Abschlussprüferleistungen in den Konzernen SHS Strukturholding Saar GmbH und Verkehrsholding Saar GmbH

LEG Service GmbH

Abschlussprüfung gemäß bzw. entsprechend §§ 316 ff. HGB einschließlich der Prüfung gem. § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) für die nachfolgenden Gesellschaften:
— SHS Strukturholding Saar GmbH (Einzelabschluss und Konzernabschluss)
— Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH
— LEG Saar Landesentwicklungsgesellschaft Saarland mbH
— LEG Service GmbH
— WOGE Saar Wohnungsgesellschaft Saarland mbH
— IKS IndustrieKultur Saar GmbH
— gwSaar Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Saarland mbH
— Projektgesellschaft Bostalsee GmbH & Co. KG
— PGB Verwaltungsgesellschaft mbH
— Saarland Thermen Resort Rilchingen GmbH
— Projektgesellschaft Dillingen
— Science Park Saar GmbH
— Verkehrsholding Saarland GmbH
— Flughafen Saarbrücken GmbH
— Hafenbetriebe Saarland GmbH.
Die Prüfung ist unabhängig von der Größe der Gesellschaften nach dem Standard für Große Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) zu erstellen. Die Prüfberichte sind unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IWD) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung zu erstellen und in den jeweiligen Aufsichtsräten der Gesellschaften vorzustellen und zu vertreten. Für einige Gesellschaften müssen die Prüfberichte zusätzlich eine Postenerläuterung und einen Vergleich der Jahresergebnisse mit den aufgestellten Wirtschaftsplänen enthalten. Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse ist die Aufstellung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnung zu unterstützen; die dazu gehörigen Daten sind im xlm-Format zu liefern. Die Prüfung hat zudem zu berücksichtigen, dass im Auftragszeitraum eine Umstrukturierung oder Verschmelzung einzelner Gesellschaften beabsichtigt ist.
Der Leistungsumfang im Einzelnen wird in den Vergabeunterlagen festgelegt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-05-26 Auftragsbekanntmachung
2014-06-10 Ergänzende Angaben
2014-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: LEG Service GmbH
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.leg-service.de 🌏
E-Mail: p.kutsch@strukturholding.de 📧
Telefon: +49 6819965303 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-26 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 103-181053
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
1. Für die Ausarbeitung der Teilnahmeanträge und ggf. der Angebote werden Kosten nicht erstattet. 2. Die Bewerber werden gebeten, im eigenen Interesse dem Auftraggeber frühzeitig ihre Kontaktdaten mitzuteilen, damit der Auftraggeber ihnen ggf. Bewerberinformationen zu von einzelnen Bewerbern gestellten Fragen zukommen lassen kann. 3. Fragen zum Vergabeverfahren können an die in Ziffer I.1 benannte Kontaktstelle nur per E-Mail oder per Post gestellt werden; etwaige telefonische erteilte Hinweise des Auftraggebers sind nicht verbindlich. 4. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge sind vom Auftraggeber keine gesonderten Ausschreibungs- oder ergänzende Unterlagen vorgesehen, insbesondere keine Formblätter. 5. Die Teilnahmeanträge sind an die in Ziffer I.1 benannte Stelle in einem verschlossenen Umschlag zu übermitteln. Auf dem Umschlag ist der Vermerk "Teilnahmeantrag Abschlussprüfung für Konzerne der SHS Strukturholding Saar GmbH und der Verkehrsholding Saar GmbH - bitte nicht öffnen!" anzubringen. Bewerbungen per E-Mail oder Telefax sind nicht zulässig. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang des Teilnahmeantrags bei der benannten Stelle. 6. Der Auftraggeber behält sich unter Beachtung der Grundsätze des Wettbewerbs, der Chancengleichheit und der Verhältnismäßigkeit vor, in den Teilnahmeanträgen fehlende geforderte Erklärungen und Nachweise binnen angemessener Frist nachzufordern. Einen Anspruch der Bewerber auf die Nachforderung besteht nicht. 7. Die Auftragsvergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung (vgl. Ziffer II.1.3). Mit der Rahmenvereinbarung entstehen noch keine Prüf- oder Vergütungspflichten. Die Abschlussprüfungen einschließlich der in den Vergabeunterlagen ausgeführten weiteren Leistungen werden in Einzelaufträgen beauftragt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung besteht weder im Hinblick auf die Dauer noch den Umfang der Rahmenvereinbarung. 8. Der Auftraggeber behält sich vor, bei etwaigen Folgeaufträgen von der Regelung des § 3 Abs. 4 lit. e VOF oder der zu diesem Zeitpunkt geltenden vergleichbaren Regelung Gebrauch zu machen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschlussprüfung gemäß bzw. entsprechend §§ 316 ff. HGB einschließlich der Prüfung gem. § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) für die nachfolgenden Gesellschaften:
— SHS Strukturholding Saar GmbH (Einzelabschluss und Konzernabschluss)
— Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH
— LEG Saar Landesentwicklungsgesellschaft Saarland mbH
— LEG Service GmbH
— WOGE Saar Wohnungsgesellschaft Saarland mbH
— IKS IndustrieKultur Saar GmbH
— gwSaar Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Saarland mbH
— Projektgesellschaft Bostalsee GmbH & Co. KG
— PGB Verwaltungsgesellschaft mbH
— Saarland Thermen Resort Rilchingen GmbH
— Projektgesellschaft Dillingen
— Science Park Saar GmbH
— Verkehrsholding Saarland GmbH
— Flughafen Saarbrücken GmbH
— Hafenbetriebe Saarland GmbH.
Die Prüfung ist unabhängig von der Größe der Gesellschaften nach dem Standard für Große Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) zu erstellen. Die Prüfberichte sind unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IWD) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung zu erstellen und in den jeweiligen Aufsichtsräten der Gesellschaften vorzustellen und zu vertreten. Für einige Gesellschaften müssen die Prüfberichte zusätzlich eine Postenerläuterung und einen Vergleich der Jahresergebnisse mit den aufgestellten Wirtschaftsplänen enthalten. Bei der Erstellung der Jahresabschlüsse ist die Aufstellung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnung zu unterstützen; die dazu gehörigen Daten sind im xlm-Format zu liefern. Die Prüfung hat zudem zu berücksichtigen, dass im Auftragszeitraum eine Umstrukturierung oder Verschmelzung einzelner Gesellschaften beabsichtigt ist.
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Der Leistungsumfang im Einzelnen wird in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saarbrücken

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Anforderungen, die für Angaben und Nachweise nach III.2.1, III.2.2 und III.2.3 gelten: Bewerbergemeinschaften haben in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend. Bei Bewerbergemeinschaften sind die unter III.2.1 und III.2.2 geforderten Angaben und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.2.3 geforderten Angaben und Nachweise sind mindestens von der Bewerbergemeinschaft insgesamt vorzulegen.
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Erklärungen, Nachweise und Bescheinigungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, und zwar jeweils im Original, wenn die Vorlage einer Kopie nicht ausdrücklich zugelassen ist.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers haben die Bewerber und Bewerbergemeinschaften vom Auftraggeber geforderte Bescheinigungen und Nachweise für ihre Angaben und Eigenerklärungen vorzulegen.
Geforderte Nachweise zur Zuverlässigkeit des Bewerbers:
1. Selbstdarstellung des Bewerbers anhand aussagekräftiger Historie inkl. Unternehmensprofil (max. 3 Seiten);
2. Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 VOF;
3. Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 9 VOF;
4. Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 319 Abs. 2, 3 und 4 HGB und § 319b HGB;
5. Eigenerklärung des Bewerbers, ob und auf welche Weise er wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist (§ 4 Abs. 2 VOF);
(6) Eigenerklärung des Bewerbers, ob und auf welche Weise er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen oder Personen zusammenarbeitet (§ 4 Abs. 2 VOF). Dabei sind auch die Auftragsanteile anzugeben, für die der Bewerber einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt (§ 5 Abs. 5 lit. h VOF);
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(7) Zulassung als öffentlich bestellter Wirtschaftsprüfer oder Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 319 HGB i.V.m. § 1 WPO (Kopie der Urkunden);
(8) Aktueller Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
Ein Bewerber oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis der finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit (III.2.2 und III.2.3) anderer Unternehmen bedienen (vgl. § 5 Abs. 6 VOF). In diesem Fall sind die o.g. Angaben und Nachweise auch für diese Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in III.2.1, III.2.3 und III.2.4 genannten Angaben und Nachweise für Unterauftragnehmer zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angaben zum Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2. Angaben zum Umsatz des Bewerbers jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar gemäß Ziffer III.2.3 Nr. 1 sind, mit Angaben zu
a) Umsatz mit Aufträgen für Gesellschaften mit demUnternehmensgegenstand Immobilienwirtschaft,
b) Umsatz mit Aufträgen mit Gesellschaften mit dem Unternehmensgegenstand Projektmanagement oder Gewerbeflächenmanagement,
c) Umsatz mit Aufträgen für Gesellschaften mit dem Unternehmensgegenstand Luftfahrt oder Häfen,
d) Umsatz mit Aufträgen für Gesellschaften, die wesentlich mit der Realisierung öffentlich geförderter Projekte befasst sind;
3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (Kopie Versicherungspolice); alternativ: Bescheinigung des Versicherers, im Auftragsfall die Deckung auf die genannten Summen zu erhöhen. Aus dem Nachweis muss der gegenwärtig bestehende Versicherungsschutz hervorgehen.
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Sofern bei (1) und (2) Angaben für das Jahr 2013 noch nicht gemacht werden können, sind die Angaben für die Jahre 2010-2012 zu machen und zu erläutern, warum die Angaben für 2013 noch nicht gemacht werden können.
Will sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen (§ 5 Abs. 6 VOF), sind die o.g. Angaben und Nachweise für dieses Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Zugleich ist eine Verpflichtungserklärung des Unternehmens vorzulegen, das dem Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall die erforderlichen finanziellen Mittel des Unternehmens zur Verfügung stehen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angabe von mindestens 3 Referenzen über in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4) erbrachte Abschlussprüfungen, die mit dem in Ziffer II.1.5 beschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Diese Referenzaufträge müssen für verschiedene Gesellschaften erteilt sein. Die Referenzleistungen sind erst mit der Vorlage des Berichts an die geprüfte Gesellschaft vollständig erbracht. Mindestens eine Referenz muss die Abschlussprüfung für den Einzelabschluss und zugleich den Konzernabschluss der Gesellschaft nachweisen. Die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen setzt voraus, dass eine Kapitalgesellschaft in privater Rechtsform, deren Anteile mittelbar oder unmittelbar ausschließlich von einem Bundesland gehalten werden, gem. §§ 316 ff. GWB und § 53 HGrG nach dem Standard für Große Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IWD) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung geprüft wurde.
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Jede Referenz muss mindestens Angaben enthalten zu
a) Auftraggeber mit Anschrift und Kontaktdaten eines Ansprechpartners beim Auftraggeber,
b) geprüftes Geschäftsjahr und Tag der Vorlage des Prüfungsberichts bei der geprüften Gesellschaft,
c) Rechtsform der geprüften Gesellschaft und Beteiligungsverhältnisse an der geprüften Gesellschaft,
d) Gegenstand des Unternehmens (Gesellschaftszweck) mit näheren Angaben zum
aa) Bereich Immobilienwirtschaft,
bb) Bereich Projektmanagement oder Gewerbeflächenmanagement,
cc) Bereich Luftfahrt oder Häfen,
dd) Bereich wesentliche Befassung mit der Realisierung öffentlich geförderter Projekte.
Die Referenzen dürfen sich im Hinblick auf den Gegenstand des Unternehmens überschneiden. In diesem Fall müssen die verschiedenen Bereiche des Unternehmens allerdings detailliert erläutert werden. Davon unabhängig gilt die obige Mindestanforderung an Referenzen verschiedener Gesellschaften.
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e) Prüfungsmaßstab: Prüfung gem. §§ 316 ff. HGB und § 53 HGrG nach dem Standard für Große Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IWD) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung,
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f) Prüfungsumfang: Einzelabschluss, Konzernabschluss,
g) Anzahl erbrachter voller Leistungstage (Auftragsvolumen) bis zur Vorlage des Prüfungsberichts,
h) zusätzlicher Vergleich des Jahresergebnisses mit dem aufgestellten Wirtschaftsplan für die Gesellschaft,
i) zusätzliche Unterstützung der Gesellschaft bei der Aufstellung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Prüfungsjahr,
j) Darstellung und Vertretung der Ergebnisse des Prüfungsberichts vor Aufsichtsgremien der Gesellschaft,
k) vorgesehene und tatsächliche Termine und Fristen für die Prüfung und Vorlage (Termintreue).
2. Angabe der personellen Kapazitäten mit Anzahl der Führungskräfte und der sonstigen Beschäftigten beim Bewerber jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angaben zur jeweiligen Berufsqualifikation, aufgeschlüsselt zumindest nach öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfern und Prüfungsassistenten.
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3. Angabe der Anzahl der öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer, die die vom Bewerber vorgelegten Referenzaufträge gemäß Ziffer III.2.3 Nr. 1 während der jeweils gesamten Vertragsdauer durchgeführt haben, mit Aufschlüsselung nach den Bereichen
a) Immobilienwirtschaft,
b) Projektmanagement oder Gewerbeflächenmanagement,
c) Luftfahrt oder Häfen,
d) wesentliche Befassung mit öffentlich geförderten Projekten.
Innerhalb eines Bereichs darf ein Wirtschaftsprüfer dabei nur einmal gezählt werden, unabhängig davon, ob er in diesem Bereich mit mehreren Referenzaufträgen befasst war.
4. Angabe der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Prüfungsteam) und deren Anzahl, aufgeschlüsselt zumindest nach öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfern und Assistenten. Der Teamleiter muss mindestens über fünf Jahre Erfahrung in der Abschlussprüfung von Einzelbilanzen und Konzernbilanzen von Kapitalgesellschaften mit unmittelbarer oder mittelbarer ausschließlicher Beteiligung der öffentlichen Hand verfügen. Für jedes Mitglied des Prüfungsteams ist ein aussagekräftiges Qualifikationsprofil vorzulegen mit Angaben zu
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a) Zulassungen, beruflichen Qualifikationen und Abschlüssen,
b) Erfahrungen in der Prüfung von Konzern- und Jahresabschlüssen,
c) Erfahrung in der Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften mit mittelbarer oder unmittelbarer ausschließlicher Beteiligung eines Bundeslandes, mit Angabe der Jahresanzahl an Erfahrung,
d) Erfahrung in Abschlussprüfung öffentlicher Gesellschaften gem. §§ 316 ff. HGB und § 53 HGrG nach dem Standard für Große Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IWD) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung,
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e) Erfahrung bei der Aufstellung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnung für die zu prüfende Gesellschaft,
f) Erfahrung bei der Darstellung und Vertretung der Ergebnisse des Prüfungsberichts vor Aufsichtsgremien der Gesellschaften mit ausschließlich öffentlicher Beteiligung.
(4) Vorlage der Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO oder einer diesbezüglichen Ausnahmegenehmigung der Wirtschaftsprüferkammer (Kopie).
Will sich ein Bewerber oder ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen (§ 5 Abs. 6 VOF), sind die o.g. Angaben und Nachweise für dieses Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Zugleich ist eine Verpflichtungserklärung des Unternehmens vorzulegen, dass dem Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall die erforderlichen personellen und technischen Ressourcen des Unternehmens zur Verfügung stehen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten die besonderen Bedingungen im Gesetz Nr. 1798 über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz - STTG) vom 06.02.2013 (Amtsblatt I 2013, 84).
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer bzw. anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Sinne des § 319 Abs. 1 HGB i.V.m. § 1 WPO.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahlmatrix mit den objektiven Kriterien und deren Gewichtung ist auf der Website der LEG Service GmbH (http://www.leg-service.de) abrufbar. Es handelt sich um folgende Kriteriengruppen:(1) Umsätze des Bewerbers mit vergleichbaren Aufträgen gemäß Ziffer III.2.3 Nr. 1 in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (15 %).(2) Anzahl der Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Aufträge gemäß Ziffer III.2.3 Nr. 1 in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Bewerbungsfrist (40 %).(3) Anzahl der öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer, die die Referenzaufträge gem. Ziffer III.2.3. Nr. 1 während der jeweils gesamten Vertragsdauer durchgeführt haben (20 %).(4) Qualifikation des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektteams gemäß Ziffer III.2.3 Nr. 4 der EU-Bekanntmachung (25 %).Wertungsmethode: Jedes Auswahlkriterium wird mit 0-5 Punkten bewertet. In den Kriterien Nr. 1 bis 3 wird anhand der genannten Parameter eine Rangfolge der Bewerber gebildet und die absteigende Punktzahl (5-0) vergeben. Bei gleichem Rang wird die gleiche Punktzahl vergeben. Im Kriterium Nr. 4 folgt eine vergleichende Bewertung auf der Punkteskala. Die in den Kriterien erreichten Punktzahlen werden jeweils mit dem Wichtungsfaktor des Kriteriums multipliziert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Wertungsreihenfolge gebildet; ausgewählt werden die Bewerber auf den ersten 3 Rängen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: WOGE Saar Wohnungsgesellschaft Saarland mbH
Postort: 66119 Saarbrücken
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKS IndustrieKultur Saar GmbH
gwSaar Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Saarland mbH
PGB Verwaltungsgesellschaft mbH
Verkehrsholding Saarland GmbH
Postanschrift: Südkai 4
Postort: 66740 Saarlouis
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Saarbrücken GmbH
Postanschrift: Balthasar-Goldstein-Straße
Postort: 66131 Saarbrücken
Name des öffentlichen Auftraggebers: LEG Saar Entwicklungsgesellschaft Saarland mbH
Projektgesellschaft Bostalsee GmbH & Co. KG
Saarland Thermen Resort Rilchingen GmbH
Projektgesellschaft Dillingen
Science Park Saar GmbH
Hafenbetriebe Saarland GmbH
SHS Strukturholding Saar GmbH
SBB Saarland Bau und Boden Projektgesellschaft mbH
Kontakt
Kontaktperson: LEG Service GmbH
Frau Petra Kutsch
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Für die Ausarbeitung der Teilnahmeanträge und ggf. der Angebote werden Kosten nicht erstattet.
2. Die Bewerber werden gebeten, im eigenen Interesse dem Auftraggeber frühzeitig ihre Kontaktdaten mitzuteilen, damit der Auftraggeber ihnen ggf. Bewerberinformationen zu von einzelnen Bewerbern gestellten Fragen zukommen lassen kann.
3. Fragen zum Vergabeverfahren können an die in Ziffer I.1 benannte Kontaktstelle nur per E-Mail oder per Post gestellt werden; etwaige telefonische erteilte Hinweise des Auftraggebers sind nicht verbindlich.
4. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge sind vom Auftraggeber keine gesonderten Ausschreibungs- oder ergänzende Unterlagen vorgesehen, insbesondere keine Formblätter.
5. Die Teilnahmeanträge sind an die in Ziffer I.1 benannte Stelle in einem verschlossenen Umschlag zu übermitteln. Auf dem Umschlag ist der Vermerk "Teilnahmeantrag Abschlussprüfung für Konzerne der SHS Strukturholding Saar GmbH und der Verkehrsholding Saar GmbH - bitte nicht öffnen!" anzubringen. Bewerbungen per E-Mail oder Telefax sind nicht zulässig. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang des Teilnahmeantrags bei der benannten Stelle.
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6. Der Auftraggeber behält sich unter Beachtung der Grundsätze des Wettbewerbs, der Chancengleichheit und der Verhältnismäßigkeit vor, in den Teilnahmeanträgen fehlende geforderte Erklärungen und Nachweise binnen angemessener Frist nachzufordern. Einen Anspruch der Bewerber auf die Nachforderung besteht nicht.
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7. Die Auftragsvergabe betrifft eine Rahmenvereinbarung (vgl. Ziffer II.1.3). Mit der Rahmenvereinbarung entstehen noch keine Prüf- oder Vergütungspflichten. Die Abschlussprüfungen einschließlich der in den Vergabeunterlagen ausgeführten weiteren Leistungen werden in Einzelaufträgen beauftragt. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung besteht weder im Hinblick auf die Dauer noch den Umfang der Rahmenvereinbarung.
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8. Der Auftraggeber behält sich vor, bei etwaigen Folgeaufträgen von der Regelung des § 3 Abs. 4 lit. e VOF oder der zu diesem Zeitpunkt geltenden vergleichbaren Regelung Gebrauch zu machen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Saarländischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Telefon: +49 6815014994 📞
Fax: +49 6815013506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 103-181053 (2014-05-26)
Ergänzende Angaben (2014-06-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 111-195862
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 103-181053
ABl. S-Ausgabe: 111
Quelle: OJS 2014/S 111-195862 (2014-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 227-401437
ABl. S-Ausgabe: 227

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saarbrücken.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-31 📅
Name: Ernst & Young GmbH
Postanschrift: Heinrich-Böcking-Straße 6-8
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Saarlouis
Postleitzahl: 66740
66131

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 101 b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101 a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Abs. 2 festgestellt worden ist. Gemäß § 101 b Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichtung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 227-401437 (2014-11-21)