Die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH als Eigentümer der Liegenschaft beabsichtigt ein Wohnheim für städtische Angestellte und eine Gewerbe - oder eine soziale Nutzungseinheit im Erdgeschoss auf der Liegenschaft an der Thierschstraße zu erstellen. Die Liegenschaft setzt sich aus mehreren Flurstücken zusammen. Das Planungsgebiet für das Wohnheim umfasst eine Fläche von ca. 1 245 m².
Das Vorhaben liegt innerhalb eines Bebauungsplans für ein Kerngebiet. Zur Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der Bebauung wurde ein Antrag auf Vorbescheid erarbeitet und eingereicht. Der Antrag auf Vorbescheid wurde durch das Planungsreferat der Landeshauptstadt München mit Auflagen positiv beschieden.
Die Maßnahme umfasst eine Nutzfläche von ca. 777 m² für das Wohnheim und ca. 393 m² Nutzfläche für Gewerbenutzungen oder sonstige Nutzungen. Das Gebäude soll nach jetzigem Planungsstand im Energiestandard des KfW Effizienzhauses 70 (EnEV 2009) errichtet werden.
Die Kostenobergrenze liegt bei 2 610 EUR/m² WF für das Wohnheim und bei 2 200 EUR/m² NF brutto für die Gewerbeflächen im Erdgeschoss in den Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276.
In einem Teilnahmewettbewerb werden maximal 5 geeignete Teilnehmern/-innen ermittelt, die zum Verhandlungsverfahren aufgefordert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-17.
Auftragsbekanntmachung (2014-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
“Die ausgeschriebene Planungsleistung der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI soll stufenweise beauftragt werden. Die Beauftragung steht unter Vorbehalt...”
Menge oder Umfang
Die ausgeschriebene Planungsleistung der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI soll stufenweise beauftragt werden. Die Beauftragung steht unter Vorbehalt der Projektgenehmigung durch den Stadtrat der Landeshauptstadt München. Mindestens vergeben werden bei Projektgenehmigung die Planungsleistungen gem. § 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude) für die Leistungsphase 2 bis 5 (ganz oder teilweise). Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen erfolgt im Falle ihrer Beauftragung ganz oder teilweise in Stufen. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, soweit notwendig, Besondere Leistungen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer Leistungen und weiterer Optionen/Stufen (ganz oder teilweise) besteht nicht.Vertragsgrundlage wird das der Einladung zum Verhandlungsverfahren beigelegte Vertragsmuster des Auftraggebers.Der Realisierung des Projektes liegt ein begrenztes Budget und Finanzierung zugrunde. Die Wirtschaftlichkeit des gesamten Projektes muss gegeben sein. Dies kann den Umfang der Leistungen einschränken. Nur wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gesichert sind und der Auftraggeber nach seinem billigen Ermessen die Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung für gegeben ansieht, wird der Auftraggeber weitere Leistungen vergeben.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH
Postanschrift: Kirchseeoner Straße 3
Postleitzahl: 81669
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewofag.de🌏
E-Mail: ausschreibung@gewofag.de📧
Fax: +49 894123340 📠
“Bewerbungen sind nur in schriftlicher Form möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen. Geforderte Nachweise sind in Kopie,...”
Bewerbungen sind nur in schriftlicher Form möglich, die Verwendung des Bewerbungsformulars wird dringend empfohlen. Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in Übersetzung beizufügen.
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Quelle: OJS 2014/S 203-360069 (2014-10-17)