Abschlussprüfung gemäß bzw. entsprechend §§ 316 ff. HGB, § 53 HGrG sowie gemäß § 13 SSKG (Gesetz über die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz) Die Prüfung ist unabhängig von der Größe der Auftraggeberin nach dem Standard für große Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) zu erstellen. Die Prüfberichte sind unter Beachtung der von dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (WD) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung zu erstellen, im Kuratorium der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz vorzustellen und zu vertreten. Bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zu unterstützen. Der Leistungsumfang wird im einzelnen in den Vergabeunterlagen festgelegt. Die Prüfung muss im laufenden Jahr jeweils in den Monaten Februar bis April erfolgen. Der testierte Jahresabschluss muss im Monat Mai vorliegen, da das Kuratorium hierüber nach § 13 Abs. 5 SSKG innerhalb der ersten 6 Monate des Wirtschaftsjahres zu entscheiden hat.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Buchhaltung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Buchhaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Saarländischer Kulturbesitz
Postanschrift: Bismarckstraße 11-19
Postleitzahl: 66111
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.kulturbesitz.de🌏
E-Mail: schirmbeck-reuter@kulturbesitz.de📧
Telefon: +49 6819964217📞
Fax: +49 6819964248 📠
1. Für die Ausarbeitung der Teilnahmeanträge/Bewerbungen sowie ggf. der Angebote werden Kosten nicht erstattet.
2. Die Bewerber werden gebeten, im eigenen Interesse dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten frühzeitig mitzuteilen, damit der Auftraggeber ihnen ggf. Bewerberinformationen zu von einzelnen Bewerbern gestellten Fragen zukommen lassen kann.
3. Fragen zum Vergabeverfahren können an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle nur per e-mail oder per Post gestellt werden. Etwaige telefonisch erteilte Auskünfte und Hinweise des Auftraggebers sind nicht verbindlich.
4. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge sind vom Auftraggeber keine gesonderten Ausschreibungs- oder ergänzende Unterlagen vorgesehen, insbesondere keine Formblätter.
5. Teilnahmeanträge sind an die in Ziffer I.1) genannte Stelle in einem verschlossenen Umschlag zu übermitteln. Auf dem Umschlag ist deutlich erkennbar der Vermerk: „Teilnahmeantrag Abschlussprüfung der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz – bitte nicht öffnen“ anzubringen. Bewerbungen per e-mail oder per Telefax sind nicht zugelassen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs des Teilnahmeantrags bei der benannten Stelle.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, unter Beachtung der Grundsätze des Wettbewerbs, der Chancengleichheit und der Verhältnismäßigkeit in den Teilnahmeanträgen fehlende geforderte Erklärungen und Nachweise binnen angemessener Frist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Erklärungen und/oder Nachweisen besteht nicht.
7. Mit der Auftragsvergabe entstehen noch keine Prüf- oder Vergütungspflichten. Die Abschlussprüfungen einschließlich der in dieser Bekanntmachung aufgeführten weiteren Leistungen werden jeweils gesondert beauftragt. Ein Anspruch des ausgewählten Bewerbers auf Beauftragung besteht weder im Hinblick auf deren Dauer noch deren Umfang.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, bei etwaigen Folgeaufträgen von der Regelung des § 3 Abs. 4 lit. e VOF oder der zu dem maßgebenden Zeitpunkt geltenden vergleichbaren Regelung Gebrauch zu machen.
1. Für die Ausarbeitung der Teilnahmeanträge/Bewerbungen sowie ggf. der Angebote werden Kosten nicht erstattet.
2. Die Bewerber werden gebeten, im eigenen Interesse dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten frühzeitig mitzuteilen, damit der Auftraggeber ihnen ggf. Bewerberinformationen zu von einzelnen Bewerbern gestellten Fragen zukommen lassen kann.
3. Fragen zum Vergabeverfahren können an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle nur per e-mail oder per Post gestellt werden. Etwaige telefonisch erteilte Auskünfte und Hinweise des Auftraggebers sind nicht verbindlich.
4. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge sind vom Auftraggeber keine gesonderten Ausschreibungs- oder ergänzende Unterlagen vorgesehen, insbesondere keine Formblätter.
5. Teilnahmeanträge sind an die in Ziffer I.1) genannte Stelle in einem verschlossenen Umschlag zu übermitteln. Auf dem Umschlag ist deutlich erkennbar der Vermerk: „Teilnahmeantrag Abschlussprüfung der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz – bitte nicht öffnen“ anzubringen. Bewerbungen per e-mail oder per Telefax sind nicht zugelassen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs des Teilnahmeantrags bei der benannten Stelle.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, unter Beachtung der Grundsätze des Wettbewerbs, der Chancengleichheit und der Verhältnismäßigkeit in den Teilnahmeanträgen fehlende geforderte Erklärungen und Nachweise binnen angemessener Frist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Erklärungen und/oder Nachweisen besteht nicht.
7. Mit der Auftragsvergabe entstehen noch keine Prüf- oder Vergütungspflichten. Die Abschlussprüfungen einschließlich der in dieser Bekanntmachung aufgeführten weiteren Leistungen werden jeweils gesondert beauftragt. Ein Anspruch des ausgewählten Bewerbers auf Beauftragung besteht weder im Hinblick auf deren Dauer noch deren Umfang.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, bei etwaigen Folgeaufträgen von der Regelung des § 3 Abs. 4 lit. e VOF oder der zu dem maßgebenden Zeitpunkt geltenden vergleichbaren Regelung Gebrauch zu machen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschlussprüfung gemäß bzw. entsprechend §§ 316 ff. HGB, § 53 HGrG sowie gemäß § 13 SSKG (Gesetz über die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz)
Die Prüfung ist unabhängig von der Größe der Auftraggeberin nach dem Standard für große Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) zu erstellen. Die Prüfberichte sind unter Beachtung der von dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (WD) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung zu erstellen, im Kuratorium der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz vorzustellen und zu vertreten.
Die Prüfung ist unabhängig von der Größe der Auftraggeberin nach dem Standard für große Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) zu erstellen. Die Prüfberichte sind unter Beachtung der von dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (WD) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung zu erstellen, im Kuratorium der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz vorzustellen und zu vertreten.
Bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse ist die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zu unterstützen.
Der Leistungsumfang wird im einzelnen in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Die Prüfung muss im laufenden Jahr jeweils in den Monaten Februar bis April erfolgen. Der testierte Jahresabschluss muss im Monat Mai vorliegen, da das Kuratorium hierüber nach § 13 Abs. 5 SSKG innerhalb der ersten 6 Monate des Wirtschaftsjahres zu entscheiden hat.
Die Prüfung muss im laufenden Jahr jeweils in den Monaten Februar bis April erfolgen. Der testierte Jahresabschluss muss im Monat Mai vorliegen, da das Kuratorium hierüber nach § 13 Abs. 5 SSKG innerhalb der ersten 6 Monate des Wirtschaftsjahres zu entscheiden hat.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saarbrücken.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Nachweise zur Zuverlässigkeit des Bewerbers:
1. Selbstdarstellung des Bewerbers anhand einer aussagekräftigen Historie inkl. Unternehmensprofil (max. 3 Seiten).
2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 VOF.
3. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 9 VOF.
4. Eigenerklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 319 Abs. 2 bis 4 HGB und § 319b HGB.
5. Eigenerklärung des Bewerbers, ob und auf welche Weise er wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist, oder ob und in welcher Weise er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (§ 4 Abs. 2 VOF).
6. Öffentliche Bestelltung Wirtschaftsprüfer oder Anerkennung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 319 Abs. 1 HGB i.V.m. § 1 WPO (Kopien der Urkunden).
