Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Generalübernehmerleistungen oder die Generalunternehmerleistungen (beide Vertragsformen sind gleichermaßen und ohne Präferenzen der Vergabestelle akzeptiert, im Folgenden wird hingegen der Einfachheit halber allgemein von Generalübernehmerleistungen gesprochen) bzgl. der Aufstockung eines bestehenden Funktionstraktes (Gebäude 1 Y) um 2 Etagen für stationäre Patientenversorgung, eine Etage für Operationen und vorbereitende Maßnahmen zur Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes europaweit aus. Es ist beabsichtigt, die Realisierung des Projekts durch den späteren Auftragnehmer „schlüsselfertig“ zu einem Pauschalfestpreis umsetzen zu lassen. Neben den Bauleistungen sollen durch den Generalübernehmer u. a. sämtliche Werk-, Detail- und Ausführungspläne erstellt werden. Als Grundlage soll dabei u. a. eine Konzeptstudie der Vergabestelle mit entsprechenden statischen Vorbemessungen einschließlich der haustechnischen Planungs- und Erschließungskonzepte dienen. Zu näheren Einzelheiten wird ergänzend auf das Leistungsverzeichnis im Entwurf nebst Anlagen (Plänen) verwiesen, die im Teilnahmewettbewerb bereits informativ überreicht werden (die Unterlagen sind über die Kontaktstelle Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB zu erhalten). Die Bewerber können sich somit ein genaues Bild über die im Verhandlungsverfahren zu erwartenden Inhalte und Anforderungen machen. Ziel des Projekts ist die gemeinsame Entwicklung eines nachhaltigen sowie gestalterisch, funktional und wirtschaftlich optimierten Gebäudekonzeptes. Die größte Herausforderung wird dabei die Sicherstellung des laufenden Betriebes für die unter der Aufstockung liegende Intensivstation und den Zentral-OP im Erdgeschoss des Y-Gebäudes während der Bauzeit darstellen. Darüber hinaus ist das Zeitziel der Maßnahme (Fertigstellung im November 2016) ambitioniert aber zwingend. Die hier ausgeschriebenen Planer- und Bauleistungen sind unverzüglich nach Zuschlag zu beginnen. Die vollständige Genehmigungsplanung muss durch den Auftragnehmer Anfang 2015 fertig gestellt sein, der Bauantrag muss durch den Auftragnehmer im April 2015 eingereicht werden. Genauere Ausführungszeiten werden im Verhandlungsverfahren weiter präzisiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-08.
Auftragsbekanntmachung (2014-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Kliniken
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Kliniken📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Leverkusen gGmbH
Postanschrift: Am Gesundheitspark 11
Postleitzahl: 51375
Postort: Leverkusen
Kontakt
E-Mail: klinikum@lenz-johlen.de📧
Telefon: +49 22197300261📞
Fax: +49 22197300222 📠
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail bei der Kontaktadresse (klinikum@lenz-johlen.de) erhältlich.
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital auf DVD übersandt (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Teilnahmeanträge müssen jedoch schriftlich (nicht per Telefax oder E-Mail) eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“), mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt), mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“), mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“), mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) von den Bewerbern ausgedruckt und – wenn vorgesehen – eigenhändig unterschrieben beigefügt werden.
Die Vergabeunterlage mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen (Leistungsverzeichnis, Pläne, TVB, etc.) sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen aber nicht ausgedruckt und dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Der Auftrag wird in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlichen Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) vergeben.
Im jetzigen Verfahrensstand des Teilnahmewettbewerbs werden die Bewerber aufgefordert, ihre Leistungsfähigkeit für den Auftrag darzulegen. Die Bewerber müssen dabei neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die fachliche Eignung sowohl für die Planungs-, als auch die Bauleistungen nachweisen. Soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, ist es zulässig, eine ARGE zu bilden oder zum Nachweis der (Teil-)Eignung auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückzugreifen, für die in diesem Falle allerdings eine Verpflichtungserklärung (siehe auch Vordruck „Verpflichtungserklärung“) beizubringen ist.
Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die drei aussichtsreichsten Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren eingeladen und damit zu Bietern im Verfahren. In dessen Verlauf sind zunächst indikative Angebote abzugeben, welche anhand des zur Verfügung gestellten Leistungsverzeichnisses und weiteren (mit zusätzlichen Verfahrensbriefen übermittelten) Vertragsinhalten zu erstellen sind. Über diese Angebote wird im Anschluss verhandelt, die verantwortlichen Bearbeiter der Bieter müssen das Projekt in einem gemeinsamen Termin bei der Vergabestelle präsentieren. Nach den Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, jeweils ein letztverbindliches Angebot abzugeben. Der bestbietende Teilnehmer erhält daraufhin den Zuschlag.
Die unterlegenen Bieter sollen (sofern sie ein wertbares Angebot abgegeben haben) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 12 500 EUR netto zzgl. USt erhalten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht, weitere Details werden den späteren Bietern im Laufe des Verhandlungsverfahrens bekannt gegeben.
Eine Aufteilung der Leistungen in Lose findet nicht statt. Die Vergabestelle hat die Gründe, die gegen eine losweise Vergabe sprechen, sorgfältig mit dem Interesse an einem breiteren Wettbewerb abgewogen. Im Ergebnis ist es für die Vergabestelle aus wirtschaftlichen und auch technischen Gründen nicht zumutbar, Lose zu vergeben.
Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail an die eingangs benannte Kontaktstelle zu richten (klinikum@lenz-johlen.de). Die Fragen der Bewerber werden per E-Mail beantwortet und danach in anonymisierter Form allen Bewerber per E-Mail zur Verfügung gestellt, sofern sie für das Verfahren relevant sind.
Alle Bewerber müssen daher eine E-Mail Adresse angeben, an die für das Verfahren relevante Mitteilungen versendet werden können. Wenn keine andere E-Mail Adresse angegeben wird, werden verfahrensrelevante E-Mails an die Adresse versandt, von welcher die Anfrage nach den Vergabeunterlagen gestellt wurde. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 13 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bei der genannten Stelle eingehen.
Der Teilnahmeantrag ist zweifach samt Anlagen im Original mit eigenhändiger Unterschrift (Unterschrift nicht eingescannt oder kopiert) einzureichen.
Zusätzlich (nur digital ist NICHT ausreichend) soll eine digitale Version (auf CD ROM/DVD oder USB-Stick) eingereicht werden, die in allgemein üblichen Formaten lesbar ist (z. B. pdf-Format). Bei digitalen Dokumenten kann auf Unterschriften verzichtet oder eine eingescannte Version verwendet werden.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
Die Vergabestelle führt freiwillig ein förmliches Vergabeverfahren durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 98 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter/Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter/Bewerber haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1) und 4.2) sind daher nur als der Vollständigkeit halber zu verstehen.
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail bei der Kontaktadresse (klinikum@lenz-johlen.de) erhältlich.
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital auf DVD übersandt (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Teilnahmeanträge müssen jedoch schriftlich (nicht per Telefax oder E-Mail) eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“), mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt), mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“), mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“), mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) von den Bewerbern ausgedruckt und – wenn vorgesehen – eigenhändig unterschrieben beigefügt werden.
Die Vergabeunterlage mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen (Leistungsverzeichnis, Pläne, TVB, etc.) sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen aber nicht ausgedruckt und dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Der Auftrag wird in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlichen Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) vergeben.
Im jetzigen Verfahrensstand des Teilnahmewettbewerbs werden die Bewerber aufgefordert, ihre Leistungsfähigkeit für den Auftrag darzulegen. Die Bewerber müssen dabei neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die fachliche Eignung sowohl für die Planungs-, als auch die Bauleistungen nachweisen. Soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, ist es zulässig, eine ARGE zu bilden oder zum Nachweis der (Teil-)Eignung auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückzugreifen, für die in diesem Falle allerdings eine Verpflichtungserklärung (siehe auch Vordruck „Verpflichtungserklärung“) beizubringen ist.
Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die drei aussichtsreichsten Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren eingeladen und damit zu Bietern im Verfahren. In dessen Verlauf sind zunächst indikative Angebote abzugeben, welche anhand des zur Verfügung gestellten Leistungsverzeichnisses und weiteren (mit zusätzlichen Verfahrensbriefen übermittelten) Vertragsinhalten zu erstellen sind. Über diese Angebote wird im Anschluss verhandelt, die verantwortlichen Bearbeiter der Bieter müssen das Projekt in einem gemeinsamen Termin bei der Vergabestelle präsentieren. Nach den Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, jeweils ein letztverbindliches Angebot abzugeben. Der bestbietende Teilnehmer erhält daraufhin den Zuschlag.
