Abtransport und stoffliche Verwertung von Klärschlamm
MWB Mittelhessische Wasserbetriebe -Klärwerk-
Abtransport und stoffliche Verwertung von mechanisch-entwässertem Klärschlamm (meks) für 2 plus 1 plus 1 Jahre.
Jahresmenge: ca. 13.000 bis 14.000 t meks/a ca. 24 % TR.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-16.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Schlammentsorgung
- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Schlammtransport
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-06-16 | Auftragsbekanntmachung |
| 2014-12-04 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2014-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Menge oder Umfang: Rd. 4.500 t/a mechanisch-entwässerter Klärschlamm mit ca. 24 % TR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: MWB Mittelhessische Wasserbetriebe -Klärwerk-
Postanschrift: Postfach 11 08 20
Postleitzahl: 35353
Postort: Gießen
Kontakt
E-Mail: klaerwerk@giessen.de 📧
Telefon: +49 6413062652 📞
Fax: +49 6413062651 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-16 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 117-207590
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Abtransport und stoffliche Verwertung von Klärschlamm
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: MWB.14.310059
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lahnstraße , 35398 Gießen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Abschlags- und Schlusszahlungen nach VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-11-04 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis stoffliche Verwertung (Landwirtschaft) (65)
2. Preis stoffliche Verwertung (Kompost, Erdenherstellung) (15)
3. Preis thermische Verwertung (20)
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Michel
Name: Ax, Schneider & Kollegen GbR
Postanschrift: Peter-Schnellbach-Straße 1
Postort: Neckargemünd
Postleitzahl: 69151
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax
Telefon: +49 6223865830 📞
E-Mail: t.ax@ax-schneider-kollegen.de 📧
Fax: +49 6223865850 📠
Name: Hessische Ausschreibungsdatenbank HAD
URL der Dokumente: www.had.de 🌏
Name: Magistrat der Universitätsstadt Gießen - Submissionsstelle -
URL der Teilnahme: Oder Abgabe gemäß den Angebotsunterlagen 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: MWB.14.310059
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 117-207590 (2014-06-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Menge oder Umfang: Rd. 4.500 t/a mechanisch-entwässerter Klärschlamm mit ca. 24 % TR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: MWB Mittelhessische Wasserbetriebe -Klärwerk-
Postanschrift: Postfach 11 08 20
Postleitzahl: 35353
Postort: Gießen
Kontakt
E-Mail: klaerwerk@giessen.de 📧
Telefon: +49 6413062652 📞
Fax: +49 6413062651 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-16 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 117-207590
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf : http://www.had.de/start.php?showpub=S6XAPH5N6XZ4S23C
nachr. HAD-Ref. : 235/1433
nachr. V-Nr/AKZ : MWB.14.310059
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abtransport und stoffliche Verwertung von mechanisch-entwässertem Klärschlamm (meks) für 2 plus 1 plus 1 Jahre.
Jahresmenge: ca. 13.000 bis 14.000 t meks/a ca. 24 % TR.
Bezeichnung des Loses: Abtransport und stoffliche Verwertung von Klärschlamm
Kurze Beschreibung:
Abtransport und stoffliche Verwertung von mechanisch-entwässertem Klärschlamm (TR-Gehalt ca. 24 %).
Menge oder Umfang: Ca. 4.500 t meks/a
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Abtransport und stoffliche Verwertung von mechanisch-entwässertem Klärschlamm (TR-Gehalt ca. 24 %)
Menge oder Umfang: Ca. 4.500 t meks/a.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Abtransport und stoffliche Verwertung von mechanisch-entwässertem Klärschlamm (TR-Gehalt ca. 24%)
Menge oder Umfang: Ca. 4.500t meks/a
Beschreibung der Optionen:
thermische Verwertung
- Der Klärschlamm soll künftig primär (ausschließlich) landwirtschaftlich verwertet
werden.
- Kriterien für die Entfernung:
Ortsnähe
- Einzugsgebiet des Klärwerkes,
- Landkreis Gießen
- Nachbarlandkreise
- Bundesland Hessen
(möglichst nicht außerhalb Hessens)
- Kriterien für die Verwertungsart:
- ist eine Verwertung in der Landwirtschaft nicht möglich, weil:
- Schlamm verletzt Grenzwert bezüglich Düngemittel-, oder Klärschlammverordnung, d. h. Ausbringungsverbot
- sich keine Landwirte finden lassen
- es eine sehr nasse Saison ist (Böden durchfeuchtet sind, Ausbringungsfahrzeuge können nicht auf die
Flächen)
- Gesetzgeber verbietet die Verwertung
Also, wenn eine landwirtschaftliche Verwertung nicht möglich ist, dann sollte eine andere stoffliche Verwertung gefunden werden, z. B. Kompost-, oder Erdenherstellung.
Erst wenn ein generelles Verwertungsverbot besteht, soll der Schlamm in die thermische Verwertung gehen.
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: MWB.14.310059
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lahnstraße , 35398 Gießen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben nach § 6 Abs. 3 VOL/A durch Eigenerklärung gemäß Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung". Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei. Der Nachweis kann auch durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
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Angaben nach § 6 Abs. 3 VOL/A durch Eigenerklärung gemäß Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung". Der Vordruck liegt auch den Vergabeunterlagen bei.
Der Nachweis kann auch durch direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die ntsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
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Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie bereit ist, mit dem Bieter im Auftragsfall eine
Haftpflichtversicherung über mindestens 1 500 000 EUR bei Personenschäden und sonstigen Schäden abzuschließen oder eine solche Versicherung bereits geschlossen ist.
Ich gebe/wir geben hiermit eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit darüber ab:
dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
dass das Unternehmen nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
dass das Unternehmen im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
§ 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder
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in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet,
die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 334 des
Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des
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Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichtsoder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Von einem Ausschluss kann nur abgesehen werden, wenn zwingende Gründe des Allgemeininteresses vorliegen und andere Unternehmen die Leistung nicht angemessen erbringen können oder wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls der Verstoß die Zuverlässigkeit des Unternehmens nicht in Frage stellt.
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Meinem / unserem Angebot sind folgende Eignungsnachweise beigefügt:
- Referenzliste für vergleichbare Leistungen
- Angabe des Umsatzes in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Nachweis als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG
- Angabe über Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie der Untersuchungsmöglichkeiten des Unternehmens
- Angabe über Struktur des Unternehmens
- Nennung der Landwirte mit Flächenangaben, bei dem der AN nach Erteilung des Auftrages den Schlamm zu
verwerten beabsichtigt
- Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen
- Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie bereit ist, mit dem Bieter im Auftragsfall eine
Haftpflichtversicherung über mindestens 1 500 000 EUR bei Personenschäden und sonstigen Schäden
abzuschließen oder eine solche Versicherung bereits geschlossen ist.
Bietererklärung
Ich erkläre / wir erklären dass wir, wenn wir diesen Auftrag erhalten, verpflichtet sind, im Sinne des
§ 3 HVG Tarifvertragsbindung für die Dauer der Vertragsausführung unseren damit befassten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die für sie geltenden gesetzlichen, aufgrund eines Gesetzes festgesetzten und unmittelbar geltenden tarifvertraglichen Leistungen zu gewähren.
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Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass gegen diese Regelung verstoßen wird, ist auf Anforderung dem
öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung dieser Verpflichtung nachzuweisen. Nachunternehmen und mit Leistungen beauftragte Lieferanten haben die für uns geltenden Pflichten in gleicher Weise in eigener Verantwortung zu erfüllen. Bei Verstößen ist der öffentliche Auftraggeber berechtigt, unbeschadet anderer Rechte seine Zustimmung zur Weitergabe der Leistung zu widerrufen und nach Maßgabe des § 12 HVG zu verfahren.
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Ich erkläre / wir erklären: Es bestehen keine Ausschlussgründe oder sonstige Gründe, die meine/
unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen (z.B.: Insolvenz, Liquidation, schwere Verfehlungen, Verletzung der Steuer-, Abgaben- oder Sozialversicherungspflichten, Eintragung im Korruptionsregister oder Nichteinhaltung von Sicherheits- oder arbeitsrechtlichen Vorschriften).
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Ich erkläre / wir erklären: Mein / unser Angebot steht in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art, sondern ist das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung.
Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns für den Fall der Zuschlagserteilung auf mein / unser Angebot eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% der geprüften Angebotsendsumme zu zahlen, wenn die Erklärung nicht der Wahrheit entspricht. Das Recht des Auftraggebers, aus dem gleichen Rechtsgrund Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
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Ich erkläre / wir erklären: Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass ungeachtet der Folgen aus etwaigem Verstoß gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem anstehenden Vergabeverfahren, auch bei künftigen Vergaben der ausschreibenden Stelle keine Berücksichtigung finden zu können.
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Ich erkläre / wir erklären: Ich verpflichte mich /
wir uns verpflichten für jeden meiner / unserer ausländischen Arbeitnehmer, der an einer unserer Liegenschaften ohne die gesetzlich erforderliche gültige Aufenthaltserlaubnis und / oder ohne die gesetzlich erforderliche gültige Arbeitserlaubnis angetroffen wird, eine Vertragsstrafe von 5.000 EUR (Euro) zu zahlen.
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Diese Verpflichtung gehe ich / gehen wir auch für ausländische Arbeitnehmer eines von mir / uns beauftragten Subunternehmers ein, egal, ob dieser mit oder ohne Zustimmung des Auftraggebers tätig ist.
Ich erkläre / wir erklären: Dem Auftraggeber räume ich / räumen wir auch unwiderruflich das Recht ein, die entsprechenden Vertragsstrafen mit meiner Forderung / unseren Forderungen aus diesem Vertrag zu verrechnen.
Ich erkläre / wir erklären: Ich habe / wir haben…
… die Aufforderung zur Angebotsabgabe und das Angebot nebst Leistungsverzeichnis in allen Teilen gelesen und keinerlei Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen. Sie werden in allen Teilen vorbehaltlos mit nachfolgender Unterschrift anerkannt.
… gegen die in dem Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Leistungen keine Bedenken und im Auftragsfall wird die volle Gewähr übernommen.
Ich erkläre / wir erklären: Ich halte mich / wir halten uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an das Angebot gebunden.
Ich erkläre / wir erklären:
Die Aufbringung/Verwertung erfolgt möglichst ortsnah.
Ortsnähe bezieht sich auf die kürzestmögliche Fahrtstrecke (einfach) über öffentliche und für den Transport zugelassene Straßen zwischen Übernahmeort und Aufbringungs-/Verwertungsort.
Die Verwertung erfolgt überwiegend (d.h. zu mehr als 75% und zwar auf die verwertete Menge bezogen)
___ in einer Entfernung von nicht mehr als 50 Kilometer,
___ in einer Entfernung von nicht mehr als…
… 100 Kilometer,
… 150 Kilometer,
___ in einer Entfernung von mehr als 150 Kilometer.
(vom Bieter einzutragen)
Ich mache folgende Angaben:
Ich biete an Abtransport und stoffliche Verwertung von Klärschlamm wie folgt
(das jeweils Zutreffende ausfüllen)
___als Einzelunternehmer wie folgt:
Name, Anschrift des Unternehmens
als Einzelunternehmer mit Nachunternehmern
für folgende im folgenden beschriebene konkrete Leistungen
Nachunternehmerleistung 1
Nachunternehmerleistung 2
Nachunternehmerleistung 3
Soweit ein Bieter beabsichtigt, im Auftragsfall wesentliche Leistungen durch andere Unternehmen
(Nachunternehmer) ausführen zu lassen, so hat er die hierfür vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen.
Eine nachträgliche Bezeichnung während des Vergabeverfahrens ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber fordert namentliche Benennung, Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärung
des für die jeweilige Nachunternehmerleistung vorgesehenen Nachunternehmers nach, wenn feststeht, dass der betreffende Bieter in die engere Wahl kommt oder für die Auftragserteilung vorzusehen ist.
Die Verwertung erfolgt überwiegend (d.h. zu mehr als 75% und zwar auf die verwertete Menge bezogen) so wie zuvor angegeben in einer Entfernung von nicht mehr als 50 Kilometer, in einer Entfernung von nicht mehr als 100 Kilometer oder in einer Entfernung von nicht mehr als 150 Kilometer.
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Der Auftraggeber fordert die namentliche Benennung,
Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärung des für die Aufbringung/Verwertung zuständigen Landwirts, wenn feststeht, dass der betreffende Bieter in die engere Wahl kommt oder für die Auftragserteilung vorzusehen ist.
Der Auftraggeber fordert zusätzlich Angaben zu der kürzestmöglichen Fahrtstrecke (einfach) über öffentliche und für den Transport zugelassene Straßen zwischen Übernahmeort und dem jeweiligen Aufbringungs-/Verwertungsort bei dem jeweiligen Landwirt und zu der dort aufzubringenden/zu verwertenden Menge Klärschlamm.
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Auf diese Weise ermittelt der Auftraggeber, ob die Verwertung tatsächlich überwiegend (d.h. zu mehr als 75% und zwar auf die verwertete Menge bezogen) so wie zuvor angegeben in einer Entfernung von
nicht mehr als 50 Kilometer, in einer Entfernung
von nicht mehr als 100 Kilometer oder in einer Entfernung
von nicht mehr als 150 Kilometer oder mehr als 150 Kilometer erfolgt.
Ich biete an Abtransport und stoffliche Verwertung von Klärschlamm wie folgt (das jeweils Zutreffende ausfüllen)
___als Biergemeinschaft bestehend aus folgenden Unternehmen wie folgt:
Unternehmen 1
Unternehmen 2
Unternehmen 3
Eine Bietergemeinschaft gibt die gesonderte Bietergemeinschaftserklärung mit dem Angebot ab wie
folgt:
Bietergemeinschaftserklärung
1. Wir, die unten näher bezeichneten Unternehmen, bilden für die das gegenständliche Projekt
eine Bietergemeinschaft. Wir beschließen im Falle einer Auftragserteilung die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft.
2. Die unten bezeichneten Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass sie für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
3. Herr/Frau
Unternehmen, Name, Vorname
wird von uns bevollmächtigt, die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber für die Abgabe des
Angebotes, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich zu vertreten.
Er/Sie ist berechtigt, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Zahlungen
anzunehmen.
4. Zahlungen an die Bietergemeinschaft sind auf folgendes Konto zu leisten:
IBAN:
BIC:
Bank:
5. Außerdem erklären wir, dass wir nur als Mitglieder dieser Bietergemeinschaft ein Angebot abgegeben haben, und dass sich kein Mitglied aus dieser Bietergemeinschaft daneben noch mit einem eigenen Angebot um den Zuschlag derselben Leistung beworben hat. Uns ist bekannt, dass bei Doppelabgabe die Angebote zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen sind.
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Unternehmen 1, Datum, Unterschrift
Unternehmen 2, Datum, Unterschrift
Unternehmen 3, Datum, Unterschrift
Die Verwertung erfolgt überwiegend (d.h. zu mehr als 75% und zwar auf die verwertete Menge bezogen) so wie zuvor angegeben in einer Entfernung von nicht mehr als 50 Kilometer,
in einer Entfernung von nicht mehr als 100 Kilometer oder
in einer Entfernung von nicht mehr als 150 Kilometer.
Wenn es sich um eine Bietergemeinschaft aus Logistikunternehmen und Landwirten/Verwertern
handelt, gilt Folgendes:
Der Auftraggeber fordert bereits mit dem Angebot Angaben darüber, welches Bietergemeinschaftsmitglied/welche
Bietergemeinschaftsmitglieder die Aufbringungs-/Verwertungsleistung in welcher Quantität (anteilig) an welchem Aufbringungs-/Verwertungsort erbringt/erbringen und zusätzlich Angaben zu der kürzestmöglichen Fahrtstrecke (einfach) über öffentliche und für den Transport zugelassene Straßen zwischen Übernahmeort und dem jeweiligen
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Aufbringungs-/Verwertungsort bei dem jeweiligen Bietergemeinschaftsmitglied/den jeweiligen Bietergemeinschaftsmitgliedern.
Auf diese Weise ermittelt der Auftraggeber, ob die Verwertung tatsächlich überwiegend (d.h. zu mehr als 75% und zwar auf die verwertete Menge bezogen) so wie zuvor angegeben in einer Entfernung von nicht mehr als 50 Kilometer, in einer Entfernung von nicht mehr als 100 Kilometer oder in einer Entfernung von nicht mehr als 150 Kilometer oder in einer Entfernung von mehr als 150 Kilometer erfolgt.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % und eine Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 % der Auftragssumme durch selbstschuldnerische Bürgschaft zu leisten. Es werden nur Bürgschaften eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers angenommen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Bietergemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Nur Entsorgungsfachbetriebe werden zugelassen.
- Nennung der Landwirte mit Flächenangaben bei dem der AN nach Erteilung des Auftrages den Schlamm zu verwerten beabsichtigt.
- Erklärung der Bietergemeinschaft.
- Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Erklärung, für den Fall, dass der Schlamm aufgrund seiner Schadstoffgehalte nicht mehr landwirtschaftlich verwertbar ist und einer thermischen Verwertung zugefügt werden soll, dass die Verwertungsanlagen (mindestens 2 Standorte) die gesamte Menge über den ausgeschriebenen Zeitraum annehmen.
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- Erklärung, dass für die Verwertungsanlagen Genehmigungen nach BImSchG vorliegen und diese als
Entsorgungsfachbetriebe zertifiziert sind. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-11-04 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis stoffliche Verwertung (Landwirtschaft) (65)
2. Preis stoffliche Verwertung (Kompost, Erdenherstellung) (15)
3. Preis thermische Verwertung (20)
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Michel
Name: Ax, Schneider & Kollegen GbR
Postanschrift: Peter-Schnellbach-Straße 1
Postort: Neckargemünd
Postleitzahl: 69151
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax
Telefon: +49 6223865830 📞
E-Mail: t.ax@ax-schneider-kollegen.de 📧
Fax: +49 6223865850 📠
Name: Hessische Ausschreibungsdatenbank HAD
URL der Dokumente: www.had.de 🌏
Name: Magistrat der Universitätsstadt Gießen - Submissionsstelle -
URL der Teilnahme: Oder Abgabe gemäß den Angebotsunterlagen 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: MWB.14.310059
Zusätzliche Informationen
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
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gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Kostenfreier Download der Unterlagen auf : http://www.had.de/start.php?showpub=S6XAPH5N6XZ4S23C
nachr. HAD-Ref. : 235/1433
nachr. V-Nr/AKZ : MWB.14.310059
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 117-207590 (2014-06-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: MWB Mittelhessische Wasserbetriebe – Klärwerk
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 237-417788
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 117-207590
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lahnstraße, 35398 Gießen.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-04 📅
Name: Reterra Service GmbH
Postanschrift: Pilgerstraße 25
Postort: Mühlheim an der Ruhr
Postleitzahl: 45473
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: UD Umweltdienst GmbH
Postanschrift: Hauptstraße 16
Postort: Rinnthal
Postleitzahl: 76857
3️⃣
Name: Delta-Kompost
Postanschrift: Unterhof 5
Postort: Hofgeismar-Beberbeck
Postleitzahl: 34369
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Quelle: OJS 2014/S 237-417788 (2014-12-04)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: MWB Mittelhessische Wasserbetriebe – Klärwerk
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 237-417788
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 117-207590
ABl. S-Ausgabe: 237
Zusätzliche Informationen
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachr. HAD-Ref.: 235/1529.
Nachr. V-Nr/AKZ: MWB.14.310059.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lahnstraße, 35398 Gießen.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-04 📅
Name: Reterra Service GmbH
Postanschrift: Pilgerstraße 25
Postort: Mühlheim an der Ruhr
Postleitzahl: 45473
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: UD Umweltdienst GmbH
Postanschrift: Hauptstraße 16
Postort: Rinnthal
Postleitzahl: 76857
3️⃣
Name: Delta-Kompost
Postanschrift: Unterhof 5
Postort: Hofgeismar-Beberbeck
Postleitzahl: 34369
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Quelle: OJS 2014/S 237-417788 (2014-12-04)
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