Abschluss von wirkstoffbezogenen Vereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel mit Wirkstoffen der Klasse der Tumornekrosefaktor alpha-Inhibitoren

Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeberinnen durch.

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel mit Wirkstoffen der Klasse der Tumornekrosefaktor alpha-Inhibitoren (im Folgenden: „TNFa-Inhibitoren“). Die zu beschaffenden Arzneimittel der TNFa-Inhibitoren dienen der Behandlung arthritischer Erkrankungen. Sie sind u. a. indiziert bei rheumatischer Arthritis, Spondylitis ankylosans und Psoriasis-Arthritis. In Deutschland sind derzeit fünf TNFa-Inhibitoren verfügbar. Es handelt sich um die Wirkstoffe Adalimumab, Certolizumab, Etanercept, Golimumab und Infliximab. Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.
Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes ist, dass der Bieter abhängig vom angebotenen Wirkstoff mindestens folgende Packungsgrößen in Vertrieb hat oder spätestens zu Vertragsbeginn in Vertrieb setzt:
Wirkstoff Adalimumab: mindestens anzubietende Packungsgrößen gemäß PackungsV: N 3; mindestens anzubietende Wirkstärke je abgeteilter Form: 40 mg.
Wirkstoff: Certolizumab; mindestens anzubietende Packungsgrößen gemäß PackungsV: N 1 und N 2; mindestens anzubietende Wirkstärke je abgeteilter Form:200 mg.
Wirkstoff: Etanercept; mindestens anzubietende Packungsgrößen gemäß PackungsV: N 2 und N 3; mindestens anzubietende Wirkstärke je abgeteilter Form: je für 25 mg und 50 mg.
Wirkstoff: Golimumab; mindestens anzubietende Packungsgrößen gemäß PackungsV: N 1 und N 2; mindestens anzubietende Wirkstärke je abgeteilter Form:50 mg.
Wirkstoff: Infliximab; mindestens anzubietende Packungsgrößen gemäß PackungsV: N 1 und N 2; mindestens anzubietende Wirkstärke je abgeteilter Form:100 mg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-30.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-30 Auftragsbekanntmachung
2014-10-31 Ergänzende Angaben
2014-12-16 Ergänzende Angaben
2015-06-17 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-09-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel für das Muskel- und Skelettsystem
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel für das Muskel- und Skelettsystem 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der unter Ziffer VI.3) genannten Auftraggeberinnen durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-30 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 190-334833
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberinnen sind: — AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf, hier vertreten durch das Mitglied des Vorstandes Herrn Matthias Mohrmann; — AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch die Vorstandsvorsitzende, Frau Dr. Irmgard Stippler; — AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Straße 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Ralf Dralle; — AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg v. d. H., vertreten durch den Vorstand, Herrn Fritz Müller; — AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstraße 33 A, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorstand, Herrn Frank Michalak; — AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorstand, Herrn Martin Litsch; — AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Straße 28, 81739 München, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, Herrn Dr. Helmut Platzer. Das Vergabeverfahren wird für die benannten Auftraggeberinnen von der AOK-Bundesverband GbR durchgeführt. Der Auftrag ist in sieben Gebietslose aufgeteilt. In jedem Gebietslos werden Wirkstoffe der Klasse der TNFa-Inhibitoren zur Behandlung rheumatoider Arthritis, Spondylitis ankylosans und Psoriasis-Arthritis ausgeschrieben. Zurzeit (am Tag der Absendung der Bekanntmachung) sind fünf Wirkstoffe für die Behandlung dieser Indikationen zugelassen. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Gebietslos/e sie einen/mehrere Wirkstoffe der ausschreibungsgegenständlichen Indikationen anbieten möchten. Für jeden Wirkstoff ist ggf. ein eigenständiges Angebot abzugeben. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Gebietslos für bis zu drei unterschiedliche Wirkstoffe. Pro Gebietslos wird über ein und denselben Wirkstoff nur ein Rabattvertrag geschlossen. Pro Gebietslos werden bis zu drei Rabattverträge über unterschiedliche Wirkstoffe mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. Die Auswahl des von den Apotheken an den Versicherten abzugebenden Arzneimittels des Wirkstoffes erfolgt durch den verordnenden Arzt. Eine Substitution von ungleichen Wirkstoffen durch die Apotheke ist nicht möglich. Nähere Angaben enthalten die Vergabeunterlagen. 2) Drittunternehmen: a. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Drittunternehmens, insbesondere eines Auftragsherstellers i. S. des § 9 Arzneimittel und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) bedienen, so muss er diesen Umstand sowie Art und Umfang der an den/die Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Eigenerklärung zum Nachweis eigener und fremder Produktions-/Lieferkapazitäten bzgl. der angebotsgegenständlichen Wirkstoffe) mitteilen. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, die Lieferkapazität je für das Gebietslos angebotenem Wirkstoff zu prüfen und Erklärungen oder Verträge mit Drittunternehmen der ersten Reihe nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen anzufordern. b. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Drittunternehmen sein können („andere Unternehmen“ i. S. des § 7 Abs. 9 Satz 1 VOL/A-EG). 3) Bietergemeinschaften: a. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig für die entsprechenden Gebietslose ausgefüllt und mit den übrigen Angebotsunterlagen vorzulegen. Die Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. b. Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Bezogen auf ein und dasselbe Gebietslos können Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, daher nur dann zugleich auch als Einzelbieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen (und umgekehrt), wenn sie mit dem Angebot jeweils nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim]-Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. vom 23.12.2009 – Rs. C-376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeberinnen erbracht, sind alle betroffenen Angebote bezogen auf das betreffende Los auszuschließen. c. Verbundene Unternehmen werden gebeten, insbesondere den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13. April 2011, VII-Verg 4/11 zu beachten. Pharmazeutische Unternehmer werden ferner gebeten, den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 11. Mai 2011 – VII-Verg 1/11 zu beachten. Es wird generell auf die Rechtsprechung der Vergabenachprüfungsinstanzen zum Gebot des Geheimwettbewerbs verwiesen (zusammengefasst etwa durch das LSG Essen mit Beschluss vom 10. März 2010 – L 21 SF 41/10 Verg – m. w. N.).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel mit Wirkstoffen der Klasse der Tumornekrosefaktor alpha-Inhibitoren (im Folgenden: „TNFa-Inhibitoren“). Die zu beschaffenden Arzneimittel der TNFa-Inhibitoren dienen der Behandlung arthritischer Erkrankungen. Sie sind u. a. indiziert bei rheumatischer Arthritis, Spondylitis ankylosans und Psoriasis-Arthritis. In Deutschland sind derzeit fünf TNFa-Inhibitoren verfügbar. Es handelt sich um die Wirkstoffe Adalimumab, Certolizumab, Etanercept, Golimumab und Infliximab. Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.
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Voraussetzung für die Abgabe eines Angebotes ist, dass der Bieter abhängig vom angebotenen Wirkstoff mindestens folgende Packungsgrößen in Vertrieb hat oder spätestens zu Vertragsbeginn in Vertrieb setzt:
Wirkstoff Adalimumab: mindestens anzubietende Packungsgrößen gemäß PackungsV: N 3; mindestens anzubietende Wirkstärke je abgeteilter Form: 40 mg.
Wirkstoff: Certolizumab; mindestens anzubietende Packungsgrößen gemäß PackungsV: N 1 und N 2; mindestens anzubietende Wirkstärke je abgeteilter Form:200 mg.
Wirkstoff: Etanercept; mindestens anzubietende Packungsgrößen gemäß PackungsV: N 2 und N 3; mindestens anzubietende Wirkstärke je abgeteilter Form: je für 25 mg und 50 mg.
Wirkstoff: Golimumab; mindestens anzubietende Packungsgrößen gemäß PackungsV: N 1 und N 2; mindestens anzubietende Wirkstärke je abgeteilter Form:50 mg.
