Der Rat der Stadt Neuss hat am 29.10.2013 beschlossen, dass am Standort Leostraße 37 in Neuss eine Gesamtschule errichtet wird. Zwischenzeitlich wurde aus diesem Grund die Ganztagshauptschule Weißenberg vom Standort Leostraße in die Mildred-Scheel-Realschule, Frankenstraße, verlagert. Am Standort Frankenstraße befindet sich zudem noch die Christian-Wierstraet-Schule. Alle drei Schulen laufen in den nächsten Jahren wie folgt aus: Ganztagshauptschule Weißenberg zum 31.7.2016, Mildred-Scheel-Realschule zum 31.7.2016, Christian-Wierstraet-Schule zum 31.7.2018. Die Gesamtschule Nordstadt wird mit einer 5-zügigen Sekundarstufe I und einer 3-zügigen Sekundarstufe II geplant. Das Gebäudemanagement der Stadt Neuss hat eine entsprechende Planung erstellt, die die räumliche Unterbringung der Gesamtschule Nordstadt in den Gebäuden der Ganztagshauptschule Weißenberg, der Mildred-Scheel-Realschule sowie der Christian-Wierstraet-Schule ermöglicht. Bestandteil der Planung war u. a. die Barrierefreiheit, um an dieser Schule zukünftig auch Schülerinnen und Schüler mit körperlich-motorischen Förderbedarf optimal beschulen zu können. Nachfolgende Schwerpunkte der Baumaßnahme sind neben den erforderlichen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen (z. B. Dächer, Fenster) somit erforderlich: Schaffung eines Raumangebotes für integrativen Unterricht; Barrierefreier Zugang aller Gebäude und Ebenen, Einbau von 4 Aufzügen, 2 Hebebühnen und 2 Plattformliften; Ausbau je einer Behindertentoilette pro Gebäude; Ausbau der Küche und des Bühnenbereichs, Erweiterung der Mensa, Verlegung der Hausmeisterloge; Ausbau Biblio- und Mediothek; Ausbau zentraler Verwaltungsbereich; Ausbau Bedarfstoiletten für jeden Jahrgang; Ausbau eines zusätzlichen Technikraumes sowie eine zusätzlichen naturwissenschaftlichen Raumes. Die Maßnahme wird voraussichtlich im Sommer 2015 mit den ersten 3 Bauabschnitten Küche, Mensa und Verwaltung beginnen. Die gesamte Baumaßnahme ist in ca. 13 Bauabschnitte aufgeteilt und wird voraussichtlich 2020 abgeschlossen sein. Die Kostenschätzung wurde auf Grundlage eines Raumbuches erstellt. Die Summe beträgt rund 8 113 000 EUR brutto (KG 200: 0 EUR, KG 300: 5 743 000 EUR, KG 400: 2 333 000 EUR, KG 500: 37 000 EUR). Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Architektenleistungen für die Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen sowie für den Ausbau zur integrativen Schule: Objektplanungsleistungen für Gebäude i. S. d. Anlage 10 zu § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-8. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit den einzelnen Leistungsstufen besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-10-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang: Siehe Ziff. II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Neuss, Der Bürgermeister
Postanschrift: Markt 2
Postleitzahl: 41460
Postort: Neuss
Kontakt
Internetadresse: http://www.vergabe-neuss.de🌏
E-Mail: vergabe@stadt.neuss.de📧
Telefon: +49 2131902521📞
Fax: +49 2131902523 📠
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb kostenlos zum Download zur Verfügung unter http://www.subreport-ELVIS.de/E95441985. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Architektenleistungen Bau- und Sanierungsmaßnahmen Gesamtschule Nordstadt“ (Submissionsaufkleber) bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Zentrale Vergabestelle) oder elektronisch signiert über die Vergabeplattform subreport einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag oder über die Vergabeplattform/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Fragen zum Vergabeverfahren sind über die vorstehend genannte elektronische Vergabeplattform bis spätestens zum 21.11.2014 einzureichen.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
a) zur Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 TVgG-NRW;
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i. S. d.§ 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW) abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen.
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeitvon Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexen ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb kostenlos zum Download zur Verfügung unter http://www.subreport-ELVIS.de/E95441985. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Architektenleistungen Bau- und Sanierungsmaßnahmen Gesamtschule Nordstadt“ (Submissionsaufkleber) bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Zentrale Vergabestelle) oder elektronisch signiert über die Vergabeplattform subreport einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag oder über die Vergabeplattform/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Fragen zum Vergabeverfahren sind über die vorstehend genannte elektronische Vergabeplattform bis spätestens zum 21.11.2014 einzureichen.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
a) zur Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 TVgG-NRW;
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i. S. d.§ 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW) abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen.
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeitvon Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexen ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Rat der Stadt Neuss hat am 29.10.2013 beschlossen, dass am Standort Leostraße 37 in Neuss eine Gesamtschule errichtet wird. Zwischenzeitlich wurde aus diesem Grund die Ganztagshauptschule Weißenberg vom Standort Leostraße in die Mildred-Scheel-Realschule, Frankenstraße, verlagert. Am Standort Frankenstraße befindet sich zudem noch die Christian-Wierstraet-Schule. Alle drei Schulen laufen in den nächsten Jahren wie folgt aus: Ganztagshauptschule Weißenberg zum 31.7.2016, Mildred-Scheel-Realschule zum 31.7.2016, Christian-Wierstraet-Schule zum 31.7.2018.
Der Rat der Stadt Neuss hat am 29.10.2013 beschlossen, dass am Standort Leostraße 37 in Neuss eine Gesamtschule errichtet wird. Zwischenzeitlich wurde aus diesem Grund die Ganztagshauptschule Weißenberg vom Standort Leostraße in die Mildred-Scheel-Realschule, Frankenstraße, verlagert. Am Standort Frankenstraße befindet sich zudem noch die Christian-Wierstraet-Schule. Alle drei Schulen laufen in den nächsten Jahren wie folgt aus: Ganztagshauptschule Weißenberg zum 31.7.2016, Mildred-Scheel-Realschule zum 31.7.2016, Christian-Wierstraet-Schule zum 31.7.2018.
Die Gesamtschule Nordstadt wird mit einer 5-zügigen Sekundarstufe I und einer 3-zügigen Sekundarstufe II geplant.
Das Gebäudemanagement der Stadt Neuss hat eine entsprechende Planung erstellt, die die räumliche Unterbringung der Gesamtschule Nordstadt in den Gebäuden der Ganztagshauptschule Weißenberg, der Mildred-Scheel-Realschule sowie der Christian-Wierstraet-Schule ermöglicht.
Das Gebäudemanagement der Stadt Neuss hat eine entsprechende Planung erstellt, die die räumliche Unterbringung der Gesamtschule Nordstadt in den Gebäuden der Ganztagshauptschule Weißenberg, der Mildred-Scheel-Realschule sowie der Christian-Wierstraet-Schule ermöglicht.
Bestandteil der Planung war u. a. die Barrierefreiheit, um an dieser Schule zukünftig auch Schülerinnen und Schüler mit körperlich-motorischen Förderbedarf optimal beschulen zu können. Nachfolgende Schwerpunkte der Baumaßnahme sind neben den erforderlichen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen (z. B. Dächer, Fenster) somit erforderlich:
Bestandteil der Planung war u. a. die Barrierefreiheit, um an dieser Schule zukünftig auch Schülerinnen und Schüler mit körperlich-motorischen Förderbedarf optimal beschulen zu können. Nachfolgende Schwerpunkte der Baumaßnahme sind neben den erforderlichen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen (z. B. Dächer, Fenster) somit erforderlich:
Schaffung eines Raumangebotes für integrativen Unterricht; Barrierefreier Zugang aller Gebäude und Ebenen, Einbau von 4 Aufzügen, 2 Hebebühnen und 2 Plattformliften; Ausbau je einer Behindertentoilette pro Gebäude; Ausbau der Küche und des Bühnenbereichs, Erweiterung der Mensa, Verlegung der Hausmeisterloge; Ausbau Biblio- und Mediothek; Ausbau zentraler Verwaltungsbereich; Ausbau Bedarfstoiletten für jeden Jahrgang; Ausbau eines zusätzlichen Technikraumes sowie eine zusätzlichen naturwissenschaftlichen Raumes.
