Wesentliche Inhalte bzw. Daten des GovData-Prototyps müssen in den Regelbetrieb überführt werden. Dazu zählen neben den Nutzerdaten der Datenbereitsteller auch der vorhandene Metadatenkatalog sowie vorhandene redaktionelle Beiträge in den Bereichen Blog und Bibliothek (weitere Details siehe Teilnahmeunterlage). Für die (Erst-)Entwicklung und Migration von GovData stehen maximal 200 000 EUR (brutto) zur Verfügung. Gegenstand der Ausschreibung ist auch der Betrieb des Datenportals über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren des Datenportals (weitere Details siehe Teilnahmeunterlage) Für den Betrieb von GovData stehen jährlich maximal 150 000 EUR (brutto) zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-10.
Auftragsbekanntmachung (2014-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von allgemeinen Dienstprogrammen
Menge oder Umfang:
1) Überführung des Datenportals GovData in den Regelbetrieb.2) Betrieb des Datenportals GovData.3) Optional: Funktionale Weiterentwicklung des Datenportals GovData.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von allgemeinen Dienstprogrammen📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.beschaffungsamt.de🌏
E-Mail: dieter.grumblat@bescha.bund.de📧
Telefon: +49 228996102005📞
Fax: +49 22899106102005 📠
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht.
Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt.
Voraussetzung für ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können den Teilnahmeantrag, das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben.
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht.
Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt.
Voraussetzung für ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können den Teilnahmeantrag, das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wesentliche Inhalte bzw. Daten des GovData-Prototyps müssen in den Regelbetrieb überführt werden. Dazu zählen neben den Nutzerdaten der Datenbereitsteller auch der vorhandene Metadatenkatalog sowie vorhandene redaktionelle Beiträge in den Bereichen Blog und Bibliothek (weitere Details siehe Teilnahmeunterlage).
Wesentliche Inhalte bzw. Daten des GovData-Prototyps müssen in den Regelbetrieb überführt werden. Dazu zählen neben den Nutzerdaten der Datenbereitsteller auch der vorhandene Metadatenkatalog sowie vorhandene redaktionelle Beiträge in den Bereichen Blog und Bibliothek (weitere Details siehe Teilnahmeunterlage).
Für die (Erst-)Entwicklung und Migration von GovData stehen maximal 200 000 EUR (brutto) zur Verfügung.
Gegenstand der Ausschreibung ist auch der Betrieb des Datenportals über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren des Datenportals (weitere Details siehe Teilnahmeunterlage)
Für den Betrieb von GovData stehen jährlich maximal 150 000 EUR (brutto) zur Verfügung.
Menge oder Umfang:
1) Überführung des Datenportals GovData in den Regelbetrieb.
2) Betrieb des Datenportals GovData.
3) Optional: Funktionale Weiterentwicklung des Datenportals GovData.
Beschreibung der Optionen:
a) Funktionale Weiterentwicklung des Datenportals GovData.
b) Betrieb des Datenportals GovData: 2 x 1 Jahr optionale Verlängerung.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: B 15.34 - 0215/14/VV : 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin – Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Unternehmen müssen sich und sein Leistungsportfolio darstellen (weitere Details siehe Teilnahmeunterlage, Kap 2.1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Unternehmen müssen Gesamtumsatz und Anzahl festangestellter Mitarbeiter angeben (weitere Details siehe Teilnahmeunterlage, Kap 2.2).
Die Unternehmen müssen eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abgeben (weitere Details siehe Teilnahmeunterlage, Kap 2.2.2).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Benennung von mindestens einem Referenzprojekt für die Kriterien:
1. Aufbau von webbasierten Portallösungen.
2. Betrieb von webbasierten Softwareplattformen (weitere Details siehe Teilnahmeunterlage, Kap 2.3).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern;
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Teil B (VOL/B).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Eine Bewerbergemeinschaftserklärung muss abgegeben werden.
(Anlage 5).
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bewerber muss Mindestanforderungen an Qualifikationsgraden von mindestens fünf Mitarbeiter/Mitarbeiterin haben (weitere Details siehe Teilnahmeunterlagen, Kap. 2.4).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden geeigneten Bewerber erfolgt anhand einer Bewertung der von den Bewerbern zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde eingereichten Referenzen.
1. Referenzen zum Aufbau von webbasierten Portallösungen (70 %).
2. Referenzen zum Betrieb von webbasierten Softwareplattformen (30 %).
Die Qualität der Referenzen bemisst sich nach der Vergleichbarkeit, insbesondere dem Deckungsgrad, zwischen den vom Bewerber erbrachten Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungsbestandteilen.
Weitere Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-04-07 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: ReferatB 15
Dieter Grumblat
Internetadresse: www.beschaffungsamt.de🌏
Name: e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de (Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt)
e-Vergabe-Plattform des Bundes, www.evergabe-online.de Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt)
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B 15.34 - 0215/14/VV : 1
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote § 22 EG VOL/A. Es gilt deutsches Recht.
Dieses Vergabeverfahren wird nur elektronisch durchgeführt.
Voraussetzung für ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können den Teilnahmeantrag, das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben.
Voraussetzung für ihre Beteiligung ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen. Sie erhalten ausschließlich elektronische Vergabeunterlagen unter http://www.evergabe-online.de und können den Teilnahmeantrag, das Angebot und die geforderten Nachweise auch nur dort elektronisch abgeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegen über dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim BeschA zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem BeschA geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bewerber, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser
Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Quelle: OJS 2014/S 218-385898 (2014-11-10)
Ergänzende Angaben (2015-01-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben