Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum 1.6.2015 bis 31.5.2017. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die unten aufgezählten Wirkstoffe (vgl. Angaben zu den Losen). Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt: Gebietslos 1: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse; Gebietslos 2: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen; Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg; Gebietslos 4: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse; Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse; Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse; Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse; Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fach- und Gebietslos-Kombination werden für die Fachlose 1 bis 15 (vorbehaltlich des Vorliegens zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl) drei Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmern (Bietern oder Bietergemeinschaften) geschlossen; für die Fachlose 16 bis 117 wird pro Fach- und Gebietslos-Kombination ein Rabattvertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. Preise (Rabatt-ApUs) können nach sog. Preisvergleichsgruppen differenziert werden: Näheres hierzu werden die Vergabeunterlagen enthalten. Eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach verschiedenen Umsetzungsquoten bzw. -staffeln ist nicht möglich. Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind: — Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden, — Arzneimittel, die im Wege der Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2 ff. SGB V an AOK-Versicherte abgegeben werden, — Arzneimittel, welche durch Krankenhausapotheken an AOK-Versicherte abgegeben werden, — in Apotheken hergestellte Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln und die als Bestandteil einer Zubereitung abgerechneten Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen sowie — Fertigarzneimittel (bzw. deren Teilmengen), die nach Auseinzelung und/oder patientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden. Nachgefragt werden ausschließlich Rabatte für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Abweichend hiervon werden für das Fachlos 63 (Ibuprofen 2 – nicht verschreibungspflichtige Packungen flüssiger Darreichungsformen zur peroralen Anwendung) ausschließlich Rabatte für apothekenpflichtige Arzneimittel nachgefragt. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Menge oder Umfang:
Näheres hierzu (insbesondere zu der Anzahl der in der Vergangenheit an AOK-Versicherte abgegebenen Arzneimittel mit den ausgeschriebenen Wirkstoffen) ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Die AOK:s rechnen mit durchschnittlichen wirkstoffbezogenen Umsetzungsquoten (Anteil rabattierter Arzneimittel an den abgegebenen Arzneimitteln während der Vertragslaufzeit) von 70 % im Ein-Partner-Modell und von 90 % im Drei-Partner-Modell. Der Schwellenwert für die Anwendung des EU- und Kartellvergaberechts ist überschritten.
Näheres hierzu (insbesondere zu der Anzahl der in der Vergangenheit an AOK-Versicherte abgegebenen Arzneimittel mit den ausgeschriebenen Wirkstoffen) ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Die AOK:s rechnen mit durchschnittlichen wirkstoffbezogenen Umsetzungsquoten (Anteil rabattierter Arzneimittel an den abgegebenen Arzneimitteln während der Vertragslaufzeit) von 70 % im Ein-Partner-Modell und von 90 % im Drei-Partner-Modell. Der Schwellenwert für die Anwendung des EU- und Kartellvergaberechts ist überschritten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: arzneimittel@bw.aok.de📧
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Bremen/Bremerhaven;
3) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
4) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
5) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
6) AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse.
7) AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
8) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
9) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
10) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7 – Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet (als Beispiel für eine solche E-Mail: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie um Zusendung der Vergabeunterlagen zu Ihrer im TED veröffentlichten Ausschreibung „AOK XIV“ an folgende Adresse:
Pharmaunternehmen,
Ansprechpartner,
Straße,
PLZ Ort.
Für die E-Mail-Kommunikation bitten wir Sie, folgende Mailadressen(n) zu verwenden:
ansprechpartner1@pharmaunternehmen.de (Ansprechpartner2@pharmaunternehmen.de)“).
Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte:
— Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n).
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter der selben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde.
— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt.
d) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.3.4) angegebenen Tag um 10 Uhr.
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Bremen/Bremerhaven;
3) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
4) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
5) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
6) AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse.
7) AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
8) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
9) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
10) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7 – Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet (als Beispiel für eine solche E-Mail: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie um Zusendung der Vergabeunterlagen zu Ihrer im TED veröffentlichten Ausschreibung „AOK XIV“ an folgende Adresse:
Pharmaunternehmen,
Ansprechpartner,
Straße,
PLZ Ort.
Für die E-Mail-Kommunikation bitten wir Sie, folgende Mailadressen(n) zu verwenden:
Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte:
— Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n).
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter der selben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde.
— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt.
d) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.3.4) angegebenen Tag um 10 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum 1.6.2015 bis 31.5.2017. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die unten aufgezählten Wirkstoffe (vgl. Angaben zu den Losen). Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum 1.6.2015 bis 31.5.2017. Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die unten aufgezählten Wirkstoffe (vgl. Angaben zu den Losen). Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fach- und Gebietslos-Kombination werden für die Fachlose 1 bis 15 (vorbehaltlich des Vorliegens zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl) drei Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmern (Bietern oder Bietergemeinschaften) geschlossen; für die Fachlose 16 bis 117 wird pro Fach- und Gebietslos-Kombination ein Rabattvertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen.
Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fach- und Gebietslos-Kombination werden für die Fachlose 1 bis 15 (vorbehaltlich des Vorliegens zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl) drei Rabattverträge mit pharmazeutischen Unternehmern (Bietern oder Bietergemeinschaften) geschlossen; für die Fachlose 16 bis 117 wird pro Fach- und Gebietslos-Kombination ein Rabattvertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen.
Preise (Rabatt-ApUs) können nach sog. Preisvergleichsgruppen differenziert werden: Näheres hierzu werden die Vergabeunterlagen enthalten. Eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach verschiedenen Umsetzungsquoten bzw. -staffeln ist nicht möglich.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind:
— Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die im Wege der Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2 ff. SGB V an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— Arzneimittel, welche durch Krankenhausapotheken an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— in Apotheken hergestellte Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln und die als Bestandteil einer Zubereitung abgerechneten Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen sowie
— Fertigarzneimittel (bzw. deren Teilmengen), die nach Auseinzelung und/oder patientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden.
Nachgefragt werden ausschließlich Rabatte für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Abweichend hiervon werden für das Fachlos 63 (Ibuprofen 2 – nicht verschreibungspflichtige Packungen flüssiger Darreichungsformen zur peroralen Anwendung) ausschließlich Rabatte für apothekenpflichtige Arzneimittel nachgefragt.
Nachgefragt werden ausschließlich Rabatte für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Abweichend hiervon werden für das Fachlos 63 (Ibuprofen 2 – nicht verschreibungspflichtige Packungen flüssiger Darreichungsformen zur peroralen Anwendung) ausschließlich Rabatte für apothekenpflichtige Arzneimittel nachgefragt.
Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Amlodipin
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Cefaclor
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Ceftriaxon
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Cefuroxim
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Ciprofloxacin
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Clarithromycin
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Lisinopril + Hydrochlorothiazid
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Losartan
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Losartan + Hydrochlorothiazid
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Mirtazapin
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Norfloxacin
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Omeprazol
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Risperidon (keine Trockensubstanz mit Lösungsmittel und Schmelzfilm)
