Architekten- und Ingenieurleistungen zum Umbau und zur Sanierung der Elbe-Schule in der Elbestraße 11, 12045 Berlin

Bezirksamt Neukölln von Berlin, Serviceeinheit Facility Management, Fachbereich Hochbau

Es sollen Architekten- und Ingenieurleistungen für die bauliche Sanierung und den Umbau der denkmalwerten Schulgebäude (Vorderhaus mit Seitenflügel, separate Turnhalle) und eines Plattenbaus als Hortgebäude der Elbe-Schule in Berlin-Neukölln vergeben werden.
Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung für Gebäude. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 9 sowie besondere und zusätzliche Leistungen zu vergeben.
Geplant ist die bauliche Sanierung des denkmalwerten Gebäudekomplexes in der Elbestraße 11. Die 1906 nach nur 11-monatiger Bauzeit fertiggestellte Schule des Architekten Reinhold Kiehl ist zugleich auch das Erstlingswerk von Max Taut. Die in Hufeisenform geplante Schule ist in geschlossener Bauweise ausgeführt worden. Die Flügel lehnten sich an benachbarte Mietshausgiebelwände an. Die im 2. Weltkrieg fast vollständig zerstörte Schule wurde bis 1950 wieder aufgebaut. Heute bilden mehrere Gebäude ein Ensemble, das einen Schulhof umschließt. Die Bausubstanz ist überwiegend solide, allerdings wird eine energetische Ertüchtigung dringend benötigt. Eine Sanierung der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster) ist notwendig, jedoch voraussichtlich nicht die Straßenfassade, was noch Gegenstand der Abstimmungen mit dem Denkmalschutz sein wird. Der Hortbereich, ein Plattenbau neueren Datums im Schulhofbereich, ist in einem baulich sehr schlechten Zustand und er ist zu klein dimensioniert. Die Schule verfügt über zwei kleine Turnhallen, die bereits teilrenoviert sind (Dach und Dämmung). Es sind hier noch ergänzende Maßnahmen notwendig, z.B. der Einbau von Prallwänden. Weitere Umbaumaßnahmen sind auf Grund der Anpassung der technischen Gebäudeausrüstung sowie des Raumkonzepts an heutige Anforderungen, insbesondere der offene Ganztagsbetrieb und die Erhöhung auf drei Züge, erforderlich.
Für die gesamte Baumaßnahme stehen 5 Mio. Euro als Bruttobaukosten einschließlich Baunebenkosten zur Verfügung. Es wird eine Baukostenobergrenze als Beschaffenheit vereinbart. Mit dem Bau soll 2016 begonnen werden. Die Fertigstellung ist für 2020 geplant. Es werden voraussichtlich in jedem Jahr der Baudurchführung 1 Mio. Euro durch den Haushalt zur Verfügung stehen. Da die Haushaltsmittel nicht übertragbar sind, muss die Mittelverausgabung sorgfältig nach Haushaltsjahren geplant und eingehalten werden.
Für die Planung ist der folgende Zeitrahmen einzuhalten:
Beauftragung der Planer: ab Dezember 2014
Beginn der Bearbeitung: März 2015
Bearbeitung LP 1 – 3, einschl. BPU: bis Juli 2015
Ausführungsplanung, Ausschreibung: bis September 2016
Baubeginn: Oktober 2016
Fertigstellung, Übergabe, Schlussrechnung: Ende November 2020
Die Baumaßnahme ist bei laufendem Betrieb durchzuführen. Hierzu und für die jährlich zu verbauenden Mittel sind Bauabschnitte zu identifizieren.
Es werden weitere Fachplaner/innen beauftragt, mit denen Abstimmungen durchzuführen sind: TGA, Brandschutzgutachter, Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz, Raumakustik), Tragwerksplanung, SiGeKo, Schadstoffuntersuchung. Die Planung der Außenanlagen ist nicht Gegenstand der Leistungen und wird gesondert vergeben. Lediglich technische Anlagen im Außenraum werden durch den TGA-Planer bearbeitet.
Eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde ist erforderlich.
Es sind neben den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 34 HOAI weitere besondere und sonstige Leistungen zu erbringen:
- Gebäudeschädenbewertung,
- Schadstoffbegutachtung über die Notwendigkeit der Sonderentsorgung kontaminierter Baustoffe wie Asbest, PAK, KMF, Holzschutzmittel, etc. (ein Asbestkataster mit jährlichen Fortschreibungen ist vorhanden),
- Bewertung der Gesamtgebäudesituation nach tragwerksplanerischen Gesichtspunkten (insbes. Dach und Keller; verschiedene Teile des Dachtragwerks wurden in den letzten Jahren saniert),
- Baugrunduntersuchung im Außenbereich hinsichtlich Tragfähigkeit und evtl. Altlasten,
- Ermittlung des Sanierungsbedarfs Hochbau bei allen Gebäuden (auch Turnhallen),
- Überprüfung und Digitalisierung der Bestandspläne,
- Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen der energetischen Sanierung und Erstellen eines Energiekonzeptes,
- restauratorische und bauhistorische Gutachten,
- raumakustische Beratung (LP 1 und 2 und Untersuchungen z.B. für die Lärmminderung in Fluren, Fachräumen, Bibliothek und optional in einer Musterklasse),
- Planungsleistungen für die Ein- und Auslagerung beweglicher Ausstattung,
- Variantenuntersuchung zum Neubau bzw. Sanierung des Hortgebäudes,
- Machbarkeitsstudie zum Raumbedarf, ausgerichtet nach dem zukünftigen Schulkonzept (offener oder gebundener Ganztagsbetrieb) auf der Basis des Flächenbedarfs- und Raumprogramms der Schule,
- Flächennutzungsprogramm mit Varianten zur Schaffung zusätzlicher Flächen, inkl. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zum möglichen Neubau des Hortgebäudes, sowie Ausbau Dachgeschoss oder Erweiterung Kellerausbau.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 3. Die Beauftragung der Stufen kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-10.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-10 Auftragsbekanntmachung