Aufsichts- und Bewachungsdienste für Kunstmuseen

Bayerische Staatsgemäldesammlungen

Aufsichts- und Bewachungsdienste für die Kunstmuseen:
— Alte Pinakothek,
— Neue Pinakothek,
— Pinakothek der Moderne,
— Museum Brandhorst und
— Sammlung Schack
zur Bewachung der Ausstellungen während der normalen Öffnungszeiten sowie bei etwaigen Sonderveranstaltungen innerhalb und außerhalb der normalen Öffnungszeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-29.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-29 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Menge oder Umfang:
Aufsichts- und Bewachungsdienste zur Bewachung der Ausstellungen während der normalen Öffnungszeiten sowie bei etwaigen Sonderveranstaltungen innerhalb und außerhalb der normalen Öffnungszeiten, siehe Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerische Staatsgemäldesammlungen
Postanschrift: Barer Straße 29
Postleitzahl: 80799
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://pinakothek.de 🌏
E-Mail: bstgs-aufsichtsdienste@lexantis.com 📧
Telefon: +49 1727458060 📞
Fax: +49 2212509359 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 125-222876
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich vorzulegen. Das gilt insbesondere auch für die nach Ziffer III.2) abzugebenden Erklärungen und Nachweise. Fremdsprachliche Unterlagen sind mit beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Das Angebot ist in 3-facher Ausfertigung einzureichen (ein Original und 2 identische Kopien). Das Original ist in gebundener Form (Spiralbindung, Leimbindung o. ä.) einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen. Des Weiteren ist das Angebot in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger (z. B. CD/DVD/USB-Stick) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen schriftlicher und digitaler Form sowie zwischen Original und Kopie ist allein das schriftliche Original maßgeblich. Zur Erstellung des Angebots sind die vom Auftraggeber übersandten Dokumente bzw. Formblätter zwingend zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Der Bieter muss das Angebot in einen Umschlag verschließen und diesen Umschlag mit dem Formblatt „Kennzettel“ (Vergabeunterlagen, Teil 1, Anlage 10) versehen. Die Angebotsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten. Nicht oder nicht im Original unterschriebene Angebote werden zwingend ausgeschlossen. Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum Donnerstag, 14.8.2014, 14:30 Uhr dem Auftraggeber unter der Adresse Bayerische Staatsgemäldesammlungen Zentralverwaltung der Staatlichen Museen und Sammlungen z. H. Herrn Robert Kirchmaier -persönlich und verschlossen- Barer Str. 29 80799 München zugegangen sein. Später oder in anderer Form eingegangene Angebote und/oder Unterlagen/Nachweise werden nicht berücksichtigt. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden zwingend ausgeschlossen. Das Angebot ist rechtsverbindlich zu unterschreiben (kein Faksimile). Zur Erstellung des Angebots sind die von den Auftraggebern übersandten Dokumente zwingend zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung und Übermittlung des Angebots findet nicht statt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufsichts- und Bewachungsdienste für die Kunstmuseen:
— Alte Pinakothek,
— Neue Pinakothek,
— Pinakothek der Moderne,
— Museum Brandhorst und
— Sammlung Schack
zur Bewachung der Ausstellungen während der normalen Öffnungszeiten sowie bei etwaigen Sonderveranstaltungen innerhalb und außerhalb der normalen Öffnungszeiten.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Aufsichts- und Bewachungsdienste
Kurze Beschreibung: Aufsichts- und Bewachungsdienste für die Pinakothek der Moderne.
Menge oder Umfang: Aufsichts- und Bewachungsdienste zur Bewachung der Ausstellungen während der normalen Öffnungszeiten sowie bei etwaigen Sonderveranstaltungen innerhalb und außerhalb der normalen Öffnungszeiten.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Siehe Verfahrensbedingungen und Leistungsbeschreibung.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Aufsichts- und Bewachungsdienste für die Alte Pinakothek, die Neue Pinakothek, das Museum Brandhorst und die Sammlung Schack.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Siehe Verfahrensbedinungen und Leistungsbeschreibung.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 001-2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter mit der Abgabe seines Angebotes einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot abzugeben. Beruft sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf einen eignungsrelevanten Nachunternehmer, auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Dritten, sind die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise für den Nachunternehmer, für das verbundene Unternehmen, für den Dritten mit dem Angebot abzugeben. Für einfache Nachunternehmer sind die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise nur auf Verlangen des Auftraggebers abzugeben.
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1. Schriftliche Beschreibung des Unternehmens, die insbesondere folgende Informationen enthält:
(a) Name,
(b) Rechtsform,
(c) Sitz,
(d) Zahl und Ort der Niederlassungen,
(e) Konzernzugehörigkeit des Unternehmens, unmittelbare und mittelbare Gesellschafter sowie unmittelbare und mittelbare Beteiligungen des Bieters,
(f) Geschäftsbereiche,
(g) Organigramm der internen Organisation des Unternehmens,
(h) Darstellung der Aufbauorganisation,
(i) Namen der Geschäftsführer bzw. Vorstände sowie Namen der Mitglieder eines etwaigen Aufsichtsrates.
2. Kopie des Handels- oder Berufsregisterauszugs des Unternehmens oder eines gleichwertigen Nachweises (siehe § 7 Abs. 8 VOL/A EG) des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, der zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als 3 Monate ist.
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Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
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3. Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Unternehmens, dass:
(a) es alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem es ansässig ist, erfüllt, soweit dies für die Erbringung der zu vergebenden Leistung erforderlich ist.
(b) es nicht gegen Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßen hat und keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen.
(c) es in den letzten 5 Jahren seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft nachgekommen ist.
(d) in den letzten 5 Jahren über sein Vermögen nicht ein Insolvenzverfahren oder ein gleichwertiges gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und es sich nicht in Liquidation befindet.
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(e) es in den letzten 5 Jahren nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt.
(f) ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 Abs. 4 VOL/A EG vorliegt.
(g) es in den letzten 5 Jahren Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat.
(h) es bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter.
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(i) es den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
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und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
(j) es ggf. seine Mitarbeiter mindestens nach dem jeweils gültigen Lohntarifvertrag für das Bewachungsgewerbe entlohnt, sofern dieser für allgemeinverbindlich erklärt wurde.
(k) es nicht im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen insbesondere in Bezug auf seine Eignung abgibt.
Zum Nachweis der vorstehend aufgeführten Anforderungen (1. bis 3.(a)-(k)) reicht jeweils die schriftliche und rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung im Original (kein Faksimile) aus, wenn nicht jeweils besondere Erklärungen und Nachweise gefordert sind.
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Für die Abgabe der Erklärungen nach den Ziffern (1. bis 3.(a)-(k)) ist das Formblatt „Eignung – Persönliche Lage des Unternehmens sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister“ (Vergabeunterlagen, Teil 1, Anlage 1) zu benutzen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Bieter nachzufordern. Werden die erforderlichen Erklärungen und Nachweise bis zu dieser Frist nicht rechtzeitig eingereicht, wird der Bieter von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Nachforderungen vergaberechtlich nach der Rechtsprechung nur sehr eingeschränkt zulässig und möglich sind. Die Ausführungen zu Punkt 1. sind auf maximal 3 einseitig beschriebene DIN A4 Blätter, Arial, Schriftgrad 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5, Seitenrand (links und rechts) jeweils 1,5 cm zu beschränken. Bei längeren Ausführungen als 3 Blätter werden nur die Ausführungen auf den ersten 3 Blättern gewertet.