Schaffung eines Raumangebotes für integrativen Unterricht; Barrierefreier Zugang aller Gebäude und Ebenen, Einbau von 4 Aufzügen, 2 Hebebühnen und 2 Plattformliften; Ausbau je einer Behindertentoilette pro Gebäude; Ausbau der Küche und des Bühnenbereichs, Erweiterung der Mensa, Verlegung der Hausmeisterloge; Ausbau Biblio- und Mediothek; Ausbau zentraler Verwaltungsbereich; Ausbau Bedarfstoiletten für jeden Jahrgang; Ausbau eines zusätzlichen Technikraumes sowie eine zusätzlichen naturwissenschaftlichen Raumes.
Die Maßnahme wird voraussichtlich im Sommer 2015 mit den ersten 3 Bauabschnitten Küche, Mensa und Verwaltung beginnen. Die gesamte Baumaßnahme ist in ca. 13 Bauabschnitte aufgeteilt und wird voraussichtlich 2020 abgeschlossen sein.
Die Kostenschätzung wurde auf Grundlage eines Raumbuches erstellt. Die Summe beträgt rund 8 113 000 EUR brutto (KG 200: 0 EUR, KG 300: 5 743 000 EUR, KG 400: 2 333 000 EUR, KG 500: 37 000 EUR).
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Architektenleistungen für die Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen sowie für den Ausbau zur integrativen Schule:
Objektplanungsleistungen für Gebäude i. S. d. Anlage 10 zu § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-8. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit den einzelnen Leistungsstufen besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
Mit Ausnahme der Leistungen der Leistungsphasen 1-4 handelt es sich um optionale Leistungen, auf deren stufenweise Beauftragung kein Anspruch besteht.
Referenznummer: 65-14-166-E95441985
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neuss.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
2. Eigenerklärung gem. § 4 Abs. 2 VOF, ob und auf welche Weise eine wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen besteht oder ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammengearbeitet wird;
3. Eigenerklärung i. S. d. § 2 Abs. 3 VOF, dass keine Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen besteht;
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern;
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF; der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern;
5. Eigenerklärung i. S. d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben vorzulegen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben vorzulegen:
1. Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren.
2. Nachweis einer Berufhaftpflichtversicherung mit den vorstehend unter Ziff. III.1.1) der Bekanntmachung genannten Deckungssummen (Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers, nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Kopie ausreichend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Nachweis einer Berufhaftpflichtversicherung mit den vorstehend unter Ziff. III.1.1) der Bekanntmachung genannten Deckungssummen (Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers, nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherungsgebers, im Auftragfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen (Kopie ausreichend).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/fachlichen Eignung mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/fachlichen Eignung mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens (siehe hierzu unter Ziff. VI.3) folgende Angaben/ Unterlagen einzureichen:
1. Liste der in den letzten 8 Jahren (ab 10/2006) erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Planungsleistungen der unter Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung bezeichneten Art bei Bau/ Sanierung von Schulen mit Projektbeschreibung (Ausführungen zu Gebäudeteyp, Komplexität) und Angaben zu den Baukosten KG 400, den konkret erbrachten Planungsleistungen (Leistungsbilder und Leistungsphasen nach HOAI und Angabe, inwieweit die jeweiligen Leistungen selbst/ in einer Arbeitsgemeinschaft oder als/durch Nachunternehmer ausgeführt wurden), zum Leistungszeitraum und Honorarvolumen sowie dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten; zu den einzelnen Projekten sind nach Möglichkeit Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber beizufügen (Kopie ausreichend);
1. Liste der in den letzten 8 Jahren (ab 10/2006) erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Planungsleistungen der unter Ziff. II.1.5) der Bekanntmachung bezeichneten Art bei Bau/ Sanierung von Schulen mit Projektbeschreibung (Ausführungen zu Gebäudeteyp, Komplexität) und Angaben zu den Baukosten KG 400, den konkret erbrachten Planungsleistungen (Leistungsbilder und Leistungsphasen nach HOAI und Angabe, inwieweit die jeweiligen Leistungen selbst/ in einer Arbeitsgemeinschaft oder als/durch Nachunternehmer ausgeführt wurden), zum Leistungszeitraum und Honorarvolumen sowie dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten; zu den einzelnen Projekten sind nach Möglichkeit Referenzschreiben der jeweiligen Auftraggeber beizufügen (Kopie ausreichend);
2. Angabe der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013) jahresdurchschnittlich fest angestellt Beschäftigten, gegliedert nach Architekten/ Ingenieuren und sonstigen Mitarbeitern.
Mindeststandards:
Zu Nr. 1: Der Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gemeinsam müssen für den Zeitraum der letzten 8 Jahre (ab 10/2006) mindestens 3 Referenzprojekte nachweisen, die jeweils sämtliche folgende Anforderungen erfüllen:
— Planung von Umbau- und/oder Sanierungsmaßnahmen von Schulen mit Kosten KG 300 + 400 > 5 000 000 EUR brutto;
— bearbeitete Leistungsphasen: 2-8 i. S. d. Anlage 10 zu § 34 HOAI;
— Projektstand: fertig gestellt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i. H. v. mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und mindestens 500 000 EUR für sonstige Schäden, zweifach maximiert pro Jahr.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), siehe im Übrigen Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Bewerbergemeinschaften haben außerdem mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zuständig sein sollen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Bewerbergemeinschaften haben außerdem mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zuständig sein sollen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, siehe hierzu Ziff. VI.3) der Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 19 Abs. 3 VOF. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 19 VOF berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 19 Abs. 3 VOF. Der Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 3, höchstens 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie auf Verlangen innerhalb von sechs Kalendertagen nachzuweisen, dass ihm/ ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie auf Verlangen innerhalb von sechs Kalendertagen nachzuweisen, dass ihm/ ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, vgl. § 5 Abs. 6 VOF.
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 5 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung. Dabei werden nur die Referenzen der letzten 8 Jahre (seit 10/2006) vertieft betrachtet, welche die unter Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung definierten Mindestanforderungen erfüllen. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert,die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern inbesonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. II.1.5) genannten Leistungen entscheidend. Maßgebliche Beurteilungskriterien sind insbesondere:
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 5 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung. Dabei werden nur die Referenzen der letzten 8 Jahre (seit 10/2006) vertieft betrachtet, welche die unter Ziff. III.2.3) der Bekanntmachung definierten Mindestanforderungen erfüllen. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert,die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern inbesonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. II.1.5) genannten Leistungen entscheidend. Maßgebliche Beurteilungskriterien sind insbesondere:
— die Art der Baumaßnahme (Umbau/Sanierung/Brandschutzsanierung),
— Umbau bei laufendem Schulbetrieb,
— Planung Barrierefreiheit,
— Projektgröße (KG 300+ 400),
— Aussagen im Referenzschreiben zur Einhaltung von Termin- und Kostenzielen.
Die Verwendung einer Bewertungsmatrix, in der Anzahl sowie einzelne Inhalte der Referenzangaben bepunktet werden, ist nicht vorgesehen.
Zahlungsweise für die Unterlagen: Kostenloser Download unter http://www.subreport-ELViS.de/E95441985.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-12-16 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Honorar (30)
2. Auftragsbezogene Qualifikation des Planerteams (30)
3. Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Hrn. Kriesemer, Fr. Thiem, Fr. Rütten, Hrn. Ludwig
Internetadresse: www.vergabe-neuss.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-02-15 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 65-14-166-E95441985
Zusätzliche Informationen
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb kostenlos zum Download zur Verfügung unter http://www.subreport-ELVIS.de/E95441985. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Architektenleistungen Bau- und Sanierungsmaßnahmen Gesamtschule Nordstadt“ (Submissionsaufkleber) bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Zentrale Vergabestelle) oder elektronisch signiert über die Vergabeplattform subreport einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag oder über die Vergabeplattform/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb kostenlos zum Download zur Verfügung unter http://www.subreport-ELVIS.de/E95441985. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.2) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Architektenleistungen Bau- und Sanierungsmaßnahmen Gesamtschule Nordstadt“ (Submissionsaufkleber) bis zu dem unter Ziff. IV.3.4) genannten Termin bei der unter Ziff. I.1) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Zentrale Vergabestelle) oder elektronisch signiert über die Vergabeplattform subreport einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag oder über die Vergabeplattform/ nicht unter Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Fragen zum Vergabeverfahren sind über die vorstehend genannte elektronische Vergabeplattform bis spätestens zum 21.11.2014 einzureichen.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
a) zur Mindestentlohnung gem. § 4 Abs. 3 TVgG-NRW;
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i. S. d.§ 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW) abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen.
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeitvon Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexen ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753131📞
Internetadresse: http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Quelle: OJS 2014/S 212-375601 (2014-10-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 844 721,59 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Neuss, Der Bürgermeister, Zentrale Vergabestelle