Die unterlegenen Bieter sollen (sofern sie ein wertbares Angebot abgegeben haben) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 12 500 EUR netto zzgl. USt erhalten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht, weitere Details werden den späteren Bietern im Laufe des Verhandlungsverfahrens bekannt gegeben.
Eine Aufteilung der Leistungen in Lose findet nicht statt. Die Vergabestelle hat die Gründe, die gegen eine losweise Vergabe sprechen, sorgfältig mit dem Interesse an einem breiteren Wettbewerb abgewogen. Im Ergebnis ist es für die Vergabestelle aus wirtschaftlichen und auch technischen Gründen nicht zumutbar, Lose zu vergeben.
Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail an die eingangs benannte Kontaktstelle zu richten (klinikum@lenz-johlen.de). Die Fragen der Bewerber werden per E-Mail beantwortet und danach in anonymisierter Form allen Bewerber per E-Mail zur Verfügung gestellt, sofern sie für das Verfahren relevant sind.
Alle Bewerber müssen daher eine E-Mail Adresse angeben, an die für das Verfahren relevante Mitteilungen versendet werden können. Wenn keine andere E-Mail Adresse angegeben wird, werden verfahrensrelevante E-Mails an die Adresse versandt, von welcher die Anfrage nach den Vergabeunterlagen gestellt wurde. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 13 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bei der genannten Stelle eingehen.
Der Teilnahmeantrag ist zweifach samt Anlagen im Original mit eigenhändiger Unterschrift (Unterschrift nicht eingescannt oder kopiert) einzureichen.
Zusätzlich (nur digital ist NICHT ausreichend) soll eine digitale Version (auf CD ROM/DVD oder USB-Stick) eingereicht werden, die in allgemein üblichen Formaten lesbar ist (z. B. pdf-Format). Bei digitalen Dokumenten kann auf Unterschriften verzichtet oder eine eingescannte Version verwendet werden.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
Die Vergabestelle führt freiwillig ein förmliches Vergabeverfahren durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 98 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter/Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter/Bewerber haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1) und 4.2) sind daher nur als der Vollständigkeit halber zu verstehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Generalübernehmerleistungen oder die Generalunternehmerleistungen (beide Vertragsformen sind gleichermaßen und ohne Präferenzen der Vergabestelle akzeptiert, im Folgenden wird hingegen der Einfachheit halber allgemein von Generalübernehmerleistungen gesprochen) bzgl. der Aufstockung eines bestehenden Funktionstraktes (Gebäude 1 Y) um 2 Etagen für stationäre Patientenversorgung, eine Etage für Operationen und vorbereitende Maßnahmen zur Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes europaweit aus. Es ist beabsichtigt, die Realisierung des Projekts durch den späteren Auftragnehmer „schlüsselfertig“ zu einem Pauschalfestpreis umsetzen zu lassen.
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend die Generalübernehmerleistungen oder die Generalunternehmerleistungen (beide Vertragsformen sind gleichermaßen und ohne Präferenzen der Vergabestelle akzeptiert, im Folgenden wird hingegen der Einfachheit halber allgemein von Generalübernehmerleistungen gesprochen) bzgl. der Aufstockung eines bestehenden Funktionstraktes (Gebäude 1 Y) um 2 Etagen für stationäre Patientenversorgung, eine Etage für Operationen und vorbereitende Maßnahmen zur Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes europaweit aus. Es ist beabsichtigt, die Realisierung des Projekts durch den späteren Auftragnehmer „schlüsselfertig“ zu einem Pauschalfestpreis umsetzen zu lassen.
Neben den Bauleistungen sollen durch den Generalübernehmer u. a. sämtliche Werk-, Detail- und Ausführungspläne erstellt werden. Als Grundlage soll dabei u. a. eine Konzeptstudie der Vergabestelle mit entsprechenden statischen Vorbemessungen einschließlich der haustechnischen Planungs- und Erschließungskonzepte dienen. Zu näheren Einzelheiten wird ergänzend auf das Leistungsverzeichnis im Entwurf nebst Anlagen (Plänen) verwiesen, die im Teilnahmewettbewerb bereits informativ überreicht werden (die Unterlagen sind über die Kontaktstelle Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB zu erhalten). Die Bewerber können sich somit ein genaues Bild über die im Verhandlungsverfahren zu erwartenden Inhalte und Anforderungen machen.
Neben den Bauleistungen sollen durch den Generalübernehmer u. a. sämtliche Werk-, Detail- und Ausführungspläne erstellt werden. Als Grundlage soll dabei u. a. eine Konzeptstudie der Vergabestelle mit entsprechenden statischen Vorbemessungen einschließlich der haustechnischen Planungs- und Erschließungskonzepte dienen. Zu näheren Einzelheiten wird ergänzend auf das Leistungsverzeichnis im Entwurf nebst Anlagen (Plänen) verwiesen, die im Teilnahmewettbewerb bereits informativ überreicht werden (die Unterlagen sind über die Kontaktstelle Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB zu erhalten). Die Bewerber können sich somit ein genaues Bild über die im Verhandlungsverfahren zu erwartenden Inhalte und Anforderungen machen.
Ziel des Projekts ist die gemeinsame Entwicklung eines nachhaltigen sowie gestalterisch, funktional und wirtschaftlich optimierten Gebäudekonzeptes.
Die größte Herausforderung wird dabei die Sicherstellung des laufenden Betriebes für die unter der Aufstockung liegende Intensivstation und den Zentral-OP im Erdgeschoss des Y-Gebäudes während der Bauzeit darstellen. Darüber hinaus ist das Zeitziel der Maßnahme (Fertigstellung im November 2016) ambitioniert aber zwingend. Die hier ausgeschriebenen Planer- und Bauleistungen sind unverzüglich nach Zuschlag zu beginnen. Die vollständige Genehmigungsplanung muss durch den Auftragnehmer Anfang 2015 fertig gestellt sein, der Bauantrag muss durch den Auftragnehmer im April 2015 eingereicht werden. Genauere Ausführungszeiten werden im Verhandlungsverfahren weiter präzisiert.
Die größte Herausforderung wird dabei die Sicherstellung des laufenden Betriebes für die unter der Aufstockung liegende Intensivstation und den Zentral-OP im Erdgeschoss des Y-Gebäudes während der Bauzeit darstellen. Darüber hinaus ist das Zeitziel der Maßnahme (Fertigstellung im November 2016) ambitioniert aber zwingend. Die hier ausgeschriebenen Planer- und Bauleistungen sind unverzüglich nach Zuschlag zu beginnen. Die vollständige Genehmigungsplanung muss durch den Auftragnehmer Anfang 2015 fertig gestellt sein, der Bauantrag muss durch den Auftragnehmer im April 2015 eingereicht werden. Genauere Ausführungszeiten werden im Verhandlungsverfahren weiter präzisiert.
Referenznummer: 499/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leverkusen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers.
Mindeststandards:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 7 500 000 EUR sowie für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken, insbesondere bei einer ARGE).
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 7 500 000 EUR sowie für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken, insbesondere bei einer ARGE).
2. Nachweis von insgesamt mindestens 20 000 000 EUR Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Addition der Jahre 2011, 2012, 2013, Nachweis durch Bilanzen oder Bestätigung der Geschäftsführung bzw. Wirtschaftsprüfer/Steuerberater)
2. Nachweis von insgesamt mindestens 20 000 000 EUR Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Addition der Jahre 2011, 2012, 2013, Nachweis durch Bilanzen oder Bestätigung der Geschäftsführung bzw. Wirtschaftsprüfer/Steuerberater)
(Gesamtbetrachtung erfolgt aufgrund des Wesens der Generalübernehmertätigkeit mit Umsatzschwankungen je nach Projektstand).
1. Vorlage von mindestens zwei vergleichbaren Referenzobjekten. Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn es sich um ein im Wege der Generalübernehmer- oder Generalunternehmerleistung errichtetes Gebäude (Neubau oder Sanierung/Umbau), im Bereich des Gesundheitswesens (z. B. Krankenhausbauten, Forschungsgebäude, Pharma- oder Laborgebäude) handelt, das mindestens ein Projektvolumen von 4 000 000 EUR aufweist und in den Jahren 2005 bis 2014 fertiggestellt wurde.
1. Vorlage von mindestens zwei vergleichbaren Referenzobjekten. Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn es sich um ein im Wege der Generalübernehmer- oder Generalunternehmerleistung errichtetes Gebäude (Neubau oder Sanierung/Umbau), im Bereich des Gesundheitswesens (z. B. Krankenhausbauten, Forschungsgebäude, Pharma- oder Laborgebäude) handelt, das mindestens ein Projektvolumen von 4 000 000 EUR aufweist und in den Jahren 2005 bis 2014 fertiggestellt wurde.
2. Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation.
3. Angaben über das für die Planung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation.
4. Angaben über das für die Bauleitung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft, Näheres wird im Verhandlungsverfahren bestimmt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Je mehr ein Referenzobjekt dem hiesigen Vorhaben ähnelt, desto mehr Punkte werden vergeben. Damit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten verspricht.
Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Je mehr ein Referenzobjekt dem hiesigen Vorhaben ähnelt, desto mehr Punkte werden vergeben. Damit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten verspricht.
1. Ein Bieter muss mindestens 2 vergleichbare Referenzen einreichen. Es können und sollen jedoch mehr als 2 Referenzen eingereicht werden, wobei maximal 5 vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als 5 Referenzobjekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzobjekte in die Wertung gelangen sollen. Falls keine Festlegung erfolgt, werden die ersten 5 Referenzobjekte im Teilnahmeantrag (nach Anordnung von vorne) gewertet.
1. Ein Bieter muss mindestens 2 vergleichbare Referenzen einreichen. Es können und sollen jedoch mehr als 2 Referenzen eingereicht werden, wobei maximal 5 vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als 5 Referenzobjekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzobjekte in die Wertung gelangen sollen. Falls keine Festlegung erfolgt, werden die ersten 5 Referenzobjekte im Teilnahmeantrag (nach Anordnung von vorne) gewertet.
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
2. Eine Referenz kann maximal 20 Punkte erreichen. Die maximal erzielbare Bewertung für 5 Referenzprojekte beträgt somit 100 Punkte. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn es sich um ein im Wege der Generalübernehmer- oder Generalunternehmerleistung errichtetes Gebäude (Neubau oder Sanierung/Umbau), im Bereich des Gesundheitswesens (z. B. Krankenhausbauten, Forschungsgebäude, Pharma- oder Laborgebäude) handelt, das mindestens ein Projektvolumen von 4 000 000 EUR aufweist und in den Jahren 2005 bis 2014 fertiggestellt wurde. Werden diese Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn es sich um ein im Wege der Generalübernehmer- oder Generalunternehmerleistung errichtetes Gebäude (Neubau oder Sanierung/Umbau), im Bereich des Gesundheitswesens (z. B. Krankenhausbauten, Forschungsgebäude, Pharma- oder Laborgebäude) handelt, das mindestens ein Projektvolumen von 4 000 000 EUR aufweist und in den Jahren 2005 bis 2014 fertiggestellt wurde. Werden diese Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
3. Die Punkteverteilung und die Voraussetzungen für das Erreichen der Höchstpunktzahl ergibt sich aus der „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“, die in den Vergabeunterlagen übersichtlicher als hier möglich dargestellt wird. Zur Gewährleistung höchster Transparenz werden jedoch an dieser Stelle bereits folgende Wertungskriterien festgehalten:
3. Die Punkteverteilung und die Voraussetzungen für das Erreichen der Höchstpunktzahl ergibt sich aus der „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“, die in den Vergabeunterlagen übersichtlicher als hier möglich dargestellt wird. Zur Gewährleistung höchster Transparenz werden jedoch an dieser Stelle bereits folgende Wertungskriterien festgehalten:
Wert Bauart (max. 6 Punkte): Neubau ohne Verbindung zu Bestandsbauten = 1-2 Punkte; Umbau/Aufstockung eines Bestandsgebäudes, jedoch nicht während des laufenden Betriebs (z. B. Sanierung eines vollständig geräumten Gebäudekomplexes) = 3-4 Punkte; Umbau/Aufstockung eines Bestandsgebäudes während des laufenden Betriebs in unmittelbarer Nähe (z. B. Sanierung bei normalem Betrieb in einem anderen Teil des Gebäudes) = 5-6 Punkte.
