Auftrag über die unabhängige externe Prüfung der Jahresabschlüsse der Deutschen Bundesbank für die Geschäftsjahre 2015 bis 2020
Leistungsgegenstand ist die Prüfung der Jahresabschlüsse der Deutschen Bundesbank einschließlich der im Folgenden näher ausgeführten Nebenleistungen für die Geschäftsjahre 2015 bis 2020:
1. Prüfung der Jahresabschlüsse
a) Prüfung der Jahresabschlüsse der Deutschen Bundesbank, die die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung umfassen. In diesem Kontext soll der externe Prüfer die relevanten Buchführungssysteme (verschiedene Systemplattformen, u. a. SAP, Host-basierte Systeme, Wallstreet Suite), die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems überprüfen und dessen Angemessenheit im Hinblick auf die Aufstellung der Jahresabschlüsse bewerten. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen durch den Vorstand sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses (Geschäftsbericht). Die Rechtsgrundlagen zum Jahresabschluss und zur Gewinnverteilung sind § 26 und § 27 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG). Nach den hierin enthaltenen Bestimmungen über die Rechnungslegung besteht für die Bundesbank die Möglichkeit, die Rechnungslegungsgrundsätze der EZB zu übernehmen. Die Deutsche Bundesbank hat diese als „Grundsätze zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ übernommen. Ergänzend sind die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zu beachten und der IDW Prüfungsstandard „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ (IDW PS 720) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechend anzuwenden.
b) Jährliche Überprüfung, ob die Organisation für die Überwachung compliancerelevanter Sachverhalte geeignet ist, die Einhaltung der Insider-Geschäftsregelungen durch das Personal der Bundesbank gemäß den „Leitsätzen für Mitarbeitergeschäfte“ zu gewährleisten.
c) Jährliche Überprüfung, ob die bundesbankinternen Grundsätze, Verfahren und Kontrollen zur Verhinderung der Geldwäsche geeignet sind, die Erfüllung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sowie gem. §§ 25 h ff. Kreditwesengesetz zu gewährleisten.
d) Jährliche Überprüfung, ob die sinngemäße Umsetzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) angemessen ist. Die Jahresabschlussprüfung besteht aus Vorprüfungen in der zweiten Jahreshälfte mit dem Schwerpunkt der Prüfung der Funktionsfähigkeit und der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems einschließlich der Tätigkeit der Internen Revision, der Hauptprüfung im Januar und Februar sowie dem finalisierten Prüfungsbericht bis Anfang März (Berichtsentwürfe sind bis Mitte Februar zu übermitteln um die Auslieferung des finalen Prüfungsberichts sicherzustellen). Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist eine präzise Einhaltung der Abläufe in der Abwicklung der Jahresabschlussprüfung unabdingbar. Die Prüfungen sind so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig vor Aufstellung des Jahresabschlusses, d.h. bis spätestens 10. Februar des Folgejahres, erkannt werden.
2. Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres stellt die Bank eine Plankostenrechnung und einen Investitionsplan auf; die tatsächlich angefallenen Kosten und Investitionen werden nach Abschluss des Geschäftsjahres den Planzahlen im Rahmen einer Plan/Ist-Analyse gegenübergestellt. Mit dem Bundesbank-Bericht zur Plan/Ist-Analyse erhalten die Bankleitung sowie die im Gesetz genannten Adressaten aggregierte Informationen und grundsätzliche Aussagen über die wesentlichen Ursachen von Plan/Ist-Abweichungen sowie über die Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen der Bank. Diese Plan/Ist-Analyse ist vom Wirtschaftsprüfer zu prüfen (§ 26 BBankG) und über das Ergebnis ist ein gesonderter Bericht zu erstellen. Die Prüfung bezieht sich auf die Übereinstimmung der Planzahlen mit den diesbezüglichen Beschlüssen, die Ableitbarkeit der Ist-Angaben aus dem Rechnungswesen der Bank und die Plausibilität der Erläuterungen von Planabweichungen.
3. Jährliche Erstellung eines Berichts über die Bezüge aktiver und ehemaliger Organmitglieder der Deutschen Bundesbank sowie deren Hinterbliebenen. Die Berichterstattung soll eine Aufschlüsselung der gewährten Leistungen und Angaben zu den einschlägigen Regelungen für die gewährten Leistungen enthalten.
4. Von den Wirtschaftsprüfern der EZB definierte jährliche Prüfungen, ob
— die von die Bundesbank im Namen und für Rechnung der EZB gehaltenen Fremdwährungsreserven in Übereinstimmung mit den EZB-Leitlinien verwaltet werden (IT-Anwendung: Wallstreet Suite),
— diese Fremdwährungsreserven ordnungsgemäß nachgewiesen und durch externe Bestätigungen belegt sind und
— der Euro-Banknotenumlauf entsprechend den EZB-Leitlinien in der Bilanz der Bundesbank ausgewiesen ist.
Diese Prüfungsergebnisse sind auf vorgegebenen Formblättern in englischer Sprache zu dokumentieren, welche von den Wirtschaftsprüfern der EZB zur Verfügung gestellt werden. Eine von der EZB bzw. ihrem Abschlussprüfer bestimmte Ausweitung oder Einschränkung dieser Prüfungstätigkeiten ist möglich.
5. Die Erbringung prüfungsnaher Beratungsleistungen auf Anforderung gehört zum Leistungsumfang.
Die Prüfungsleistungen sind unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung (IDW-Standards) und der entsprechenden berufsethischen Grundsätze bzw. der „International Standards on Auditing“ und des „Handbook oft the Code of Ethics für Professional Ac-countants“ der IFAC zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2014-07-03
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Auftragsbekanntmachung
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2015-06-30
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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