Aufbau einer komplexen Datenbank zur jährlichen Erfolgskontrolle gemäß § 3 (4) der ÖPNV-Finanzierungsverordnung ab dem Jahr 2013 und Durchführung der Erfolgskontrolle für das Jahr 2012
Der Freistaat Sachsen vergibt einen Dienstleistungsauftrag. Dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sind von den ÖPNV-Zweckverbänden regelmäßig verkehrliche und verkehrswirtschaftliche Daten zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Zur Vereinfachung der Datenerfassung und -auswertung soll eine entsprechende webbasierte Datenbank aufgebaut werden, die die Durchführung der Erfolgskontrollen und vertiefende Auswertungen der Daten ermöglicht bzw. unterstützt. Aufgabenschwerpunkte sind hierbei: — Aufbau einer webbasierten Datenbank inklusive Erarbeitung des Lasten- und Pflichtenheftes nebst Informationssicherheitskonzept und einer Test- und Einführungsphase, — Durchführung der Erfolgskontrolle für das Jahr 2012, — Betriebsführung der Datenbank, — Rahmenvereinbarung für vertiefende Datenbankauswertungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Straße 2
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.smwa.sachsen.de🌏
E-Mail: auftragswesen@smwa.sachsen.de📧
Telefon: +49 3515648135📞
Fax: +49 3515648109 📠
1. Zu II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
— Beginn: ab Zuschlagserteilung,
— Ende: 31.12.2014,
— optionale Verlängerung möglich (s. II.2.2).
2. Zu II.1.4: Die Bekanntmachung betrifft auch den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer:
— Laufzeit der Rahmenvereinbarung: bis 31.12.2014, der Auftraggeber behält sich die Option zur Verlängerung um weitere 12 Monate vor. Diese Option kann bis zu 6 Mal gezogen werden, so dass die Laufzeit des Vertrages spätestens zum 31.12.2020 endet.
— Begründung für die vier Jahre übersteigende Laufzeit: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung für die vertiefenden Datenbankauswertungen orientiert sich an dem Auftragsbestandteil „Betriebsführung der Datenbank“. Dieser kann vom Auftraggeber ab dem Jahr 2014 bis zu 6 Mal jährlich optional verlängert werden. Damit besteht bis längstens 31.12.2020 die Möglichkeit, auch Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Eine gesonderte Neuvergabe dieses Auftragsbestandteils nach 4 Jahren wäre sowohl aus technischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, da die Betriebsführung und Wartung der Datenbank weiterhin vom Auftragnehmer und auf dessen Server erbracht wird und dabei eine starke Abhängigkeit zwischen beiden Auftragsbestandteilen besteht. So wäre im Fall einer Neuvergabe einem Dritten Zugriff auf die Datenbank zu gewähren. Dem neuen Auftragnehmer, der nicht am Aufbau der Datenbank beteiligt gewesen wäre, müsste es dann möglich sein, Änderungen an der Datenbankstruktur vorzunehmen, wenn aktuelle Entwicklungen dies erfordern. Datenbankabgleiche und Integration neuer Rahmenbedingungen wären mit dem Auftragnehmer der Betriebsführung abzustimmen und ggf. gemeinsam umzusetzen. Dieses Szenario erscheint aufgrund des hohen Datensicherheitsstandards in Verbindung mit der hohen Sensibilität der Unternehmensdaten als höchst problematisch. Hinzu kommt der zusätzliche Koordinierungsaufwand zwischen beiden Auftragnehmern, der zu erheblichen zeitlichen Mehraufwand bei der Leistungserbringung und damit zu höheren finanziellen Forderungen bei der Neuvergabe der Rahmenvereinbarung führen würde.
— Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Mehrwertsteuer: 84 800,00 EUR (2014: 9 200,00 EUR; 2015-2020: 12 600,00 EUR pro Jahr).
1. Zu II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
— Beginn: ab Zuschlagserteilung,
— Ende: 31.12.2014,
— optionale Verlängerung möglich (s. II.2.2).
2. Zu II.1.4: Die Bekanntmachung betrifft auch den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer:
— Laufzeit der Rahmenvereinbarung: bis 31.12.2014, der Auftraggeber behält sich die Option zur Verlängerung um weitere 12 Monate vor. Diese Option kann bis zu 6 Mal gezogen werden, so dass die Laufzeit des Vertrages spätestens zum 31.12.2020 endet.
— Begründung für die vier Jahre übersteigende Laufzeit: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung für die vertiefenden Datenbankauswertungen orientiert sich an dem Auftragsbestandteil „Betriebsführung der Datenbank“. Dieser kann vom Auftraggeber ab dem Jahr 2014 bis zu 6 Mal jährlich optional verlängert werden. Damit besteht bis längstens 31.12.2020 die Möglichkeit, auch Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Eine gesonderte Neuvergabe dieses Auftragsbestandteils nach 4 Jahren wäre sowohl aus technischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, da die Betriebsführung und Wartung der Datenbank weiterhin vom Auftragnehmer und auf dessen Server erbracht wird und dabei eine starke Abhängigkeit zwischen beiden Auftragsbestandteilen besteht. So wäre im Fall einer Neuvergabe einem Dritten Zugriff auf die Datenbank zu gewähren. Dem neuen Auftragnehmer, der nicht am Aufbau der Datenbank beteiligt gewesen wäre, müsste es dann möglich sein, Änderungen an der Datenbankstruktur vorzunehmen, wenn aktuelle Entwicklungen dies erfordern. Datenbankabgleiche und Integration neuer Rahmenbedingungen wären mit dem Auftragnehmer der Betriebsführung abzustimmen und ggf. gemeinsam umzusetzen. Dieses Szenario erscheint aufgrund des hohen Datensicherheitsstandards in Verbindung mit der hohen Sensibilität der Unternehmensdaten als höchst problematisch. Hinzu kommt der zusätzliche Koordinierungsaufwand zwischen beiden Auftragnehmern, der zu erheblichen zeitlichen Mehraufwand bei der Leistungserbringung und damit zu höheren finanziellen Forderungen bei der Neuvergabe der Rahmenvereinbarung führen würde.
— Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Mehrwertsteuer: 84 800,00 EUR (2014: 9 200,00 EUR; 2015-2020: 12 600,00 EUR pro Jahr).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Sachsen vergibt einen Dienstleistungsauftrag. Dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sind von den ÖPNV-Zweckverbänden regelmäßig verkehrliche und verkehrswirtschaftliche Daten zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Zur Vereinfachung der Datenerfassung und -auswertung soll eine entsprechende webbasierte Datenbank aufgebaut werden, die die Durchführung der Erfolgskontrollen und vertiefende Auswertungen der Daten ermöglicht bzw. unterstützt. Aufgabenschwerpunkte sind hierbei:
Der Freistaat Sachsen vergibt einen Dienstleistungsauftrag. Dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sind von den ÖPNV-Zweckverbänden regelmäßig verkehrliche und verkehrswirtschaftliche Daten zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Zur Vereinfachung der Datenerfassung und -auswertung soll eine entsprechende webbasierte Datenbank aufgebaut werden, die die Durchführung der Erfolgskontrollen und vertiefende Auswertungen der Daten ermöglicht bzw. unterstützt. Aufgabenschwerpunkte sind hierbei:
— Aufbau einer webbasierten Datenbank inklusive Erarbeitung des Lasten- und Pflichtenheftes nebst Informationssicherheitskonzept und einer Test- und Einführungsphase,
— Durchführung der Erfolgskontrolle für das Jahr 2012,
— Betriebsführung der Datenbank,
— Rahmenvereinbarung für vertiefende Datenbankauswertungen.
Beschreibung der Optionen:
Hinsichtlich Betriebsführung der Datenbank und vertiefende Datenbankauswertungen behält sich der Auftraggeber die Option zur Verlängerung um weitere 12 Monate vor. Die Option kann bis zu 6 Mal gezogen werden, so dass die Laufzeit des Vertrages spätestens zum 31.12.2020 endet.
Hinsichtlich Betriebsführung der Datenbank und vertiefende Datenbankauswertungen behält sich der Auftraggeber die Option zur Verlängerung um weitere 12 Monate vor. Die Option kann bis zu 6 Mal gezogen werden, so dass die Laufzeit des Vertrages spätestens zum 31.12.2020 endet.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 6
Referenznummer: 13-0452/7
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freistaat Sachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erforderliche Erklärungen des Bieters und ggf. der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Zuverlässigkeit:
— Abgabe einer Erklärung, dass der Bieter seinen gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Sozialbeiträge nachkommt,
— Abgabe einer Erklärung über die Verhältnisse nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A.
