Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel, die an Versicherte der AOK Baden-Württemberg abgegeben werden, für den Zeitraum vom 1.4.2015 bis 31.3.2017
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum 1.4.2015 bis 31.3.2017. Die Verträge werden für die unten aufgezählten Wirkstoffe und Arzneimittel ausgeschrieben (s. die Angaben zu den Losen). Die Bieter entscheiden selbst, für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben. Der Zuschlag wird für jedes Fachlos gesondert erteilt. Für jedes Fachlos wird jeweils nur ein Rabattvertrag geschlossen.
In jedem Fachlos muss ein einheitlicher Rabatt-ApU je Versorgungsbedarfsgruppe (VBG) bezogen auf die Basiseinheit angeboten werden. Es ist also eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach den verschiedenen Versorgungsbedarfsgruppen, nicht aber nach den verschiedenen Arzneimitteln innerhalb einer VBG möglich. Zudem muss für jedes Fachlos ein bestimmtes Mindestsortiment rabattiert angeboten werden. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-11-28
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Auftragsbekanntmachung
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2015-01-23
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Ergänzende Angaben
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2015-03-10
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Ergänzende Angaben
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2015-03-10
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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2015-06-09
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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