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Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter mit der Abgabe seines Angebots einzureichen. Bei Bietergemeinschaften sind die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot abzugeben. Soweit sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf einen eignungsrelevanten Nachunternehmer, auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Dritten beruft, sind die nachfolgend genannten Erklärungen und die Nachweise für den eignungsrelevanten Nachunternehmer, für das verbundene Unternehmen, den Dritten mit dem Angebot abzugeben. Zudem ist eine schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Zusage (Verpflichtungserklärung im Sinne von § 7 Abs. 9 Satz 2 EG VOL/A) des eignungsrelevanten Nachunternehmers, des verbundenen Unternehmens, des Dritten mit dem Angebot abzugeben, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Für „eignungsrelevante Nachunternehmer“ sowie „verbundene Unternehmen“ und „Dritte“ ist für die „Verpflichtungserklärung“ das Formblatt „Verpflichtungserklärung“ (Vergabeunterlagen, Teil 1, Anlage 9) zu benutzen. Die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllen und muss bei Einsatz von eignungsrelevanten Nachunternehmern/verbundenen Unternehmen/Dritten durch den Bieter und die eignungsrelevanten Nachunternehmer/die verbundenen Unternehmen/die Dritten insgesamt erfüllt werden, es sei denn, das ist ausdrücklich anders geregelt:
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1. Erklärungen zum Umsatz sowie Kopien der Gewinn- und Verlustrechnungen (einschließlich Anmerkungen) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013).
2. Kopien der Abschlussberichte des Wirtschaftsprüfers für die letzten 3 testierten Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013) einschließlich der Kopien der Testate des Wirtschaftsprüfers. Soweit der Bieter nicht zur Veröffentlichung von Gewinn- und Verlustrechnungen und testierten Abschlussberichten verpflichtet sind oder der testierte Abschlussbericht des Wirtschaftsprüfers für 2013 noch nicht vorliegt, können sie Kopien der nicht testierten Gewinn- und Verlustrechnung und des Abschlussberichts vorlegen.
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3. Erklärung, dass eine Betriebshaftpflicht- bzw. Bewachungshaftpflichtversicherung für die gesamte Vertragslaufzeit bestehen wird, die die folgenden Kriterien und Deckungssummen erfüllt:
— 10 000 000 EUR für Sachschäden,
— 5 000 000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person),
— 250 000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel/Code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen,
— 250 000 EUR für Vermögensschäden inkl. Verletzung des Datenschutzes,
— 250 000 EUR für den Verlust beweglicher Sachen,
— 250 000 EUR für den Verlust und Sachschaden an vom Auftraggeber überlassenen elektronischen Geräten.
4. Gesamtumsätze bezogen auf Aufsichts- und Bewachungsdienstleistungen sowie – gesondert – bezogen auf Sicherheits- und Aufsichtsdienstleistungen in Kunstmuseen in EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013). Der Gesamtumsatz ist jeweils für jedes Jahr gesondert anzugeben (netto, exklusive Umsatzsteuer).
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Mindestanforderung:
Der Jahresumsatz bezogen auf alle Aufsichts- und Bewachungsdienstleistungen in
jedem der 3 Geschäftsjahre 2011, 2012, 2013 muss mindestens jeweils 2 000 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) pro Jahr betragen.
Kunstmuseen muss, bezogen auf die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013, durchschnittlich mindestens jeweils 500 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) pro Jahr betragen.
Zum Nachweis der vorstehend genannten Anforderungen (1. bis 4.) reicht jeweils die schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung aus, wenn nicht jeweils besondere Erklärungen und Nachweise gefordert sind. Für die Abgabe der Erklärungen nach den Ziffern 1. bis 4. ist das Formblatt „Eignung – Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ (Vergabeunterlagen, Teil 1, Anlage 2) zu benutzen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Bieter nachzufordern. Werden die erforderlichen Erklärungen und Nachweise bis zu dieser Frist nicht rechtzeitig eingereicht, wird der Bieter von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Nachforderungen vergaberechtlich nach der Rechtsprechung nur sehr eingeschränkt zulässig und möglich sind. Die maßgeblichen Mindestanforderungen ergeben sich aus dem vorstehenden Text.