Alternativ Abgabe einer gültigen Eintragungsbescheinigung in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbankfür den Liefer- und Dienstleistungsbereich – PQ-VOL – oder Nachweis der erfolgreichen Durchführung einesvergleichbaren Präqualifizierungsverfahrens.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alternativ Abgabe einer gültigen Eintragungsbescheinigung in die bundesweite Präqualifizierungsdatenbankfür den Liefer- und Dienstleistungsbereich – PQ-VOL – oder Nachweis der erfolgreichen Durchführung einesvergleichbaren Präqualifizierungsverfahrens.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erforderliche Erklärungen und Nachweise des Bieters und ggf. der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Fachkunde:
Vorlage von mit der Arbeitsaufgabe korrespondierenden Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich ÖPNV (insbesondere fachliche Begleitung von Datenerhebungen/-analysen verkehrswirtschaftlicher Kennzahlen) sowie bezüglich der Erstellung von Datenbanklösungen (Referenzliste beinhaltet mindestens: Ansprechpartner inkl. Telefonnummer des damaligen Auftraggebers, Auftragsgegenstand, Ausführungszeitraum, Auftragswert (soweit sie den Geheimhaltungsprinzipien nicht entgegenstehen)).
Vorlage von mit der Arbeitsaufgabe korrespondierenden Referenzen aus den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich ÖPNV (insbesondere fachliche Begleitung von Datenerhebungen/-analysen verkehrswirtschaftlicher Kennzahlen) sowie bezüglich der Erstellung von Datenbanklösungen (Referenzliste beinhaltet mindestens: Ansprechpartner inkl. Telefonnummer des damaligen Auftraggebers, Auftragsgegenstand, Ausführungszeitraum, Auftragswert (soweit sie den Geheimhaltungsprinzipien nicht entgegenstehen)).
2. Erforderliche Erklärungen und Nachweise des Bieters und ggf. der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Leistungsfähigkeit:
— Angaben über das für den Auftrag zur Verfügung stehende Personal einschließlich dessen Qualifikationen (entsprechende Referenzen/Lebensläufe sind dem Angebot beizufügen),
— Es ist mindestens ein Mitarbeiter mit verkehrswissenschaftlichem Hintergrund für die Auftragsumsetzung erforderlich (Nachweis über Bildungsabschluss/Werdegang ist beizufügen),
— jahresbezogene Angaben zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz bzgl. der Leistungen, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind, der letzten 3 Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Es ist mindestens ein Mitarbeiter mit verkehrswissenschaftlichem Hintergrund für die Auftragsumsetzung erforderlich (Nachweis über Bildungsabschluss/Werdegang ist in Kopie beizufügen).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie Ergänzungen in den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 6 EG Abs. 2 VOL/A). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung der Bietergemeinschaft von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen zu unterschreiben. Zum Nachweis der notwendigen Eignung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Nachweise zur Zuverlässigkeit (siehe III.2.2) erforderlich.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 6 EG Abs. 2 VOL/A). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung der Bietergemeinschaft von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen zu unterschreiben. Zum Nachweis der notwendigen Eignung sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Nachweise zur Zuverlässigkeit (siehe III.2.2) erforderlich.
Hinsichtlich der Erklärungen und Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit (siehe III.2.3) genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Hinsichtlich der Erklärungen und Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit (siehe III.2.3) genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllende Teil der Leistung sind genau zu bezeichnen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung.
Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich.
Sonstige besondere Bedingungen: EVB-IT System-AGB, BVB-Pflege.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-05-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 13-0452/7
Zusätzliche Informationen
1. Zu II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
— Beginn: ab Zuschlagserteilung,
— Ende: 31.12.2014,
— optionale Verlängerung möglich (s. II.2.2).
2. Zu II.1.4: Die Bekanntmachung betrifft auch den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer:
— Laufzeit der Rahmenvereinbarung: bis 31.12.2014, der Auftraggeber behält sich die Option zur Verlängerung um weitere 12 Monate vor. Diese Option kann bis zu 6 Mal gezogen werden, so dass die Laufzeit des Vertrages spätestens zum 31.12.2020 endet.
— Begründung für die vier Jahre übersteigende Laufzeit: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung für die vertiefenden Datenbankauswertungen orientiert sich an dem Auftragsbestandteil „Betriebsführung der Datenbank“. Dieser kann vom Auftraggeber ab dem Jahr 2014 bis zu 6 Mal jährlich optional verlängert werden. Damit besteht bis längstens 31.12.2020 die Möglichkeit, auch Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Eine gesonderte Neuvergabe dieses Auftragsbestandteils nach 4 Jahren wäre sowohl aus technischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, da die Betriebsführung und Wartung der Datenbank weiterhin vom Auftragnehmer und auf dessen Server erbracht wird und dabei eine starke Abhängigkeit zwischen beiden Auftragsbestandteilen besteht. So wäre im Fall einer Neuvergabe einem Dritten Zugriff auf die Datenbank zu gewähren. Dem neuen Auftragnehmer, der nicht am Aufbau der Datenbank beteiligt gewesen wäre, müsste es dann möglich sein, Änderungen an der Datenbankstruktur vorzunehmen, wenn aktuelle Entwicklungen dies erfordern. Datenbankabgleiche und Integration neuer Rahmenbedingungen wären mit dem Auftragnehmer der Betriebsführung abzustimmen und ggf. gemeinsam umzusetzen. Dieses Szenario erscheint aufgrund des hohen Datensicherheitsstandards in Verbindung mit der hohen Sensibilität der Unternehmensdaten als höchst problematisch. Hinzu kommt der zusätzliche Koordinierungsaufwand zwischen beiden Auftragnehmern, der zu erheblichen zeitlichen Mehraufwand bei der Leistungserbringung und damit zu höheren finanziellen Forderungen bei der Neuvergabe der Rahmenvereinbarung führen würde.
— Begründung für die vier Jahre übersteigende Laufzeit: Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung für die vertiefenden Datenbankauswertungen orientiert sich an dem Auftragsbestandteil „Betriebsführung der Datenbank“. Dieser kann vom Auftraggeber ab dem Jahr 2014 bis zu 6 Mal jährlich optional verlängert werden. Damit besteht bis längstens 31.12.2020 die Möglichkeit, auch Leistungen der Rahmenvereinbarung abzurufen. Eine gesonderte Neuvergabe dieses Auftragsbestandteils nach 4 Jahren wäre sowohl aus technischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll, da die Betriebsführung und Wartung der Datenbank weiterhin vom Auftragnehmer und auf dessen Server erbracht wird und dabei eine starke Abhängigkeit zwischen beiden Auftragsbestandteilen besteht. So wäre im Fall einer Neuvergabe einem Dritten Zugriff auf die Datenbank zu gewähren. Dem neuen Auftragnehmer, der nicht am Aufbau der Datenbank beteiligt gewesen wäre, müsste es dann möglich sein, Änderungen an der Datenbankstruktur vorzunehmen, wenn aktuelle Entwicklungen dies erfordern. Datenbankabgleiche und Integration neuer Rahmenbedingungen wären mit dem Auftragnehmer der Betriebsführung abzustimmen und ggf. gemeinsam umzusetzen. Dieses Szenario erscheint aufgrund des hohen Datensicherheitsstandards in Verbindung mit der hohen Sensibilität der Unternehmensdaten als höchst problematisch. Hinzu kommt der zusätzliche Koordinierungsaufwand zwischen beiden Auftragnehmern, der zu erheblichen zeitlichen Mehraufwand bei der Leistungserbringung und damit zu höheren finanziellen Forderungen bei der Neuvergabe der Rahmenvereinbarung führen würde.
— Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Mehrwertsteuer: 84 800,00 EUR (2014: 9 200,00 EUR; 2015-2020: 12 600,00 EUR pro Jahr).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf §§ 107 GWB ff. wird hingewiesen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 028-044842 (2014-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-05-23 📅
Name: ETC Transport Consultants GmbH
Postanschrift: Martin Hoffmann Straße 18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.