Leistungsgegenstand ist die Prüfung der Jahresabschlüsse der Deutschen Bundesbank einschließlich der im Folgenden näher ausgeführten Nebenleistungen für die Geschäftsjahre 2015 bis 2020: 1. Prüfung der Jahresabschlüsse a) Prüfung der Jahresabschlüsse der Deutschen Bundesbank, die die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung umfassen. In diesem Kontext soll der externe Prüfer die relevanten Buchführungssysteme (verschiedene Systemplattformen, u. a. SAP, Host-basierte Systeme, Wallstreet Suite), die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems überprüfen und dessen Angemessenheit im Hinblick auf die Aufstellung der Jahresabschlüsse bewerten. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen durch den Vorstand sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses (Geschäftsbericht). Die Rechtsgrundlagen zum Jahresabschluss und zur Gewinnverteilung sind § 26 und § 27 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG). Nach den hierin enthaltenen Bestimmungen über die Rechnungslegung besteht für die Bundesbank die Möglichkeit, die Rechnungslegungsgrundsätze der EZB zu übernehmen. Die Deutsche Bundesbank hat diese als „Grundsätze zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ übernommen. Ergänzend sind die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zu beachten und der IDW Prüfungsstandard „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ (IDW PS 720) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechend anzuwenden. b) Jährliche Überprüfung, ob die Organisation für die Überwachung compliancerelevanter Sachverhalte geeignet ist, die Einhaltung der Insider-Geschäftsregelungen durch das Personal der Bundesbank gemäß den „Leitsätzen für Mitarbeitergeschäfte“ zu gewährleisten. c) Jährliche Überprüfung, ob die bundesbankinternen Grundsätze, Verfahren und Kontrollen zur Verhinderung der Geldwäsche geeignet sind, die Erfüllung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sowie gem. §§ 25 h ff. Kreditwesengesetz zu gewährleisten. d) Jährliche Überprüfung, ob die sinngemäße Umsetzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) angemessen ist. Die Jahresabschlussprüfung besteht aus Vorprüfungen in der zweiten Jahreshälfte mit dem Schwerpunkt der Prüfung der Funktionsfähigkeit und der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems einschließlich der Tätigkeit der Internen Revision, der Hauptprüfung im Januar und Februar sowie dem finalisierten Prüfungsbericht bis Anfang März (Berichtsentwürfe sind bis Mitte Februar zu übermitteln um die Auslieferung des finalen Prüfungsberichts sicherzustellen). Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist eine präzise Einhaltung der Abläufe in der Abwicklung der Jahresabschlussprüfung unabdingbar. Die Prüfungen sind so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig vor Aufstellung des Jahresabschlusses, d.h. bis spätestens 10. Februar des Folgejahres, erkannt werden. 2. Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres stellt die Bank eine Plankostenrechnung und einen Investitionsplan auf; die tatsächlich angefallenen Kosten und Investitionen werden nach Abschluss des Geschäftsjahres den Planzahlen im Rahmen einer Plan/Ist-Analyse gegenübergestellt. Mit dem Bundesbank-Bericht zur Plan/Ist-Analyse erhalten die Bankleitung sowie die im Gesetz genannten Adressaten aggregierte Informationen und grundsätzliche Aussagen über die wesentlichen Ursachen von Plan/Ist-Abweichungen sowie über die Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen der Bank. Diese Plan/Ist-Analyse ist vom Wirtschaftsprüfer zu prüfen (§ 26 BBankG) und über das Ergebnis ist ein gesonderter Bericht zu erstellen. Die Prüfung bezieht sich auf die Übereinstimmung der Planzahlen mit den diesbezüglichen Beschlüssen, die Ableitbarkeit der Ist-Angaben aus dem Rechnungswesen der Bank und die Plausibilität der Erläuterungen von Planabweichungen. 3. Jährliche Erstellung eines Berichts über die Bezüge aktiver und ehemaliger Organmitglieder der Deutschen Bundesbank sowie deren Hinterbliebenen. Die Berichterstattung soll eine Aufschlüsselung der gewährten Leistungen und Angaben zu den einschlägigen Regelungen für die gewährten Leistungen enthalten. 