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Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter mit der Abgabe seines Angebots einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung/der Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot abzugeben. Soweit sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf einen eignungsrelevanten Nachunternehmer, auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Dritten beruft, sind die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise für den eignungsrelevanten Nachunternehmer, für das verbundene Unternehmen, den Dritten mit dem Angebot abzugeben. Zudem ist eine schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Zusage (Verpflichtungserklärung im Sinne von § 7 Abs. 9 Satz 2 VOL/A EG) des eignungsrelevanten Nachunternehmers, des verbundenen Unternehmens, des Dritten mit dem Angebot abzugeben, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Für „eignungsrelevante Nachunternehmer“ sowie „verbundene Unternehmen“ und „Dritte“ ist für die „Verpflichtungserklärung“ das Formblatt „Verpflichtungserklärung“ (Vergabeunterlagen, Teil 1, Anlage 9) zu benutzen. Die Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit muss die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllen und muss bei Einsatz von eignungsrelevanten Nachunternehmern/verbundenen Unternehmen/Dritten durch den Bieter und die eignungsrelevanten Nachunternehmer/die verbundenen Unternehmen/die Dritten insgesamt erfüllt werden, es sei denn, das ist ausdrücklich anders geregelt.
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3.3.1 Organisation:
1. Leistungsspektrum:
Darstellung der Dienstleistungsschwerpunkte des Unternehmens mit besonderem Fokus auf die Aufsichts- und Bewachungsleistungen, die innerhalb des zu vergebenden Auftrages (vgl. Leistungsbeschreibung, Vergabeunterlagen, Teil 2) zu erbringen sind.
2. Compliance:
Das Unternehmen muss darüber Auskunft geben, ob es über ein Compliance-Team/eine Compliance-Organisation verfügt, wie diese/s strukturiert ist und welche Maßnahmen es zur Sicherstellung der Compliance durchgeführt werden.
Die vorstehende Auskunft muss von dem Bieter, jedem Mitglied der Bietergemeinschaft, jedem eignungsrelevanten Nachunternehmer, jedem verbundenen Unternehmen und jedem Dritten abgegeben werden.
Mindestanforderung:
Das Unternehmen muss darlegen und nachweisen, dass es und wie es Mitarbeiter, die es für Aufsichts- und Bewachungsdienste einsetzt, zu den einschlägigen Bestimmungen des Gewerbes einschließlich der Vorgaben zur Vermeidung von Korruption und zu den objekt- bzw. auftrags-spezifischen Dienstanweisungen unterweist. Ein Bieter, der diese Anforderung nicht erfüllt, wird ausgeschlossen.
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3. Datenschutzbeauftragter, Datenschutz-Schulungen:
Das Unternehmen muss beschreiben und angeben, ob es über einen Datenschutzbeauftragten verfügt, ob und wie es seine Mitarbeiter regelmäßig zu Datenschutzfragen schult und dass es seine Mitarbeiter in Schriftform zu Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. Diese Beschreibung muss von dem Bieter, jedem Mitglied der Bietergemeinschaft, jedem eignungsrelevanten Nachunternehmer, jedem verbundenen Unternehmen und jedem Dritten abgegeben werden.
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Das Unternehmen muss darlegen und nachweisen, dass es und wie es Mitarbeiter, die es für Aufsichts- und Bewachungsdienste einsetzt, in Schriftform zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. Ein Bieter, der diese Anforderung nicht erfüllt, wird ausgeschlossen.
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Die Ausführungen zu den vorstehend genannten Punkten sind für die Ziffern (1.) bis (3.) jeweils auf maximal 2 einseitig beschriebene DIN A4 Blätter, Arial, Schriftgrad 11 Pkt., Zeilenabstand 1,5, Seitenrand (links und rechts) jeweils 1,5 cm zu beschränken. Bei längeren Ausführungen als 2 Blätter werden für die Ziffern (1.) bis (3.) jeweils nur die Ausführungen auf den ersten 2 Blättern gewertet.
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3.3.2 Mitarbeiter:
1. Mitarbeiterstruktur und Mitarbeiterkapazitäten des Unternehmens:
Angabe der Anzahl der Mitarbeiter, die das Unternehmen für die Aufsichts- und Bewachungsdienstleistungen zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Leistungsbeginns (1.10.2014) zur Verfügung hat entlang der folgenden Kriterien:
(a) Berufliche Qualifikation und Beschäftigungsverhältnis der Mitarbeiter:
Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens getrennt nach Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig beschäftigten Mitarbeiter für die nachfolgend genannten oder nach den Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist, jeweils gleichwertige Qualifizierungen:
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— Meister für Schutz und Sicherheit (oder Werkschutzmeister),
— Fachkraft für Schutz und Sicherheit,
— Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (oder geprüfte Werkschutzfachkraft),
— Sicherheitsmitarbeiter mit Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a Abs. 2 Nr.
2 GewO,
— Sicherheitsmitarbeiter mit Unterrichtung im Bewachungsgewerbe nach § 34a Abs. 2 Nr. 1 GewO.
Bei Mehrfachqualifikationen der einzelnen Personen ist nur die jeweils höherwertige zu benennen.
Mindestanforderungen:
Der Bieter erklärt sicherzustellen, dass die von ihm für die Erbringung der zu vergebenden Aufsichts- und Bewachungsdienstleistungen einzusetzenden Mitarbeiter:
— erstens zumindest über den Nachweis der Unterrichtung gemäß § 34a Abs. 2 Nr. 1 GewO oder nach den Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, über eine gleichwertige Qualifikation verfügen sowie
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— zweitens jeweils mindestens 2 Jahre relevante Berufserfahrung im Bereich Aufsichts- und Bewachungsdienstleistungen besitzen.
— drittens nur Personen zur Leistungserbringung eingesetzt werden, die keine Eintragungen im Führungszeugnis (§ 30 Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz, BZRG) haben. Im Falle des Zuschlags wird dieser Nachweis durch ein solches Führungszeugnis aller einzusetzenden Personen gefordert.
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Ein Bieter, der die vorstehenden Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird ausgeschlossen.
(b) Objektleiter:
Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens, die im Bereich Aufsichts- und Bewachungsdienstleistungen Erfahrung als Objektleiter haben und zwar:
— Anzahl mit einer relevanten Berufserfahrung als Objektleiter
bis einschließlich 3 Jahre,
größer 3 Jahre.
5 festangestellte Mitarbeiter mit jeweils dem Nachweis der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe gemäß § 34a Abs. 2 Nr. 2 GewO oder einer gleichwertigen Qualifikation nach den Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, und mit mindestens 3 Jahren relevanter Berufserfahrung im Bereich Aufsichts- und Bewachungsdienstleistungen als Objektleiter, d. h. mit Schwerpunkt im Bereich Aufsichts- und Bewachungsdienstleistungen und Leitung von Objektteams mit mindestens 8 Mitarbeitern. Ein Bieter, der diese Anforderung nicht erfüllt, wird ausgeschlossen.
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2. Mitarbeiterfluktuation:
Das Unternehmen muss für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013) die durchschnittliche Mitarbeiterfluktuation in seinem Unternehmen getrennt nach Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig beschäftigten Mitarbeiter angeben.
3. Arbeitssprache Deutsch:
Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Unternehmens, dass alle von ihm für die Erbringung der hier zu vergebenden Leistungen vorgesehenen Mitarbeiter fähig sind, mündlich und schriftlich in deutscher Sprache zu kommunizieren. Insbesondere müssen kurze schriftliche Meldungen über besondere Vorkommisse abgefasst werden können. Diese Erklärung ist nur von dem Bieter/der Bietergemeinschaft abzugeben.