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Roxithromycin
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Simvastatin
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Acarbose
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Acetazolamid (nur Tabletten mit der Wirkstärke 250 mg)
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Alfuzosin
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Allopurinol
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Alprazolam
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Amantadin
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Amiodaron
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Amisulprid
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Atenolol + Chlortalidon
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Atenolol + Nifedipin
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Azathioprin
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Benazepril + Hydrochlorothiazid
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Bisoprolol
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Bisoprolol + Hydrochlorothiazid
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Bromazepam
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Budesonid + Formoterol
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Captopril
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: Captopril + Hydrochlorothiazid
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: Carbimazol
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: Carvedilol
Losnummer: 36
Bezeichnung des Loses: Cefixim
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: Citalopram
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: Clomipramin
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: Colestyramin (nur Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen mit der Wirkstoffstärke 4000 mg)
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: Cyproteron + Ethinylestradiol
Losnummer: 41
Bezeichnung des Loses: Diclofenac
Losnummer: 42
Bezeichnung des Loses: Dienogest + Ethinylestradiol
Losnummer: 43
Bezeichnung des Loses: Doxazosin
Losnummer: 44
Bezeichnung des Loses: Doxepin
Losnummer: 45
Bezeichnung des Loses: Efavirenz (nur Filmtabletten mit der Wirkstoffstärke 600 mg)
Losnummer: 46
Bezeichnung des Loses: Enalapril
Losnummer: 47
Bezeichnung des Loses: Enalapril + Hydrochlorothiazid
Losnummer: 48
Bezeichnung des Loses: Entacapon
Losnummer: 49
Bezeichnung des Loses: Eprosartan
Losnummer: 50
Bezeichnung des Loses: Escitalopram
Losnummer: 51
Bezeichnung des Loses: Estriol
Losnummer: 52
Bezeichnung des Loses: Felodipin
Losnummer: 53
Bezeichnung des Loses: Fexofenadin
Losnummer: 54
Bezeichnung des Loses: Finasterid (keine Arzneimittel der Wirkstoffstärke 1 mg zur Behandlung der Alopezie)
Losnummer: 55
Bezeichnung des Loses: Lamivudin + Zidovudin
Losnummer: 56
Bezeichnung des Loses: Furosemid
Losnummer: 57
Bezeichnung des Loses: Gabapentin
Losnummer: 58
Bezeichnung des Loses: Glimepirid
Losnummer: 59
Bezeichnung des Loses: Hydrochlorothiazid
Losnummer: 60
Bezeichnung des Loses: Hydrocortison (nur Tabletten)
Losnummer: 61
Bezeichnung des Loses: Ibandronsäure
Losnummer: 62
Bezeichnung des Loses: Ibuprofen 1 (verschreibungspflichtige Packungen ohne Berücksichtigung fester Darreichungsformen zur peroralen Anwendung mit einem Wirkstoffgehalt je Einzeldosis ≤ 400 mg)
Losnummer: 63
Bezeichnung des Loses: Ibuprofen 2 (nicht verschreibungspflichtige Packungen flüssiger Darreichungsformen zur peroralen Anwendung)
Losnummer: 64
Bezeichnung des Loses: Indapamid
Losnummer: 65
Bezeichnung des Loses: Irbesartan
Losnummer: 66
Bezeichnung des Loses: Isosorbiddinitrat
Losnummer: 67
Bezeichnung des Loses: Isosorbidmononitrat
Losnummer: 68
Bezeichnung des Loses: Isotretinoin
Losnummer: 69
Bezeichnung des Loses: Lamotrigin
Losnummer: 70
Bezeichnung des Loses: Lercanidipin
Losnummer: 71
Bezeichnung des Loses: Levodopa + Benserazid (Mindestindikation Morbus Parkinson)
Losnummer: 72
Bezeichnung des Loses: Levodopa + Carbidopa
Losnummer: 73
Bezeichnung des Loses: Levodopa + Carbidopa + Entacapon
Losnummer: 74
Bezeichnung des Loses: Lisinopril
Losnummer: 75
Bezeichnung des Loses: Lormetazepam
Losnummer: 76
Bezeichnung des Loses: Meloxicam
Losnummer: 77
Bezeichnung des Loses: Melperon
Losnummer: 78
Bezeichnung des Loses: Methyldopa (nur N3-Packungen mit der Wirkstoffstärke 250 mg)
Losnummer: 79
Bezeichnung des Loses: Metoclopramid (keine flüssigen Darreichungsformen zur peroralen Anwendung)
Losnummer: 80
Bezeichnung des Loses: Metoprolol + Hydrochlorothiazid
Losnummer: 81
Bezeichnung des Loses: Metronidazol (keine Kombipackungen)
Losnummer: 82
Bezeichnung des Loses: Minocyclin
Losnummer: 83
Bezeichnung des Loses: Mitomycin
Losnummer: 84
Bezeichnung des Loses: Moclobemid
Losnummer: 85
Bezeichnung des Loses: Modafinil
Losnummer: 86
Bezeichnung des Loses: Molsidomin
Losnummer: 87
Bezeichnung des Loses: Moxonidin
Losnummer: 88
Bezeichnung des Loses: Naftidrofuryl
Losnummer: 89
Bezeichnung des Loses: Naltrexon
Losnummer: 90
Bezeichnung des Loses: Nifedipin
Losnummer: 91
Bezeichnung des Loses: Nitrendipin
Losnummer: 92
Bezeichnung des Loses: Octreotid (keine retardierten Darreichungsformen)
Losnummer: 93
Bezeichnung des Loses: Paroxetin
Losnummer: 94
Bezeichnung des Loses: Propiverin (keine retardierten Darreichungsformen)
Losnummer: 95
Bezeichnung des Loses: Quinapril + Hydrochlorothiazid
Losnummer: 96
Bezeichnung des Loses: Ramipril
Losnummer: 97
Bezeichnung des Loses: Ramipril + Hydrochlorothiazid
Losnummer: 98
Bezeichnung des Loses: Ranitidin
Losnummer: 99
Bezeichnung des Loses: Sertralin
Losnummer: 100
Bezeichnung des Loses: Spironolacton
Losnummer: 101
Bezeichnung des Loses: Sultamicillin (nur Filmtabletten)
Losnummer: 102
Bezeichnung des Loses: Sumatriptan
Losnummer: 103
Bezeichnung des Loses: Tamsulosin
Losnummer: 104
Bezeichnung des Loses: Telmisartan + Hydrochlorothiazid
Losnummer: 105
Bezeichnung des Loses: Terazosin (keine Kombipackungen)
Losnummer: 106
Bezeichnung des Loses: Tolterodin
Losnummer: 107
Bezeichnung des Loses: Topiramat (Mindestindikation Epilepsie)
Losnummer: 108
Bezeichnung des Loses: Torasemid
Losnummer: 109
Bezeichnung des Loses: Tramadol
Losnummer: 110
Bezeichnung des Loses: Tranylcypromin
Losnummer: 111
Bezeichnung des Loses: Trazodon
Losnummer: 112
Bezeichnung des Loses: Trimipramin
Losnummer: 113
Bezeichnung des Loses: Valaciclovir
Losnummer: 114
Bezeichnung des Loses: Valproinsäure
Losnummer: 115
Bezeichnung des Loses: Vancomycin
Losnummer: 116
Bezeichnung des Loses: Verapamil
Losnummer: 117
Bezeichnung des Loses: Zolmitriptan
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen.
b) Die Bieter haben mit dem Angebot einen einfachen Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.8.2014) vorzulegen; ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
b) Die Bieter haben mit dem Angebot einen einfachen Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.8.2014) vorzulegen; ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
c) Die Bieter haben mit dem Angebot für die Arzneimittel, für die sie Rabatte anbieten, jeweils einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), vorzulegen; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: aa) Name/Bezeichnung des Arzneimittels; bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss; cc) Darreichungsform; dd) Wirkstoff; ee) Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
c) Die Bieter haben mit dem Angebot für die Arzneimittel, für die sie Rabatte anbieten, jeweils einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), vorzulegen; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben: aa) Name/Bezeichnung des Arzneimittels; bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss; cc) Darreichungsform; dd) Wirkstoff; ee) Angabe zur Verkehrsfähigkeit. Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
d) Die Bieter haben mit dem Angebot eine Bescheinigung einer Krankenkasse vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt. Dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.8.2014 sein. Ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, beizubringen.
d) Die Bieter haben mit dem Angebot eine Bescheinigung einer Krankenkasse vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt. Dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.8.2014 sein. Ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel vorzulegen.
b) Die Bieter müssen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung abgeben, wonach sie sicherstellen, dass allen Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten der vertragsschließenden AOK(s) in Betracht kommen, zum Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns nach Maßgabe des Rabattvertrages je Rabattarzneimittel bereits eine Teilmenge zur sofortigen Abgabe an die Versicherten der AOK(s) sowie zur angemessenen Bevorratung zur Verfügung steht. Diese Teilmenge muss für jedes Rabattarzneimittel mindestens 15 % der Menge betragen, die für diejenige Preisvergleichsgruppe, zu der das jeweilige Rabattarzneimittel gehört, in der vom pharmazeutischen Unternehmer unterzeichneten und mit seinem Angebot eingereichten Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen (entspricht im Ein-Partner-Modell 70 % und im Drei-Partner-Modell 30 % der in Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen angegebenen und nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen auf die Vertragslaufzeit von 24 Monaten hochgerechneten Wirkstoffmenge) angegeben ist. Die Teilmenge muss je Rabattarzneimittel zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der pharmazeutische Unternehmer aufgrund anderweitiger Verpflichtungen, insbesondere aus Rabattverträgen mit anderen gesetzlichen Krankenversicherungen, vorzuhalten bzw. anzubieten verpflichtet ist. Es wird klargestellt, dass diese Teilmenge die insgesamt nachzuweisende Wirkstoffmenge für die Vertragslaufzeit nach Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen nicht erhöht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Die Bieter müssen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung abgeben, wonach sie sicherstellen, dass allen Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten der vertragsschließenden AOK(s) in Betracht kommen, zum Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns nach Maßgabe des Rabattvertrages je Rabattarzneimittel bereits eine Teilmenge zur sofortigen Abgabe an die Versicherten der AOK(s) sowie zur angemessenen Bevorratung zur Verfügung steht. Diese Teilmenge muss für jedes Rabattarzneimittel mindestens 15 % der Menge betragen, die für diejenige Preisvergleichsgruppe, zu der das jeweilige Rabattarzneimittel gehört, in der vom pharmazeutischen Unternehmer unterzeichneten und mit seinem Angebot eingereichten Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen (entspricht im Ein-Partner-Modell 70 % und im Drei-Partner-Modell 30 % der in Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen angegebenen und nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen auf die Vertragslaufzeit von 24 Monaten hochgerechneten Wirkstoffmenge) angegeben ist. Die Teilmenge muss je Rabattarzneimittel zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der pharmazeutische Unternehmer aufgrund anderweitiger Verpflichtungen, insbesondere aus Rabattverträgen mit anderen gesetzlichen Krankenversicherungen, vorzuhalten bzw. anzubieten verpflichtet ist. Es wird klargestellt, dass diese Teilmenge die insgesamt nachzuweisende Wirkstoffmenge für die Vertragslaufzeit nach Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen nicht erhöht.
c) Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen (insbesondere beim Einsatz von Auftragsherstellern i. S. d.§ 9 AMWHV) hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen dem Auftraggeber zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Drittunternehmen(s) vorlegt (§ 7 Abs. 9 VOL/A-EG). Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung sind die Auftragshersteller der Arzneimittel i. S. des § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die Arzneimittel, zu denen der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Hersteller des Arzneimittels und Verblisterer/Abfüller, nicht jedoch dritte Unternehmen, die lediglich die Tätigkeiten des Verpackens und des Herstellens des Grundstoffs übernehmen sollen) und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen. Keine Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung sind Postdienstleister, Ärzte, Apotheker, pharmazeutische Großhändler, Auftragsprüfer von Arzneimitteln i. S. des § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i.S. des § 25 AMWHV beauftragt sind. Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Drittunternehmen(s) kann/können wahlweise in der deutschen oder englischen Fassung abgegeben werden. Der Einstufung als Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG). Die Verpflichtungserklärung(en) des/der Drittunternehmen(s) muss/müssen mit Abgabe des Angebots (innerhalb der Angebotsfrist) noch nicht zwingend im Original vorgelegt werden. Das/die Original(e) der Verpflichtungserklärung(en) ist/sind aber unverzüglich (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB; spätestens 14 Tage nach Ablauf der Angebotsfrist, 10:00 Uhr) nachzureichen. Der Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen in Bezug auf das/die Drittunternehmen bedarf es nicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
c) Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen (insbesondere beim Einsatz von Auftragsherstellern i. S. d.§ 9 AMWHV) hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen dem Auftraggeber zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Drittunternehmen(s) vorlegt (§ 7 Abs. 9 VOL/A-EG). Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung sind die Auftragshersteller der Arzneimittel i. S. des § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die Arzneimittel, zu denen der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Hersteller des Arzneimittels und Verblisterer/Abfüller, nicht jedoch dritte Unternehmen, die lediglich die Tätigkeiten des Verpackens und des Herstellens des Grundstoffs übernehmen sollen) und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen. Keine Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung sind Postdienstleister, Ärzte, Apotheker, pharmazeutische Großhändler, Auftragsprüfer von Arzneimitteln i. S. des § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i.S. des § 25 AMWHV beauftragt sind. Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Drittunternehmen(s) kann/können wahlweise in der deutschen oder englischen Fassung abgegeben werden. Der Einstufung als Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG). Die Verpflichtungserklärung(en) des/der Drittunternehmen(s) muss/müssen mit Abgabe des Angebots (innerhalb der Angebotsfrist) noch nicht zwingend im Original vorgelegt werden. Das/die Original(e) der Verpflichtungserklärung(en) ist/sind aber unverzüglich (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB; spätestens 14 Tage nach Ablauf der Angebotsfrist, 10:00 Uhr) nachzureichen. Der Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen in Bezug auf das/die Drittunternehmen bedarf es nicht.
Technische und berufliche Fähigkeiten: S. o. III.2.2).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, da die zu einer bestimmten Preisvergleichsgruppe angebotenen Rabattarzneimittel auch im Falle einer Bietergemeinschaft pro Fach- und Gebietslos jeweils exklusiv einem Mitglied der Bietergemeinschaft zugeordnet sein müssen. Die unter Ziff. III.2.1) c) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise sind jeweils auf die Preisvergleichsgruppe(n) von Arzneimitteln zu beziehen, die dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zugeordnet ist/sind. Zusätzlich ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Rechtsform, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, da die zu einer bestimmten Preisvergleichsgruppe angebotenen Rabattarzneimittel auch im Falle einer Bietergemeinschaft pro Fach- und Gebietslos jeweils exklusiv einem Mitglied der Bietergemeinschaft zugeordnet sein müssen. Die unter Ziff. III.2.1) c) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise sind jeweils auf die Preisvergleichsgruppe(n) von Arzneimitteln zu beziehen, die dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zugeordnet ist/sind. Zusätzlich ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die ausgeschriebenen Wirkstoffe/Fachlose, in Betracht.
Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die ausgeschriebenen Wirkstoffe/Fachlose, in Betracht.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-11-21 📅
Öffnungsort: AOK Baden-Württemberg, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart.
Ort des Eröffnungstermins: AOK Baden-Württemberg, Presselstraße 19, 70191 Stuttgart.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bermerhaven
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstraße 33 A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Straße 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Kontakt
Kontaktperson: AOK Baden-Württemberg
Herrn Frank Wienands
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-06-01 📅
Datum des Endes: 2017-05-31 📅
Zusätzliche Informationen
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Bremen/Bremerhaven;
3) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
4) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
5) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
6) AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse.
7) AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
8) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
9) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
10) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7 – Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß §§ 13 Abs. 1, 16 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7 – Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet (als Beispiel für eine solche E-Mail: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie um Zusendung der Vergabeunterlagen zu Ihrer im TED veröffentlichten Ausschreibung „AOK XIV“ an folgende Adresse:
c) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet (als Beispiel für eine solche E-Mail: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie um Zusendung der Vergabeunterlagen zu Ihrer im TED veröffentlichten Ausschreibung „AOK XIV“ an folgende Adresse:
Pharmaunternehmen,
Ansprechpartner,
Straße,
PLZ Ort.
Für die E-Mail-Kommunikation bitten wir Sie, folgende Mailadressen(n) zu verwenden:
Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte:
— Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n).
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter der selben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde.
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter der selben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde.
— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt.
d) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.3.4) angegebenen Tag um 10 Uhr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben:
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2014/S 189-333336 (2014-09-30)
Ergänzende Angaben (2015-01-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die Kriterien, die in den Vergabeunterlagen aufgeführt sind (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-09 📅
Name: Pfizer Pharma GmbH
Postanschrift: Linkstr. 10
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 4-003967
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]“
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Bürgermeister-Smidt-Str. 95
Basler Str. 2
Hildesheimer Str. 273
Behlertstr. 33A
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Kasernenstr. 61
Virchowstr. 30
Lüneburger Str. 4
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 54-094313
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101b GWB („Unwirksamkeit“):
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber ...
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.