Abschluss von Verträgen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zur Versorgung von Versicherten in Baden-Württemberg mit Impfstoffen für Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 und 2 SGB V für den Zeitraum vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2016 (Fachlose 2 bis 7) bzw. 1.7.2015 bis zum 30.6.2017 (Fachlos 1) – „Impfstoffe II“
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zur Versorgung von Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg mit Impfstoffen für Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 und 2 SGB V für den Zeitraum vom 1.1.2015 bis zum 31.12.2016 (Fachlose 2 bis 7) bzw. vom 1.7.2015 bis zum 30.6.2017 (Fachlos 1). Mit den ausgeschriebenen Verträgen werden gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V rabattierte Abgabepreise des pharmazeutischen Unternehmers (Rabatt-ApUs) vereinbart, die bei der Abgabe von Impfstoffen gelten, die von an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten in Baden-Württemberg nach Maßgabe des Vertrages über die Versorgung mit Schutzimpfungen gemäß § 132e Abs. 1 SGB V zwischen den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden in Baden-Württemberg und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg in der jeweils aktuellen Fassung oder nach Maßgabe des Vertrages über die Versorgung mit Schutzimpfungen gemäß § 132e Abs. 1 SGB V i. V. m. § 20d Abs. 2 SGB V zwischen den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden in Baden-Württemberg und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg in der jeweils aktuellen Fassung oder nach Maßgabe einer künftigen Vereinbarung, welche an die Stelle einer der beiden genannten Vereinbarungen tritt, zu Lasten der Auftraggeber oder eines der Auftraggeber verordnet werden.
Es werden gemäß den Angaben in Anhang B sieben Fachlose gebildet, wobei jedes Fachlos den Impfstoff gegen eine bestimmte Infektionskrankheit oder eine Gruppe von bestimmten Infektionskrankheiten umfasst. Für jedes Fachlos werden Verträge in folgenden vier Gebietslosen ausgeschrieben:
Gebietslos 1 – Nordbaden:
Zuständigkeitsgebiet der Bezirksdirektion Karlsruhe der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg;
Gebietslos 2 – Südbaden:
Zuständigkeitsgebiet der Bezirksdirektion Freiburg der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg;
Gebietslos 3 – Nordwürttemberg:
Zuständigkeitsgebiet der Bezirksdirektion Stuttgart der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg;
Gebietslos 4 – Südwürttemberg:
Zuständigkeitsgebiet der Bezirksdirektion Reutlingen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.
Die Bieter entscheiden selbst, für welche Fachlose und welche Gebietslose sie Rabattangebote abgeben wollen. Der Zuschlag wird gesondert für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination erteilt. Pro Fachlos-Gebietslos-Kombination wird ein Vertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. Während der Vertragslaufzeit erfolgt die Versorgung der Versicherten gem. § 132e Abs. 2 Satz 2 SGB V nach näherer Maßgabe des Vertrages jeweils ausschließlich mit dem vereinbarten Impfstoff.
Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-03-28
|
Auftragsbekanntmachung
|
2014-07-04
|
Ergänzende Angaben
|
2014-07-04
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|
2014-07-24
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|