Wirkstoff: Infliximab; mindestens anzubietende Packungsgrößen gemäß PackungsV: N 1 und N 2; mindestens anzubietende Wirkstärke je abgeteilter Form:100 mg.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1
Kurze Beschreibung:
AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse (ca. 2,87 Mio. Versicherte, Stand 1.7.2014 nach KM 6-Statistik).
Menge oder Umfang: Siehe Bewerbungsbedingungen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2
Kurze Beschreibung:
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse (ca. 1,17 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2014 nach KM 6-Statistik).
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3
Kurze Beschreibung:
AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse (ca. 0,68 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2014 nach KM 6-Statistik).
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4
Kurze Beschreibung:
AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen (ca. 1,53 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2014 nach KM 6-Statistik).
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5
Kurze Beschreibung:
AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse (ca. 2,72 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2014 nach KM 6-Statistik).
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 6
Kurze Beschreibung:
AOK Nordost - Die Gesundheitskasse für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (ca. 1,74 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2014 nach KM 6-Statistik).
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 7
Kurze Beschreibung:
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse (ca. 4,35 Mio. Versicherte; Stand 1.7.2014 nach KM 6-Statistik).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 6 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. §§ 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG
2) Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.6.2014); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
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Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft und für den Fall des Einsatzes von Drittunternehmen sind die Ausführungen unter Ziffer VI.3) zu beachten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Eigenerklärung, dass der/die Bieter zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns jeweils mindestens ein Produkt des angebotsgegenständlichen Wirkstoffes der Klasse der TNFa-Inibitoren in der ausgeschriebenen Packungsgröße und Wirkstärke in Vertrieb haben wird/werden.
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2) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die Arzneimittel der ausgeschriebenen Wirkstoffe, die der pharmazeutische Unternehmer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat und ein Angebot abgibt; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
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a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
b. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung),
c. Darreichungsform,
d. Wirkstoff,
e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
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3) Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktions-/Lieferkapazitäten bzgl. der angebotsgegenständlichen Wirkstoffe für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel gemäß § 7 Abs. 3 lit. b VOL/A-EG.
4) Erklärung mit den für den Vertrieb auf dem deutschen Markt verbindlichen Preisangaben im Falle der Bewerbung mit zum Stichtag (1.9.2014) nicht in der großen deutschen Spezialitäten-Taxe gelisteten und als aktiv gekennzeichneten Arzneimitteln.
Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft und für den Fall des Einsatzes von Drittunternehmen sind die Ausführungen unter Ziffer VI.3) zu beachten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.

Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-11-10 📅
Öffnungsort: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: AOK-Bundesverband GbR, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Straße 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Postort: Bad Homburg v. d. H.
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstraße 33A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Kontakt
Kontaktperson: Sonja van der Ploeg

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-04-01 📅
Datum des Endes: 2016-03-31 📅
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberinnen sind:
— AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf, hier vertreten durch das Mitglied des Vorstandes Herrn Matthias Mohrmann;
— AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse, Virchowstraße 30, 67304 Eisenberg, vertreten durch die Vorstandsvorsitzende, Frau Dr. Irmgard Stippler;
— AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, Lüneburger Straße 4, 39106 Magdeburg, vertreten durch den Vorstand, Herrn Ralf Dralle;
— AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Basler Straße 2, 61352 Bad Homburg v. d. H., vertreten durch den Vorstand, Herrn Fritz Müller;
— AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, Behlertstraße 33 A, 14467 Potsdam, vertreten durch den Vorstand, Herrn Frank Michalak;
— AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund, vertreten durch den Vorstand, Herrn Martin Litsch;
— AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, Carl-Wery-Straße 28, 81739 München, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, Herrn Dr. Helmut Platzer.
Das Vergabeverfahren wird für die benannten Auftraggeberinnen von der AOK-Bundesverband GbR durchgeführt.
Der Auftrag ist in sieben Gebietslose aufgeteilt. In jedem Gebietslos werden Wirkstoffe der Klasse der TNFa-Inhibitoren zur Behandlung rheumatoider Arthritis, Spondylitis ankylosans und Psoriasis-Arthritis ausgeschrieben. Zurzeit (am Tag der Absendung der Bekanntmachung) sind fünf Wirkstoffe für die Behandlung dieser Indikationen zugelassen. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Gebietslos/e sie einen/mehrere Wirkstoffe der ausschreibungsgegenständlichen Indikationen anbieten möchten. Für jeden Wirkstoff ist ggf. ein eigenständiges Angebot abzugeben. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Gebietslos für bis zu drei unterschiedliche Wirkstoffe. Pro Gebietslos wird über ein und denselben Wirkstoff nur ein Rabattvertrag geschlossen. Pro Gebietslos werden bis zu drei Rabattverträge über unterschiedliche Wirkstoffe mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen.
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Die Auswahl des von den Apotheken an den Versicherten abzugebenden Arzneimittels des Wirkstoffes erfolgt durch den verordnenden Arzt. Eine Substitution von ungleichen Wirkstoffen durch die Apotheke ist nicht möglich. Nähere Angaben enthalten die Vergabeunterlagen.
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2) Drittunternehmen:
a. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Drittunternehmens, insbesondere eines Auftragsherstellers i. S. des § 9 Arzneimittel und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV) bedienen, so muss er diesen Umstand sowie Art und Umfang der an den/die Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Eigenerklärung zum Nachweis eigener und fremder Produktions-/Lieferkapazitäten bzgl. der angebotsgegenständlichen Wirkstoffe) mitteilen.
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Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, die Lieferkapazität je für das Gebietslos angebotenem Wirkstoff zu prüfen und Erklärungen oder Verträge mit Drittunternehmen der ersten Reihe nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen anzufordern.
b. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Drittunternehmen sein können („andere Unternehmen“ i. S. des § 7 Abs. 9 Satz 1 VOL/A-EG).
3) Bietergemeinschaften:
a. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig für die entsprechenden Gebietslose ausgefüllt und mit den übrigen Angebotsunterlagen vorzulegen. Die Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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b. Es gilt das Gebot des Geheimwettbewerbs. Bezogen auf ein und dasselbe Gebietslos können Mitglieder einer Bietergemeinschaft, wenn sie als solche ein Angebot abgegeben haben, daher nur dann zugleich auch als Einzelbieter oder als Mitglied einer anderen Bietergemeinschaft an der Ausschreibung teilnehmen (und umgekehrt), wenn sie mit dem Angebot jeweils nachweisen, „dass ihre Angebote jeweils völlig unabhängig voneinander formuliert worden sind und folglich eine Gefahr einer Beeinflussung des [Geheim]-Wettbewerbs unter Bietern nicht besteht“ (EuGH, Urt. vom 23.12.2009 – Rs. C-376/08). Wird dieser Nachweis nicht zur Überzeugung der Auftraggeberinnen erbracht, sind alle betroffenen Angebote bezogen auf das betreffende Los auszuschließen.
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c. Verbundene Unternehmen werden gebeten, insbesondere den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13. April 2011, VII-Verg 4/11 zu beachten. Pharmazeutische Unternehmer werden ferner gebeten, den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 11. Mai 2011 – VII-Verg 1/11 zu beachten. Es wird generell auf die Rechtsprechung der Vergabenachprüfungsinstanzen zum Gebot des Geheimwettbewerbs verwiesen (zusammengefasst etwa durch das LSG Essen mit Beschluss vom 10. März 2010 – L 21 SF 41/10 Verg – m. w. N.).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2014/S 190-334833 (2014-09-30)
Ergänzende Angaben (2014-10-31)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-31 📅
Einreichungsfrist: 2014-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 213-376684
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 190-334833
ABl. S-Ausgabe: 213
Quelle: OJS 2014/S 213-376684 (2014-10-31)
Ergänzende Angaben (2014-12-16)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 245-431200
ABl. S-Ausgabe: 245
Quelle: OJS 2014/S 245-431200 (2014-12-16)
Ergänzende Angaben (2015-06-17)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-17 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 118-213121
ABl. S-Ausgabe: 118
Quelle: OJS 2015/S 118-213121 (2015-06-17)