Abschluss von Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in Bayern verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem vollendeten 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze für die Impfsaison 2014/2015

AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für von Vertragsärzten im Rahmen des Sprechstundenbedarfs zu Lasten der in Abschnitt B. Pkt. I. genannten Kassen und Verbände (Mitglieder der ARGE Bayern) verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze, in Fertigspritzen ohne Kanüle oder mit abnehmbarer Kanüle, für die Impfsaison 2014/2015. Die Ausschreibung bezieht sich nur auf Grippeimpfstoff(e), der/die als Sprechstundenbedarf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet wird/werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in Bayern Grippeimpfstoffe sowohl für Impfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V als auch für Impfungen nach § 20d Abs. 2 SGB V im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden, und dass diese Ausschreibung sich auf beides bezieht.
Der Auftraggeber weist vorsorglich darauf hin, dass Grippeimpfstoffe gemäß §§ 43, 47 AMG nur über öffentliche Apotheken in Verkehr gebracht werden dürfen.
Die Ausschreibung richtet sich nur an pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG).
Gemäß § 132e Abs. 2 SGB V n.F. (geändert durch Arzneimittelneuordnungsgesetz – AMNOG vom 22.12.2010) können Krankenkassen oder ihre Verbände zur Versorgung ihrer Versicherten mit Impfstoffen für Schutzimpfungen Verträge mit einzelnen pharmazeutischen Unternehmen schließen. § 130a Abs. 8 SGB V gilt entsprechend.
Die Rabattvereinbarungen für die vorstehend beschriebenen saisonalen Grippeimpfstoffe werden für folgenden Zeitraum geschlossen:
Beginn der Vereinbarung: 1.7.2014
Ende der Vereinbarung: 30.6.2015
Beginn des Leistungszeitraums: 1.8.2014
Ende des Leistungszeitraums: 30.4.2015
Sollte die Zuschlagserteilung nach dem 1.7.2014 erfolgen, beginnt die Vereinbarung an dem Tag, der auf die Zuschlagserteilung folgt.
Darüber hinaus wird eine Verlängerungsoption vereinbart. Die Vertragslaufzeit kann im Einvernehmen zwischen dem Auftragnehmer und der ARGE Bayern, vertreten durch die AOK Bayern, um weitere zwölf Monate (Leistungszeitraum 1.8.2015 bis 30.4.2016) verlängert werden.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Rabattvertrag, die mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs übersandt werden.
Die Ausschreibung erfolgt bezogen auf 2 Gebietslose:
Gebietslos 1
Bezirke Oberfranken und Unterfranken der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns,
Betriebsstättennummern 65xxxxxxx und 67xxxxxxx
Gebietslos 2
Bezirke Niederbayern und Oberpfalz der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns,
Betriebsstättennummern 69xxxxxxx und 68xxxxxxx
Pro Gebietslos wird eine Rabattvereinbarung gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V mit einem Auftragnehmer geschlossen. Jeder Bieter kann ein Angebot auf ein oder beide Lose abgeben, die Zahl der möglichen Zuschläge ist nicht begrenzt.
Die gewählte Einteilung der Gebietslose gewährleistet eine konkrete Zuordnung der ärztlichen Arzneimittelverordnungen auf die einzelnen Gebietslose. Die Abgrenzung erfolgt nach dem Sitz der Betriebsstätte des verordnenden Vertragsarztes (Betriebsstättennummern).
Wenn im Folgenden von Bewerbern die Rede ist, sind Gemeinschaften von Bewerbern ebenfalls gemeint, es sei denn, Unterschiede zwischen Bewerbern und Bewerbergemeinschaften werden ausdrücklich angesprochen.
Zum Abschluss der Rabattvereinbarungen führt der Auftraggeber ein nicht offenes Verfahren gem. § 101 Abs. 3 GWB, § 3 Abs. 2 VOL/A-EG durch. Zu diesem Zweck führt der Auftraggeber einen Teilnahmewettbewerb durch, in dessen Rahmen Bewerber ausgewählt werden, die anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
Der Auftrag war bereits Gegenstand des Vergabeverfahrens Auftragsbekanntmachung Nr. 2014/S 028-044286 im Supplement zum ABl. EG vom 8.2.2013. Nachdem dieses Vergabeverfahren bzgl. der nun ausgeschriebenen Leistungen kein wirtschaftliches Ergebnis hatte und daher aufgehoben wurde, vergibt der Auftraggeber die Leistungen nun im Rahmen einen nicht offenen Verfahrens.
Auftraggeber ist die ARGE Bayern, vertreten durch die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, diese wiederum vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. Helmut Platzer, Carl-Wery-Straße 28, 81739 München. Bei der ARGE Bayern handelt es sich um einen Zusammenschluss gemäß §§ 219 SGB V, 94 Abs. 1 a SGB X folgender Krankenkassen und Verbände:
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Carl-Wery-Straße 28, 81739 München
BKK Landesverband Bayern
Züricher Str. 25, 81476 München
Knappschaft
Regionaldirektion München, Friedrichstr. 19, 80801 München
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
als Landwirtschaftliche Krankenkasse
Neumarkter Str. 35, 81673 München
IKK classic
Landesdirektion Bayern, Meglingerstr. 7, 81477 München
den nachfolgend benannten Ersatzkassen
Barmer GEK
Techniker Krankenkasse (TK)
DAK-Gesundheit
Kaufmännische Krankenkasse - KKH
HEK – Hanseatische Krankenkasse
hkk
Gemeinsamer Bevollmächtigter der Ersatzkassen mit Abschlussbefugnis:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern, Arnulfstr. 201a, 80634 München.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-15 Auftragsbekanntmachung
2014-05-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Anti-Grippe-Impfstoffe
Menge oder Umfang:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für von Vertragsärzten im Rahmen des Sprechstundenbedarfs zu Lasten der in Abschnitt B. Pkt. I. genannten Kassen und Verbände (Mitglieder der ARGE Bayern) verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze, in Fertigspritzen ohne Kanüle oder mit abnehmbarer Kanüle, für die Impfsaison 2014/2015. Die Ausschreibung bezieht sich nur auf Grippeimpfstoff(e), der/die als Sprechstundenbedarf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet wird/werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in Bayern Grippeimpfstoffe sowohl für Impfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V als auch für Impfungen nach § 20d Abs. 2 SGB V im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden, und dass diese Ausschreibung sich auf beides bezieht.3 200 000
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Gesamtwert des Auftrags: 1 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anti-Grippe-Impfstoffe 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Postleitzahl: 81739
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle1@by.aok.de 📧
Fax: +49 8962730650151 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 076-131265
ABl. S-Ausgabe: 76

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für von Vertragsärzten im Rahmen des Sprechstundenbedarfs zu Lasten der in Abschnitt B. Pkt. I. genannten Kassen und Verbände (Mitglieder der ARGE Bayern) verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze, in Fertigspritzen ohne Kanüle oder mit abnehmbarer Kanüle, für die Impfsaison 2014/2015. Die Ausschreibung bezieht sich nur auf Grippeimpfstoff(e), der/die als Sprechstundenbedarf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet wird/werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in Bayern Grippeimpfstoffe sowohl für Impfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V als auch für Impfungen nach § 20d Abs. 2 SGB V im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden, und dass diese Ausschreibung sich auf beides bezieht.
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Der Auftraggeber weist vorsorglich darauf hin, dass Grippeimpfstoffe gemäß §§ 43, 47 AMG nur über öffentliche Apotheken in Verkehr gebracht werden dürfen.
Die Ausschreibung richtet sich nur an pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG).
Gemäß § 132e Abs. 2 SGB V n.F. (geändert durch Arzneimittelneuordnungsgesetz – AMNOG vom 22.12.2010) können Krankenkassen oder ihre Verbände zur Versorgung ihrer Versicherten mit Impfstoffen für Schutzimpfungen Verträge mit einzelnen pharmazeutischen Unternehmen schließen. § 130a Abs. 8 SGB V gilt entsprechend.
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Die Rabattvereinbarungen für die vorstehend beschriebenen saisonalen Grippeimpfstoffe werden für folgenden Zeitraum geschlossen:
Beginn der Vereinbarung: 1.7.2014
Ende der Vereinbarung: 30.6.2015
Beginn des Leistungszeitraums: 1.8.2014
Ende des Leistungszeitraums: 30.4.2015
Sollte die Zuschlagserteilung nach dem 1.7.2014 erfolgen, beginnt die Vereinbarung an dem Tag, der auf die Zuschlagserteilung folgt.
Darüber hinaus wird eine Verlängerungsoption vereinbart. Die Vertragslaufzeit kann im Einvernehmen zwischen dem Auftragnehmer und der ARGE Bayern, vertreten durch die AOK Bayern, um weitere zwölf Monate (Leistungszeitraum 1.8.2015 bis 30.4.2016) verlängert werden.
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Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Rabattvertrag, die mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs übersandt werden.
Die Ausschreibung erfolgt bezogen auf 2 Gebietslose:
Gebietslos 1
Bezirke Oberfranken und Unterfranken der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns,
Betriebsstättennummern 65xxxxxxx und 67xxxxxxx
Gebietslos 2
Bezirke Niederbayern und Oberpfalz der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns,
Betriebsstättennummern 69xxxxxxx und 68xxxxxxx
Pro Gebietslos wird eine Rabattvereinbarung gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V mit einem Auftragnehmer geschlossen. Jeder Bieter kann ein Angebot auf ein oder beide Lose abgeben, die Zahl der möglichen Zuschläge ist nicht begrenzt.
Die gewählte Einteilung der Gebietslose gewährleistet eine konkrete Zuordnung der ärztlichen Arzneimittelverordnungen auf die einzelnen Gebietslose. Die Abgrenzung erfolgt nach dem Sitz der Betriebsstätte des verordnenden Vertragsarztes (Betriebsstättennummern).
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Wenn im Folgenden von Bewerbern die Rede ist, sind Gemeinschaften von Bewerbern ebenfalls gemeint, es sei denn, Unterschiede zwischen Bewerbern und Bewerbergemeinschaften werden ausdrücklich angesprochen.
Zum Abschluss der Rabattvereinbarungen führt der Auftraggeber ein nicht offenes Verfahren gem. § 101 Abs. 3 GWB, § 3 Abs. 2 VOL/A-EG durch. Zu diesem Zweck führt der Auftraggeber einen Teilnahmewettbewerb durch, in dessen Rahmen Bewerber ausgewählt werden, die anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
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Der Auftrag war bereits Gegenstand des Vergabeverfahrens Auftragsbekanntmachung Nr. 2014/S 028-044286 im Supplement zum ABl. EG vom 8.2.2013. Nachdem dieses Vergabeverfahren bzgl. der nun ausgeschriebenen Leistungen kein wirtschaftliches Ergebnis hatte und daher aufgehoben wurde, vergibt der Auftraggeber die Leistungen nun im Rahmen einen nicht offenen Verfahrens.
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Auftraggeber ist die ARGE Bayern, vertreten durch die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, diese wiederum vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. Helmut Platzer, Carl-Wery-Straße 28, 81739 München. Bei der ARGE Bayern handelt es sich um einen Zusammenschluss gemäß §§ 219 SGB V, 94 Abs. 1 a SGB X folgender Krankenkassen und Verbände:
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AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Carl-Wery-Straße 28, 81739 München
BKK Landesverband Bayern
Züricher Str. 25, 81476 München
Knappschaft
Regionaldirektion München, Friedrichstr. 19, 80801 München
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
als Landwirtschaftliche Krankenkasse
Neumarkter Str. 35, 81673 München
IKK classic
Landesdirektion Bayern, Meglingerstr. 7, 81477 München
den nachfolgend benannten Ersatzkassen
Barmer GEK
Techniker Krankenkasse (TK)
DAK-Gesundheit
Kaufmännische Krankenkasse - KKH
HEK – Hanseatische Krankenkasse
hkk
Gemeinsamer Bevollmächtigter der Ersatzkassen mit Abschlussbefugnis:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), vertreten durch den Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern, Arnulfstr. 201a, 80634 München.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Bezirke Oberfranken und Unterfranken der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Betriebsstättennummern 65xxxxxxx und 67xxxxxxx
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Bezirke Niederbayern und Oberpfalz der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns,Betriebsstättennummern 69xxxxxxx und 68xxxxxxx
Menge oder Umfang:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V für von Vertragsärzten im Rahmen des Sprechstundenbedarfs zu Lasten der in Abschnitt B. Pkt. I. genannten Kassen und Verbände (Mitglieder der ARGE Bayern) verordnete saisonale Grippeimpfstoffe zur Impfung von Personen ab dem 6. Lebensmonat ohne Altersobergrenze, in Fertigspritzen ohne Kanüle oder mit abnehmbarer Kanüle, für die Impfsaison 2014/2015. Die Ausschreibung bezieht sich nur auf Grippeimpfstoff(e), der/die als Sprechstundenbedarf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet wird/werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in Bayern Grippeimpfstoffe sowohl für Impfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V als auch für Impfungen nach § 20d Abs. 2 SGB V im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden, und dass diese Ausschreibung sich auf beides bezieht.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 2. Ausschreibung Grippeimpfstoffe

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Ausschreibung richtet sich nur an pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG).
Zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag vorzulegen:
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (s. Vergabeunterlagen),
— Aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in welchem sie ansässig sind. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen,
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— Aktuelle Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bewerbers.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für jedes Mitglied einzureichen.
Bewerbergemeinschaften haben außerdem eine Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben (s. Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber hat seine finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nachzuweisen:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Gesamtumsatz mit saisonalen Grippeimpfstoffen, jeweils anzugeben für jedes einzelne der letzten 3 Geschäftsjahre (§ 242 HGB) vor der Veröffentlichung der Ausschreibung (§ 7 Abs. 2 d) VOL/A-EG).
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied einzureichen.
Will sich der Bewerber für die Vertrausausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, insbesondere eines Auftragsherstellers i. s. d. § 9 Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV), so muss er diesen Umstand sowie Art und Umfang der an den Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungendurch eine entsprechende Eigenerklärung „Unterauftragnehmerverzeichnis“ (s. Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb) mitteilen. Der Bewerber muss dem Auftraggeber nachwiesen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er die unterzeichnete und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer zu erbringenden Leistungen inklusive der unterzeichneten und mit Datum und Firmenstempel versehenen Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt (s. Bedingungen für den Teilnahmewettbewerb). Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer können bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags, müssen aber spätestens 1 Woche nach Erhalt der Vorabinformation nach § 101a Abs. 1 S. 1 GWB (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern) eingereicht werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag den Nachweis ihrer fachlichen Leistungsfähigkeit wie folgt zu erbringen:
Darlegung der Kapazitäten zur Herstellung der saisonalen Grippeimpfstoffe (eigene oder fremde, auf die nachweislich zurückgegriffen werden kann) inkl. Benennung der Herstellungsstätten und Eigenerklärung zur Herstellungserlaubnis (Erklärung zu den Herstellungskapazitäten – s. Vergabeunterlagen). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung zur Herstellungserlaubnis für alle Mitglieder vorzulegen, die die Herstellung des Grippeimpfstoffs vornehmen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der dem Auftraggeber zustehende Rabattbetrag wird quartalsweise abgerechnet, erstmals im Januar 2015. Die Zahlung des Auftragnehmers ist 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung fällig. Zahlt der Auftragnehmer nicht innerhalb dieser Frist, gerät er in Verzug. Bei verspätetem Zahlungseingang (verspäteter valutarischer Gutschrift auf dem Empfängerkonto) zahlt der Auftragnehmer während des Verzugs Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligem Basiszinssatz (§ 247 BGB).
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auftraggeber ist die ARGE Bayern, vertreten durch die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse, diese wiederum vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Dr. Helmut Platzer, Carl-Wery-Straße 28, 81739 München. Bei der ARGE Bayern handelt es sich um einen Zusammenschluss gemäß §§ 219 SGB V, 94 Abs. 1 a SGB X folgender Krankenkassen und Verbände:
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-07-01 📅
Datum des Endes: 2015-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-08 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2. Ausschreibung Grippeimpfstoffe
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 28-044286

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessierter Unternehmer einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der unter Pkt. I. genannten Vergabestelle (Kontaktstelle) unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Unternehmer gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
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Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die für den Auftraggeber zuständige Vergabekammer ist unter Pkt. III. benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2014/S 076-131265 (2014-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-27)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 103-180731
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 76-131265
ABl. S-Ausgabe: 103

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-05-14 📅
Name: Abbott Arzneimittel GmbH

2️⃣
Quelle: OJS 2014/S 103-180731 (2014-05-27)