Abschlussprüferleistungen in der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz

Stiftung Saarländischer Kulturbesitz

Abschlussprüfung gemäß bzw. entsprechend §§ 316 ff. HGB, § 53 HGrG sowie gemäß § 13 SSKG (Gesetz über die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz)
Die Prüfung ist unabhängig von der Größe der Auftraggeberin nach dem Standard für große Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) zu erstellen. Die Prüfberichte sind unter Beachtung der von dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (WD) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung zu erstellen, im Kuratorium der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz vorzustellen und zu vertreten.
Bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zu unterstützen.
Der Leistungsumfang wird im einzelnen in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Die Prüfung muss im laufenden Jahr jeweils in den Monaten Februar bis April erfolgen. Der testierte Jahresabschluss muss im Monat Mai vorliegen, da das Kuratorium hierüber nach § 13 Abs. 5 SSKG innerhalb der ersten 6 Monate des Wirtschaftsjahres zu entscheiden hat.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-28.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-28 Auftragsbekanntmachung
2015-02-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge