1. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Für die vorliegend zu vergebenden Leistungen sind die Bestimmungen der §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10, 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A (mit Ausnahme von § 7 VOL/A) anzuwenden. Die in § 3 VOL/A genannten Arten der Vergabe sind im für die Bekanntmachung vorgegebenen Formularsystem des EU-Amtsblattes nicht vorgesehen.