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3.3.3 Referenzen:
1. Anzahl und Inhalt der vorzulegenden Referenzen:
Mindestens 3 Referenzen hinsichtlich der Erbringung von Aufsichts- und Bewachungsdienstleistungen für Museen, Kunst- und Kultureinrichtungen. Die Aufsichts- und Bewachungsleistungen müssen mit den vorliegend zu vergebenden Aufsichts- und Bewachungsleistungen gleichwertig sein.
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Zumindest eine Referenz davon muss ein Museum oder eine Kunst- und Kultureinrichtung mit mindestens 3 500 m² Ausstellungsfläche und 250 000 Besuchern pro Jahr mit mindestens einer Ausführungsdauer von insgesamt 2 Jahren betreffen. Die beiden weiteren Referenzen müssen 2 weitere Museen oder Kunst- und Kultureinrichtungen mit mind. 1 500 m² Ausstellungsfläche betreffen. Es darf sich bei den Museen nicht um Freilichtmuseen handeln. Doppelnennungen von Referenzen sind nicht zulässig.
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Die Referenzaufträge dürfen nicht vor dem 1.1.2010 beendet worden sein. Sofern die Leistungen noch nicht abgeschlossen sind, ist anhand der schriftlichen Darstellung tragfähig und nachvollziehbar darzulegen, dass mindestens die Hälfte der vereinbarten Leistungen bereits erbracht worden sind. Sollte das nicht der Fall sein, kann die betreffende Referenz insgesamt nicht in die Wertung einbezogen werden.
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Bieter, die nicht die geforderte Mindestanzahl von 3 wertungsfähigen Referenzen gemäß obiger Vorgaben vorlegen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
2. Beschreibung der Referenzen:
Die zu erbringenden Referenzen sind jeweils entlang der vorgegebenen Struktur zu beschreiben:
— Benennung des Objekts,
— Name des Auftraggebers,
— Angabe, ob öffentlicher oder privater Auftraggeber,
— Name und Funktion des Ansprechpartners des Auftraggebers und Kontaktdaten,
— Beginn und Ende der Leistungserbringung,
— Beschreibung der erbrachten Aufsichts- und Bewachungsdienste,
— Auftragsvolumen in EUR netto (Auftrag insgesamt),
— Personentage (Gesamtlaufzeit des Auftrags),
— Ggf. Name der Mitglieder der Bietergemeinschaft/Subunternehmer,
— Ggf. Umfang des Einsatzes von Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Subunternehmen in Prozent des Auftragsvolumens,
— Ggf. Spezifizierung der Art der Leistungserbringung durch Mitglieder der Bietergemeinschaft/Subunternehmer.
Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Referenzen gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dazu die Kontaktpersonen des angegebenen Auftraggebers zu kontaktieren. Für den Fall, dass der Bieter bei einer oder mehreren der vorstehend geforderten Kundenreferenzen den Namen des Auftraggebers aus einem wichtigen Grund nicht angeben darf (zum Beispiel wegen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit), muss der Bieter den Auftraggeber so konkret wie möglich umschreiben (zum Beispiel „deutsches staatliches Kunstmuseum“) und mit seinem Angebot eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder eines externen Rechtsanwalts (kein Syndikusanwalt) einreichen, aus der sich ergibt, dass der Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt den Namen des Auftraggebers kennt und dass die im Angebot gemachten Angaben zu der jeweiligen Referenz zutreffen.
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Falls darüber hinaus der Bieter nicht in der Lage ist, eine geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz zu machen, muss er diesbezüglich auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und den Grund hierfür schriftlich erläutern. Der Auftraggeber behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Werden Angaben nicht gemacht, ohne dass die betreffende Anforderung in diesem Sinne vom Bieter angezeigt und erläutert wurde, wird die Referenz nicht gewertet.