Wert Bauart (max. 6 Punkte): Neubau ohne Verbindung zu Bestandsbauten = 1-2 Punkte; Umbau/Aufstockung eines Bestandsgebäudes, jedoch nicht während des laufenden Betriebs (z. B. Sanierung eines vollständig geräumten Gebäudekomplexes) = 3-4 Punkte; Umbau/Aufstockung eines Bestandsgebäudes während des laufenden Betriebs in unmittelbarer Nähe (z. B. Sanierung bei normalem Betrieb in einem anderen Teil des Gebäudes) = 5-6 Punkte.
Wert Vorfertigungsgrad (max. 6 Punkte):Geringer Grad an Vorfertigung („klassischer“ Vor-Ort-Bau mit teilweise vorgefertigten Bauelementen von untergeordneter Funktion) = 1-2 Punkte; Mittlerer Grad an Vorfertigung (Einsatz vorgefertigter Bauelemente mit gewichtiger Funktion jedoch in geringem Ausmaß bezogen auf das Gesamtvorhaben) = 3-4 Punkte; Hoher Grad an Vorfertigung (Einsatz vorgefertigter Bauelemente mit elementarer Funktion und mit hohem Ausmaß bezogen auf das Gesamtvorhaben) = 5-6 Punkte.
Wert Vorfertigungsgrad (max. 6 Punkte):Geringer Grad an Vorfertigung („klassischer“ Vor-Ort-Bau mit teilweise vorgefertigten Bauelementen von untergeordneter Funktion) = 1-2 Punkte; Mittlerer Grad an Vorfertigung (Einsatz vorgefertigter Bauelemente mit gewichtiger Funktion jedoch in geringem Ausmaß bezogen auf das Gesamtvorhaben) = 3-4 Punkte; Hoher Grad an Vorfertigung (Einsatz vorgefertigter Bauelemente mit elementarer Funktion und mit hohem Ausmaß bezogen auf das Gesamtvorhaben) = 5-6 Punkte.
Wert Teamzusammensetzung (max. 2 Punkte):Das Referenzprojekt wurde ausgeführt von den/m Bewerber/n und mindestens 2 weiteren Unternehmen, die mit den/m Bewerber/n als ARGE oder Nachunternehmer im hiesigen Verfahren verbunden sind = 1 Punkt; das Referenzprojekt wurde ausgeführt von den/m Bewerber/n allein, oder mit allen oder mit mindestens 10 Unternehmen, die mit den/m Bewerber/n als ARGE oder Nachunternehmer im hiesigen Verfahren verbunden sind = 2 Punkte.
Wert Teamzusammensetzung (max. 2 Punkte):Das Referenzprojekt wurde ausgeführt von den/m Bewerber/n und mindestens 2 weiteren Unternehmen, die mit den/m Bewerber/n als ARGE oder Nachunternehmer im hiesigen Verfahren verbunden sind = 1 Punkt; das Referenzprojekt wurde ausgeführt von den/m Bewerber/n allein, oder mit allen oder mit mindestens 10 Unternehmen, die mit den/m Bewerber/n als ARGE oder Nachunternehmer im hiesigen Verfahren verbunden sind = 2 Punkte.
4. Soweit sich die Vergabestelle einen maximal 2 Punkte umfassenden Beurteilungsspielraum vorbehält, erfolgt die Wertung nach pflichtgemäßem Ermessen anhand folgender Kriterien:
unteres Ende des Bewertungsspielraums: Die Referenz erfüllt die Vorgaben in durchschnittlicher Art und Weise und weist Merkmale auf, die im vorliegenden Projekt von durchschnittlicher Bedeutung sind; oberes Ende des Beurteilungsspielraums: Die Referenz erfüllt die Vorgaben in überdurchschnittlicher Weise und weist Merkmale auf, die für das vorliegende Projekt von grundlegender Bedeutung sind.
unteres Ende des Bewertungsspielraums: Die Referenz erfüllt die Vorgaben in durchschnittlicher Art und Weise und weist Merkmale auf, die im vorliegenden Projekt von durchschnittlicher Bedeutung sind; oberes Ende des Beurteilungsspielraums: Die Referenz erfüllt die Vorgaben in überdurchschnittlicher Weise und weist Merkmale auf, die für das vorliegende Projekt von grundlegender Bedeutung sind.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Herrn RA Martin Hahn
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-02-24 📅
Datum des Endes: 2016-11-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 499/14
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail bei der Kontaktadresse (klinikum@lenz-johlen.de) erhältlich.