7. Aktueller Nachweis der Eintragung im Berufs- und ggf. im Partnerschafts- oder Handelsregister.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögenschäden (Kopie der Versicherungspolice); alternativ: Bescheinigung des Versicherers, wonach die geforderte Deckung im Auftragsfall zur Verfügung stehen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögenschäden (Kopie der Versicherungspolice); alternativ: Bescheinigung des Versicherers, wonach die geforderte Deckung im Auftragsfall zur Verfügung stehen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vorlage einer Liste mit wenigstens drei in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen. Die Referenzaufträge müssen durch unterschiedliche Auftraggeber erteilt worden sein.
1. Vorlage einer Liste mit wenigstens drei in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen. Die Referenzaufträge müssen durch unterschiedliche Auftraggeber erteilt worden sein.
Jede Referenz muss Angaben zu folgenden Fragestellungen enthalten:
a) Auftraggeber mit Anschrift und Kontaktdaten eines Ansprechpartners,
b) geprüfte Geschäftsjahre und jeweils Tag der Vorlage des Prüfungsberichts,
c) Rechtsform der geprüften Gesellschaft bzw. öffentlichen Einrichtung,
d) Gegenstand des Unternehmes bzw. der öffentlichen Einrichtung,
e) Prüfungsmaßstab Prüfung gemäß §§ 316 ff. HGB nach dem Standard für große Kapitalgesellschaften unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IWD) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung,
f) Prüfungsumfang: Einzelabschluss,
g) Anzahl erbrachter voller Leistungstage (Auftragsvolumen) bis zur Vorlage des Prüfungsberichts,
h) zusätzliche Unterstützung des Auftraggebers bei der Aufstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr,
i) Darstellung und Vertretung der Ergebnisse des Prüfungsberichts vor den Aufsichtsgremien des Auftraggebers,
j) vorgesehene und tatsächliche Termine und Fristen für die Prüfung und Vorlage (Termintreue),
2. Angabe der personellen Kapazitäten mit Anzahl der Führungskräfte und der sonstigen Beschäftigten beim Bewerber in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angaben zur jeweiligen Berufsqualilfikation, aufgeschlüsselt zumindest nach bestellten Wirtschaftsprüfern und Prüfungsassistenten.
2. Angabe der personellen Kapazitäten mit Anzahl der Führungskräfte und der sonstigen Beschäftigten beim Bewerber in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angaben zur jeweiligen Berufsqualilfikation, aufgeschlüsselt zumindest nach bestellten Wirtschaftsprüfern und Prüfungsassistenten.
3. Angabe der Anzahl der öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer, die die vom Bewerber vorgelegten Referenzaufträge während der jeweils gesamten Vertragsdauer durchgeführt haben.
4. Angabe der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Prüfungsteam) und deren Anzahl, aufgeschlüsselt zumindest nach öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfern und Prüfungsassisten. Der Teamleiter muss mindestens über fünf Jahre Jahr Erfahrung in der Abschlussprüfung von Einzelbilanzen von Kapitalgesellschaften mit mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung der öffentlichen Hand verfügen.
4. Angabe der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Prüfungsteam) und deren Anzahl, aufgeschlüsselt zumindest nach öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfern und Prüfungsassisten. Der Teamleiter muss mindestens über fünf Jahre Jahr Erfahrung in der Abschlussprüfung von Einzelbilanzen von Kapitalgesellschaften mit mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung der öffentlichen Hand verfügen.
Für jedes Mitglied des Prüfungsteams ist ein aussagefähiges Qualifikationsprofil vorzulegen mit Angaben zu
a) Zulassungen, beruflichen Qualifikationen und Abschlüssen,
b) Erfahrungen in der Prüfung von Jahresabschlüssen,
c) Erfahrungen in der Abschlussprüfung von Kapitalgesellschaften mit mittelbarer oder unmittelbarer ausschließlicher Beteiligung eines Bundeslands, mit Angabe der Jahresanzahl der Erfahrung,
d) Erfahrung in der Abschlussprüfung öffentlicher Gesellschaften oder anderer öffentlicher Einrichtungen gemäß §§ 316 ff. HGB nach dem Standard für große Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) sowie entsprechend § 53 HGrG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IWD) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung,
d) Erfahrung in der Abschlussprüfung öffentlicher Gesellschaften oder anderer öffentlicher Einrichtungen gemäß §§ 316 ff. HGB nach dem Standard für große Kapitalgesellschaften (§ 267 HGB) sowie entsprechend § 53 HGrG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IWD) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung,
e) Erfahrung bei der Darstellung und Vertretung des Ergebnisses des Prüfungsberichts vor Aufsichtsgremien des Auftraggebers mit ausschließlich öffentlicher Beteiligung bzw. des öffentlichen Auftraggebers,.
