ESFs
Menge oder Umfang: Näheres hierzu (insbesondere zu der Anzahl der in der Vergangenheit an AOK Hessen – Versicherte abgegebenen Arzneimittel mit dem ausgeschriebenen Wirkstoff) ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, langwirksame ESFs
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 41/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen, Thüringen, Bayern und Hessen, 01067 Dresden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage 7 der Bewerbungsbedingungen),
b) einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.1.2014); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen,
b) einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.1.2014); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen,
c) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffes, die der pharmazeutische Unternehmer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
c) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffes, die der pharmazeutische Unternehmer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
aa) Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehr-Bringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung),
cc) Darreichungsform,
dd) Wirkstoffbezeichnung,
ee) Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben aa bis ee erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben aa bis ee erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
ee) Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben aa bis ee erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben aa bis ee erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Bei Angeboten für Fertigarzneimittel aus der Gruppe der kurzwirksamen Erythropoese-stimulierenden Faktoren: Eigenerklärung, dass der/die Bieter zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns jeweils Produkte in der ausgeschriebenen Stückzahl und Wirkstärke in Vertrieb haben wird/werden, die Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes sind (Anhang 2 zu den Anlagen 1-1, 1-3 und 1-5 der Bewerbungsbedingungen). Bei Bietergemeinschaften muss dieser Nachweis durch die Bietergemeinschaft und nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Bei Angeboten für Fertigarzneimittel aus der Gruppe der kurzwirksamen Erythropoese-stimulierenden Faktoren: Eigenerklärung, dass der/die Bieter zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns jeweils Produkte in der ausgeschriebenen Stückzahl und Wirkstärke in Vertrieb haben wird/werden, die Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes sind (Anhang 2 zu den Anlagen 1-1, 1-3 und 1-5 der Bewerbungsbedingungen). Bei Bietergemeinschaften muss dieser Nachweis durch die Bietergemeinschaft und nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden.
b) Formblatt mit den für den Vertrieb auf dem deutschen Markt verbindlichen Angaben (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen) im Falle der Bewerbung mit zum Stichtag (15.9.2014) nicht in der großen deutschen Spezialitäten-Taxe gelisteten und als aktiv gekennzeichneten Arzneimitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Formblatt mit den für den Vertrieb auf dem deutschen Markt verbindlichen Angaben (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen) im Falle der Bewerbung mit zum Stichtag (15.9.2014) nicht in der großen deutschen Spezialitäten-Taxe gelisteten und als aktiv gekennzeichneten Arzneimitteln.
c) Die beiden nach Abschluss der vorläufigen Angebotsbewertung bestplatzierten Bieter werden aufgefordert, innerhalb einer nicht verlängerbaren Frist von 28 Tagen ab Zugang der Aufforderung eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen oder fremden Lieferkapazitäten und Drittunternehmen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Die Bieter haben darin zu erklären, dass während der Vertragslaufzeit pro Los eine Mindestmenge an Arzneimitteln in Höhe von 40 % der in Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen angegebenen Mengen an Wirkstoffeinheiten durch eigene oder fremde Lieferkapazitäten gesichert ist. Soweit der Bieter nicht erklärt, die jeweils erforderliche Mindestmenge gesichert durch eigene oder fremde Lieferkapazitäten während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu haben, hat er in einem gesonderten Anhang schriftlich darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die Annahme gerechtfertigt ist, dass von seiner Liefer- und Leistungsfähigkeit im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragslaufzeit auszugehen ist (Abschnitt IV. der Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen). Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Drittunternehmens bedienen, hat er zusätzlich die Drittunternehmer zu nennen und die Tätigkeiten, die diese übernehmen oder die Mittel und Leistungen, die diese dem Bieter während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stellen sollen, anzugeben. Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung sind alle Unternehmen (einschließlich Apotheken und pharmazeutische Großhändler), von denen der Bieter im Zuschlagsfall auf Grund einer unmittelbaren Vertragsbeziehung die Rabattarzneimittel ganz oder teilweise beziehen wird (§ 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Die beiden nach Abschluss der vorläufigen Angebotsbewertung bestplatzierten Bieter werden aufgefordert, innerhalb einer nicht verlängerbaren Frist von 28 Tagen ab Zugang der Aufforderung eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen oder fremden Lieferkapazitäten und Drittunternehmen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Die Bieter haben darin zu erklären, dass während der Vertragslaufzeit pro Los eine Mindestmenge an Arzneimitteln in Höhe von 40 % der in Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen angegebenen Mengen an Wirkstoffeinheiten durch eigene oder fremde Lieferkapazitäten gesichert ist. Soweit der Bieter nicht erklärt, die jeweils erforderliche Mindestmenge gesichert durch eigene oder fremde Lieferkapazitäten während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu haben, hat er in einem gesonderten Anhang schriftlich darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die Annahme gerechtfertigt ist, dass von seiner Liefer- und Leistungsfähigkeit im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragslaufzeit auszugehen ist (Abschnitt IV. der Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen). Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Drittunternehmens bedienen, hat er zusätzlich die Drittunternehmer zu nennen und die Tätigkeiten, die diese übernehmen oder die Mittel und Leistungen, die diese dem Bieter während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stellen sollen, anzugeben. Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung sind alle Unternehmen (einschließlich Apotheken und pharmazeutische Großhändler), von denen der Bieter im Zuschlagsfall auf Grund einer unmittelbaren Vertragsbeziehung die Rabattarzneimittel ganz oder teilweise beziehen wird (§ 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
Der Einstufung eines Unternehmens als Drittunternehmen steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen im Sinne des Konzernrechts ist. Angaben und Nachweise zu Unternehmen, mit deren Hilfe die Rabattarzneimittel in Ausführung des Auftrags an die Versicherten abgegeben werden können (Apotheker, Pharmagroßhändler, Logistikdienstleister etc.), sind nicht verlangt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Einstufung eines Unternehmens als Drittunternehmen steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen im Sinne des Konzernrechts ist. Angaben und Nachweise zu Unternehmen, mit deren Hilfe die Rabattarzneimittel in Ausführung des Auftrags an die Versicherten abgegeben werden können (Apotheker, Pharmagroßhändler, Logistikdienstleister etc.), sind nicht verlangt.
Es steht den Bietern frei, die Eigenerklärung (Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen) bereits mit der Angebotsabgabe einzureichen.
d) Diejenigen Bieter, die zur Abgabe der Eigenerklärung zu den Lieferkapazitäten und zu Drittunternehmen nach Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen aufgefordert werden, müssen innerhalb derselben Frist auch Verfügbarkeitsnachweise für alle in der Eigenerklärung genannten Drittunternehmen vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
d) Diejenigen Bieter, die zur Abgabe der Eigenerklärung zu den Lieferkapazitäten und zu Drittunternehmen nach Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen aufgefordert werden, müssen innerhalb derselben Frist auch Verfügbarkeitsnachweise für alle in der Eigenerklärung genannten Drittunternehmen vorlegen.
Folgende Verfügbarkeitsnachweise sind wahlweise vorzulegen:
— entweder ein Verfügbarkeitsnachweis gemäß der Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen. Darin hat das Drittunternehmen mindestens eine grundsätzliche Belieferungszusage abzugeben im Sinne der Erklärung, dem Bieter zur Vertragsdurchführung während der Vertragslaufzeit diejenigen Mittel zur Verfügung zu stellen, hinsichtlich derer sich der Bieter gemäß seiner Erklärung in Anlage 4 auf das Drittunternehmen beruft. Es kann darin ferner auch verbindlich erklären, ob und ggf. welche konkreten Arzneimittelmengen in welchem Umfang und in welchem Zeitraum das Drittunternehmen dem Bieter im Zuschlagsfall gesichert zur Verfügung stellen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— entweder ein Verfügbarkeitsnachweis gemäß der Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen. Darin hat das Drittunternehmen mindestens eine grundsätzliche Belieferungszusage abzugeben im Sinne der Erklärung, dem Bieter zur Vertragsdurchführung während der Vertragslaufzeit diejenigen Mittel zur Verfügung zu stellen, hinsichtlich derer sich der Bieter gemäß seiner Erklärung in Anlage 4 auf das Drittunternehmen beruft. Es kann darin ferner auch verbindlich erklären, ob und ggf. welche konkreten Arzneimittelmengen in welchem Umfang und in welchem Zeitraum das Drittunternehmen dem Bieter im Zuschlagsfall gesichert zur Verfügung stellen wird.