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital auf DVD übersandt (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Teilnahmeanträge müssen jedoch schriftlich (nicht per Telefax oder E-Mail) eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“), mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt), mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“), mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“), mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) von den Bewerbern ausgedruckt und – wenn vorgesehen – eigenhändig unterschrieben beigefügt werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“), mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt), mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“), mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“), mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) von den Bewerbern ausgedruckt und – wenn vorgesehen – eigenhändig unterschrieben beigefügt werden.
Die Vergabeunterlage mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen (Leistungsverzeichnis, Pläne, TVB, etc.) sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen aber nicht ausgedruckt und dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Die Vergabeunterlage mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen (Leistungsverzeichnis, Pläne, TVB, etc.) sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen aber nicht ausgedruckt und dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Der Auftrag wird in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlichen Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) vergeben.
Im jetzigen Verfahrensstand des Teilnahmewettbewerbs werden die Bewerber aufgefordert, ihre Leistungsfähigkeit für den Auftrag darzulegen. Die Bewerber müssen dabei neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die fachliche Eignung sowohl für die Planungs-, als auch die Bauleistungen nachweisen. Soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, ist es zulässig, eine ARGE zu bilden oder zum Nachweis der (Teil-)Eignung auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückzugreifen, für die in diesem Falle allerdings eine Verpflichtungserklärung (siehe auch Vordruck „Verpflichtungserklärung“) beizubringen ist.
Im jetzigen Verfahrensstand des Teilnahmewettbewerbs werden die Bewerber aufgefordert, ihre Leistungsfähigkeit für den Auftrag darzulegen. Die Bewerber müssen dabei neben der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die fachliche Eignung sowohl für die Planungs-, als auch die Bauleistungen nachweisen. Soweit keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, ist es zulässig, eine ARGE zu bilden oder zum Nachweis der (Teil-)Eignung auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückzugreifen, für die in diesem Falle allerdings eine Verpflichtungserklärung (siehe auch Vordruck „Verpflichtungserklärung“) beizubringen ist.
Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die drei aussichtsreichsten Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren eingeladen und damit zu Bietern im Verfahren. In dessen Verlauf sind zunächst indikative Angebote abzugeben, welche anhand des zur Verfügung gestellten Leistungsverzeichnisses und weiteren (mit zusätzlichen Verfahrensbriefen übermittelten) Vertragsinhalten zu erstellen sind. Über diese Angebote wird im Anschluss verhandelt, die verantwortlichen Bearbeiter der Bieter müssen das Projekt in einem gemeinsamen Termin bei der Vergabestelle präsentieren. Nach den Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, jeweils ein letztverbindliches Angebot abzugeben. Der bestbietende Teilnehmer erhält daraufhin den Zuschlag.
Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die drei aussichtsreichsten Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren eingeladen und damit zu Bietern im Verfahren. In dessen Verlauf sind zunächst indikative Angebote abzugeben, welche anhand des zur Verfügung gestellten Leistungsverzeichnisses und weiteren (mit zusätzlichen Verfahrensbriefen übermittelten) Vertragsinhalten zu erstellen sind. Über diese Angebote wird im Anschluss verhandelt, die verantwortlichen Bearbeiter der Bieter müssen das Projekt in einem gemeinsamen Termin bei der Vergabestelle präsentieren. Nach den Verhandlungen werden die Bieter aufgefordert, jeweils ein letztverbindliches Angebot abzugeben. Der bestbietende Teilnehmer erhält daraufhin den Zuschlag.
Die unterlegenen Bieter sollen (sofern sie ein wertbares Angebot abgegeben haben) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 12 500 EUR netto zzgl. USt erhalten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht, weitere Details werden den späteren Bietern im Laufe des Verhandlungsverfahrens bekannt gegeben.
Die unterlegenen Bieter sollen (sofern sie ein wertbares Angebot abgegeben haben) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 12 500 EUR netto zzgl. USt erhalten. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht, weitere Details werden den späteren Bietern im Laufe des Verhandlungsverfahrens bekannt gegeben.
Eine Aufteilung der Leistungen in Lose findet nicht statt. Die Vergabestelle hat die Gründe, die gegen eine losweise Vergabe sprechen, sorgfältig mit dem Interesse an einem breiteren Wettbewerb abgewogen. Im Ergebnis ist es für die Vergabestelle aus wirtschaftlichen und auch technischen Gründen nicht zumutbar, Lose zu vergeben.
Eine Aufteilung der Leistungen in Lose findet nicht statt. Die Vergabestelle hat die Gründe, die gegen eine losweise Vergabe sprechen, sorgfältig mit dem Interesse an einem breiteren Wettbewerb abgewogen. Im Ergebnis ist es für die Vergabestelle aus wirtschaftlichen und auch technischen Gründen nicht zumutbar, Lose zu vergeben.
Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail an die eingangs benannte Kontaktstelle zu richten (klinikum@lenz-johlen.de). Die Fragen der Bewerber werden per E-Mail beantwortet und danach in anonymisierter Form allen Bewerber per E-Mail zur Verfügung gestellt, sofern sie für das Verfahren relevant sind.
Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich per E-Mail an die eingangs benannte Kontaktstelle zu richten (klinikum@lenz-johlen.de). Die Fragen der Bewerber werden per E-Mail beantwortet und danach in anonymisierter Form allen Bewerber per E-Mail zur Verfügung gestellt, sofern sie für das Verfahren relevant sind.
Alle Bewerber müssen daher eine E-Mail Adresse angeben, an die für das Verfahren relevante Mitteilungen versendet werden können. Wenn keine andere E-Mail Adresse angegeben wird, werden verfahrensrelevante E-Mails an die Adresse versandt, von welcher die Anfrage nach den Vergabeunterlagen gestellt wurde. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen.
Alle Bewerber müssen daher eine E-Mail Adresse angeben, an die für das Verfahren relevante Mitteilungen versendet werden können. Wenn keine andere E-Mail Adresse angegeben wird, werden verfahrensrelevante E-Mails an die Adresse versandt, von welcher die Anfrage nach den Vergabeunterlagen gestellt wurde. Die den Bewerbern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 13 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bei der genannten Stelle eingehen.
Der Teilnahmeantrag ist zweifach samt Anlagen im Original mit eigenhändiger Unterschrift (Unterschrift nicht eingescannt oder kopiert) einzureichen.
Zusätzlich (nur digital ist NICHT ausreichend) soll eine digitale Version (auf CD ROM/DVD oder USB-Stick) eingereicht werden, die in allgemein üblichen Formaten lesbar ist (z. B. pdf-Format). Bei digitalen Dokumenten kann auf Unterschriften verzichtet oder eine eingescannte Version verwendet werden.
Zusätzlich (nur digital ist NICHT ausreichend) soll eine digitale Version (auf CD ROM/DVD oder USB-Stick) eingereicht werden, die in allgemein üblichen Formaten lesbar ist (z. B. pdf-Format). Bei digitalen Dokumenten kann auf Unterschriften verzichtet oder eine eingescannte Version verwendet werden.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
Die Vergabestelle führt freiwillig ein förmliches Vergabeverfahren durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 98 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter/Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter/Bewerber haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1) und 4.2) sind daher nur als der Vollständigkeit halber zu verstehen.
Die Vergabestelle führt freiwillig ein förmliches Vergabeverfahren durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 98 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter/Bewerber kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter/Bewerber haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens vor einer Vergabekammer unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine freiwillige europaweite Ausschreibung durchführt. Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Nachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1) und 4.2) sind daher nur als der Vollständigkeit halber zu verstehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211472120📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe § 107 Absatz 3 Nummer 1 bis 4 GWB und § 101b Absatz 2 GWB:
1. unverzüglich gegenüber der Vergabestelle nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,
2. spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
3. spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen,
4. innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
5. 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5. 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 154-275931 (2014-08-08)