Anteilige Beistellung der Finanzierung des Immobilien-Projekts des UKSH

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) als Anstalt des öffentlichen Rechts in der Gewährträgerschaft des Landes Schleswig-Holstein führt gegenwärtig ein Vergabeverfahren in der Form des wettbewerblichen Dialoges betreffend ein Immobilienprojekt durch (Auftragsbekanntmachung ABI EU 2012/S 85-139875), welches der Sanierung und dem Neubau der Infrastruktur an den beiden Campi Kiel und Lübeck dient und ein Investitionsvolumen im mittleren dreistelligen Millionenbereich aufweisen würde. Ziel des Projektes ist es, die zur Optimierung der Prozesse der Krankenversorgung nötigen baulichen Strukturen herzustellen und verfügbar zu halten, womit ein privater Partner im Lebenszyklus beauftragt werden soll. Die sich aus den Prozessoptimierungen ergebende Effizienzrendite stellt für das UKSH die alleinige Quelle zur Erwirtschaftung der Bauinvestitionen dar. Die Bezahlung der Investitionen soll zu 25 % durch regelmäßige Bauraten über ca. 25 Jahr an den privaten Partner erfolgen, der hierfür eine Finanzierungsleistung als Projektfinanzierung zu erbringen hat. 75 % sollen vom UKSH nach Fertigstellung der Übergabeeinheiten direkt bezahlt werden (sog. Finanzierungsbeistellung durch das UKSH). Zur Aufnahme der dafür erforderlichen Fremdmittel führt das UKSH einen Finanzierungswettbewerb durch. Es kommen verschiedene Finanzinstrumente in Betracht. Die Leistung unterliegt nicht dem förmlichen Vergaberecht.
Vorsorglich und freiwillig gibt das UKSH durch diese Bekanntmachung interessierten Kreditinstituten und institutionellen Investoren die Gelegenheit, sich durch Abgabe eines indikativen Angebots an diesem Finanzierungswettbewerb zu beteiligen. Nähere Einzelheiten sind einem Informationsmemorandum zu entnehmen, welches von Kreditinstituten und institutionellen Anlegern bei der hierfür genannten Stelle (ÖPP Deutschland AG) abgefordert werden kann. Das UKSH übermittelt das Informationsmemorandum außerdem unabhängig von dieser Bekanntmachung einer Longlist von Instituten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-05-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kreditgewährung
Menge oder Umfang: S. oben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kreditgewährung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Postanschrift: Maria-Goeppert-Str. 7b
Postleitzahl: 23562
Postort: Lübeck
Kontakt
Internetadresse: http://www.uksh.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 092-161772
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Die Kapitalbeschaffung im Rahmen dieses Finanzierungswettbewerbs unterliegt nicht dem förmlichen Vergaberecht (vgl. § 100a Abs. 2 Nr. 2 GWB, Art. 10 Buchst. e) und f) Richtlinie 2014/24/EU). Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt vorsorglich und freiwillig im Interesse der Transparenz. Eine Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens nach einem förmlichen Regelwerk wird dadurch weder übernommen noch anerkannt. Durch diese Bekanntmachung wird kein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb eröffnet, sondern lediglich Gelegenheit gegeben, nach Abforderung eines Informationsmemorandums ein indikatives Finanzierungsangebot bis zu dem unter IV.3.4 genannten Zeitpunkt einzureichen. Das UKSH wird eingehende indikative Angebote qualifizierter Teilnehmer inhaltlich prüfen und sachlich über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Darüber hinausgehende Verpflichtungen übernimmt das UKSH nicht. Die vorgesehene weitere Verfahrensweise ist dem Informationsmemorandum zu entnehmen. Mit der Abgabe eines Informationsmemorandums ist insbesondere keinerlei Verpflichtung des UKSH zum Vertragsschluss verbunden. Eine Beendigung des Verfahrens ohne Vertragsschluss bleibt insbesondere für den Fall mangelnder Wirtschaftlichkeit sowie für den Fall vorbehalten, dass das Vergabeverfahren betreffend das Immobilien-Projekt nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) als Anstalt des öffentlichen Rechts in der Gewährträgerschaft des Landes Schleswig-Holstein führt gegenwärtig ein Vergabeverfahren in der Form des wettbewerblichen Dialoges betreffend ein Immobilienprojekt durch (Auftragsbekanntmachung ABI EU 2012/S 85-139875), welches der Sanierung und dem Neubau der Infrastruktur an den beiden Campi Kiel und Lübeck dient und ein Investitionsvolumen im mittleren dreistelligen Millionenbereich aufweisen würde. Ziel des Projektes ist es, die zur Optimierung der Prozesse der Krankenversorgung nötigen baulichen Strukturen herzustellen und verfügbar zu halten, womit ein privater Partner im Lebenszyklus beauftragt werden soll. Die sich aus den Prozessoptimierungen ergebende Effizienzrendite stellt für das UKSH die alleinige Quelle zur Erwirtschaftung der Bauinvestitionen dar. Die Bezahlung der Investitionen soll zu 25 % durch regelmäßige Bauraten über ca. 25 Jahr an den privaten Partner erfolgen, der hierfür eine Finanzierungsleistung als Projektfinanzierung zu erbringen hat. 75 % sollen vom UKSH nach Fertigstellung der Übergabeeinheiten direkt bezahlt werden (sog. Finanzierungsbeistellung durch das UKSH). Zur Aufnahme der dafür erforderlichen Fremdmittel führt das UKSH einen Finanzierungswettbewerb durch. Es kommen verschiedene Finanzinstrumente in Betracht. Die Leistung unterliegt nicht dem förmlichen Vergaberecht.
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Vorsorglich und freiwillig gibt das UKSH durch diese Bekanntmachung interessierten Kreditinstituten und institutionellen Investoren die Gelegenheit, sich durch Abgabe eines indikativen Angebots an diesem Finanzierungswettbewerb zu beteiligen. Nähere Einzelheiten sind einem Informationsmemorandum zu entnehmen, welches von Kreditinstituten und institutionellen Anlegern bei der hierfür genannten Stelle (ÖPP Deutschland AG) abgefordert werden kann. Das UKSH übermittelt das Informationsmemorandum außerdem unabhängig von dieser Bekanntmachung einer Longlist von Instituten.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf Anforderung: Nachweise zur Eigenschaft als zugelassenes Kreditinstitut bzw. zum Geschäftsbetrieb als institutioneller Investor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Prüfung vorbehalten, vgl. Informationsmemorandum.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Prüfung vorbehalten, vgl. Informationsmemorandum.

Verfahren
Bewerber wurden ausgewählt
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Buenyamin Saatci
Name: ÖPP Deutschland AG
Postanschrift: Alexanderstraße 3
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Kontaktperson: Burkhard Landré
Telefon: +49 30257679300 📞
E-Mail: burkhard.landre@partnerschaften-deutschland.de 📧
URL für weitere Informationen: http://www.partnerschaften-deutschland.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.partnerschaften-deutschland.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Kapitalbeschaffung im Rahmen dieses Finanzierungswettbewerbs unterliegt nicht dem förmlichen Vergaberecht (vgl. § 100a Abs. 2 Nr. 2 GWB, Art. 10 Buchst. e) und f) Richtlinie 2014/24/EU). Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt vorsorglich und freiwillig im Interesse der Transparenz. Eine Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens nach einem förmlichen Regelwerk wird dadurch weder übernommen noch anerkannt.
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Durch diese Bekanntmachung wird kein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb eröffnet, sondern lediglich Gelegenheit gegeben, nach Abforderung eines Informationsmemorandums ein indikatives Finanzierungsangebot bis zu dem unter IV.3.4 genannten Zeitpunkt einzureichen. Das UKSH wird eingehende indikative Angebote qualifizierter Teilnehmer inhaltlich prüfen und sachlich über die weitere Vorgehensweise entscheiden. Darüber hinausgehende Verpflichtungen übernimmt das UKSH nicht. Die vorgesehene weitere Verfahrensweise ist dem Informationsmemorandum zu entnehmen. Mit der Abgabe eines Informationsmemorandums ist insbesondere keinerlei Verpflichtung des UKSH zum Vertragsschluss verbunden.
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Eine Beendigung des Verfahrens ohne Vertragsschluss bleibt insbesondere für den Fall mangelnder Wirtschaftlichkeit sowie für den Fall vorbehalten, dass das Vergabeverfahren betreffend das Immobilien-Projekt nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.
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Quelle: OJS 2014/S 092-161772 (2014-05-12)
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