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Zum Nachweis der vorstehend genannten Anforderungen (Ziffern 3.3.1 bis 3.3.3) reicht jeweils die schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung aus, wenn nicht jeweils besondere Erklärungen und Nachweise gefordert sind.
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Für die Abgabe der Erklärungen nach den Ziffern 3.3.1. bis 3.3.2 ist das Formblatt „Eignung – Technische Leistungsfähigkeit (Organisation/Mitarbeiter)“ (Vergabeunterlagen, Teil 1, Anlage 3) zu benutzen. Für die Abgabe der Referenzen nach der Ziffer 3.3.3 ist das Formblatt „Eignung –Technische Leistungsfähigkeit (Referenzen)“ (Vergabeunterlagen, Teil 1, Anlage 4) zu benutzen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Bieter nachzufordern. Werden die erforderlichen Erklärungen und Nachweise bis zu dieser Frist nicht rechtzeitig eingereicht, wird der Bieter von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Nachforderungen vergaberechtlich nach der Rechtsprechung nur sehr eingeschränkt zulässig und möglich sind.
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Die maßgeblichen Mindestanforderungen ergeben sich aus dem vorstehenden Text.
Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Dienstleistungsvertrag.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft muss bei Abschluss des Vertrages eine Rechtsform haben, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen besteht; die Bevollmächtigung eines Vertreters, der die Gesellschaft gegenüber der Vergabestelle vertritt, ist nachzuweisen.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Franz Josef Hölzl
Name: Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Zentralverwaltung der Staatlichen Museen und Sammlungen, z. H. Herrn Robert Kirchmaier -persönlich und verschlossen-

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 001-2014
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich vorzulegen. Das gilt insbesondere auch für die nach Ziffer III.2) abzugebenden Erklärungen und Nachweise. Fremdsprachliche Unterlagen sind mit beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Das Angebot ist in 3-facher Ausfertigung einzureichen (ein Original und 2 identische Kopien). Das Original ist in gebundener Form (Spiralbindung, Leimbindung o. ä.) einzureichen und als solches zu kennzeichnen. 2 Exemplare sind als Kopie zu kennzeichnen. Des Weiteren ist das Angebot in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger (z. B. CD/DVD/USB-Stick) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen schriftlicher und digitaler Form sowie zwischen Original und Kopie ist allein das schriftliche Original maßgeblich.
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Zur Erstellung des Angebots sind die vom Auftraggeber übersandten Dokumente bzw. Formblätter zwingend zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen.
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Der Bieter muss das Angebot in einen Umschlag verschließen und diesen Umschlag mit dem Formblatt „Kennzettel“ (Vergabeunterlagen, Teil 1, Anlage 10) versehen.
Die Angebotsunterlagen müssen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet sein sowie alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Vergabebekanntmachung und den Vergabeunterlagen enthalten. Nicht oder nicht im Original unterschriebene Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
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Das Angebot muss in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens zum
Donnerstag, 14.8.2014, 14:30 Uhr
dem Auftraggeber unter der Adresse
Bayerische Staatsgemäldesammlungen
Zentralverwaltung
der Staatlichen Museen und Sammlungen
z. H. Herrn Robert Kirchmaier
-persönlich und verschlossen-
Barer Str. 29
80799 München
zugegangen sein. Später oder in anderer Form eingegangene Angebote und/oder Unterlagen/Nachweise werden nicht berücksichtigt. Eine Übermittlung des Angebots per E-Mail oder Telefax ist nicht zulässig. Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes sowie andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden zwingend ausgeschlossen. Das Angebot ist rechtsverbindlich zu unterschreiben (kein Faksimile).
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Zur Erstellung des Angebots sind die von den Auftraggebern übersandten Dokumente zwingend zu verwenden. Die entsprechenden Teile der Vergabeunterlagen sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen sowie entsprechend zu unterzeichnen. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung und Übermittlung des Angebots findet nicht statt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
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§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 125-222876 (2014-06-29)