Gegenstand des Auftrages ist der Abschluss eines Mietvertrages im Sinne von § 100 Abs. 5 Nr. 2 GWB über Rechenzentrumsflächen mit begleitenden mietvertragsüblichen Zusatzleistungen. Ziel der Maßnahme ist der Umzug der Rechenzentren (Potsdamer Str. 188 und 184) an 2 neue Standorte, die den gestiegenen baulichen, technischen und sicherheitsbezogen Anforderungen gerecht werden. Fixer Vertragsbestandteil für den Umzug des Rechenzentrum der Potsdamer Str. 188: Anmietung von 60 m² Rechenzentrumsfläche für 20 Racks (entspricht mindestens 3 m² je Rack) mit einer Kühlleistung von 4,5kw/Rack. Bereitstellung der Stromversorgung bis ans Rack von mindestens 70 kW Wirkleistung insgesamt und einer Rated Power von 110 kW. Anmietung vom 10 m² Lagerfläche/-raum und 8 m² Bürofläche (gesharten Bereich oder Büroraum). Der Zieltermin ergibt sich aus der Laufzeit des Mietvertrages der Liegenschaft. Somit ergibt sich ein spätester Umzug des Nebenrechenzentrums der Potsdamer Str. 188 im 3. Quartal 2015. Die Flächenbereitstellung muss jedoch für vorbereitende Arbeiten spätestens 20 Wochen nach Vergabe zur Verfügung stehen. Um den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zur maximalen Entfernung von Rechenzentren zu entsprechen und das Risiko zu minimieren, dass die gespiegelten Systeme aufgrund zu hoher Latenzzeiten langsam oder instabil werden, darf die Entfernung des ausgeschriebenen zukünftigen RZ vom aktuellen Rechenzentrum in der Potsdamer Straße 184 in 10783 Berlin eine Entfernung von 15 km Luftlinie nicht übersteigen. Einzelheiten ergeben sich aus den Auftragsbedingungen gem. III.1.4). Der Auftraggeber behält sich vor, die Stromversorgung mit BVG-eigenem Strom vorzunehmen. Die mit dem Mietvertrag verbundenen Optionen sind in Ziffer II.2.2) beschrieben. Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nicht berechtigt sein wird, sich im Rahmen einer zukünftigen eventuell möglichen zweiten Vergabe von RZ-Flächen an dem Verfahren zu beteiligen, sofern eine Flächengröße von kleiner 50 % der in beiden Vergaben anzumietenden Serverflächen betroffen ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-14.
Auftragsbekanntmachung (2014-05-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien
Menge oder Umfang:
Fixer Vertragsbestandteil für den Umzug des Rechenzentrum der Potsdamer Str.188:Anmietung von 60 m² Rechenzentrumsfläche für 20 Racks (entspricht mindestens 3 m² je Rack) mit einer Kühlleistung von 4,5kw/Rack. Bereitstellung der Stromversorgung bis ans Rack von mindestens 70 kW Wirkleistung insgesamt und einer Rated Power von 110 kW.Anmietung vom 10 m² Lagerfläche und 8 m² Bürofläche.Option 1: Anmietung von 60 m² Fläche in separaten Brandabschnitt für 20 Racks (entspricht mindestens 3 m² je Rack) mit einer Kühlleistung von 4,5kw/Rack. Bereitstellung der Stromversorgung bis ans Rack von mindestens 70 kW Wirkleistung insgesamt und einer Rated Power von 110 kW.Option 2: Erweiterung der fix anzumietenden Fläche um 45 m² für 15 Racks (entspricht mindestens 3 m² je Rack) mit einer Kühlleistung von 4,5kw/Rack. Bereitstellung der Stromversorgung bis ans Rack von mindestens 60 kW Wirkleistung insgesamt und einer Rated Power von 100 kW.Option 3: Fortführung des Mietzeitraums um weitere 5 Jahre.
Fixer Vertragsbestandteil für den Umzug des Rechenzentrum der Potsdamer Str.188:Anmietung von 60 m² Rechenzentrumsfläche für 20 Racks (entspricht mindestens 3 m² je Rack) mit einer Kühlleistung von 4,5kw/Rack. Bereitstellung der Stromversorgung bis ans Rack von mindestens 70 kW Wirkleistung insgesamt und einer Rated Power von 110 kW.Anmietung vom 10 m² Lagerfläche und 8 m² Bürofläche.Option 1: Anmietung von 60 m² Fläche in separaten Brandabschnitt für 20 Racks (entspricht mindestens 3 m² je Rack) mit einer Kühlleistung von 4,5kw/Rack. Bereitstellung der Stromversorgung bis ans Rack von mindestens 70 kW Wirkleistung insgesamt und einer Rated Power von 110 kW.Option 2: Erweiterung der fix anzumietenden Fläche um 45 m² für 15 Racks (entspricht mindestens 3 m² je Rack) mit einer Kühlleistung von 4,5kw/Rack. Bereitstellung der Stromversorgung bis ans Rack von mindestens 60 kW Wirkleistung insgesamt und einer Rated Power von 100 kW.Option 3: Fortführung des Mietzeitraums um weitere 5 Jahre.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)/Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), Bereich Einkauf/Materialwirtschaft, FEM-E4 (iPlz 42200)
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.BVG.de🌏
E-Mail: einkauf.4@bvg.de📧
Fax: +49 3025620358 📠
Achtung:
Interessierte Unternehmen werden gebeten, die Unterlagen zum Teilnahmeantrag bei der unter I. genannten Stelle bis zum 4.6.2014 unter zwingender Angabe einer E-Mail-Adresse abzufordern. Die Teilnahmeanträge sind in Verbindung mit den ausgefüllten Formblättern schriftlich in deutscher Sprache in einem verschlossenen Umschlag bis zum 13.6.2014 einzureichen. Etwaige Fragen zur Vergabe sind bis spätestens 4.6.2014 zu äußern.
Der Auftraggeber behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, die Bewerber unter Fristsetzung einmalig zur Ergänzung/Vervollständigung der mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Erklärungen und Nachweise aufzufordern. Eine Verpflichtung des Auftraggebers hierzu besteht jedoch nicht.
Gründet und/oder verwendet der Interessent für die Auftragsdurchführung eine Projektgesellschaft, sind die Gesellschafter des Bieters neben diesem für die Verpflichtungen aus dem Liefervertrag als Gesamtschuldner verpflichtet. Der Auftraggeber behält sich vor, § 28 SektVO in Anwendung zu bringen.
Nach Prüfung der Vollständigkeit der unter Pkt. III.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Nachweise/Formalitäten wird die Eignung der Bewerber geprüft.
Nach erfolgter Eignungsprüfung werden die Verdingungsunterlagen zur Teilnahme am weiteren Verfahren voraussichtlich am 4.7.2014 an alle geeigneten Bewerber versandt.
Die Angebotseinreichungsfrist endet am 4.8.2014. Etwaige Bieterfragen sind bis 25.7.2014 bei der unter I. genannten Stelle zu stellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Zuge der Auswertung, Begehungen (voraussichtlich im Zeitraum 18.-22.8.2014) und/oder Verhandlungen (voraussichtlich im Zeitraum 15.-19.9.2014) vorzunehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieterkreis aufgrund einer Auswertung der Angebote anhand der in den Verdingungsunterlagen bekannt gegebenen Zuschlagskriterien zu reduzieren. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die dann noch im Wettbewerb verbliebenen Bieter unter Umständen aufgefordert, ihre letzten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann vom Auftraggeber anhand der in den Verdingungsunterlagen bekannt gegebenen Wertungskriterien ausgewertet.
Interessierte Unternehmen werden gebeten, die Unterlagen zum Teilnahmeantrag bei der unter I. genannten Stelle bis zum 4.6.2014 unter zwingender Angabe einer E-Mail-Adresse abzufordern. Die Teilnahmeanträge sind in Verbindung mit den ausgefüllten Formblättern schriftlich in deutscher Sprache in einem verschlossenen Umschlag bis zum 13.6.2014 einzureichen. Etwaige Fragen zur Vergabe sind bis spätestens 4.6.2014 zu äußern.
Der Auftraggeber behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, die Bewerber unter Fristsetzung einmalig zur Ergänzung/Vervollständigung der mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Erklärungen und Nachweise aufzufordern. Eine Verpflichtung des Auftraggebers hierzu besteht jedoch nicht.
Gründet und/oder verwendet der Interessent für die Auftragsdurchführung eine Projektgesellschaft, sind die Gesellschafter des Bieters neben diesem für die Verpflichtungen aus dem Liefervertrag als Gesamtschuldner verpflichtet. Der Auftraggeber behält sich vor, § 28 SektVO in Anwendung zu bringen.
Nach Prüfung der Vollständigkeit der unter Pkt. III.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Nachweise/Formalitäten wird die Eignung der Bewerber geprüft.
Nach erfolgter Eignungsprüfung werden die Verdingungsunterlagen zur Teilnahme am weiteren Verfahren voraussichtlich am 4.7.2014 an alle geeigneten Bewerber versandt.
Die Angebotseinreichungsfrist endet am 4.8.2014. Etwaige Bieterfragen sind bis 25.7.2014 bei der unter I. genannten Stelle zu stellen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Zuge der Auswertung, Begehungen (voraussichtlich im Zeitraum 18.-22.8.2014) und/oder Verhandlungen (voraussichtlich im Zeitraum 15.-19.9.2014) vorzunehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieterkreis aufgrund einer Auswertung der Angebote anhand der in den Verdingungsunterlagen bekannt gegebenen Zuschlagskriterien zu reduzieren. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die dann noch im Wettbewerb verbliebenen Bieter unter Umständen aufgefordert, ihre letzten verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann vom Auftraggeber anhand der in den Verdingungsunterlagen bekannt gegebenen Wertungskriterien ausgewertet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 27
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist der Abschluss eines Mietvertrages im Sinne von § 100 Abs. 5 Nr. 2 GWB über Rechenzentrumsflächen mit begleitenden mietvertragsüblichen Zusatzleistungen.
Ziel der Maßnahme ist der Umzug der Rechenzentren (Potsdamer Str. 188 und 184) an 2 neue Standorte, die den gestiegenen baulichen, technischen und sicherheitsbezogen Anforderungen gerecht werden.
Fixer Vertragsbestandteil für den Umzug des Rechenzentrum der Potsdamer Str. 188:
Anmietung von 60 m² Rechenzentrumsfläche für 20 Racks (entspricht mindestens 3 m² je Rack) mit einer Kühlleistung von 4,5kw/Rack. Bereitstellung der Stromversorgung bis ans Rack von mindestens 70 kW Wirkleistung insgesamt und einer Rated Power von 110 kW.
Anmietung von 60 m² Rechenzentrumsfläche für 20 Racks (entspricht mindestens 3 m² je Rack) mit einer Kühlleistung von 4,5kw/Rack. Bereitstellung der Stromversorgung bis ans Rack von mindestens 70 kW Wirkleistung insgesamt und einer Rated Power von 110 kW.
Anmietung vom 10 m² Lagerfläche/-raum und 8 m² Bürofläche (gesharten Bereich oder Büroraum).
Der Zieltermin ergibt sich aus der Laufzeit des Mietvertrages der Liegenschaft. Somit ergibt sich ein spätester Umzug des Nebenrechenzentrums der Potsdamer Str. 188 im 3. Quartal 2015. Die Flächenbereitstellung muss jedoch für vorbereitende Arbeiten spätestens 20 Wochen nach Vergabe zur Verfügung stehen.
Der Zieltermin ergibt sich aus der Laufzeit des Mietvertrages der Liegenschaft. Somit ergibt sich ein spätester Umzug des Nebenrechenzentrums der Potsdamer Str. 188 im 3. Quartal 2015. Die Flächenbereitstellung muss jedoch für vorbereitende Arbeiten spätestens 20 Wochen nach Vergabe zur Verfügung stehen.
Um den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zur maximalen Entfernung von Rechenzentren zu entsprechen und das Risiko zu minimieren, dass die gespiegelten Systeme aufgrund zu hoher Latenzzeiten langsam oder instabil werden, darf die Entfernung des ausgeschriebenen zukünftigen RZ vom aktuellen Rechenzentrum in der Potsdamer Straße 184 in 10783 Berlin eine Entfernung von 15 km Luftlinie nicht übersteigen.
Um den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zur maximalen Entfernung von Rechenzentren zu entsprechen und das Risiko zu minimieren, dass die gespiegelten Systeme aufgrund zu hoher Latenzzeiten langsam oder instabil werden, darf die Entfernung des ausgeschriebenen zukünftigen RZ vom aktuellen Rechenzentrum in der Potsdamer Straße 184 in 10783 Berlin eine Entfernung von 15 km Luftlinie nicht übersteigen.
Einzelheiten ergeben sich aus den Auftragsbedingungen gem. III.1.4).
Der Auftraggeber behält sich vor, die Stromversorgung mit BVG-eigenem Strom vorzunehmen. Die mit dem Mietvertrag verbundenen Optionen sind in Ziffer II.2.2) beschrieben.
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nicht berechtigt sein wird, sich im Rahmen einer zukünftigen eventuell möglichen zweiten Vergabe von RZ-Flächen an dem Verfahren zu beteiligen, sofern eine Flächengröße von kleiner 50 % der in beiden Vergaben anzumietenden Serverflächen betroffen ist.
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nicht berechtigt sein wird, sich im Rahmen einer zukünftigen eventuell möglichen zweiten Vergabe von RZ-Flächen an dem Verfahren zu beteiligen, sofern eine Flächengröße von kleiner 50 % der in beiden Vergaben anzumietenden Serverflächen betroffen ist.
Menge oder Umfang:
Fixer Vertragsbestandteil für den Umzug des Rechenzentrum der Potsdamer Str.188:
Anmietung von 60 m² Rechenzentrumsfläche für 20 Racks (entspricht mindestens 3 m² je Rack) mit einer Kühlleistung von 4,5kw/Rack. Bereitstellung der Stromversorgung bis ans Rack von mindestens 70 kW Wirkleistung insgesamt und einer Rated Power von 110 kW.
Anmietung von 60 m² Rechenzentrumsfläche für 20 Racks (entspricht mindestens 3 m² je Rack) mit einer Kühlleistung von 4,5kw/Rack. Bereitstellung der Stromversorgung bis ans Rack von mindestens 70 kW Wirkleistung insgesamt und einer Rated Power von 110 kW.
Anmietung vom 10 m² Lagerfläche und 8 m² Bürofläche.
Option 1: Anmietung von 60 m² Fläche in separaten Brandabschnitt für 20 Racks (entspricht mindestens 3 m² je Rack) mit einer Kühlleistung von 4,5kw/Rack. Bereitstellung der Stromversorgung bis ans Rack von mindestens 70 kW Wirkleistung insgesamt und einer Rated Power von 110 kW.
Option 1: Anmietung von 60 m² Fläche in separaten Brandabschnitt für 20 Racks (entspricht mindestens 3 m² je Rack) mit einer Kühlleistung von 4,5kw/Rack. Bereitstellung der Stromversorgung bis ans Rack von mindestens 70 kW Wirkleistung insgesamt und einer Rated Power von 110 kW.
Option 2: Erweiterung der fix anzumietenden Fläche um 45 m² für 15 Racks (entspricht mindestens 3 m² je Rack) mit einer Kühlleistung von 4,5kw/Rack. Bereitstellung der Stromversorgung bis ans Rack von mindestens 60 kW Wirkleistung insgesamt und einer Rated Power von 100 kW.
Option 2: Erweiterung der fix anzumietenden Fläche um 45 m² für 15 Racks (entspricht mindestens 3 m² je Rack) mit einer Kühlleistung von 4,5kw/Rack. Bereitstellung der Stromversorgung bis ans Rack von mindestens 60 kW Wirkleistung insgesamt und einer Rated Power von 100 kW.
Option 3: Fortführung des Mietzeitraums um weitere 5 Jahre.
Beschreibung der Optionen:
Option 1: Bereitstellung Cage für 60 m² in separatem Brandabschnitt (vorzuhalten bis Ende 2015) inklusive Stromversorgung und Kühlleistung.
Option 2: Cage-Erweiterung um zusätzliche 45 m² (vorzuhalten bis Ende 2017) inklusive Stromversorgung und Kühlleistung.
Option 3: Fortführung des Mietzeitraums um weitere 5 Jahre (vorzuhalten bis 1 Jahr vor Ablauf des fixen Mietzeitraums).
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 120 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: FEM-E4/3371/14
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Eignungsprüfung hat der Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
— Nachweis der Eignung (Formblatt ist abzufordern) kann entweder
— durch Eintrag im ULV-Berlin und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 2“,
— durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich und zusätzlich durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 3“,
— für Bieter/Bewerber die nicht in den vorgenannten Datenbanken eingetragen sind durch Vorlage des Formblattes „Eigenerklärung zur Eignung Variante 1“
erfolgen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
— über Zahlung von Mindestlohn gemäß Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (GVBl. für Berlin vom 22.7.2010),
— zum Korruptionsregister,
— Angaben zur Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,
— zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister,
— Handwerks- bzw. Gewerbekarte der zuständigen Handwerkskammer oder Zugehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer,
— zur Insolvenz und Liquidation,
— zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
— zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen,
— das keine schweren Verfehlungen vorliegen (Auszug gem. § 30 Abs. 5 BZRG),
— zum Gewerbezentralregister,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
— über die Zahlung der Beiträge an die Krankenkasse und sonstige Sozialversicherungsträger,
— über die Zahlung von Steuern,
— Erklärung gemäß Frauenförderverordnung (FFV); die Bieter müssen eine entsprechende Erklärung abgeben, die der Bewerbung zur Teilnahme beigefügt ist. Bewerbungen, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt (Formblatt ist abzufordern),
— Erklärung gemäß Frauenförderverordnung (FFV); die Bieter müssen eine entsprechende Erklärung abgeben, die der Bewerbung zur Teilnahme beigefügt ist. Bewerbungen, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt (Formblatt ist abzufordern),
— mindestens 1 Referenz, die belegt, dass seit mindestens 5 Jahren Rechenzentren betrieben werden,
— Erklärung der Vertraulichkeit (Formblatt ist abzufordern),
Die Formblätter „Eigenerklärung zur Eignung“, „Erklärung Frauenförderung (FFV)“ und „Vertraulichkeitsvereinbarung“ sind bei der unter Punkt I dieser Bekanntmachung genannten Stelle bis zum 4.6.2014 abzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachunternehmererklärung (Formblatt ist abzufordern),
— Angaben zu Tätigkeitsschwerpunkten,
— Darlegung wirtschaftlicher Kennzahlen (muss mindestens den Verlauf der Eigenkapitalquote für die letzten 3 Geschäftsjahre beinhalten), die eine für den Auftrag ausreichende Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erlauben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Darlegung wirtschaftlicher Kennzahlen (muss mindestens den Verlauf der Eigenkapitalquote für die letzten 3 Geschäftsjahre beinhalten), die eine für den Auftrag ausreichende Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erlauben.
Das Formblatt „Nachunternehmer“ ist bei der unter Punkt I dieser Bekanntmachung genannten Stelle bis zum 4.6.2014 abzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Einreichung von mindestens 3 Referenzen, die belegen, dass in den vergangenen 5 Jahren Rechenzentrumsflächen vergleichbarer Größe für einen Zeitraum von jeweils mindestens 3 Jahren vermietet worden sind (Beschreibung der betreffenden Projekte).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Verdingungsunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bei den nachfolgend aufgeführten Bedingungen handelt es sich teilweise um Mindestbedingungen, teilweise um Vertragsbestimmungen, teilweise um technische Regelungen usw.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens dazu Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen. Die Bestimmungen, die wertungsrelevant sind, ergeben sich aus der mit den Verdingungsunterlagen zu übersenden Bewertungsmatrix und dem Lastenheft.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Verhandlungsverfahrens dazu Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen. Die Bestimmungen, die wertungsrelevant sind, ergeben sich aus der mit den Verdingungsunterlagen zu übersenden Bewertungsmatrix und dem Lastenheft.
1. Das Mietobjekt samt der für den Betrieb notwendigen Technik befindet sich im Eigentum des AN oder ist zumindest durch für AN über den von der BVG geforderten Zeitraum (15 Jahre) durch entsprechende Verträge mit dem Eigentümer gesichert.
2. Die Lage birgt grundsätzlich keine erhöhten Risiken durch Elementarschäden.
3. Die baulichen Ausführungen des Gebäudes in dem sich die RZ Fläche befindet, genügen den für das Gebiet zu erwartenden maximalen Windgeschwindigkeiten. Das Gebäude ist vor umher fliegenden Gegenständen und vor Schäden durch umstürzende Bäume etc. geschützt.
3. Die baulichen Ausführungen des Gebäudes in dem sich die RZ Fläche befindet, genügen den für das Gebiet zu erwartenden maximalen Windgeschwindigkeiten. Das Gebäude ist vor umher fliegenden Gegenständen und vor Schäden durch umstürzende Bäume etc. geschützt.
4. Jeder Teil der RZ Fläche liegt mehr als 2 m höher, als der am Standort des Gebäudes seit 1950 aufgetretene maximale Hochwasserstand.
5. Die Entfernung des Gebäudes von der Potsdamer Straße 184, 10783 Berlin ist nicht größer als 15 km Luftlinie.
6. Die angemieteten Flächen können in der geforderten Abgrenzung (Cage) spätestens 20 Wochen nach Vertragsunterzeichnung baufrei zur Verfügung gestellt werden. Dieses gilt sowohl für die anzumietende Fläche als auch für die Optionen 1 und 2.
7. Die Option 1 zur Flächennutzung in einem anderen Brandabschnitt ist jederzeit innerhalb des Zeitraums vom Mietbeginn bis Ende 2015 abrufbar.
8. Die Option 2 zur Flächenvergrößerung innerhalb eines Brandabschnittes/Cage ist jederzeit innerhalb des Zeitraums vom 1.1.16 bis Ende 2017 abrufbar.
9. Die Flächen können für einen Nutzungszeitraum von 10 Jahren angemietet werden.
10. Der Mietvertrag kann um 5 Jahre verlängert werden (Option 3).
11. Die Planungsgrundlage des Rechenzentrums liegt vor.
12. Das Sicherheitskonzept gemäß BSI Standard 100-2 des Rechenzentrums liegt vor.
13. Das Einbruchsvorsorge- und Zugangskonzept des Rechenzentrums liegt vor.
14. Das Stromversorgungskonzept des Rechenzentrums liegt vor.
15. Das Klimatisierungskonzept des Rechenzentrums liegt vor.
16. Das Brandschutzkonzept des Rechenzentrums liegt vor.
17. Das Zuleitungskonzept des Rechenzentrums liegt vor.
18. Das Konzept zum Schutz vor Wasser liegt vor.
19. Das Eskalationskonzept inklusive der Gebäudeleittechnik des Rechenzentrums liegt vor.
20. Sofern die angemieteten Flächen nicht ebenerdig sind, ist ein Lastenaufzug bzw. Personenaufzug mit entsprechender Größe/Gewichtsklasse nutzbar.
21. Die Anlieferungswege sind bis zu den Servereinheiten für Hubwagen mit Europaletten geeignet.
22. Es stehen eine Be- und Entladezone sowie eine Rangierfläche, die für 7,5 t Lkw geeignet ist, zur Verfügung.
23. Die Anforderungen der aktuell geltenden Arbeitsstättenverordnung sind erfüllt.
24. Die Traglast entspricht mind. 1 000 kg/m² Flächenbelastung. Ein Rack (Storage) mit den Abmaßen 60 x 126 cm und einem Gewicht von 1 049 kg/m² kann an einem frei wählbaren Ort im Cage installiert werden.
25. Die lichte Raumhöhe von mindestens 270 cm wird gewährleistet.
26. Die Höhe des Doppelboden beträgt mind. 45 cm.
27. In den eigentlichen Serverräumen sind nur die dort unverzichtbaren Teile der Kühlungstechnik und Stromversorgung vorhanden.
28. Es steht mindestens eine Fläche von ca. 60 m² für 20 Racks innerhalb eines Brandabschnitts zur Verfügung.
29. Option 1: Es steht mindestens eine Fläche von ca. 60 m² für 20 Racks innerhalb eines anderen Brandabschnitts zur Verfügung.
30. Option 2: Es steht mindestens eine Fläche von ca. 45 m² für 15 Racks zur Verfügung, die sich innerhalb desselben Brandabschnittes/Cage der ersten Fläche befindet.
31. Es ist eine Anlieferungszone zum Auspacken/Einpacken von Systemen, bis hin zu Einheiten in 19“-Racks, sowie zum Funktionstest außerhalb der RZ-Flächen vorhanden.
32. Es kann mindestens ein Arbeitsplatz in einem gesharter Bürobereich (8 m²) angemietet werden.
33. Die Bürofläche befindet sich in einer Sicherheitszone. Die Sicherheitszone muss nicht gleich der Sicherheitszone des Technikbereiches sein, ist aber mit der notwendigen Zutrittskontrolle durch einen Pförtner oder entsprechende Technik ausgestattet.
33. Die Bürofläche befindet sich in einer Sicherheitszone. Die Sicherheitszone muss nicht gleich der Sicherheitszone des Technikbereiches sein, ist aber mit der notwendigen Zutrittskontrolle durch einen Pförtner oder entsprechende Technik ausgestattet.
34. Das Gebäude ist mindestens ausgerüstet mit Brandschutz, Schutzvorrichtungen gegen Wasser, Einbruchschutz, Zutrittskontrollsystem und einer Gebäudeleittechnik, die mit einer Sicherheitszentrale verbunden ist.
35. Die Übersichtlichkeit des Geländes steht der Gebäudesicherung nicht entgegen.
36. Lage des RZ-Raumes: nicht exponierte Lage im Gebäude, liegt im Gebäudeinneren, wenn Fenster dann mit Außenjalousien, -rolläden, durchwurfhemmende Verglasung.
37. Der Zugang zu den gemieteten Flächen wird zumindest über ein Zutrittskontrollsystem gewährleistet.
38. Das Gebäude in dem sich die RZ Fläche befindet, ist so gegen einen Brand von außen geschützt, dass die volle Funktionsfähigkeit der RZ Fläche der BVG für mindestens 90 Minuten sichergestellt ist.
39. Das Gebäudes ist in unterschiedliche Brandabschnitte unterteilt. Es gibt eine Brandabschottung zwischen den verschiedenen Bereichen. Die BVG-Technik befindet sich in einem Brandabschnitt F90.
40. Alle raumbildenden Bauteile, also insbesondere auch auf Türen entsprechen F90. Es gibt keine T30-Türen im Bandabschnitt der RZ-Fläche.
41. In allen Bereichen (auch im Doppelboden + Zwischendecken) sind geeignete Brandmelder installiert. Es erfolgt eine Brandfrüherkennung.
42. Es werden auch Flächen/Bereiche außerhalb der eigentlichen RZ Fläche insbesondere die Zuwege zum RZ auf Brand überwacht und sind mit Löscheinrichtungen (z. B. Handfeuerlöscher, Sprinkler, Gaslöschanlage (CO2, Argon), Beschilderung f. Handfeuerlöscher etc.) ausgestattet.
42. Es werden auch Flächen/Bereiche außerhalb der eigentlichen RZ Fläche insbesondere die Zuwege zum RZ auf Brand überwacht und sind mit Löscheinrichtungen (z. B. Handfeuerlöscher, Sprinkler, Gaslöschanlage (CO2, Argon), Beschilderung f. Handfeuerlöscher etc.) ausgestattet.
43. Im Technikraum wird ein Löschverfahren eingesetzt, welches die Technik nicht beschädigt.
44. Alle Zu- und Fortleitungen (Energie, Daten, andere Medien) sind mindestens bis zu dem Punkt mit dem Funktionserhalt E90 ausgeführt, ab dem ein Brandrisiko mit ausreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann.
45. Die Fluchtwege sind gekennzeichnet und Räume und Fluchtwege mit einer Notbeleuchtung ausgestattet.
46. Durch räumliche Vorhaltung und organisatorische Anweisungen ist sichergestellt, dass innerhalb des Rechenzentrums keine Verpackungsmaterialien gelagert werden.
47. Alle Bereiche des Rechenzentrums sind oberhalb des Rückstauniveaus der Kanalisation angeordnet.
48. Durch geeignete bauliche Maßnahmen ist sichergestellt, dass bei Löscheinsätzen in angrenzenden Bereichen kein Löschwasser in Bereiche des Rechenzentrums eindringt.
49. Es sind nur solche flüssigkeitsführenden Leitungen in das Rechenzentrum geführt, die dort für den Betrieb unabwendbar erforderlich sind. In solchen Fällen sind Feuchtemelder und darüber gesteuerte Absperrventile installiert.
50. Aus benachbarten Flächen des gleichen Geschosses kann kein Wasser in das Rechenzentrum eindringen.
51. Es besteht ausreichender Einbruchschutz.
52. Die Außenhülle des Rechenzentrums wird auf Verschluss, Verriegelung und Durchbruch überwacht.
53. Die gesamte äußere Hülle ist grundsätzlich mit Türen der Widerstandsklasse RC 4 (gemäß DIN EN 1627 (2011)) ausgestattet. Alle anderen raumbildenden Teile der äußeren Hülle müssen gleichwertig ausgeführt sein.
54. Die Einbruchsicherung erfolgt über eine Einbruchmeldeanlage.
55. Ausschließlich zeitlich und räumlich berechtigten Mitarbeitern der BVG oder durch die BVG autorisierten Personen wird der Zutritt zu den von der BVG angemieteten Flächen gewährt.
56. Es bestehen unterschiedliche Sicherheitsbereiche (RZ Flächen, Büroräume, etc.) Der Einlass in das Gebäude und in die verschiedenen Sicherheitsbereiche muss zumindest über eine Zutrittskontrollanlage geregelt bzw. ausgeschlossen werden.
57. Im Sicherheitsbereich besteht eine interne Abtrennung der Räume durch Brandabschnitte/Cage, so dass sich die RZ Fläche in einem eigenen Brandabschnitt oder Cage befindet. Die Trennung besteht ebenfalls im Doppelboden bzw. abgehängten Decken.
58. Der Zutritt zu den gemieteten Flächen ist 24/7/365 gewährleistet.
59. Der Haupteingang zum Sicherheitsbereich ist mit einer Personalschleuse ausgerüstet. Im Sicherheitsbereich ist ein „zweistufiger“ Zutritt mit den Kriterien Besitz und Wissen (z.B. Karte + PIN-Nummer) vorgesehen.
60. Die RZ Flächen sowie die Verkehrswege zu den RZ Flächen werden mit Video überwacht.
61. Der AN überwacht sämtliche Anlagen (Temperatur, Luftfeuchte, Brand, Einbruch, etc.) und informiert bei Abweichungen/Vorkommnissen unverzüglich die BVG.
62. Alle Informationen der Überwachung und Störungsmeldungen werden sowohl innerhalb als auch außerhalb der Arbeitszeit an einem geeigneten Ort weitergeleitet. Im Störungsfall werden unverzüglich entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet.
63. Bei einer Brandfrüherkennung erfolgt im Bedarfsfall eine Direktmeldung an die Feuerwehr. Die Einbruchanlage ist mit einer Verbindung zur Polizei ausgestattet. Zudem verfügt die Telefonanlage über eine ständig freie Notfallleitung.
64. Wartungsfenster der Versorgungseinrichtungen haben keine Auswirkungen auf den RZ-Betrieb.
65. Die Versorgungseinheiten der Serverräume sind nach der Prämisse 2n doppelt ausgelegt.
66. Innerhalb der Versorgungseinheit ist für die Stromversorgung eine Wartungs- und Ausfallsicherheit von 2 (n + 1) gewährleistet.
67. Die redundante Anbindung der Versorgungseinheiten (Strom, Daten, etc.) erfolgt über getrennte Trassenführungen.
68. Die Raumtemperatur liegt zwischen 18 °C und 23 °C.
69. Die relative Luftfeuchtigkeit liegt zwischen 50 % und 60 %.
70. Es erfolgt eine automatische Klimaüberwachung und Störungsmeldung, sowie eine Störungsbeseitigung innerhalb und außerhalb der Arbeitszeit, (Weitermeldung an eigenen (vor Ort) bzw. externen Wach-, Sicherheitsdienst, Facility Management).
71. Stromversorgung der Klimatechnik erfolgt mindestens über Normal-Netz als auch über NEA (Notstrom-Diesel).
72. Die Klimasysteme sind redundant ausgelegt (mindestens 2n). Die Zuleitungen sind versetzt angeordnet.
73. Die Filter der Klimaanlage genügen der DIN EN 779.
74. Die durchschnittliche Kühlleistung von 4,5 kW pro Rack, vorzugsweise mit 1,5 kW/m², wird sichergestellt.
75. Eine Kühlleistung von 70 KW ist möglich.
76. Wenn Option 1: Kühlleistung von 70 KW wird zusätzlich zu Ziffer 74 bereit gestellt.
77. Wenn Option 2: Kühlleistung von 65 KW wird zusätzlich zu Ziffer 74 bereit gestellt.
78. Eine Wirkleistung von ca. 70 kW und eine Rated Power von 120 kW sind gesichert.
79. Option 1: Eine Wirkleistung von ca. 70 kW und eine Rated Power von 120 kW sind gesichert.
80. Option 2: Eine Wirkleistung von ca. 65 kW und eine Rated Power von 110 kW sind gesichert.
81. Energiedichten bis zu 7,5 kW pro Rack werden abgedeckt.
82. Eine weitere Erhöhung der Abnahme elektrischer Energie ist möglich.
83. Es ist ein redundanter Aufbau des gesamten Energieversorgungsweges von der Einspeisung bis zum Endgerät vorhanden. Die Zuführungen zum Gebäude sind um mindestens 90 Grad versetzt.
84. Der Aufbau der Stromversorgung bis ans Rack wird durch Betreiber organisiert und verantwortet.
85. Je Rack können 2 (3-phasig) oder 6 (1-phasig) Stromkreise je USV zur Verfügung gestellt werden.
86. Die Absicherung der Racks erfolgt im Unterboden oder in einem separaten Elektroverteilerschrank, 230 V/16A & 32A; 400V/16A & 32A.
87. Es besteht Blitzschutz, Überspannungsschutz, Potentialtrennung (Fehlerströme auf dem Schutzleiter).
88. Powerversorgung (230V, 400V) nach VDE- bzw. CEE-Standard, Strom-UV im Raum.
89. Die Stützzeit der USV-Systeme ist für mindestens 10 Minuten Volllast bis zur vollständigen Übernahme durch die NEA ausgelegt.
90. NEA Überbrückungszeit beträgt mind. 72 Stunden. Eine Nachbetankung ist möglich.
91. Es erfolgt eine Stromüberwachung/Störungsmeldung innerhalb und außerhalb der Arbeitszeit, (Weitermeldung an eigenen (vor Ort) bzw. externen Wach-, Sicherheitsdienst, Facility Management).
92. Es besteht für die BVG grundsätzlich die Möglichkeit, ausschließlich für den Betrieb ihrer eigenen Systeme, ihren eigenen Strom zu nutzen.
93. Es besteht die freie Wahl der Kommunikations-Infrastruktur. Eine Liste aller an das Gebäude angebundenen Carrier liegt vor.
94. Kantendisjunkte, redundante LWL-Kabelzuführung der BVG-eigenen Kabel von 2 unterschiedlichen U-Bahn-Linien ist durch den AN zugelassen. Der Mindestabstand der Trassen beträgt mindestens 40 m.
95. Eine durchgängige Rohrnutzung für LWL-Kabel mit max. 20 mm Durchmesser zwischen den U-Bahnhöfen und dem Rechenzentrum inkl. Zugangsgewährung zu den Schachtanlagen wird durch den Carrier/Netzbetreiber 24/7/365 sichergestellt.
96. Die Entstörung der LWL-Kabel durch das BVG-Entstörungsteam in Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber wird 24/7/365 gewährleistet.
97. Es bestehen getrennte Carrier-Hauszuführungen und getrennte Wegeführungen im Haus, wobei die Wegeführungen mindestens 40 Meter voneinander entfernt liegen.
98. Es erfolgt eine Müllentsorgung.
99. Es erfolgt eine regelmäßige Reinigung aller angemieteten Flächen durch den AN.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Sandra Luppa
Internetadresse: www.BVG.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-12-01 📅
Datum des Endes: 2025-04-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Postanschrift: VOL-Beschwerdestelle Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Name: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Zentrale Vergabeprüfstelle der BVG V-REV/ZVP (iPLZ 10601)
Postleitzahl: 10096
Quelle: OJS 2014/S 094-165425 (2014-05-14)