Abschluss von Rabattvereinbarungen zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für 2015-2017

AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, handelnd im eigenen Namen und der unter VI.3) näher bezeichneten AOKs

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von auf den Wirkstoff Interferon beta-1b bezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1.6.2015 bis 31.5.2017. Der Auftrag ist aufgeteilt in fünf Gebietslose und zwar wie folgt:
1) Gebietslos 1: AOK PLUS (ca. 2,72 Mio. Versicherte),
2) Gebietslos 2: AOK Sachsen-Anhalt (ca. 0,68 Mio. Versicherte),
3) Gebietslos 3: AOK Hessen (ca. 1,53 Mio. Versicherte),
4) Gebietslos 4: AOK Niedersachsen (ca. 2,27 Mio. Versicherte),
5) Gebietslos 5: AOK Bremen/Bremerhaven (ca. 0,23 Mio. Versicherte).
Jeder Bieter kann für eines oder mehrere Gebietslose Rabattangebote abgeben. Die Ausschreibung erfolgt produktunabhängig und bezieht sich auf alle Arzneimittel des Wirkstoffes Interferon beta 1b in den Versorgungsbedarfen 1 und 2 (s. u.), die der Bieter im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat und darüber hinaus auf alle Arzneimittel dieses Wirkstoffs, die er in der Zeit danach sowie während der Vertragslaufzeit in Vertrieb hat sowie neu in Verkehr bringt. Voraussetzung ist dabei, dass der Bieter jeweils mindestens ein Produkt für einen Versorgungsbedarf von 14-15 Dosiereinheiten je abgegebenem Arzneimittel (Versorgungsbedarf 1) und einen Versorgungsbedarf von 42-50 Dosiereinheiten je abgegebenem Arzneimittel (Versorgungsbedarf 2) des ausgeschriebenen Wirkstoffes in Vertrieb hat oder spätestens zu Vertragsbeginn in Verkehr bringt.
Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-08 Auftragsbekanntmachung
2014-10-14 Ergänzende Angaben
2014-11-07 Ergänzende Angaben
2015-02-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-10-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, handelnd im eigenen Namen und der unter VI.3) näher bezeichneten AOKs
Postanschrift: Basler Str. 2
Postleitzahl: 61352
Postort: Bad Homburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen/ 🌏
E-Mail: arzneimittel-ausschreibung@he.aok.de 📧
Fax: +49 6172272159 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-08 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 196-346258
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
Die AOK Hessen führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch: 1) AOK PLUS-Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, 2) AOK Sachsen-Anhalt-Die Gesundheitskasse, 3) AOK-Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, 4) AOK Bremen/Bremerhaven.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von auf den Wirkstoff Interferon beta-1b bezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1.6.2015 bis 31.5.2017. Der Auftrag ist aufgeteilt in fünf Gebietslose und zwar wie folgt:
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1) Gebietslos 1: AOK PLUS (ca. 2,72 Mio. Versicherte),
2) Gebietslos 2: AOK Sachsen-Anhalt (ca. 0,68 Mio. Versicherte),
3) Gebietslos 3: AOK Hessen (ca. 1,53 Mio. Versicherte),
4) Gebietslos 4: AOK Niedersachsen (ca. 2,27 Mio. Versicherte),
5) Gebietslos 5: AOK Bremen/Bremerhaven (ca. 0,23 Mio. Versicherte).
Jeder Bieter kann für eines oder mehrere Gebietslose Rabattangebote abgeben. Die Ausschreibung erfolgt produktunabhängig und bezieht sich auf alle Arzneimittel des Wirkstoffes Interferon beta 1b in den Versorgungsbedarfen 1 und 2 (s. u.), die der Bieter im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat und darüber hinaus auf alle Arzneimittel dieses Wirkstoffs, die er in der Zeit danach sowie während der Vertragslaufzeit in Vertrieb hat sowie neu in Verkehr bringt. Voraussetzung ist dabei, dass der Bieter jeweils mindestens ein Produkt für einen Versorgungsbedarf von 14-15 Dosiereinheiten je abgegebenem Arzneimittel (Versorgungsbedarf 1) und einen Versorgungsbedarf von 42-50 Dosiereinheiten je abgegebenem Arzneimittel (Versorgungsbedarf 2) des ausgeschriebenen Wirkstoffes in Vertrieb hat oder spätestens zu Vertragsbeginn in Verkehr bringt.
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Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sachsen und Thüringen
Kurze Beschreibung:
Das (Gebiets-) Los 1 umfasst die Einräumung von Rabatten für Arzneimittel, die an Versicherte der AOK PLUS abgegeben werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Sachsen-Anhalt
Kurze Beschreibung:
Das (Gebiets-) Los 2 umfasst die Einräumung von Rabatten für Arzneimittel, die an Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt abgegeben werden.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Hessen
Kurze Beschreibung:
Das (Gebiets-) Los 3 umfasst die Einräumung von Rabatten für Arzneimittel, die an Versicherte der AOK Hessen abgegeben werden.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Niedersachsen
Kurze Beschreibung:
Das (Gebietslos-) 4 umfasst die Einräumung von Rabatten für Arzneimittel, die an Versicherte der AOK Niedersachsen abgegeben werden.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Bremen
Kurze Beschreibung:
Das (Gebietslos-) 5 umfasst die Einräumung von Rabatten für Arzneimittel, die an Versicherte der AOK Bremen/Bremerhaven abgegeben werden.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann seitens der jeweils vertragsschließenden AOKs um den Zeitraum verlängert werden, um den der Abschluss eines zukünftigen Rabattvertrages für einen von dieser Vereinbarung erfassten Wirkstoff durch behördliche oder gerichtliche Maßnahmen ausgeschlossen ist. Dieser Verlängerungszeitraum beträgt maximal 3 Monate. Die Ausübung dieser Verlängerungsoption muss schriftlich erklärt werden und dem Unternehmer spätestens bis zum Ende des einundzwanzigsten (21.) Monats der Vertragslaufzeit zugegangen sein.
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Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 21 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hessen.
Sachsen.
Sachsen-Anhalt.
Thüringen.
Niedersachsen.
Bremen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Die Bieter haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen einzureichen;
b) Die Bieter haben mit dem Angebot nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen eine Eigenerklärung, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsbeginns jeweils Produkte der Versorgungsbedarfe 1 und 2 in Vertrieb haben werden, einzureichen;