Zu diesem Zweck sieht die Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen zwei unterschiedliche Erklärungsinhalte (als Abschnitt I. und Abschnitt II.) vor, die alternativ ausgewählt werden können, oder
— eine Kopie eines entsprechenden Liefervertrages mit dem benannten Drittunternehmen, aus dem sich mindestens die grundsätzliche Zusage des Drittunternehmens, dem Bieter zur Vertragsdurchführung diejenigen Mittel zur Verfügung zu stellen, hinsichtlich derer sich der Bieter gemäß seiner Erklärung in Anlage 4 auf das Drittunternehmen beruft, ergibt, sowie die verbindliche Erklärung des Drittunternehmens dazu, ob und ggf. welche konkreten Arzneimittelmengen in welchem Umfang und in welchem Zeitraum das Drittunternehmen dem Bieter im Zuschlagsfall gesichert zur Verfügung stellen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— eine Kopie eines entsprechenden Liefervertrages mit dem benannten Drittunternehmen, aus dem sich mindestens die grundsätzliche Zusage des Drittunternehmens, dem Bieter zur Vertragsdurchführung diejenigen Mittel zur Verfügung zu stellen, hinsichtlich derer sich der Bieter gemäß seiner Erklärung in Anlage 4 auf das Drittunternehmen beruft, ergibt, sowie die verbindliche Erklärung des Drittunternehmens dazu, ob und ggf. welche konkreten Arzneimittelmengen in welchem Umfang und in welchem Zeitraum das Drittunternehmen dem Bieter im Zuschlagsfall gesichert zur Verfügung stellen wird.
Die Vorlage eines Auszugs aus dem Vertrag genügt, soweit sich daraus der genannte Inhalt ergibt. Ist der Vertrag nicht in deutscher Sprache abgefasst, ist eine unbeglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Soweit ausweislich der vorgelegten Verfügbarkeitsnachweise Arzneimittelmengen oder sonstige Mittel oder Leistungen von Drittunternehmen, auf die sich der Bieter in Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen beruft, nicht gesichert in dem/r vom Bieter angegebenen Umfang/Menge oder Zeitraum zur Verfügung gestellt werden, hat der Bieter in einem gesonderten Anhang schriftlich darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die Annahme gerechtfertigt ist, dass von seiner Liefer- und Leistungsfähigkeit im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragslaufzeit auszugehen ist (Abschnitt IV. der Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen). Dasselbe gilt, wenn und soweit ausweislich der Verfügbarkeitsnachweise innerhalb der jeweiligen Preisvergleichsgruppe (ungerade Lose) bzw. für gerade Lose die Summe der von den in Anlage 4 benannten Drittunternehmen gesichert zugesagten Liefermengen (ggf. unter Hinzurechnung der Liefermengen aus vom Bieter in Anlage 4 angegebenen eigenen Kapazitäten) hinter der jeweils nachzuweisenden Mindestmenge (Anzahl von Wirkstoffeinheiten) zurückbleibt. Das Nähere ergibt sich aus den Anlagen 4 und 5 zu den Bewerbungsbedingungen. Es steht den Bietern frei, die Verfügbarkeitsnachweise bereits mit der Angebotsabgabe einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vorlage eines Auszugs aus dem Vertrag genügt, soweit sich daraus der genannte Inhalt ergibt. Ist der Vertrag nicht in deutscher Sprache abgefasst, ist eine unbeglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Soweit ausweislich der vorgelegten Verfügbarkeitsnachweise Arzneimittelmengen oder sonstige Mittel oder Leistungen von Drittunternehmen, auf die sich der Bieter in Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen beruft, nicht gesichert in dem/r vom Bieter angegebenen Umfang/Menge oder Zeitraum zur Verfügung gestellt werden, hat der Bieter in einem gesonderten Anhang schriftlich darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die Annahme gerechtfertigt ist, dass von seiner Liefer- und Leistungsfähigkeit im Zuschlagsfall für die gesamte Vertragslaufzeit auszugehen ist (Abschnitt IV. der Anlage 4 zu den Bewerbungsbedingungen). Dasselbe gilt, wenn und soweit ausweislich der Verfügbarkeitsnachweise innerhalb der jeweiligen Preisvergleichsgruppe (ungerade Lose) bzw. für gerade Lose die Summe der von den in Anlage 4 benannten Drittunternehmen gesichert zugesagten Liefermengen (ggf. unter Hinzurechnung der Liefermengen aus vom Bieter in Anlage 4 angegebenen eigenen Kapazitäten) hinter der jeweils nachzuweisenden Mindestmenge (Anzahl von Wirkstoffeinheiten) zurückbleibt. Das Nähere ergibt sich aus den Anlagen 4 und 5 zu den Bewerbungsbedingungen. Es steht den Bietern frei, die Verfügbarkeitsnachweise bereits mit der Angebotsabgabe einzureichen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften, bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG, in Betracht. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die in Abschnitt III.2.1) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit dort nicht etwas anderes geregelt ist. Zusätzlich ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften, bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG, in Betracht. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die in Abschnitt III.2.1) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, soweit dort nicht etwas anderes geregelt ist. Zusätzlich ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Vergabe-Nr. 41/2014 unter Angabe der Bestellnummer 002436A00 zu 31,59 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail an die unter A.II) angegebene Adresse. Die Bezahlung kann durch Lastschrifteinzugsermächtigung, Verrechnungsscheck, Überweisung auf das Konto der SDV Vergabe GmbH, Ostsächsische Sparkasse Dresden, IBAN DE84 8505 0300 3200 0662 28, BIC OSDDDE81XXX erfolgen. Die Auslieferung erfolgt nach Eingang eines Zahlungsbeleges. Sind Leistungsverzeichnisseelektronisch verfügbar (z. B. GAEB, XLS), werden diese auf CD-ROM mitgeliefert. Die Bestellung der Papierform ist mit kostenpflichtigem Zugang ebenfalls unter www.vergabe24.de und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 17,85 EUR, ist mit kostenpflichtigem Zugang unter www.vergabe24.de und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung abrufbar. Das Entgelt wird nicht erstattet.
Vergabe-Nr. 41/2014 unter Angabe der Bestellnummer 002436A00 zu 31,59 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail an die unter A.II) angegebene Adresse. Die Bezahlung kann durch Lastschrifteinzugsermächtigung, Verrechnungsscheck, Überweisung auf das Konto der SDV Vergabe GmbH, Ostsächsische Sparkasse Dresden, IBAN DE84 8505 0300 3200 0662 28, BIC OSDDDE81XXX erfolgen. Die Auslieferung erfolgt nach Eingang eines Zahlungsbeleges. Sind Leistungsverzeichnisseelektronisch verfügbar (z. B. GAEB, XLS), werden diese auf CD-ROM mitgeliefert. Die Bestellung der Papierform ist mit kostenpflichtigem Zugang ebenfalls unter www.vergabe24.de und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 17,85 EUR, ist mit kostenpflichtigem Zugang unter www.vergabe24.de und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung abrufbar. Das Entgelt wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-12-16 📅
Öffnungsort: Erfurt.
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse/AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen,
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28/Basler Straße
Postort: München/Bad Homburg
Postleitzahl: 81739/61352
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rechtsanwalt Sören Rabe
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-05-01 📅
Datum des Endes: 2017-04-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 41/2014
Zusätzliche Informationen
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n):
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
A.II) Die Vergabeunterlagen sind in Papierform bestellbar bei:
SDV Vergabe GmbH, Tharandter Str. 35, 01159 Dresden, Tel.: +49 35142031477, Fax: +49 35142031460, vergabeunterlagen@sdv.de und auf www.vergabe24.de. Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www.vergabe24.de bereitgestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2299499163📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat... § 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.... § 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...”.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben:
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich” i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich” i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2014/S 214-378744 (2014-10-24)
Ergänzende Angaben (2014-11-06) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben