Anlage der Außenanlagen für den Neubau des Bauhofs der Stadt Künzelsau und der Umkleide des Stadions Prübling

Stadt Künzelsau

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Anlage der Außenanlagen (Asphaltierung, Pflasterung sowie Grünanlagen) für den Neubau des Bauhofs der Stadt Künzelsau und der Umkleide des Stadions Prübling der Stadt Künzelsau.
Vorgesehene Ausführungsfrist für Asphaltierungsarbeiten des Salzlagers: KW 42/2015 bis KW 44/2015
Vorgesehene Ausführungsfrist für sonstige Außenanlagen: KW 06/2016 bis KW 30/2016.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-17.

Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenarbeiten
Menge oder Umfang:
“Außenanlagen gesamt: 8 100 m²;Asphalt: 5 700 m²;Pflaster: 900 m²;Grünflächen: 1 500 m².”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Künzelsau
Postanschrift: Stuttgarter Straße 7
Postleitzahl: 74653
Postort: Künzelsau
Kontakt
Internetadresse: http://www.kuenzelsau.de 🌏
E-Mail: peter.blumhagen@kuenzelsau.de 📧
Fax: +49 7940129413 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-17 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 246-433303
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen

“Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1-3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 246-433303 (2014-12-17)