c) Die Bieter haben mit dem Angebot für die Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffs, die sie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb haben, einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) vorzulegen; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation der angebotsgegenständlichen Arzneimittel, mindestens zur Abdeckung der Versorgungsbedarfe 1 und 2 ergeben:
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Aa) Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
Bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehr-Bringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung),
Cc) Darreichungsform
Dd) Wirkstoff,
Ee) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben Aa bis Ee erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
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d) Die Bieter haben mit dem Angebot einen einfachen Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.7.2014) vorzulegen, ausländische Bieter einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind.
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e) Formblatt mit den für den Vertrieb auf dem deutschen Markt verbindlichen Preisangaben (Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen) im Falle der Bewerbung mit zum Stichtag (1.10.2014) nicht in der großen deutschen Spezialitäten-Taxe gelisteten und als aktiv gekennzeichneten Arzneimitteln.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nach Abschluss der vorläufigen Angebotsbewertung werden in jedem Gebietslos diejenigen Bieter, die auf einem der ersten 2 Plätze der Wirtschaftlichkeitsbewertung liegen, zur Abgabe von Eignungsnachweisen aufgefordert, aus denen sich die Leistungsfähigkeit der Bieter im Hinblick auf die Zurverfügungstellung der Rabattarzneimittel in hinreichender Menge während der Vertragslaufzeit ergibt. Hierfür wird den betroffenen Bietern eine nicht verlängerbare Nachfrist von vier Wochen nach Zugang der Aufforderung gesetzt werden. Es steht den Bietern frei, die Eigenerklärung bereits mit dem Angebot einzureichen. Vorzulegen sind:
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— a) eine Eigenerklärung zu Lieferkapazitäten und Drittunternehmen nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen),
— b) im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen von denen der Bieter im Zuschlagsfall auf Grund einer unmittelbaren Vertragsbeziehung die Rabattarzneimittel ganz oder teilweise beziehen wird, hat der Bieter der Auftraggeberin weiterhin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall sind daher zusätzlich folgende Verfügbarkeitsnachweise erforderlich:
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aa) Entweder Vorlage entsprechender Eigenerklärungen der/des benannten Drittunternehmer/s nach näherer Vorgabe der Bewerbungsbedingungen (Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen); diese Eigenerklärungen können eine grundsätzliche Belieferungszusage ohne konkrete Mengenangaben oder aber eine konkrete Belieferungszusage über bestimmte Mengen beinhalten.
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bb) Oder: Vorlage von Kopien der Verträge zwischen dem Bieter und dem/der in der Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen benannten Drittunternehmen/s bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffs; aus dem Vertrag muss sich zumindest die grundsätzliche Bereitschaft des Drittunternehmens, dem Bieter zur Vertragsdurchführung diejenigen Mittel zur Verfügung zu stellen, hinsichtlich derer sich der Bieter gemäß seiner Erklärung in Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen auf ihn beruft, sowie die verbindliche Erklärung des Drittunternehmens darüber, ob und ggf. welche konkreten Arzneimittelmengen er dem Bieter im Zuschlagsfall über die Vertragslaufzeit hinweg gesichert zur Verfügung stellen wird. Die Vorlage eines Auszugs aus dem Vertrag genügt, soweit sich daraus der genannte Inhalt ergibt. Ist der Vertrag nicht in deutscher Sprache abgefasst, ist eine unbeglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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cc) Wenn und soweit aus den Erklärungen bzw. Unterlagen im Sinne der vorstehenden Buchstaben aa) und bb) nicht ergibt, dass die erforderlichen Arzneimittelmengen von Drittunternehmen verbindlich und/oder gesichert zur Verfügung gestellt werden, hat der Bieter zusätzlich darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die Annahme gerechtfertigt ist, dass im Zuschlagsfalle von seiner Liefer- und Leistungsfähigkeit während der ausgeschriebenen Vertragslaufzeit auszugehen ist. Zu diesem Zweck kann beispielsweise auch eine schriftliche Darstellung der Lieferbeziehungen und Verläufe einschließlich der Bezugsmengen und Dosiereinheiten für einen 12-Monatszeitraum in Betracht kommen, nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen und den Anlagen 5 und 6 der Bewerbungsbedingungen).
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Die – bereits in der Eigenerklärung der Bieter zu Lieferkapazitäten und Drittunternehmen (s. o. Pkt. a.) – zu benennenden Drittunternehmen sind alle – auch verbundenen – Unternehmen (einschließlich Apotheken und pharmazeutische Großhändler), von denen der Bieter im Zuschlagsfall auf Grund einer unmittelbaren Vertragsbeziehung die Rabattarzneimittel ganz oder teilweise beziehen wird, nicht hingegen Unternehmen mit deren Hilfe die Rabattarzneimittel in Ausführung des Auftrags an die Versicherten abgegeben werden.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaften für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, da die vorzuhaltenden Packungen entsprechend Versorgungsbedarf 1 und Versorgungsbedarf 2 pro Gebietslos jeweils exklusiv einem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen sind. Die unter Ziff. III.2.1)c) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise sind jeweils auf den Versorgungsbedarf zu beziehen, die das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Zusätzlich ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Gem. § 130 a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen.
Unternehmern in diesem Sinne bezogen auf den ausgeschriebenen Wirkstoff in Betracht. Jedes Angebot eines pharmazeutischen Unternehmers oder einer Bietergemeinschaft von pharmazeutischen Unternehmen muss sich auf ein Produkt („Betaferon“ oder „Extavia“) beziehen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Sachsen-Anhalt-Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postort: Magdeburg
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Postort: Hannover
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Str. 95
Postort: Bremen
Kontakt
Kontaktperson: Frau Maritta Fus

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die AOK Hessen führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK PLUS-Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen,
2) AOK Sachsen-Anhalt-Die Gesundheitskasse,
3) AOK-Die Gesundheitskasse für Niedersachsen,
4) AOK Bremen/Bremerhaven.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101 a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101 b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101 a verstoßen hat ...
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig; soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage, nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes, erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2014/S 196-346258 (2014-10-08)
Ergänzende Angaben (2014-10-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 200-352654
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 196-346258
ABl. S-Ausgabe: 200
Quelle: OJS 2014/S 200-352654 (2014-10-14)
Ergänzende Angaben (2014-11-07)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 217-383281
ABl. S-Ausgabe: 217
Quelle: OJS 2014/S 217-383281 (2014-11-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-02-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 031-051888
ABl. S-Ausgabe: 31
Zusätzliche Informationen
Die AOK Hessen führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch: 1) AOK PLUS-Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, 2) AOK Sachsen-Anhalt-Die Gesundheitskasse, 3) AOK-Die Gesundheitskasse für Niedersachsen 4) AOK Bremen/Bremerhaven.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hessen,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt,
Thüringen,
Niedersachsen,

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-01-13 📅
Name: Novartis Pharma GmbH
Postanschrift: Roonstr. 25
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: www.novartis.com 🌏

2️⃣

3️⃣

4️⃣

5️⃣

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 200-352654
2014/S 217-383281

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 2289499/163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101 b Unwirksamkeit
1. gegen § 101 a verstoßen hat...
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Quelle: OJS 2015/S 031-051888 (2015-02-10)