Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Leasing von verschiedenen Personenkraftwagen (Pkw)

Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Verwaltung und Technik (VT 212), Zentrale Vergabestelle BIS

Die Freie und Hansestadt (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS) – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen (reines Finanzleasing) mit möglichst vielen Bietern über das Leasing von verschiedenen Personenkraftwagen (Pkw) für alle Behörden und Ämter der FHH (sog. Kernverwaltung) und den dort angeschlossenen Landesbetrieben und – instituten, öffentliche Unternehmen oder Gesellschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Hochschulen der FHH und Dataport (AöR). Weitere Landesbetriebe und öffentliche Unternehmen können im Vertragszeitraum hinzukommen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-30 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-09-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personenkraftwagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personenkraftwagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Verwaltung und Technik (VT 212), Zentrale Vergabestelle BIS
Postanschrift: Carl-Cohn-Straße 39
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.hamburg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@polizei.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428669248 📞
Fax: +49 40428669683 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-30 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 190-334944
ABl. S-Ausgabe: 190

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt (FHH), vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Behörde für Inneres und Sport (ZVST BIS) – organisatorisch angebunden bei der Polizei Hamburg beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen (reines Finanzleasing) mit möglichst vielen Bietern über das Leasing von verschiedenen Personenkraftwagen (Pkw) für alle Behörden und Ämter der FHH (sog. Kernverwaltung) und den dort angeschlossenen Landesbetrieben und – instituten, öffentliche Unternehmen oder Gesellschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Hochschulen der FHH und Dataport (AöR). Weitere Landesbetriebe und öffentliche Unternehmen können im Vertragszeitraum hinzukommen.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Abschluss von Rahmenvereinbarungen über das Leasing von verschiedenen Personenkraftwagen
Kurze Beschreibung:
Los 1: alle Behörden und Ämter der FHH (sog. Kernverwaltung) und die dort angeschlossenen Landesbetriebe und -institute
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: alle öffentliche Unternehmen oder Gesellschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Hochschulen der FHH
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Los 3: DATAPORT (AöR)
Menge oder Umfang: Der jeweilige voraussichtliche Jahresbedarf liegt bei ca. 100 Fahrzeugen.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: OV 163376/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit,
— Erklärung zum Eintrag in ein Handelsregister/Gewerberegister,
— Nachweis über die Erteilung einer Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen s. Pkt. 1.7 der Leistungsbeschreibung (LB),
— Liste der autorisierten Vertragswerkstätten/Generalvertretungen, s. Pkt. 1.10 LB,
— Deutschsprachiger Ansprechpartner s. Pkt. 2.1 und 4.8 der (LB),
— Erklärung zur Ersatzgestellung s. Pkt. 2.6,
— Erklärung zu Mehr- bzw. Minderkilometer s. Pkt. 2.8 LB,
— Erklärung zum Zugang zum Behördenkonfigurator,
— s. Pkt. 4.8 LB.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Abweichend von § 17 VOL/B erfolgt die Zahlung der Leasingraten wie unter Pkt. 4.10 der Leistungsbeschreibung beschrieben.

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 50
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-11-11 📅
Öffnungsort:
Behörde für Inneres und Sport - Polizei -, Verwaltung und Technik, VT 112, Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg
Ort des Eröffnungstermins: Behörde für Inneres und Sport - Polizei -, Verwaltung und Technik, VT 112, Bruno-Georges-Platz 1, 22297 Hamburg
Vergabekriterien
Kriterium: 1. niedrigste Von-Hundert-Satz bezogen auf den jeweils zum Abschluss des Vertragszeitpunktes geltenden Basispreis gemäß der Preisempfehlung des Herstellers (UPE)/Listenpreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bärbel Schmidt
Internetadresse: www.polizei.hamburg.de 🌏
Name: Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg, Verwaltung und Technik VT 112
Postanschrift: Bruno-Georges-Platz 1
Fax: +49 40428669119 📠

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OV 163376/14

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, Vergabekammer Große
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 107 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2014/S 190-334944 (2014-09-30)