Der Z-VOE will das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung in seinem Gebiet auf dem Streckenabschnitt Riesa - Dresden über die heutigen Verkehrsleistungen des RE 50 hinaus verbessern. Zu diesem Zweck beabsichtigt der Z-VOE, Züge auf dem vorgenannten Streckenabschnitt, deren Betrieb der Z-VOE nicht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages bestellt hat und auch nicht bestellen wird, für Fahrgäste mit Zeitfahrausweisen des VVO-Tarifs zu öffnen und einen entsprechenden Auftrag über die Anerkennung von Tarifen zu vergeben. Die Fahrausweise sind auf mindestens 12 Zugpaaren täglich auf dem vorgenannten Streckenabschnitt anzuerkennen. Über die Mitnahme der Fahrgäste hinaus muss der VVO-Tarif, insbesondere die VVO-Kundengarantie, nicht gegenüber den Fahrgästen angewendet werden. Der Beginn der Auftragsausführung ist ab dem 1.11.2014 geplant. Die Auftragsausführung soll zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2015 enden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Anerkennung folgender Zeitkarten des VVO-Tarifs (Preisstufe 4) jeweils zum normalen und ermäßigten Preis in mindestens 12 Zugpaaren/Tag auf der Relation Riesa — Dresden:— Wochenkarten;— Monatskarten;— 9-Uhr-Monatskarten;— Abo-Monatskarten;— 9-Uhr-Abo-Monatskarten;— Jahreskarten.
Anerkennung folgender Zeitkarten des VVO-Tarifs (Preisstufe 4) jeweils zum normalen und ermäßigten Preis in mindestens 12 Zugpaaren/Tag auf der Relation Riesa — Dresden:— Wochenkarten;— Monatskarten;— 9-Uhr-Monatskarten;— Abo-Monatskarten;— 9-Uhr-Abo-Monatskarten;— Jahreskarten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (Z-VOE)
Postanschrift: Leipziger Straße 120
Postleitzahl: 01127
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.vvo-online.de🌏
Telefon: +49 351852650📞
Fax: +49 3518526513 📠
1. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Für die vorliegend zu vergebenden Leistungen sind die Bestimmungen der §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10, 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A (mit Ausnahme von § 7 VOL/A) anzuwenden. Die in § 3 VOL/A genannten Arten der Vergabe sind im für die Bekanntmachung vorgegebenen Formularsystem des EU-Amtsblattes nicht vorgesehen.
Der Z-VOE vergibt die Leistungen im Wege einer Freihändigen Vergabe ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 1, Abs. 5 g) VOL/A). Dementsprechend wurde in Abschnitt IV.1.1.) „Verhandlungsverfahren“ als Verfahrensart angegeben.
2. Das Vergabeverfahren wird unter Einhaltung der Prinzipien von Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz durchgeführt.
3. Bis zum Schlusstermin (Abschnitt IV.3.4) ist ein zuschlagfähiges Angebot mit einer Bindefrist bis zum 31.10.2014 vorzulegen.
Das Angebot muss a) eine Beschreibung von Art, Umfang und Qualität der für die Leistungserbringung vorgesehenen Züge auf dem Streckenabschnitt Riesa – Dresden sowie b) den dafür geforderten Preis pro Zugpaar, zahlbar in gleichbleibenden monatlichen Raten jeweils bis zum 15. eines laufenden Monats, ggf. erhöht um die gesetzliche und gesondert auszuweisende Umsatzsteuer, enthalten.
Der Z-VOE behält sich vor, ein Verhandlungsverfahren durchzuführen. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung von Verhandlungen besteht jedoch nicht. Im Falle der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ist daran anschließend ein überarbeitetes zuschlagfähiges Angebot vorzulegen. Weitere Hinweise hierzu werden den Bietern, die ein Angebot vorgelegt haben, rechtzeitig bekannt gegeben.
4. Alle Angebote sind schriftlich 2-fach (1 Original und 1 Kopie) in einem verschlossenen Umschlag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Das Angebot ist wie folgt zu kennzeichnen: „Angebot Fahrausweisanerkennung Riesa – Dresden – nicht öffnen!“
Es werden nur fristgerecht eingehende Angebote berücksichtigt. Angebote per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
5. Die Beauftragung von Dritten (Nachunternehmer) mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag ist zulässig, sofern die Dritten im Angebot mit vollständiger Firma und Anschrift benannt werden.
6. Der Vertragsbeginn bereits am 1.11.2014 ist erforderlich, weil die Maßnahme zeitgleich mit der zu diesem Zeitpunkt ohnehin anstehenden Anpassung des VVO-Tarifs umgesetzt werden soll. Der Z-VOE beabsichtigt, in Kürze einen zweiten Teilnahmeaufruf für einen entsprechenden Folgeauftrag zu veröffentlichen, der erst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 beginnt und eine längere Laufzeit als ein Jahr haben kann.
1. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Für die vorliegend zu vergebenden Leistungen sind die Bestimmungen der §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10, 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A (mit Ausnahme von § 7 VOL/A) anzuwenden. Die in § 3 VOL/A genannten Arten der Vergabe sind im für die Bekanntmachung vorgegebenen Formularsystem des EU-Amtsblattes nicht vorgesehen.
Der Z-VOE vergibt die Leistungen im Wege einer Freihändigen Vergabe ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 1, Abs. 5 g) VOL/A). Dementsprechend wurde in Abschnitt IV.1.1.) „Verhandlungsverfahren“ als Verfahrensart angegeben.
2. Das Vergabeverfahren wird unter Einhaltung der Prinzipien von Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz durchgeführt.
3. Bis zum Schlusstermin (Abschnitt IV.3.4) ist ein zuschlagfähiges Angebot mit einer Bindefrist bis zum 31.10.2014 vorzulegen.
Das Angebot muss a) eine Beschreibung von Art, Umfang und Qualität der für die Leistungserbringung vorgesehenen Züge auf dem Streckenabschnitt Riesa – Dresden sowie b) den dafür geforderten Preis pro Zugpaar, zahlbar in gleichbleibenden monatlichen Raten jeweils bis zum 15. eines laufenden Monats, ggf. erhöht um die gesetzliche und gesondert auszuweisende Umsatzsteuer, enthalten.
Der Z-VOE behält sich vor, ein Verhandlungsverfahren durchzuführen. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung von Verhandlungen besteht jedoch nicht. Im Falle der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ist daran anschließend ein überarbeitetes zuschlagfähiges Angebot vorzulegen. Weitere Hinweise hierzu werden den Bietern, die ein Angebot vorgelegt haben, rechtzeitig bekannt gegeben.
4. Alle Angebote sind schriftlich 2-fach (1 Original und 1 Kopie) in einem verschlossenen Umschlag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Das Angebot ist wie folgt zu kennzeichnen: „Angebot Fahrausweisanerkennung Riesa – Dresden – nicht öffnen!“
Es werden nur fristgerecht eingehende Angebote berücksichtigt. Angebote per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
5. Die Beauftragung von Dritten (Nachunternehmer) mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag ist zulässig, sofern die Dritten im Angebot mit vollständiger Firma und Anschrift benannt werden.
6. Der Vertragsbeginn bereits am 1.11.2014 ist erforderlich, weil die Maßnahme zeitgleich mit der zu diesem Zeitpunkt ohnehin anstehenden Anpassung des VVO-Tarifs umgesetzt werden soll. Der Z-VOE beabsichtigt, in Kürze einen zweiten Teilnahmeaufruf für einen entsprechenden Folgeauftrag zu veröffentlichen, der erst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 beginnt und eine längere Laufzeit als ein Jahr haben kann.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Z-VOE will das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung in seinem Gebiet auf dem Streckenabschnitt Riesa - Dresden über die heutigen Verkehrsleistungen des RE 50 hinaus verbessern. Zu diesem Zweck beabsichtigt der Z-VOE, Züge auf dem vorgenannten Streckenabschnitt, deren Betrieb der Z-VOE nicht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages bestellt hat und auch nicht bestellen wird, für Fahrgäste mit Zeitfahrausweisen des VVO-Tarifs zu öffnen und einen entsprechenden Auftrag über die Anerkennung von Tarifen zu vergeben. Die Fahrausweise sind auf mindestens 12 Zugpaaren täglich auf dem vorgenannten Streckenabschnitt anzuerkennen. Über die Mitnahme der Fahrgäste hinaus muss der VVO-Tarif, insbesondere die VVO-Kundengarantie, nicht gegenüber den Fahrgästen angewendet werden. Der Beginn der Auftragsausführung ist ab dem 1.11.2014 geplant. Die Auftragsausführung soll zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2015 enden.
