Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Bayern verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze für die Impfsaison 2014/2015
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für von Vertragsärzten im Rahmen des Sprechstundenbedarfs zu Lasten der in Abschnitt B. Pkt. I. genannten Kassen und Verbände (Mitglieder der ARGE Bayern) verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze, in Fertigspritzen ohne Kanüle oder mit abnehmbarer Kanüle, für die Impfsaison 2014/2015. Die Ausschreibung bezieht sich nur auf Grippeimpfstoff(e), der/die als Sprechstundenbedarf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet wird/werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in Bayern Grippeimpfstoffe sowohl für Impfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V als auch für Impfungen nach § 20d Abs. 2 SGB V im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden, und dass diese Ausschreibung sich auf beides bezieht.
Der Auftraggeber weist vorsorglich darauf hin, dass Grippeimpfstoffe gemäß §§ 43, 47 AMG nur über öffentliche Apotheken in Verkehr gebracht werden dürfen.
Die Ausschreibung richtet sich nur an pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG).
Gemäß § 132e Abs. 2 SGB V n.F. (geändert durch Arzneimittelneuordnungsgesetz – AMNOG vom 22.12.2010) können Krankenkassen oder ihre Verbände zur Versorgung ihrer Versicherten mit Impfstoffen für Schutzimpfungen Verträge mit einzelnen pharmazeutischen Unternehmen schließen. § 130a Abs. 8 SGB V gilt entsprechend.
Die Rabattvereinbarungen für die vorstehend beschriebenen saisonalen Grippeimpfstoffe werden für folgenden Zeitraum geschlossen:
Beginn der Vereinbarung: 1.7.2014
Ende der Vereinbarung: 30.6.2015
Beginn des Leistungszeitraums: 1.8.2014
Ende des Leistungszeitraums: 30.4.2015
Sollte die Zuschlagserteilung nach dem 1.7.2014 erfolgen, beginnt die Vereinbarung an dem Tag, der auf die Zuschlagserteilung folgt.
Darüber hinaus wird eine Verlängerungsoption vereinbart. Die Vertragslaufzeit kann im Einvernehmen zwischen dem Auftragnehmer und der ARGE Bayern, vertreten durch die AOK Bayern, um weitere zwölf Monate (Leistungszeitraum 1.8.2015 bis 30.4.2016) verlängert werden.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Rabattvertrag, die mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs übersandt werden.
Die Ausschreibung erfolgt bezogen auf 2 Gebietslose:
Gebietslos 1
Bezirke Oberfranken und Unterfranken der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns,
Betriebsstättennummern 65xxxxxxx und 67xxxxxxx
Gebietslos 2
Bezirke Niederbayern und Oberpfalz der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns,
Betriebsstättennummern 69xxxxxxx und 68xxxxxxx
Pro Gebietslos wird eine Rabattvereinbarung gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V mit einem Auftragnehmer geschlossen. Jeder Bieter kann ein Angebot auf ein oder beide Lose abgeben, die Zahl der möglichen Zuschläge ist nicht begrenzt.
Die gewählte Einteilung der Gebietslose gewährleistet eine konkrete Zuordnung der ärztlichen Arzneimittelverordnungen auf die einzelnen Gebietslose. Die Abgrenzung erfolgt nach dem Sitz der Betriebsstätte des verordnenden Vertragsarztes (Betriebsstättennummern).
Wenn im Folgenden von Bewerbern die Rede ist, sind Gemeinschaften von Bewerbern ebenfalls gemeint, es sei denn, Unterschiede zwischen Bewerbern und Bewerbergemeinschaften werden ausdrücklich angesprochen.
Zum Abschluss der Rabattvereinbarungen führt der Auftraggeber ein nicht offenes Verfahren gem. § 101 Abs. 3 GWB, § 3 Abs. 2 VOL/A-EG durch. Zu diesem Zweck führt der Auftraggeber einen Teilnahmewettbewerb durch, in dessen Rahmen Bewerber ausgewählt werden, die anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Der Auftrag war bereits Gegenstand des Vergabeverfahrens Auftragsbekanntmachung Nr. 2014/S 028-044286 im Supplement zum ABl. EG vom 8.2.2013. Nachdem dieses Vergabeverfahren bzgl. der nun ausgeschriebenen Leistungen kein wirtschaftliches Ergebnis hatte und daher aufgehoben wurde, vergibt der Auftraggeber die Leistungen nun im Rahmen einen nicht offenen Verfahrens.
Auftraggeber ist die ARGE Bayern, vertreten durch die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, diese wiederum vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. Helmut Platzer, Carl-Wery-Straße 28, 81739 München. Bei der ARGE Bayern handelt es sich um einen Zusammenschluss gemäß §§ 219 SGB V, 94 Abs. 1 a SGB X folgender Krankenkassen und Verbände:
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Carl-Wery-Straße 28, 81739 München
BKK Landesverband Bayern
Züricher Str. 25, 81476 München
Knappschaft
Regionaldirektion München, Friedrichstr. 19, 80801 München
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
als Landwirtschaftliche Krankenkasse
Neumarkter Str. 35, 81673 München
IKK classic
Landesdirektion Bayern, Meglingerstr. 7, 81477 München
den nachfolgend benannten Ersatzkassen
Barmer GEK
Techniker Krankenkasse (TK)
DAK-Gesundheit
Kaufmännische Krankenkasse - KKH
HEK – Hanseatische Krankenkasse
hkk
Gemeinsamer Bevollmächtigter der Ersatzkassen mit Abschlussbefugnis:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern, Arnulfstr. 201a, 80634 München.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-04-15
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Auftragsbekanntmachung
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2014-05-27
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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