Agenturleistungen zur Durchführung des Schulwettbewerbs des Bundespräsidenten zur Entwicklungspolitik „Alle für EINE WELT für Alle“

Engagement Global gGmbH

Die Engagement Global gGmbH führt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Programm „Globale Entwicklung im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung in nationalen und internationalen Kontexten“ durch. Im Rahmen dieses Programms wird in einem 2-Jahres-Rhythmus der Schulwettbewerb des Bundespräsidenten zur Entwicklungspolitik „Alle für EINE WELT für Alle“ veranstaltet. Vorliegend werden für den 7. Durchgang 2015/2016 sowie optional auch für den 8. Durchgang 2017/2018 die Agenturleistungen zur Durchführung des Schulwettbewerbs ausgeschrieben. Zur Leistung gehört gem. 2.2.3 der Leistungsbeschreibung die Erstellung eines Social-Media-Konzepts. Die zusätzliche Beauftragung zur Umsetzung dieses Konzepts behalten wir uns vor; d. h. diese Beauftragung ist optional.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verwaltung von Öffentlichkeitsarbeit
Menge oder Umfang:
Für die Durchführung des 7. und 8. Durchgangs stehen dem Auftraggeber je Durchgang maximal 512 000 EUR zur Verfügung. Ihr Gesamtangebotspreis je Durchgang darf 512 000 EUR (brutto) nicht überschreiten. Notwendige Fahrt- und Übernachtungskosten sind bei der Kalkulation nicht zu berücksichtigen, sie werden von Engagement Global separat nach den Regularien des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) erstattet. Die Portokosten für den Anforderungsversand des Unterrichtsmaterials und die Portokosten für die Versendung der Unterlagen an die Lehrkräfte sind ebenfalls nicht bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Sie werden von Engagement Global auf Nachweis erstattet. Die Beauftragungen für die Jahre 2016 bis 2018 stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.Song Contest: Zur Generierung von Aufmerksamkeit für den Schulwettbewerb soll auch ein Song Contest durchgeführt werden (s. 2.10.1 der Leistungsbeschreibung). Das detaillierte Konzept für den Song Contest wird gerade erarbeitet und Ihnen anschließend übergeben. Für die Umsetzung dieses Konzepts stehen gesondert bis zu 200 000 EUR zur Verfügung. Für die Durchführung müssen Sie zusätzlich mind. eine viertel Projektleiterstelle für die Dauer eines dreiviertel Jahres einplanen. Ihr diesbezügliches Angebot darf 200 000 Euro (brutto) daher nicht übersteigen.1 000 000
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Gesamtwert des Auftrags: 1 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verwaltung von Öffentlichkeitsarbeit 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Engagement Global gGmbH
Postanschrift: Tulpenfeld 7
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.engagement-global.de 🌏
E-Mail: nicola.fuerst-schuhmacher@engagement-global.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-05 📅
Einreichungsfrist: 2014-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 215-380953
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
Die kompletten Vergabeunterlagen werden in einer PDF-Datei online zur Verfügung gestellt. Die Unterlage kann auf www.bund.de sowie auf der Seite von Engagement Global unter http://www.engagement-global.de/ausschreibungen.html heruntergeladen werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Engagement Global gGmbH führt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) das Programm „Globale Entwicklung im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung in nationalen und internationalen Kontexten“ durch. Im Rahmen dieses Programms wird in einem 2-Jahres-Rhythmus der Schulwettbewerb des Bundespräsidenten zur Entwicklungspolitik „Alle für EINE WELT für Alle“ veranstaltet. Vorliegend werden für den 7. Durchgang 2015/2016 sowie optional auch für den 8. Durchgang 2017/2018 die Agenturleistungen zur Durchführung des Schulwettbewerbs ausgeschrieben. Zur Leistung gehört gem. 2.2.3 der Leistungsbeschreibung die Erstellung eines Social-Media-Konzepts. Die zusätzliche Beauftragung zur Umsetzung dieses Konzepts behalten wir uns vor; d. h. diese Beauftragung ist optional.
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Menge oder Umfang:
Für die Durchführung des 7. und 8. Durchgangs stehen dem Auftraggeber je Durchgang maximal 512 000 EUR zur Verfügung. Ihr Gesamtangebotspreis je Durchgang darf 512 000 EUR (brutto) nicht überschreiten. Notwendige Fahrt- und Übernachtungskosten sind bei der Kalkulation nicht zu berücksichtigen, sie werden von Engagement Global separat nach den Regularien des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) erstattet. Die Portokosten für den Anforderungsversand des Unterrichtsmaterials und die Portokosten für die Versendung der Unterlagen an die Lehrkräfte sind ebenfalls nicht bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Sie werden von Engagement Global auf Nachweis erstattet. Die Beauftragungen für die Jahre 2016 bis 2018 stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
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Song Contest: Zur Generierung von Aufmerksamkeit für den Schulwettbewerb soll auch ein Song Contest durchgeführt werden (s. 2.10.1 der Leistungsbeschreibung). Das detaillierte Konzept für den Song Contest wird gerade erarbeitet und Ihnen anschließend übergeben. Für die Umsetzung dieses Konzepts stehen gesondert bis zu 200 000 EUR zur Verfügung. Für die Durchführung müssen Sie zusätzlich mind. eine viertel Projektleiterstelle für die Dauer eines dreiviertel Jahres einplanen. Ihr diesbezügliches Angebot darf 200 000 Euro (brutto) daher nicht übersteigen.
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Beschreibung der Optionen:
Zur Leistung gehört gem. 2.2.3 der Leistungsbeschreibung die Erstellung eines Social-Media-Konzepts. Die zusätzliche Beauftragung zur Umsetzung dieses Konzepts behalten wir uns vor; d. h. diese Beauftragung ist optional.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Beim Auftragnehmer, an verschiedenen Orten in Berlin, an verschiedenen Orten in Bonn, ggf. an weiteren Orten (bei Veranstaltungen).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Anlage 3 zum Angebot: Selbstdarstellung des Bieters (max. 3 Seiten) mit Angaben zur Gründung, Rechtsform, Tätigkeitsfeldern, Branchen und Mitarbeiterentwicklung; vom Bieter werden Kenntnisse des deutschen Bildungssystems erwartet (Föderalismus, Schulsystem, duale Ausbildung usw.),
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— Anlage 11 zum Angebot: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe i. S. d. § 6 Abs. 5 VOL/A,
— ggf. Anlage 14 zum Angebot: Bietergemeinschaftserklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Anlage 8 zum Angebot: Benennung der verantwortlichen Person mit Qualifikation, Lebenslaufs und Referenzliste über die in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen/Projekte,
— Anlage 9 zum Angebot: Benennung einer Person, die über Erfahrungen im Aufbau und der Programmierung von TYPO3 Datenbanken oder anderer Datenbanken verfügt, mit Lebenslauf/Beschreibung, Qualifikationen, Referenzliste über die in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen/Projekte,
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— Anlage 10 zum Angebot: Experte für die Unterrichtsmaterialien.
Mindeststandards: S. oben.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe § 17 VOL/B.
2016 steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel; auch die Vertragsverlängerung 2017 bis 2018 steht unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerische Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) weiterzuführen.
Sonstige besondere Bedingungen: S. Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: F2.2 Bildungs- und Austauschprogramme, Team Schulische Bildung
Nicola Fürst-Schuhmacher, Gisela Gross
Adresse des Käuferprofils: http://www.bund.de 🌏
Name: Engagment Global gGmbH
Kontaktperson: Stabsstelle Recht, Gremien, Unternehmensentwicklung (S1)
Martin Baranski
Telefon: +49 22820717141 📞
URL der Teilnahme: http://www.engagement-global.de/ausschreibungen.html 🌏
URL der Dokumente: http://www.engagement-global.de/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (Nr. 1),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB („unverzüglich“) kann nach der Rechtsprechung der Vergabenachprüfungsinstanzen nur wenige Tage (ein bis 3 Tage) betragen. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergabeverstoßes erhobene Rüge ist nicht mehr als „unverzüglich“ anzusehen.
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Die Unwirksamkeit eines unter Verstoßes des § 101a GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 101 b Abs. 2 in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes – jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss – geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zu Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die Vorschrift des § 101a GWB (Informations- und Wartepflicht) lautet wie folgt:
Abs. 1: Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Abs. 2: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe oben VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 215-380953 (2014-11-05)