5. Vorlage der Bescheinigung über die Teilnahme an der Qualitätskontrolle oder einer Ausnahmegenehmigung der Wirtschaftsprüferkammer nach § 57a WPO (Kopie).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögenschäden (Kopie der Versicherungspolice); alternativ: Bescheinigung des Versicherers, wonach die geforderte Deckung im Auftragsfall zur Verfügung stehen wird.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögenschäden (Kopie der Versicherungspolice); alternativ: Bescheinigung des Versicherers, wonach die geforderte Deckung im Auftragsfall zur Verfügung stehen wird.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten die besonderen Bedingungen des Gesetzes Nr. 1798 über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz – STTG) vom 6.2.2013 (Amtsblatt I 2013, 84).
Für die Ausführung des Auftrags gelten die besonderen Bedingungen des Gesetzes Nr. 1798 über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz – STTG) vom 6.2.2013 (Amtsblatt I 2013, 84).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer bzw. anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften im Sinne von § 319 Abs. 1 HGB i.V.m. § 1 WPO.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1. Umsätze des Bewerbers mit vergleichbaren Aufträgen gemäß Ziffer III.2.3) Nr. 1 in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: 15 %
2. Anzahl der Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Aufträge gemäß Ziffer III.2.3) Nr. 1 in den letzten 3 Jahren vor Ablauf der Bewerbungsfrist: 40 %
3. Anzahl der öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer, die die Referenzaufträge gemäß Nr. III.2.3) Nr. 1 während der gesamten Vertragsdauer bearbeitet haben: 20 %
4. Qualifikation des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektteams gemäß Ziffer III.2.4) dieser Bekanntmachung: 25 %
Wertungsmehtode: Jedes Auswahlkriterium wird mit 0-5 Punkten bewertet. In den Kriterien Nrn. 1 bis 3 wird anhand der genannten Parameter eine Rangfolge der Bewerber gebildet und die absteigende Punktzahl (5-0) vergeben. Bei gleichem Rang wird die gleiche Punktzahl vergeben. Im Kriterieum Nr. 4 erfolgt eine vergleichende Bewertung auf der Punkteskala. Die zu den Kriterien erreichten Punktzahlen werden jeweils mit dem Wichtungsfaktor des Kriteriums multipliziert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahl wird eine Wertungsreihenfolge gebildet. Ausgewählt werden die Bewerber auf den ersten drei Rängen.
Wertungsmehtode: Jedes Auswahlkriterium wird mit 0-5 Punkten bewertet. In den Kriterien Nrn. 1 bis 3 wird anhand der genannten Parameter eine Rangfolge der Bewerber gebildet und die absteigende Punktzahl (5-0) vergeben. Bei gleichem Rang wird die gleiche Punktzahl vergeben. Im Kriterieum Nr. 4 erfolgt eine vergleichende Bewertung auf der Punkteskala. Die zu den Kriterien erreichten Punktzahlen werden jeweils mit dem Wichtungsfaktor des Kriteriums multipliziert. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahl wird eine Wertungsreihenfolge gebildet. Ausgewählt werden die Bewerber auf den ersten drei Rängen.
1. Für die Ausarbeitung der Teilnahmeanträge/Bewerbungen sowie ggf. der Angebote werden Kosten nicht erstattet.
2. Die Bewerber werden gebeten, im eigenen Interesse dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten frühzeitig mitzuteilen, damit der Auftraggeber ihnen ggf. Bewerberinformationen zu von einzelnen Bewerbern gestellten Fragen zukommen lassen kann.
3. Fragen zum Vergabeverfahren können an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle nur per e-mail oder per Post gestellt werden. Etwaige telefonisch erteilte Auskünfte und Hinweise des Auftraggebers sind nicht verbindlich.
4. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge sind vom Auftraggeber keine gesonderten Ausschreibungs- oder ergänzende Unterlagen vorgesehen, insbesondere keine Formblätter.
5. Teilnahmeanträge sind an die in Ziffer I.1) genannte Stelle in einem verschlossenen Umschlag zu übermitteln. Auf dem Umschlag ist deutlich erkennbar der Vermerk: „Teilnahmeantrag Abschlussprüfung der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz – bitte nicht öffnen“ anzubringen. Bewerbungen per e-mail oder per Telefax sind nicht zugelassen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs des Teilnahmeantrags bei der benannten Stelle.
5. Teilnahmeanträge sind an die in Ziffer I.1) genannte Stelle in einem verschlossenen Umschlag zu übermitteln. Auf dem Umschlag ist deutlich erkennbar der Vermerk: „Teilnahmeantrag Abschlussprüfung der Stiftung Saarländischer Kulturbesitz – bitte nicht öffnen“ anzubringen. Bewerbungen per e-mail oder per Telefax sind nicht zugelassen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs des Teilnahmeantrags bei der benannten Stelle.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, unter Beachtung der Grundsätze des Wettbewerbs, der Chancengleichheit und der Verhältnismäßigkeit in den Teilnahmeanträgen fehlende geforderte Erklärungen und Nachweise binnen angemessener Frist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Erklärungen und/oder Nachweisen besteht nicht.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, unter Beachtung der Grundsätze des Wettbewerbs, der Chancengleichheit und der Verhältnismäßigkeit in den Teilnahmeanträgen fehlende geforderte Erklärungen und Nachweise binnen angemessener Frist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Erklärungen und/oder Nachweisen besteht nicht.
7. Mit der Auftragsvergabe entstehen noch keine Prüf- oder Vergütungspflichten. Die Abschlussprüfungen einschließlich der in dieser Bekanntmachung aufgeführten weiteren Leistungen werden jeweils gesondert beauftragt. Ein Anspruch des ausgewählten Bewerbers auf Beauftragung besteht weder im Hinblick auf deren Dauer noch deren Umfang.
7. Mit der Auftragsvergabe entstehen noch keine Prüf- oder Vergütungspflichten. Die Abschlussprüfungen einschließlich der in dieser Bekanntmachung aufgeführten weiteren Leistungen werden jeweils gesondert beauftragt. Ein Anspruch des ausgewählten Bewerbers auf Beauftragung besteht weder im Hinblick auf deren Dauer noch deren Umfang.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, bei etwaigen Folgeaufträgen von der Regelung des § 3 Abs. 4 lit. e VOF oder der zu dem maßgebenden Zeitpunkt geltenden vergleichbaren Regelung Gebrauch zu machen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Telefon: +49 6815014994📞
Fax: +49 6815013506 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebostabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 145-260972 (2014-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 51 900 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 6819964127📞
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität: Art und Weise der Durchführung der Leistungen der Abschluss prüfung – Darstellung des vorgesehenen Prüfungsablaufs (100)
2. Qualität: Bieterinterne Durchführung der Leistungserbringung – interne Organisation des Prüfungsteams sowie der internen Abläufe der Prüfungsleistungen (50)
3. Qualität: Erläuterung der Arbeitsweise und der vorgesehenen Auftragsabwicklung vor Ort bei der Auftraggeberin (50)
4. Qualität: Darstellung der Maßnahmen zur Sicherung der Rechtzeitigkeit der Leistungserbringung im Sinne von § 13 Abs. 5 Sätze 3-5 SSKG (200)
5. Preis: Höhe der angebotenen Vergütung für die Abschlussprüferleistungen (550)
6. Preis: Höhe der Nebenkosten- sowie Auslagenerstattungssätze (25)
7. Preis: Höhe der angebotenen Honorarstundensätze (25)