Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung 19
Die DAK-Gesundheit beabsichtigt die Versorgung ihrer Versicherten mit den nachfolgend aufgezählten vier (4) Wirkstoffen (vgl. "Angaben zu den Losen") durch den Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen nach § 130 a Abs. 8 SGB V (Rahmenvereinbarung gem. § 4 VOL/A EG) zu optimieren. Für die Lose 01 bis 04 soll mit jeweils drei pharmazeutischen Unternehmen ein Rabattvertrag abgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit weist darauf hin, dass für die Lose 01 bis 03 (Wirkstoff Humaninsulin) keine Austauschverpflichtung gemäß § 129 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB V i.V.m. mit der jeweils gültigen Rahmenvereinbarung gemäß § 129 Abs. 2 SGB V besteht. Die Arzneimittel-Rahmenrabattverträge beginnen jeweils frühestens 2 Monate nach Zuschlagserteilung, d. h. voraussichtlich am 01.12.2014.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-07-22
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Auftragsbekanntmachung
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2015-01-08
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Ergänzende Angaben
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2015-01-08
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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