Der Z-VOE will das Schienenpersonenverkehrsangebot für die Bevölkerung in seinem Gebiet auf dem Streckenabschnitt Riesa - Dresden über die heutigen Verkehrsleistungen des RE 50 hinaus verbessern. Zu diesem Zweck beabsichtigt der Z-VOE, Züge auf dem vorgenannten Streckenabschnitt, deren Betrieb der Z-VOE nicht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages bestellt hat und auch nicht bestellen wird, für Fahrgäste mit Zeitfahrausweisen des VVO-Tarifs zu öffnen und einen entsprechenden Auftrag über die Anerkennung von Tarifen zu vergeben. Die Fahrausweise sind auf mindestens 12 Zugpaaren täglich auf dem vorgenannten Streckenabschnitt anzuerkennen. Über die Mitnahme der Fahrgäste hinaus muss der VVO-Tarif, insbesondere die VVO-Kundengarantie, nicht gegenüber den Fahrgästen angewendet werden. Der Beginn der Auftragsausführung ist ab dem 1.11.2014 geplant. Die Auftragsausführung soll zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2015 enden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Frühzug
Kurze Beschreibung:
Anerkennung der genannten Zeitfahrausweise in einem Zug von Dresden nach Riesa zwischen 4 Uhr und 5 Uhr.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Vormittagszüge
Kurze Beschreibung:
Anerkennung der genannten Zeitfahrausweise in 5 Zugpaaren zwischen Riesa und Dresden zwischen 5 Uhr und 12 Uhr.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Abendzüge
Kurze Beschreibung:
Anerkennung der genannten Zeitfahrausweise in 7 Zugpaaren zwischen Riesa und Dresden zwischen 12 Uhr und 0:30 Uhr.
Menge oder Umfang:
Anerkennung folgender Zeitkarten des VVO-Tarifs (Preisstufe 4) jeweils zum normalen und ermäßigten Preis in mindestens 12 Zugpaaren/Tag auf der Relation Riesa — Dresden:
— Wochenkarten;
— Monatskarten;
— 9-Uhr-Monatskarten;
— Abo-Monatskarten;
— 9-Uhr-Abo-Monatskarten;
— Jahreskarten.
Dauer: 14 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Riesa – Dresden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Erbringung der Dienstleistung ist Eisenbahnverkehrsunternehmen vorbehalten, die über eine Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG verfügen oder diese nach den dort genannten Voraussetzungen nicht benötigen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Die Erbringung der Dienstleistung ist Eisenbahnverkehrsunternehmen vorbehalten, die über eine Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG verfügen oder diese nach den dort genannten Voraussetzungen nicht benötigen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Verkehrsverbund Oberelbe GmbH
Internetadresse: www.vvo-online.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Für die vorliegend zu vergebenden Leistungen sind die Bestimmungen der §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10, 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A (mit Ausnahme von § 7 VOL/A) anzuwenden. Die in § 3 VOL/A genannten Arten der Vergabe sind im für die Bekanntmachung vorgegebenen Formularsystem des EU-Amtsblattes nicht vorgesehen.
1. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Für die vorliegend zu vergebenden Leistungen sind die Bestimmungen der §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10, 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A (mit Ausnahme von § 7 VOL/A) anzuwenden. Die in § 3 VOL/A genannten Arten der Vergabe sind im für die Bekanntmachung vorgegebenen Formularsystem des EU-Amtsblattes nicht vorgesehen.
Der Z-VOE vergibt die Leistungen im Wege einer Freihändigen Vergabe ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 1, Abs. 5 g) VOL/A). Dementsprechend wurde in Abschnitt IV.1.1.) „Verhandlungsverfahren“ als Verfahrensart angegeben.
