Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 19

DAK-Gesundheit

Die DAK-Gesundheit beabsichtigt die Versorgung ihrer Versicherten mit den nachfolgend aufgezählten vier (4) Wirkstoffen (vgl. "Angaben zu den Losen") durch den Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen nach § 130 a Abs. 8 SGB V (Rahmenvereinbarung gem. § 4 VOL/A EG) zu optimieren. Für die Lose 01 bis 04 soll mit jeweils drei pharmazeutischen Unternehmen ein Rabattvertrag abgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit weist darauf hin, dass für die Lose 01 bis 03 (Wirkstoff Humaninsulin) keine Austauschverpflichtung gemäß § 129 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB V i.V.m. mit der jeweils gültigen Rahmenvereinbarung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V besteht. Die Arzneimittel-Rahmenrabattverträge beginnen jeweils frühestens 2 Monate nach Zuschlagserteilung, d. h. voraussichtlich am 01.12.2014.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-22.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-22 Auftragsbekanntmachung
2015-01-08 Ergänzende Angaben
2015-01-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge