Mit Beschluss des Rates der Stadt Löhne vom 17.12.2014 wird die Gebäudehülle des städtischen Gymnasiums in Löhne Baujahr 1966/1967 energetisch saniert und die Klassenräume und naturwissenschaftlichen Räume werden entkernt und renoviert. Grundlage der Sanierungsmaßnahmen ist ein pädagogisch erstelltes Konzept aus dem Jahr 2012, ein Brandschutzgutachten aus dem Jahr 2012 und ein Schadstoffgutachten aus dem Jahr 2013. Entsprechend der Prioritätenlisten von Brandschutzkonzept und Schadstoffgutachten sind bereits Maßnahmen im Jahr 2013 und 2014 umgesetzt worden. Ebenso ist die Verwaltung der Schule erweitert und saniert worden. Die beschriebenen Maßnahmen betreffen ausschließlich das Hauptgebäude der Schule. Das vorliegende Konzept beinhaltet als weitere Maßnahmen eine energetische Sanierung der Gebäudehülle und eine Renovierung und teilweise Umlegung der Klassen und Naturwissenschaftlichen Räume. Die Technik im gesamten Gebäude wird im Zuge der Maßnahme ausgetauscht und erneuert. Die Flure, die Sanitärräume, ein Großteil der Nebenräume und die Verwaltung sind mit den Arbeiten aus 2014 bis zum Sommer 2015 fertig gestellt. Alle Arbeiten finden im laufenden Betrieb statt, so dass eine Anzahl von Containerklassen ab Sommer 2015 auf dem Gelände vorgesehen ist. Das bestehende Konzept sieht für die weiteren Maßnahmen drei Bauabschnitte aufgeteilt auf drei Jahre vor. Der Beginn der Arbeiten ist für Sommer 2015 fest gelegt, so dass die Gesamtmaßnahme im Sommer 2018 fertig gestellt ist. Basierend auf der bauherrenseitig erstellten Entwurfs- und Genehmigungsplanung sind für die Sanierung der Gebäudehülle und der Renovierung des Innenraumes Architektenleistungen i.S. der Anlage 10 zu § 34 HOAI, Leistungsphase 5-9 zu erbringen. Die Baugenehmigung liegt mit Auftragsvergabe durch den Bauherrn vor. Die im Rahmen der Entwurfsplanung berechneten Kosten betragen für die energetische Sanierung der Gebäudehülle KG 300 rd. 1 430 000 EUR netto, für die Sanierung der Innenräume KG 300 rd. 1 020 000 EUR netto und für die KG 400 insgesamt rd. 670 000 EUR netto. Die Beauftragung der Architektenleistung erfolgt sowohl für die energetische Sanierung als auch für die Renovierung im Innenraum stufenweise. Ein Anspruch des Planers auf Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen besteht nicht. Die Leistungsphasen 5-6 der energetischen Sanierung sollen im Zeitraum nach Auftragsvergabe Mitte März bis Anfang April 2015 zu ca. 50 % bis Anfang Mai 2015 abgeschlossen sein. (Planung + Ausschreibungen: Bauhauptgewerk, Entkernung, Dach,- Fenster,- und Fassadenarbeiten) Die restlichen Planungen und Ausschreibungen zur energetischen Sanierung und Renovierung im Innenraum erfolgen bis Herbst 2015. Die Leistungsphase 8 ist bis Ende der Maßnahme 2018 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Löhne, Der Bürgermeister
Postanschrift: Oeynhausener Straße 41
Postleitzahl: 32584
Postort: Löhne
Kontakt
Internetadresse: http://www.loehne.de🌏
E-Mail: k.budde@loehne.de📧
Telefon: +49 5732100349📞
Fax: +49 57321009570 📠
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb kostenlos zum Download zur Verfügung auf der Internetseite der Stadt Löhne unter "Aktuelles" > "Ausschreibungen". Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Architektenleistungen Sanierungsmaßnahmen städtisches Gymnasium Löhne“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Submissionsstelle) einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Fragen zum Vergabeverfahren sind bis spätestens zum 16.01.2015 per E-Mail bei der unter Ziff. I.1) bezeichneten Stelle (k.budde@loehne.de, Betref: Vergabe Architektenleistungen Sanierungsmaßnahmen städt. Gymnasium Löhne) einzureichen. Am Auftrag interessierte Büros werden gebeten, dies der unter Ziff. I.1 benannten Stelle per E-Mail mit Angabe eines für das Vergabeverfahren zuständigen Ansprechpartners nebst Mailadresse mitzuteilen, sodass etwaige Fragen zu dem Vergabeverfahren auch diesen gegenüber beantwortet werden können.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zurAngebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation
erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend
erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
a) zur Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i.S.d.§ 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW) abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexen ist allein der im EU-Amtsblat veröffentlichte Text maßgeblich.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb kostenlos zum Download zur Verfügung auf der Internetseite der Stadt Löhne unter "Aktuelles" > "Ausschreibungen". Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Architektenleistungen Sanierungsmaßnahmen städtisches Gymnasium Löhne“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Submissionsstelle) einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Fragen zum Vergabeverfahren sind bis spätestens zum 16.01.2015 per E-Mail bei der unter Ziff. I.1) bezeichneten Stelle (k.budde@loehne.de, Betref: Vergabe Architektenleistungen Sanierungsmaßnahmen städt. Gymnasium Löhne) einzureichen. Am Auftrag interessierte Büros werden gebeten, dies der unter Ziff. I.1 benannten Stelle per E-Mail mit Angabe eines für das Vergabeverfahren zuständigen Ansprechpartners nebst Mailadresse mitzuteilen, sodass etwaige Fragen zu dem Vergabeverfahren auch diesen gegenüber beantwortet werden können.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zurAngebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation
erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend
erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
a) zur Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i.S.d.§ 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW) abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexen ist allein der im EU-Amtsblat veröffentlichte Text maßgeblich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit Beschluss des Rates der Stadt Löhne vom 17.12.2014 wird die Gebäudehülle des städtischen Gymnasiums in Löhne Baujahr 1966/1967 energetisch saniert und die Klassenräume und naturwissenschaftlichen Räume werden entkernt und renoviert. Grundlage der Sanierungsmaßnahmen ist ein pädagogisch erstelltes Konzept aus dem Jahr 2012, ein Brandschutzgutachten aus dem Jahr 2012 und ein Schadstoffgutachten aus dem Jahr 2013.
Mit Beschluss des Rates der Stadt Löhne vom 17.12.2014 wird die Gebäudehülle des städtischen Gymnasiums in Löhne Baujahr 1966/1967 energetisch saniert und die Klassenräume und naturwissenschaftlichen Räume werden entkernt und renoviert. Grundlage der Sanierungsmaßnahmen ist ein pädagogisch erstelltes Konzept aus dem Jahr 2012, ein Brandschutzgutachten aus dem Jahr 2012 und ein Schadstoffgutachten aus dem Jahr 2013.
Entsprechend der Prioritätenlisten von Brandschutzkonzept und Schadstoffgutachten sind bereits Maßnahmen im Jahr 2013 und 2014 umgesetzt worden. Ebenso ist die Verwaltung der Schule erweitert und saniert worden. Die beschriebenen Maßnahmen betreffen ausschließlich das Hauptgebäude der Schule.
Entsprechend der Prioritätenlisten von Brandschutzkonzept und Schadstoffgutachten sind bereits Maßnahmen im Jahr 2013 und 2014 umgesetzt worden. Ebenso ist die Verwaltung der Schule erweitert und saniert worden. Die beschriebenen Maßnahmen betreffen ausschließlich das Hauptgebäude der Schule.
Das vorliegende Konzept beinhaltet als weitere Maßnahmen eine energetische Sanierung der Gebäudehülle und eine Renovierung und teilweise Umlegung der Klassen und Naturwissenschaftlichen Räume. Die Technik im gesamten Gebäude wird im Zuge der Maßnahme ausgetauscht und erneuert.
Das vorliegende Konzept beinhaltet als weitere Maßnahmen eine energetische Sanierung der Gebäudehülle und eine Renovierung und teilweise Umlegung der Klassen und Naturwissenschaftlichen Räume. Die Technik im gesamten Gebäude wird im Zuge der Maßnahme ausgetauscht und erneuert.
Die Flure, die Sanitärräume, ein Großteil der Nebenräume und die Verwaltung sind mit den Arbeiten aus 2014 bis zum Sommer 2015 fertig gestellt.
Alle Arbeiten finden im laufenden Betrieb statt, so dass eine Anzahl von Containerklassen ab Sommer 2015 auf dem Gelände vorgesehen ist.
Das bestehende Konzept sieht für die weiteren Maßnahmen drei Bauabschnitte aufgeteilt auf drei Jahre vor. Der Beginn der Arbeiten ist für Sommer 2015 fest gelegt, so dass die Gesamtmaßnahme im Sommer 2018 fertig gestellt ist. Basierend auf der bauherrenseitig erstellten Entwurfs- und Genehmigungsplanung sind für die Sanierung der Gebäudehülle und der Renovierung des Innenraumes Architektenleistungen i.S. der Anlage 10 zu § 34 HOAI, Leistungsphase 5-9 zu erbringen. Die Baugenehmigung liegt mit Auftragsvergabe durch den Bauherrn vor.
Das bestehende Konzept sieht für die weiteren Maßnahmen drei Bauabschnitte aufgeteilt auf drei Jahre vor. Der Beginn der Arbeiten ist für Sommer 2015 fest gelegt, so dass die Gesamtmaßnahme im Sommer 2018 fertig gestellt ist. Basierend auf der bauherrenseitig erstellten Entwurfs- und Genehmigungsplanung sind für die Sanierung der Gebäudehülle und der Renovierung des Innenraumes Architektenleistungen i.S. der Anlage 10 zu § 34 HOAI, Leistungsphase 5-9 zu erbringen. Die Baugenehmigung liegt mit Auftragsvergabe durch den Bauherrn vor.
Die im Rahmen der Entwurfsplanung berechneten Kosten betragen für die energetische Sanierung der Gebäudehülle KG 300 rd. 1 430 000 EUR netto,
für die Sanierung der Innenräume KG 300 rd. 1 020 000 EUR netto und für die KG 400 insgesamt rd. 670 000 EUR netto.
Die Beauftragung der Architektenleistung erfolgt sowohl für die energetische Sanierung als auch für die Renovierung im Innenraum stufenweise.
Ein Anspruch des Planers auf Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen besteht nicht.
Die Leistungsphasen 5-6 der energetischen Sanierung sollen im Zeitraum nach Auftragsvergabe Mitte März bis Anfang April 2015 zu ca. 50 % bis Anfang Mai 2015 abgeschlossen sein. (Planung + Ausschreibungen: Bauhauptgewerk, Entkernung, Dach,- Fenster,- und Fassadenarbeiten)
Die Leistungsphasen 5-6 der energetischen Sanierung sollen im Zeitraum nach Auftragsvergabe Mitte März bis Anfang April 2015 zu ca. 50 % bis Anfang Mai 2015 abgeschlossen sein. (Planung + Ausschreibungen: Bauhauptgewerk, Entkernung, Dach,- Fenster,- und Fassadenarbeiten)
Die restlichen Planungen und Ausschreibungen zur energetischen Sanierung und Renovierung im Innenraum erfolgen bis Herbst 2015.
Die Leistungsphase 8 ist bis Ende der Maßnahme 2018 vorgesehen.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der Architektenleistungen erfolgt stufenweise. Ein Anspruch des Planers auf Beauftragung der einzelnen Leistungsstufen besteht nicht.
Referenznummer: 15.1_231214
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Löhne.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
2. Eigenerklärung gem. § 4 Abs. 2 VOF, ob und auf welche Weise eine wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen besteht oder ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammengearbeitet wird;
3. Eigenerklärung i. S. d. § 2 Abs. 3 VOF, dass keine Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen besteht;
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern;
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern;
5. Eigenerklärung i.S.d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben vorzulegen:
1. Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014), getrennt nach Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
Jeder Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
1. Angaben zu den in den letzten 8 Jahre (seit 12/2006) oder gegenwärtig seit mindestens 6 Monaten (seit 06/2014) erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Planungsleistungen der unter Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung bezeichneten Art bei der Sanierung von Schulen) mit Projektbeschreibung (Ausführungen zu Gebäudeteyp, Komplexität) und Angaben zu den Baukosten KG 300 und KG 400, den konkret erbrachten Planungsleistungen (Leistungsbilder und Leistungsphasen nach HOAI und Angabe, inwieweit die jeweiligen Leistungen selbst/ in einer Arbeitsgemeinschaft oder als/durch Nachunternehmer ausgeführt wurden), zum Leistungszeitraum und sowie dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten; zu den einzelnen Projekten sind nach Möglichkeit Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber beizufügen (Kopie ausreichend);
1. Angaben zu den in den letzten 8 Jahre (seit 12/2006) oder gegenwärtig seit mindestens 6 Monaten (seit 06/2014) erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Planungsleistungen der unter Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung bezeichneten Art bei der Sanierung von Schulen) mit Projektbeschreibung (Ausführungen zu Gebäudeteyp, Komplexität) und Angaben zu den Baukosten KG 300 und KG 400, den konkret erbrachten Planungsleistungen (Leistungsbilder und Leistungsphasen nach HOAI und Angabe, inwieweit die jeweiligen Leistungen selbst/ in einer Arbeitsgemeinschaft oder als/durch Nachunternehmer ausgeführt wurden), zum Leistungszeitraum und sowie dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten; zu den einzelnen Projekten sind nach Möglichkeit Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber beizufügen (Kopie ausreichend);
2. Angabe der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2013, 2014) jahresdurchschnittlich fest angestellt Beschäftigten, gegliedert nach Architekten/ Ingenieuren und sonstigen Mitarbeitern.
Mindeststandards:
Zu Nr. 1: Der Bewerber/ die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gemeinsam müssen für den
Zeitraum der letzten 8 Jahre (seit 12/2006) mindestens 2 Referenzprojekte nachweisen, die jeweils sämtliche folgende Anforderungen erfüllen:
— Planung Sanierungsmaßnahmen von Schulen,
— bearbeitete Leistungsphasen: mind. 6 + 8 i. S. d. Anlage 10 zu § 34 HOAI;
— Projektstand: fertig gestellt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i. H. v. mindestens 2 500 000 EUR für Personenschäden und mindestens 1 500 000 EUR für sonstige Schäden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), siehe im Übrigen Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt
werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Bewerbergemeinschaften haben außerdem mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm einzureichen,
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Bewerbergemeinschaften haben außerdem mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm einzureichen,
aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zuständig sein sollen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, siehe hierzu Ziff. VI.3) der Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 19 Abs. 3 VOF. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 19 Abs. 3 VOF. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 3, höchstens 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/ sie auf Verlangen innerhalb von sechs Kalendertagen nachzuweisen, dass ihm/ ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/ sie auf Verlangen innerhalb von sechs Kalendertagen nachzuweisen, dass ihm/ ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF.
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 5 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung. Dabei werden nur die Referenzen der letzten 8 Jahre (ab 12/2006) vertieft betrachtet, welche die unter Ziff. III.2.3 der Bekanntmachung definierten Mindestanforderungen erfüllen. Es werden diejenigen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/ Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. II.1.5) genannten Leistungen entscheidend. Maßgebliche Beurteilungskriterien sind in der Reihenfolge ihrer Priorität: - die Art der Sanierungsmaßnahme (energetische Sanierung/ Brandschutz-/ Schadstoffsanierung/ Fassadensanierung),- Sanierung bei laufendem Schulbetrieb,- Umfang der beauftragten Leistungsbilder und Leistungsphasen,- Aussage im Referenzsschreiben/ Referenzabfragen zur Einhaltung von Termin- und KostenzielenDie Verwendung einer Bewertungsmatrix, in der Anzahl sowie einzelne Inhalte der Referenzangaben bepunktet werden, ist nicht vorgesehen.
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 5 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung. Dabei werden nur die Referenzen der letzten 8 Jahre (ab 12/2006) vertieft betrachtet, welche die unter Ziff. III.2.3 der Bekanntmachung definierten Mindestanforderungen erfüllen. Es werden diejenigen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/ Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. II.1.5) genannten Leistungen entscheidend. Maßgebliche Beurteilungskriterien sind in der Reihenfolge ihrer Priorität: - die Art der Sanierungsmaßnahme (energetische Sanierung/ Brandschutz-/ Schadstoffsanierung/ Fassadensanierung),- Sanierung bei laufendem Schulbetrieb,- Umfang der beauftragten Leistungsbilder und Leistungsphasen,- Aussage im Referenzsschreiben/ Referenzabfragen zur Einhaltung von Termin- und KostenzielenDie Verwendung einer Bewertungsmatrix, in der Anzahl sowie einzelne Inhalte der Referenzangaben bepunktet werden, ist nicht vorgesehen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-02-03 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Submissionsstelle
Herrn Klaus Jürgen Budde
Internetadresse: www.loehne.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-04-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15.1_231214
Zusätzliche Informationen
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb kostenlos zum Download zur Verfügung auf der Internetseite der Stadt Löhne unter "Aktuelles" > "Ausschreibungen". Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Architektenleistungen Sanierungsmaßnahmen städtisches Gymnasium Löhne“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Submissionsstelle) einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb kostenlos zum Download zur Verfügung auf der Internetseite der Stadt Löhne unter "Aktuelles" > "Ausschreibungen". Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Architektenleistungen Sanierungsmaßnahmen städtisches Gymnasium Löhne“ bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Submissionsstelle) einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Fragen zum Vergabeverfahren sind bis spätestens zum 16.01.2015 per E-Mail bei der unter Ziff. I.1) bezeichneten Stelle (k.budde@loehne.de, Betref: Vergabe Architektenleistungen Sanierungsmaßnahmen städt. Gymnasium Löhne) einzureichen. Am Auftrag interessierte Büros werden gebeten, dies der unter Ziff. I.1 benannten Stelle per E-Mail mit Angabe eines für das Vergabeverfahren zuständigen Ansprechpartners nebst Mailadresse mitzuteilen, sodass etwaige Fragen zu dem Vergabeverfahren auch diesen gegenüber beantwortet werden können.
2. Fragen zum Vergabeverfahren sind bis spätestens zum 16.01.2015 per E-Mail bei der unter Ziff. I.1) bezeichneten Stelle (k.budde@loehne.de, Betref: Vergabe Architektenleistungen Sanierungsmaßnahmen städt. Gymnasium Löhne) einzureichen. Am Auftrag interessierte Büros werden gebeten, dies der unter Ziff. I.1 benannten Stelle per E-Mail mit Angabe eines für das Vergabeverfahren zuständigen Ansprechpartners nebst Mailadresse mitzuteilen, sodass etwaige Fragen zu dem Vergabeverfahren auch diesen gegenüber beantwortet werden können.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zurAngebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zurAngebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation
erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend
erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
a) zur Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i.S.d.§ 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW) abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexen ist allein der im EU-Amtsblat veröffentlichte Text maßgeblich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Postort: Detmold
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5231710📞
Internetadresse: http:////www.bezreg-detmold.nrw.de 🌏
Fax: +49 5231711295 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Quelle: OJS 2014/S 249-442511 (2014-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Löhne
Kontakt
E-Mail: c.harodt@loehne.de📧
Telefon: +49 05732/100-547📞
Fax: +49 05732/100-9383 📠
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Honorarangebot (50)
2. Ausführungen zu Problempunkten/Risiken sowie Lösungsansätzen (25)
3. Ausführungen zu Termin-u. Kostenmanagement, örtl. Bauüberwachung (25)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-14 📅
Name: Meier und Partner GmbH
Postanschrift: Rudolfstraße 3
Postort: Löhne
Postleitzahl: 32584
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Harodt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Quelle: OJS 2016/S 025-040673 (2016-02-02)