Anmietung eines Gebäudes im Stadtgebiet Nürnberg/Fürth/Erlangen für die Erweiterung der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Zirndorf
Anmietung eines Gebäudes im Stadtgebiet Nürnberg, Fürth, Erlangen für die Erweiterung der zentralen Aufnahmeeinrichtung in Zirndorf zum ortsüblichen Mietpreis für Gewerbeimmobilien durch den Freistaat Bayern. Nutzungsbeginn des Mietvertrages ist spätestens zum 1.3.2016 geplant, die Mietdauer beträgt 15 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption von 5 Jahren für den Mieter. Ein früherer Mietbeginn ist wünschenswert. Der Mietvertrag räumt dem Freistaat Bayern das Recht zur Untervermietung im Rahmen der geplanten Nutzung (z. B. an Sozialeinrichtungen, andere Behörden) ein. Es kann sich um ein bestehendes, aber umzubauendes oder um ein neu zu errichtendes Gebäude handeln, in dem zur Anmietung eine HNF von mindestens 5 000 m², wünschenswert bis zu ca. 12 000 m² zur Unterbringung von mindestens 500 Asylbewerbern überlassen werden kann. Angeboten werden kann auch eine Kombination aus Bestandsgebäude und Neubau, wenn ein enger räumlicher Zusammenhang zwischen den Gebäuden besteht (barrierefreier Fußweg).
Die Aufnahmeeinrichtung gliedert sich in zwei Bereiche: ein Bereich dient der Unterbringung von Asylbewerbern, der andere Bereich dient der Verwaltung sowie den sozialen Einrichtungen. Hauptsächlich sollen Wohnräume für jeweils bis maximal 4 Personen mit mind. 7 m² Wohnfläche pro Bewohner, Sanitärräume (Trennung nach Geschlechtern muss möglich sein), Gemeinschaftsküchen, Gemeinschaftsräume und Außenanlagen zur Freizeitgestaltung, Wirtschaftsräume, Speisesaal, sowie Büroräume nebst der dafür erforderlichen Sanitäreinrichtungen vermietet werden.
Das angebotene Gebäude soll im Stadtgebiet von Nürnberg, Fürth oder Erlangen liegen und sowohl an das öffentliche Straßennetz als auch an den ÖPNV gut angebunden sein. Im Hinblick auf die Größe der geplanten Dependance (500 – ca. 800 Plätze) dürfen sich in einem Umkreis von 3 km nicht bereits eine oder mehrere Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber des Freistaates Bayern mit einer Kapazität von insgesamt über 300 Personen befinden. Zur Klärung der Frage, ob sich ein geplantes Objekt in einem ausgeschlossenen Gebiet befindet, wird der Auftraggeber Interessenten auf Nachfrage mitteilen, ob das Kriterium erfüllt ist und eine Liste zur Verfügung stellen, in der alle bereits vorhandenen Einrichtungen in dem betroffenen Gebiet aufgeführt sind.
Es ist nicht Voraussetzung, dass der Freistaat Bayern alleiniger Mieter des Gebäudes ist. Angedacht werden kann auch eine Planung, die eine gleichzeitige Vermietung von Flächen an Dritte (z. B. soziale Verbände) vorsieht. Der Bieter muss mit dem bindenden Angebot einen Nachweis vorlegen, aus dem sich die Zulässigkeit der Nutzung des Objekts als Erstaufnahmeeinrichtung ergibt.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Vermietung an den Freistaat Bayern keine Option zu USt möglich ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-04-17
|
Auftragsbekanntmachung
|
2014-12-30
|
Bekanntmachung über vergebene Aufträge
|