Abschlussprüferleistungen im LWB-Konzern

Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH

Gemäß bzw. entsprechend § 317 HGB ist die Prüfung der Jahresabschlüsse sowie der Lageberichte für das Geschäftsjahr 2014 einschließlich der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) für die nachfolgenden Gesellschaften durchzuführen:
— Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH,
— LWB Verwaltungsgesellschaft mbH,
— WSL Wohnen & Service Leipzig GmbH,
— LWB Modernisierungs- und Sanierungsgesellschaft mbH,
— IVG Immobilienverwaltung Gohlis GmbH,
— LWB GmbH & Co. Immobilienverwaltungs KG,
— LWB GmbH & Co. Zweite Immobilienverwaltungs KG,
— LWB GmbH & Co. Alt-Lößnig Immobilienverwaltung KG,
— GLORY Verwaltungsgesellschaft mbH.
Des Weiteren ist gemäß § 317 HGB der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2014 zu prüfen.
Die Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte der vorgenannten Gesellschaften und des Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichtes hat gemäß bzw. entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung zu erfolgen.
Im Rahmen der Abschlussprüfungen sind ergänzend die in § 53 Absatz 1 Nummern 1 und 2 HGrG aufgeführten Prüfungs- und Darstellungsvorgaben zu beachten.
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH bzw. ihre Beteiligungsgesellschaften unterliegen den Regeln des „Leipziger Corporate Governance Kodex, Richtlinien für Unternehmenssteuerung und Unternehmensführung der Stadt Leipzig“, aktuell in der Fassung des Stadtratsbeschlusses vom 11.12.2013. Alle Anforderungen, die sich daraus an den Jahresabschluss, an die Abschlussprüfung bzw. die Beauftragung der Abschlussprüfer ergeben, sind im hier beschriebenen Leistungsumfang enthalten.
Über das Ergebnis der Prüfung der Jahresabschlüsse der genannten Gesellschaften und des Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes/Konzernlageberichtes ist in gesetzlichem Umfang gemäß § 321 HGB und über das Ergebnis der Prüfung gemäß § 53 HGrG ist in einer Anlage zum Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses gemäß IDW Prüfungsstandard „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ (IDW PS 720) schriftlich zu berichten.
Der Aufsichtsrat der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH wird von der Möglichkeit Gebrauch machen, eigene Prüfungsschwerpunkte zu benennen und mit dem Abschlussprüfer abzustimmen.
Im Rahmen der Abschlussprüfung sind für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH vertiefende Prüfungshandlungen zur Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses durchzuführen und darüber in einem gesonderten Ergänzungsband zum Prüfungsbericht Bericht zu erstatten.
Der Geschäftsführung ist auf deren Wunsch über die Zwischenergebnisse nach Beendigung der Vorprüfung sowie über die Ergebnisse der (Haupt-)Prüfung des Jahresabschlusses im Rahmen einer Präsentation zu berichten.
Die Teilnahme des Abschlussprüfers an den Sitzungen des Aufsichtsrates und dessen Ausschüssen sowie der Gesellschafterversammlungen zum Jahresabschluss/Konzernabschluss der Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH mit einer Berichterstattung des Abschlussprüfers über die wesentlichen Prüfungsergebnisse wird vorausgesetzt.
Ein gegebenenfalls zu erstellender Management Letter ist der Geschäftsführung in einem Entwurfsstadium zur Verfügung zu stellen.
Die Prüfung gemäß § 16 MaBV in Verbindung mit § 34 c Absatz 1 GewO ist für das Kalenderjahr 2014 für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH durchzuführen. Über das Prüfungsergebnis ist ein schriftlicher Bericht zu erstellen.
Die Beauftragung erfolgt zunächst für das Geschäftsjahr 2014. Die Beauftragung wird gleichzeitig eine Rahmenvereinbarung mit Bedingungen für eine entsprechende Tätigkeit für die Geschäftsjahre 2015 bis 2018 beinhalten. Ein Rechtsanspruch des Wirtschaftsprüfers auf die Beauftragung für die Geschäftsjahre 2015 bis 2018 ist ausgeschlossen.
Sämtliche mündliche und schriftliche Korrespondenz ist zwingend in deutscher Sprache durchzuführen. Dieses gilt auch für sämtliche im Rahmen des Auftrages abzufassende Berichte.
Konstanz im einzusetzenden Prüfungsteam ist gewünscht.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-28.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-03-28 Auftragsbekanntmachung
2014-12-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge