Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten der AOK Nordwest

Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der im Anhang A unter Ziffer IV genannten Auftraggeberin durch.

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Sicherstellung und Durchführung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten der AOK Nordwest.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-04 Auftragsbekanntmachung
2014-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
Menge oder Umfang:
Los 1 und Los 3:Der Auftragnehmer hat die Aufgabe, die Auftraggeberin bei der Arbeitsmedizin und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Die Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer die Aufgaben nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).Der vertraglich vereinbarte Umfang der Leistungspflicht ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2“.Los 2 und Los 4: Der Auftragnehmer hat die Aufgabe, die Auftraggeberin beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Die Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer die Aufgaben nach § 3 und § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Der vertraglich vereinbarte Umfang der Leistungspflicht ergibt sich aus der Leistungs-beschreibung und der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2“.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt das Vergabeverfahren im Auftrag der im Anhang A unter Ziffer IV genannten Auftraggeberin durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-04 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 172-305285
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund. 2) Angebote sind an den AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Kathrin Penack, Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte, Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin, zu richten. Dieser führt die Ausschreibung im Namen der Auftraggeberin durch. Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese werden am darauf folgenden Werktag unter folgender Internet-Adresse zum download bereit stehen: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ 3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) und im Hinblick auf die Erklärungen/Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziff.III.2.2 der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziff.III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die Beschreibung der technischen und organisatorischen Organisation der Datenverarbeitung gemäß Ziffer III.2.3) (Punkt 1.1 und 3.1) der EU-Bekanntmachung sowie das Musters einer Verpflichtungserklärung, mit der die Mitarbeiter des Bieters auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verpflichtet werden (§ 5 BDSG) gemäß Ziffer III.2.3) (Punkt 2.1 und 4.1) der EU-Bekanntmachung, sind jedoch von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, das personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen wird. 4) Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Beschreibung der technischen und organisatorischen Organisation der Datenverarbeitung gemäß Ziffer III.2.3) (Punkt 1.1 und 3.1) der EU-Bekanntmachung sowie das Musters einer Verpflichtungserklärung, mit der die Mitarbeiter des Bieters auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verpflichtet werden (§ 5 BDSG) gemäß Ziffer III.2.3) (Punkt 2.1 und 4.1) der EU-Bekanntmachung, sind von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen, der personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen wird. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. Auf Verlangen der Auftraggeberin hat der Bieter/die Bietergemeinschaft vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des/der vorgesehenen Nachunternehmer/s in unterzeichneter Form und die Erklärungen des/der Nachunternehmer/s gem. Ziffer III.1.4 Punkt 2 und Punkt 3 sowie Ziffer III.2.1 Punkt 1 der EU-Vergabebekanntmachung beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs.9 VOL/A) anzusehen sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Sicherstellung und Durchführung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung der Beschäftigten der AOK Nordwest.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten in der Region Westfalen-Lippe
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat die Aufgabe, die Auftraggeberin bei der Arbeitsmedizin und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Die Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer die Aufgaben nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz
(ASiG).Der vertraglich vereinbarte Umfang der Leistungspflicht ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2“.
(ASiG).
Der vertraglich vereinbarte Umfang der Leistungspflicht ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2“.
Menge oder Umfang: Im Landesteil Westfalen-Lippe verfügt die AOK Nordwest über 13 Regionaldirektionen mit 163 Geschäftsstellen und ca. 5350 Beschäftigten.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten in der Region Westfalen-Lippe
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat die Aufgabe, die Auftraggeberin beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Die Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer die Aufgaben nach § 3 und § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Der vertraglich vereinbarte Umfang der Leistungspflicht ergibt sich aus der Leistungs-beschreibung und der
Unfallverhütungsvorschrift„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2“.
Unfallverhütungsvorschrift
„Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2“.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten in der Region Schleswig-Holstein
Menge oder Umfang: Im Landesteil Schleswig-Holstein verfügt die AOK Nordwest über 4 Regionaldirektionen mit 56 Geschäftsstellen und ca. 1850 Beschäftigten.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Sicherheitstechnische Betreuung der Beschäftigten in der Region Schleswig-Holstein
Menge oder Umfang:
Los 1 und Los 3:
Der Auftragnehmer hat die Aufgabe, die Auftraggeberin bei der Arbeitsmedizin und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Die Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer die Aufgaben nach § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
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Der vertraglich vereinbarte Umfang der Leistungspflicht ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2“.
Los 2 und Los 4: Der Auftragnehmer hat die Aufgabe, die Auftraggeberin beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Die Auftraggeberin überträgt dem Auftragnehmer die Aufgaben nach § 3 und § 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Der vertraglich vereinbarte Umfang der Leistungspflicht ergibt sich aus der Leistungs-beschreibung und der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit DGUV Vorschrift 2“.
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Beschreibung der Optionen:
Los 1: Der Vertrag beginnt am 1.3.2015. Die Dauer der auszuführenden Leistungen ist auf 22 Monate beschränkt. Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate, soweit nicht sechs Monate zum jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung am 31.12.2018.
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Los 2 bis Los 4: Der Vertrag beginnt am 1.1.2015. Die Dauer der auszuführenden Leistungen ist auf 24 Monate beschränkt. Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate, soweit nicht sechs Monate zum jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung am 31.12.2018.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Region Westfalen-Lippe, Region Schleswig-Holstein

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit nach § 6 VOL/A-EG
2) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Handelsregister (Auszug aus dem Handelsregister) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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Hinweis: Für Bietergemeinschaften sind die Regelungen der Ziffer VI.3 zu beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Sachschäden (1 000 000 EUR); Personenschäden (500 000 EUR); Vermögensschäden (300 000 EUR). Ersatzeise kann der Bieter erklären, dass er innerhalb von vier Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der geforderten Mindestdeckungssumme abschließt und der Auftraggeberin durch Vorlage eines geeigneten Dokumentes nachweisen wird.
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Hinweis: Für Bietergemeinschaften sind die Regelungen der Ziffer VI.3 zu beachten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Los 1:
1.1 Beschreibung der technischen und organisatorischen Organisation der Datenverarbeitung.
1.2 Nachweise (Kopien) zur beruflichen Befähigung (gem. § 3 DGUV V2) der Mitarbeiter, die für die Gesamt- und Standortbetreuung für Los 1 benannt wurden.
1.3 Angaben von mindestens zwei Referenzen (Referenzliste) für arbeitsmedizinische Betreuung innerhalb der letzten fünf Jahre, die jeweils mindestens 2675 Mitarbeiter und 81 Standorte erreichen. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer)
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2) Los 2:
2.1 Vorlage eines Musters einer Verpflichtungserklärung, mit der die Mitarbeiter des Bieters auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verpflichtet werden (§ 5 BDSG).
2.2 Nachweise (Kopien) zur beruflichen Befähigung (gem. § 4 DGUV V2 Absätze 2 bis 5) der Mitarbeiter, die für die Gesamt- und Standortbetreuung für Los 2 benannt wurden.
2.3 Angaben von mindestens zwei Referenzen (Referenzliste) für sicherheitstechnische Betreuung innerhalb der letzten fünf Jahre, die jeweils mindestens 2675 Mitarbeiter und 81 Standorte erreichen. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer)
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3) Los 3:
3.1 Beschreibung der technischen und organisatorischen Organisation der Datenverarbeitung.
3.2 Nachweise (Kopien) zur beruflichen Befähigung (gem. § 3 DGUV V2) der Mitarbeiter, die für die Gesamt- und Standortbetreuung für Los 3 benannt wurden.
3.3 Angaben von mindestens zwei Referenzen (Referenzliste) für arbeitsmedizinische Betreuung innerhalb der letzten fünf Jahre, die jeweils mindestens 925 Mitarbeiter und 28 Standorte erreichen. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer)
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4) Los 4:
4.1 Vorlage eines Musters einer Verpflichtungserklärung, mit der die Mitarbeiter des Bieters auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verpflichtet werden (§ 5 BDSG).
4.2 Nachweise (Kopien) zur beruflichen Befähigung (gem. § 4 DGUV V2 Absätze 2 bis 5) der Mitarbeiter, die für die Gesamt- und Standortbetreuung für Los 2 benannt wurden.
4.3 Angaben von mindestens zwei Referenzen (Referenzliste) für sicherheitstechnische Betreuung innerhalb der letzten fünf Jahre, die jeweils mindestens 925 Mitarbeiter und 28 Standorte erreichen. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer)
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5) Detaillierte Darstellung der Unternehmensstruktur, insbesondere die räumliche und (fach-)personelle Ausstattung.
Hinweis: Für Bietergemeinschaften sind die Regelungen der Ziffer VI.3 zu beachten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bieter sind zugelassen und haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
— Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft werden aufgeführt,
— Die Parteien erklären, dass sie eine Bietergemeinschaft in einer Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder (z.B. Arbeitsgemeinschaft in Form einer GbR etc.) bilden,
— Die Parteien bezeichnen den für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft. Es ist zu erklären, dass dieser die Mitglieder der Bietergemeinschaft einzeln und gemeinsam gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
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— Die Parteien erklären, dass sie allein jeweils nicht in der Lage wären, den ausgeschriebenen Auftrag durchzuführen und ausschließlich aus diesem Grunde eine Bietergemeinschaft gegründet haben. Sie erklären außerdem, dass mit der Bietergemeinschaft keine wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen einhergehen. Für den Fall, dass nach Zuschlagserteilung eine wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise der Parteien festgestellt wird, erkennen die Parteien ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht des Auftraggebers an.
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Sonstige besondere Bedingungen:
1) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
2) Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung.
3) Eigenerklärung des Bieters zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-11-18 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Kontakt
Kontaktperson: Kathrin Penack
URL der Dokumente: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-03-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Zusätzliche Informationen
1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand Herrn Martin Litsch, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund.
2) Angebote sind an den AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle, Kathrin Penack,
Hausanschrift: Rosenthaler Straße 31, 10178 Berlin-Mitte,
Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin, zu richten. Dieser führt die Ausschreibung im Namen der Auftraggeberin durch.
Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese werden am darauf folgenden Werktag unter folgender Internet-Adresse zum download bereit stehen:
3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Zuverlässigkeit (Ziff. III.2.1. der EU-Bekanntmachung) und im Hinblick auf die Erklärungen/Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Ziff.III.2.2 der EU-Bekanntmachung) für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (Ziff.III.2.3.der EU-Bekanntmachung) können Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die Beschreibung der technischen und organisatorischen Organisation der Datenverarbeitung gemäß Ziffer III.2.3) (Punkt 1.1 und 3.1) der EU-Bekanntmachung sowie das Musters einer Verpflichtungserklärung, mit der die Mitarbeiter des Bieters auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verpflichtet werden (§ 5 BDSG) gemäß Ziffer III.2.3) (Punkt 2.1 und 4.1) der EU-Bekanntmachung, sind jedoch von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, das personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen wird.
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4) Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Die Beschreibung der technischen und organisatorischen Organisation der Datenverarbeitung gemäß Ziffer III.2.3) (Punkt 1.1 und 3.1) der EU-Bekanntmachung sowie das Musters einer Verpflichtungserklärung, mit der die Mitarbeiter des Bieters auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften verpflichtet werden (§ 5 BDSG) gemäß Ziffer III.2.3) (Punkt 2.1 und 4.1) der EU-Bekanntmachung, sind von jedem Unterauftragnehmer zu erbringen, der personenbezogene Daten verarbeiten oder nutzen wird. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 EG Abs. 9 VOL/A). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnisses Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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Auf Verlangen der Auftraggeberin hat der Bieter/die Bietergemeinschaft vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des/der vorgesehenen Nachunternehmer/s in unterzeichneter Form und die Erklärungen des/der Nachunternehmer/s gem. Ziffer III.1.4 Punkt 2 und Punkt 3 sowie Ziffer III.2.1 Punkt 1 der EU-Vergabebekanntmachung beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i.S. des § 7 EG Abs.9 VOL/A) anzusehen sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2931822197 📞
Fax: +49 29318240159 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten insbesondere die folgenden Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations-und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist; auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat [...]
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]
Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenigeTage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nichtmehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2014/S 172-305285 (2014-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postort: Berlin

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 227-401511
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 172-305285
ABl. S-Ausgabe: 227

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-18 📅
Name: B.A.D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Postanschrift: Kreuzstraße 45
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40210
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣

4️⃣

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auftraggeberin ist die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
Quelle: OJS 2014/S 227-401511 (2014-11-21)