2. Das Vergabeverfahren wird unter Einhaltung der Prinzipien von Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz durchgeführt.
3. Bis zum Schlusstermin (Abschnitt IV.3.4) ist ein zuschlagfähiges Angebot mit einer Bindefrist bis zum 31.10.2014 vorzulegen.
Das Angebot muss a) eine Beschreibung von Art, Umfang und Qualität der für die Leistungserbringung vorgesehenen Züge auf dem Streckenabschnitt Riesa – Dresden sowie b) den dafür geforderten Preis pro Zugpaar, zahlbar in gleichbleibenden monatlichen Raten jeweils bis zum 15. eines laufenden Monats, ggf. erhöht um die gesetzliche und gesondert auszuweisende Umsatzsteuer, enthalten.
Das Angebot muss a) eine Beschreibung von Art, Umfang und Qualität der für die Leistungserbringung vorgesehenen Züge auf dem Streckenabschnitt Riesa – Dresden sowie b) den dafür geforderten Preis pro Zugpaar, zahlbar in gleichbleibenden monatlichen Raten jeweils bis zum 15. eines laufenden Monats, ggf. erhöht um die gesetzliche und gesondert auszuweisende Umsatzsteuer, enthalten.
Der Z-VOE behält sich vor, ein Verhandlungsverfahren durchzuführen. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung von Verhandlungen besteht jedoch nicht. Im Falle der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ist daran anschließend ein überarbeitetes zuschlagfähiges Angebot vorzulegen. Weitere Hinweise hierzu werden den Bietern, die ein Angebot vorgelegt haben, rechtzeitig bekannt gegeben.
Der Z-VOE behält sich vor, ein Verhandlungsverfahren durchzuführen. Ein Rechtsanspruch auf Durchführung von Verhandlungen besteht jedoch nicht. Im Falle der Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ist daran anschließend ein überarbeitetes zuschlagfähiges Angebot vorzulegen. Weitere Hinweise hierzu werden den Bietern, die ein Angebot vorgelegt haben, rechtzeitig bekannt gegeben.
4. Alle Angebote sind schriftlich 2-fach (1 Original und 1 Kopie) in einem verschlossenen Umschlag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Das Angebot ist wie folgt zu kennzeichnen: „Angebot Fahrausweisanerkennung Riesa – Dresden – nicht öffnen!“
4. Alle Angebote sind schriftlich 2-fach (1 Original und 1 Kopie) in einem verschlossenen Umschlag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Das Angebot ist wie folgt zu kennzeichnen: „Angebot Fahrausweisanerkennung Riesa – Dresden – nicht öffnen!“
Es werden nur fristgerecht eingehende Angebote berücksichtigt. Angebote per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
5. Die Beauftragung von Dritten (Nachunternehmer) mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag ist zulässig, sofern die Dritten im Angebot mit vollständiger Firma und Anschrift benannt werden.
6. Der Vertragsbeginn bereits am 1.11.2014 ist erforderlich, weil die Maßnahme zeitgleich mit der zu diesem Zeitpunkt ohnehin anstehenden Anpassung des VVO-Tarifs umgesetzt werden soll. Der Z-VOE beabsichtigt, in Kürze einen zweiten Teilnahmeaufruf für einen entsprechenden Folgeauftrag zu veröffentlichen, der erst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 beginnt und eine längere Laufzeit als ein Jahr haben kann.
6. Der Vertragsbeginn bereits am 1.11.2014 ist erforderlich, weil die Maßnahme zeitgleich mit der zu diesem Zeitpunkt ohnehin anstehenden Anpassung des VVO-Tarifs umgesetzt werden soll. Der Z-VOE beabsichtigt, in Kürze einen zweiten Teilnahmeaufruf für einen entsprechenden Folgeauftrag zu veröffentlichen, der erst zum Fahrplanwechsel im Dezember 2015 beginnt und eine längere Laufzeit als ein Jahr haben kann.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postfach 101367
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419770📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Z-VOE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Z-VOE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2014/S 180-317825 (2014-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 560 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-27 📅
Name: DB Regio AG
Postanschrift: Hansastraße 4
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2015/S 010-013152 (2015-01-12)