4. Von den Wirtschaftsprüfern der EZB definierte jährliche Prüfungen, ob — die von die Bundesbank im Namen und für Rechnung der EZB gehaltenen Fremdwährungsreserven in Übereinstimmung mit den EZB-Leitlinien verwaltet werden (IT-Anwendung: Wallstreet Suite), — diese Fremdwährungsreserven ordnungsgemäß nachgewiesen und durch externe Bestätigungen belegt sind und — der Euro-Banknotenumlauf entsprechend den EZB-Leitlinien in der Bilanz der Bundesbank ausgewiesen ist. Diese Prüfungsergebnisse sind auf vorgegebenen Formblättern in englischer Sprache zu dokumentieren, welche von den Wirtschaftsprüfern der EZB zur Verfügung gestellt werden. Eine von der EZB bzw. ihrem Abschlussprüfer bestimmte Ausweitung oder Einschränkung dieser Prüfungstätigkeiten ist möglich. 5. Die Erbringung prüfungsnaher Beratungsleistungen auf Anforderung gehört zum Leistungsumfang. Die Prüfungsleistungen sind unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung (IDW-Standards) und der entsprechenden berufsethischen Grundsätze bzw. der „International Standards on Auditing“ und des „Handbook oft the Code of Ethics für Professional Ac-countants“ der IFAC zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Bundesbank – Beschaffungszentrum
Postanschrift: Taunusanlage 5
Postleitzahl: 60329
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesbank.de🌏
E-Mail: vergabeservice@bundesbank.de📧
Telefon: +49 6995665200📞
Fax: +49 6995665294 📠
a) Im Hinblick auf die Anforderung der Deutschen Bundesbank, die unabhängigen externen Prüfer turnusmäßig zu wechseln, dürfen die in dieser Bekanntmachung geforderten Dienstleistungen nicht von den jetzigen externen Prüfern der Deutschen Bundesbank (Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft) ausgeführt werden.
b) Ebenfalls dürfen die in dieser Bekanntmachung geforderten Dienstleistungen zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit nicht von Bewerbern ausgeführt werden, die aktuell sog. „non-audit-services“ gemäß den „Good Practices for selection and mandate of External Auditors according to Article 27.1 of the ESCB/ECB Statute, Practice Nr. 4“, dort insbesondere Fußnote 10, für die Deutsche Bundesbank erbringen und sich auf solche Dienstleistungen bis zum 4.8.2014 beworben haben. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Bewerbungen auf andere Dienstleistungen aus dem Katalog der sog. „non-audit-services“, welche während des laufenden Verfahrens eingereicht werden, und bei dem zum Zuge gekommenen Bewerber auch für die Laufzeit des Vertrages, nicht zu berücksichtigen (siehe Ziffer III.2.1)).
c) Es besteht die Möglichkeit, bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle unter Angabe der unter Ziffer IV.3.1) genannten Verfahrensnummer ein Teilnahmeantragsformular anzufordern (möglichst per E-Mail).
d) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich in Papierform unterschrieben einzureichen. Zusätzlich ist dem schriftlichen Teilnahmeantrag eine CD-ROM beizulegen, auf der die Unterlagen in elekronischer Form (möglichst in pdf-Format) enthalten sind. Der Bewerber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Papierform und die CD-ROM identische Inhalte haben. Der Teilnahmeantrag ist verschlossen und mit – möglichst rotem – Adresszettel (wird von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt) gekennzeichneten Innenumschlag grundsätzlich auf dem Postweg (Anschrift gemäß Teilnahmeantragsformular) zuzustellen. In Ausnahmefällen können die Unterlagen in der Zeit von Mo.-Fr., 8:00-16:00 Uhr, persönlich oder per Boten direkt bei der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung in Hessen, Poststelle, Weserstraße 46, 60329 Frankfurt am Main abgegeben werden. Auf Wunsch ist in dieser Zeit auch eine Empfangsbestätigung auf einer mitgebrachten Quittung möglich.
e) Nach dem 4.8.2014, 12:00 Uhr eintreffende Teilnahmeanträge werden nicht zur Wertung zugelassen.
f) Unvollständige Teilnahmeanträge können von der Wertung ausgeschlossen werden.
g) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung).
h) Der Auftraggeber behält sich vor, eine Creditreform-Auskunft über den Bewerber und ggf. Beteiligte einzuholen.
a) Im Hinblick auf die Anforderung der Deutschen Bundesbank, die unabhängigen externen Prüfer turnusmäßig zu wechseln, dürfen die in dieser Bekanntmachung geforderten Dienstleistungen nicht von den jetzigen externen Prüfern der Deutschen Bundesbank (Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft) ausgeführt werden.
b) Ebenfalls dürfen die in dieser Bekanntmachung geforderten Dienstleistungen zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit nicht von Bewerbern ausgeführt werden, die aktuell sog. „non-audit-services“ gemäß den „Good Practices for selection and mandate of External Auditors according to Article 27.1 of the ESCB/ECB Statute, Practice Nr. 4“, dort insbesondere Fußnote 10, für die Deutsche Bundesbank erbringen und sich auf solche Dienstleistungen bis zum 4.8.2014 beworben haben. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Bewerbungen auf andere Dienstleistungen aus dem Katalog der sog. „non-audit-services“, welche während des laufenden Verfahrens eingereicht werden, und bei dem zum Zuge gekommenen Bewerber auch für die Laufzeit des Vertrages, nicht zu berücksichtigen (siehe Ziffer III.2.1)).
c) Es besteht die Möglichkeit, bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle unter Angabe der unter Ziffer IV.3.1) genannten Verfahrensnummer ein Teilnahmeantragsformular anzufordern (möglichst per E-Mail).
d) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich in Papierform unterschrieben einzureichen. Zusätzlich ist dem schriftlichen Teilnahmeantrag eine CD-ROM beizulegen, auf der die Unterlagen in elekronischer Form (möglichst in pdf-Format) enthalten sind. Der Bewerber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Papierform und die CD-ROM identische Inhalte haben. Der Teilnahmeantrag ist verschlossen und mit – möglichst rotem – Adresszettel (wird von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt) gekennzeichneten Innenumschlag grundsätzlich auf dem Postweg (Anschrift gemäß Teilnahmeantragsformular) zuzustellen. In Ausnahmefällen können die Unterlagen in der Zeit von Mo.-Fr., 8:00-16:00 Uhr, persönlich oder per Boten direkt bei der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung in Hessen, Poststelle, Weserstraße 46, 60329 Frankfurt am Main abgegeben werden. Auf Wunsch ist in dieser Zeit auch eine Empfangsbestätigung auf einer mitgebrachten Quittung möglich.
e) Nach dem 4.8.2014, 12:00 Uhr eintreffende Teilnahmeanträge werden nicht zur Wertung zugelassen.
f) Unvollständige Teilnahmeanträge können von der Wertung ausgeschlossen werden.
g) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung).
h) Der Auftraggeber behält sich vor, eine Creditreform-Auskunft über den Bewerber und ggf. Beteiligte einzuholen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Prüfung der Jahresabschlüsse der Deutschen Bundesbank einschließlich der im Folgenden näher ausgeführten Nebenleistungen für die Geschäftsjahre 2015 bis 2020:
1. Prüfung der Jahresabschlüsse
a) Prüfung der Jahresabschlüsse der Deutschen Bundesbank, die die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung umfassen. In diesem Kontext soll der externe Prüfer die relevanten Buchführungssysteme (verschiedene Systemplattformen, u. a. SAP, Host-basierte Systeme, Wallstreet Suite), die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems überprüfen und dessen Angemessenheit im Hinblick auf die Aufstellung der Jahresabschlüsse bewerten. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen durch den Vorstand sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses (Geschäftsbericht). Die Rechtsgrundlagen zum Jahresabschluss und zur Gewinnverteilung sind § 26 und § 27 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG). Nach den hierin enthaltenen Bestimmungen über die Rechnungslegung besteht für die Bundesbank die Möglichkeit, die Rechnungslegungsgrundsätze der EZB zu übernehmen. Die Deutsche Bundesbank hat diese als „Grundsätze zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ übernommen. Ergänzend sind die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zu beachten und der IDW Prüfungsstandard „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ (IDW PS 720) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechend anzuwenden.
a) Prüfung der Jahresabschlüsse der Deutschen Bundesbank, die die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung umfassen. In diesem Kontext soll der externe Prüfer die relevanten Buchführungssysteme (verschiedene Systemplattformen, u. a. SAP, Host-basierte Systeme, Wallstreet Suite), die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems überprüfen und dessen Angemessenheit im Hinblick auf die Aufstellung der Jahresabschlüsse bewerten. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen durch den Vorstand sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses (Geschäftsbericht). Die Rechtsgrundlagen zum Jahresabschluss und zur Gewinnverteilung sind § 26 und § 27 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG). Nach den hierin enthaltenen Bestimmungen über die Rechnungslegung besteht für die Bundesbank die Möglichkeit, die Rechnungslegungsgrundsätze der EZB zu übernehmen. Die Deutsche Bundesbank hat diese als „Grundsätze zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ übernommen. Ergänzend sind die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) zu beachten und der IDW Prüfungsstandard „Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ (IDW PS 720) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechend anzuwenden.
b) Jährliche Überprüfung, ob die Organisation für die Überwachung compliancerelevanter Sachverhalte geeignet ist, die Einhaltung der Insider-Geschäftsregelungen durch das Personal der Bundesbank gemäß den „Leitsätzen für Mitarbeitergeschäfte“ zu gewährleisten.
b) Jährliche Überprüfung, ob die Organisation für die Überwachung compliancerelevanter Sachverhalte geeignet ist, die Einhaltung der Insider-Geschäftsregelungen durch das Personal der Bundesbank gemäß den „Leitsätzen für Mitarbeitergeschäfte“ zu gewährleisten.
c) Jährliche Überprüfung, ob die bundesbankinternen Grundsätze, Verfahren und Kontrollen zur Verhinderung der Geldwäsche geeignet sind, die Erfüllung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sowie gem. §§ 25 h ff. Kreditwesengesetz zu gewährleisten.
c) Jährliche Überprüfung, ob die bundesbankinternen Grundsätze, Verfahren und Kontrollen zur Verhinderung der Geldwäsche geeignet sind, die Erfüllung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sowie gem. §§ 25 h ff. Kreditwesengesetz zu gewährleisten.
d) Jährliche Überprüfung, ob die sinngemäße Umsetzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) angemessen ist. Die Jahresabschlussprüfung besteht aus Vorprüfungen in der zweiten Jahreshälfte mit dem Schwerpunkt der Prüfung der Funktionsfähigkeit und der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems einschließlich der Tätigkeit der Internen Revision, der Hauptprüfung im Januar und Februar sowie dem finalisierten Prüfungsbericht bis Anfang März (Berichtsentwürfe sind bis Mitte Februar zu übermitteln um die Auslieferung des finalen Prüfungsberichts sicherzustellen). Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist eine präzise Einhaltung der Abläufe in der Abwicklung der Jahresabschlussprüfung unabdingbar. Die Prüfungen sind so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig vor Aufstellung des Jahresabschlusses, d.h. bis spätestens 10. Februar des Folgejahres, erkannt werden.
d) Jährliche Überprüfung, ob die sinngemäße Umsetzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) angemessen ist. Die Jahresabschlussprüfung besteht aus Vorprüfungen in der zweiten Jahreshälfte mit dem Schwerpunkt der Prüfung der Funktionsfähigkeit und der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems einschließlich der Tätigkeit der Internen Revision, der Hauptprüfung im Januar und Februar sowie dem finalisierten Prüfungsbericht bis Anfang März (Berichtsentwürfe sind bis Mitte Februar zu übermitteln um die Auslieferung des finalen Prüfungsberichts sicherzustellen). Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist eine präzise Einhaltung der Abläufe in der Abwicklung der Jahresabschlussprüfung unabdingbar. Die Prüfungen sind so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig vor Aufstellung des Jahresabschlusses, d.h. bis spätestens 10. Februar des Folgejahres, erkannt werden.
2. Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres stellt die Bank eine Plankostenrechnung und einen Investitionsplan auf; die tatsächlich angefallenen Kosten und Investitionen werden nach Abschluss des Geschäftsjahres den Planzahlen im Rahmen einer Plan/Ist-Analyse gegenübergestellt. Mit dem Bundesbank-Bericht zur Plan/Ist-Analyse erhalten die Bankleitung sowie die im Gesetz genannten Adressaten aggregierte Informationen und grundsätzliche Aussagen über die wesentlichen Ursachen von Plan/Ist-Abweichungen sowie über die Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen der Bank. Diese Plan/Ist-Analyse ist vom Wirtschaftsprüfer zu prüfen (§ 26 BBankG) und über das Ergebnis ist ein gesonderter Bericht zu erstellen. Die Prüfung bezieht sich auf die Übereinstimmung der Planzahlen mit den diesbezüglichen Beschlüssen, die Ableitbarkeit der Ist-Angaben aus dem Rechnungswesen der Bank und die Plausibilität der Erläuterungen von Planabweichungen.
2. Vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres stellt die Bank eine Plankostenrechnung und einen Investitionsplan auf; die tatsächlich angefallenen Kosten und Investitionen werden nach Abschluss des Geschäftsjahres den Planzahlen im Rahmen einer Plan/Ist-Analyse gegenübergestellt. Mit dem Bundesbank-Bericht zur Plan/Ist-Analyse erhalten die Bankleitung sowie die im Gesetz genannten Adressaten aggregierte Informationen und grundsätzliche Aussagen über die wesentlichen Ursachen von Plan/Ist-Abweichungen sowie über die Entwicklungen in den einzelnen Leistungsbereichen der Bank. Diese Plan/Ist-Analyse ist vom Wirtschaftsprüfer zu prüfen (§ 26 BBankG) und über das Ergebnis ist ein gesonderter Bericht zu erstellen. Die Prüfung bezieht sich auf die Übereinstimmung der Planzahlen mit den diesbezüglichen Beschlüssen, die Ableitbarkeit der Ist-Angaben aus dem Rechnungswesen der Bank und die Plausibilität der Erläuterungen von Planabweichungen.
3. Jährliche Erstellung eines Berichts über die Bezüge aktiver und ehemaliger Organmitglieder der Deutschen Bundesbank sowie deren Hinterbliebenen. Die Berichterstattung soll eine Aufschlüsselung der gewährten Leistungen und Angaben zu den einschlägigen Regelungen für die gewährten Leistungen enthalten.
3. Jährliche Erstellung eines Berichts über die Bezüge aktiver und ehemaliger Organmitglieder der Deutschen Bundesbank sowie deren Hinterbliebenen. Die Berichterstattung soll eine Aufschlüsselung der gewährten Leistungen und Angaben zu den einschlägigen Regelungen für die gewährten Leistungen enthalten.
4. Von den Wirtschaftsprüfern der EZB definierte jährliche Prüfungen, ob
— die von die Bundesbank im Namen und für Rechnung der EZB gehaltenen Fremdwährungsreserven in Übereinstimmung mit den EZB-Leitlinien verwaltet werden (IT-Anwendung: Wallstreet Suite),
— diese Fremdwährungsreserven ordnungsgemäß nachgewiesen und durch externe Bestätigungen belegt sind und
— der Euro-Banknotenumlauf entsprechend den EZB-Leitlinien in der Bilanz der Bundesbank ausgewiesen ist.
Diese Prüfungsergebnisse sind auf vorgegebenen Formblättern in englischer Sprache zu dokumentieren, welche von den Wirtschaftsprüfern der EZB zur Verfügung gestellt werden. Eine von der EZB bzw. ihrem Abschlussprüfer bestimmte Ausweitung oder Einschränkung dieser Prüfungstätigkeiten ist möglich.
Diese Prüfungsergebnisse sind auf vorgegebenen Formblättern in englischer Sprache zu dokumentieren, welche von den Wirtschaftsprüfern der EZB zur Verfügung gestellt werden. Eine von der EZB bzw. ihrem Abschlussprüfer bestimmte Ausweitung oder Einschränkung dieser Prüfungstätigkeiten ist möglich.
5. Die Erbringung prüfungsnaher Beratungsleistungen auf Anforderung gehört zum Leistungsumfang.
Die Prüfungsleistungen sind unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung (IDW-Standards) und der entsprechenden berufsethischen Grundsätze bzw. der „International Standards on Auditing“ und des „Handbook oft the Code of Ethics für Professional Ac-countants“ der IFAC zu erbringen.
Die Prüfungsleistungen sind unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung (IDW-Standards) und der entsprechenden berufsethischen Grundsätze bzw. der „International Standards on Auditing“ und des „Handbook oft the Code of Ethics für Professional Ac-countants“ der IFAC zu erbringen.
Referenznummer: 14/0002342
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutsche Bundesbank, Zentrale, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) vollständig ausgefülltes Teilnahmeantragsformular
b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er aktuell keine sog. „non-audit-services“ gemäß den „Good Practices for selection and mandate of External Auditors according to Article 27.1 of the ESCB/ECB Statute, Practice Nr. 4“, dort insbesondere Fußnote 10, zur Wahrung seiner Unabhängigkeit für die Deutsche Bundesbank erbringt und sich auf solche Dienstleistungen nicht bis zum 04.08.2014 beworben hat. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Bewerbungen auf andere Dienstleistungen aus dem Katalog der sog. „non-audit-services“, welche während des laufenden Verfahrens eingereicht werden, und bei dem zum Zuge gekommenen Bewerber auch für die Laufzeit des Vertrages, nicht zu berücksichtigen.
b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er aktuell keine sog. „non-audit-services“ gemäß den „Good Practices for selection and mandate of External Auditors according to Article 27.1 of the ESCB/ECB Statute, Practice Nr. 4“, dort insbesondere Fußnote 10, zur Wahrung seiner Unabhängigkeit für die Deutsche Bundesbank erbringt und sich auf solche Dienstleistungen nicht bis zum 04.08.2014 beworben hat. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Bewerbungen auf andere Dienstleistungen aus dem Katalog der sog. „non-audit-services“, welche während des laufenden Verfahrens eingereicht werden, und bei dem zum Zuge gekommenen Bewerber auch für die Laufzeit des Vertrages, nicht zu berücksichtigen.
c) Eigenerklärung über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 46 der Richtlinie 2004/18/EG).
c) Eigenerklärung über die Eintragung im Berufsregister mit Angabe der Registernummer, ggf. Kopie der Eintragung beifügen (in der Bundesrepublik Deutschland Handelsregister bzw. Handwerksrolle, bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Artikel 46 der Richtlinie 2004/18/EG).
d) Negativerklärung gem. § 4 Absatz 9 VOF.
e) Eigenerklärung des Bewerbers zur Unabhängigkeit gemäß IDW Standard.
f) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Zulassung eines EU- Mitgliedstaates zur Durchführung von Abschlussprüfungen hat und dass er in der Bundesrepublik Deutschland als Wirtschaftsprüfer zugelassen ist.
g) Eigenerklärung: Kurzdarstellung des Unternehmens, insbesondere Darstellung der allgemeinen Fähigkeit, Erfahrung und des Fachwissens des Bewerbers in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen, die den von der Deutschen Bundesbank geforderten Leistungen ähneln und für vergleichbare Kunden (Zentralbanken, öffentliche Verwaltung, Kreditinstitute) erbracht wurden.
g) Eigenerklärung: Kurzdarstellung des Unternehmens, insbesondere Darstellung der allgemeinen Fähigkeit, Erfahrung und des Fachwissens des Bewerbers in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen, die den von der Deutschen Bundesbank geforderten Leistungen ähneln und für vergleichbare Kunden (Zentralbanken, öffentliche Verwaltung, Kreditinstitute) erbracht wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung gemäß Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (WPBHV).
b) Eigenerklärung über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mind. 3 000 000 EUR für Personen - und Sachschäden je Schadensereignis gemäß beigefügtem Formular.
Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Jahres beträgt das Zweifache dieser Deckungssummen.
Dem gleichgesetzt ist eine Bestätigung des Versicherers auf o. a. Formular, dass im Auftragsfall die Deckungssummen ohne Bedingungen auf die geforderten Summen erhöht werden. Oder
Nachweis einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung mit o g. Summen.
c) Eigenerklärung: Kopien der geprüften Bilanzen und Ergebnisrechnungen für die letzten 3 Geschäftsjahre, zusammen mit den Berichten der unabhängigen Prüfer.
d) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz je Jahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
e) Eigenerklärung über den Umsatz je Jahr der Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
f) Eigenerklärung über die Anzahl und Summen der Rechtsansprüche und/oder Rechtsstreite, die gegen das Unternehmen anhängig sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Eigenerklärung: Nachweis von jeweils mindestens einer Referenz der letzten drei Jahre über vergleichbare Prüfungsleistungen aufgeschlüsselt nach
— Zentralbanken,
— Kreditinstituten,
— öffentlichen Verwaltungen
unter Angabe einer Auftragsbeschreibung, des Rechnungswertes, der Leistungszeit und möglichst unter Angabe der vollständigen Adresse, eines Ansprechpartners und dessen Telefonnummer
b) Eigenerklärung: Anzahl Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftsprüfern/Steuerberatern, Prüfungsassistenten und Back-Office für das gesamte Unternehmen sowie für das Segment der Jahresabschlussprüfungen nach HGB und IFRS.
b) Eigenerklärung: Anzahl Mitarbeiter/innen der letzten drei Jahre, aufgeschlüsselt nach Wirtschaftsprüfern/Steuerberatern, Prüfungsassistenten und Back-Office für das gesamte Unternehmen sowie für das Segment der Jahresabschlussprüfungen nach HGB und IFRS.
c) Eigenerklärung, dass das Prüfungsteam, das die Leistungen für die Deutsche Bundesbank erbringen soll, Erfahrung in der Prüfung von Zentralbanken möglichst des ESZB hat und es muss:
— für die Durchführung von Prüfungen gemäß den vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung (IDW-Standards) und den entsprechenden berufsethischen Grundsätzen bzw. den „International Standards on Auditing“ und der „IFAC Code of Ethics“ qualifiziert sein;
— für die Durchführung von Prüfungen gemäß den vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung (IDW-Standards) und den entsprechenden berufsethischen Grundsätzen bzw. den „International Standards on Auditing“ und der „IFAC Code of Ethics“ qualifiziert sein;
— gründliche Kenntnisse der deutschen Rechnungslegungsvorschriften und der „International Financial Reporting Standards (IFRS)" besitzen;
— über sehr gute Deutsch- sowie Englischkenntnisse in Wort und Schrift verfügen;
— umfassende Kenntnisse im Bereich der Bewertung von Ruhestands-, Erwerbsunfähigkeits- und ähnlichen Verpflichtungen besitzen und eine Prüfung der versicherungsmathematischen Berechnungen vornehmen können;
— gründliche Kenntnisse der deutschen Steuergesetze und -Verordnungen besitzen;
— gründliche Kenntnisse im Bereich der Prüfung von IT-Anwendungen zur Abbildung von Geschäftsprozessen bei Kreditinstituten und deren interner und externer Rechnungslegung besitzen.
Der Bewerber hat den Nachweis durch das Vorlegen von fünf Profilen von Mitarbeitern zu erbringen, die dem Unternehmen grundsätzlich zur Durchführung der zu erbringenden Leistung zur Verfügung stehen.
d) Eigenerklärung, des Bewerbers, dass ein Qualitätssicherungssystem angewendet wird (hierbei Bereitstellung näherer Angaben zum Qualitätssicherungssystem und zur letzten externen Qualitätskontrolle des Unternehmens).
e) Eigenerklärung, dass für die zu erbringenden Teilleistungen keine Subunternehmer und Leiharbeiter eingesetzt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen der Vergabestelle.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerische Haftung der an einer Bietergemeinschaft Beteiligten. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
— § 26 BBankG – Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
a) allgemeine Erfahrungen und Fachwissen des Bewerbers in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen, die den von der Deutschen Bundesbank geforderten Leistungen ähneln und für vergleichbare Kunden erbracht wurden; die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der vom Bewerber in den letzten drei Jahren ausgeführten Referenzprüfungsaufträge. Erfahrung mit Abschlussprüfungen von Zentralbanken im Eurosystem wird positiv bewertet (80 %).
a) allgemeine Erfahrungen und Fachwissen des Bewerbers in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen, die den von der Deutschen Bundesbank geforderten Leistungen ähneln und für vergleichbare Kunden erbracht wurden; die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der vom Bewerber in den letzten drei Jahren ausgeführten Referenzprüfungsaufträge. Erfahrung mit Abschlussprüfungen von Zentralbanken im Eurosystem wird positiv bewertet (80 %).
b) allgemein Fähigkeiten des Bewerbers zur Ausführung der von der Deutschen Bundesbank geforderten Dienstleistungen im Hinbllick auf die Organisation (angebotene Dienstleistungsarten) und das Personal (20 %).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.bundesbank.de🌏
Name: Deutsche Bundesbank, Beschaffungszentrum
Kontaktperson: Submissionsstelle
Fax: +49 6995665295 📠
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 14/0002342
Zusätzliche Informationen
a) Im Hinblick auf die Anforderung der Deutschen Bundesbank, die unabhängigen externen Prüfer turnusmäßig zu wechseln, dürfen die in dieser Bekanntmachung geforderten Dienstleistungen nicht von den jetzigen externen Prüfern der Deutschen Bundesbank (Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft) ausgeführt werden.
a) Im Hinblick auf die Anforderung der Deutschen Bundesbank, die unabhängigen externen Prüfer turnusmäßig zu wechseln, dürfen die in dieser Bekanntmachung geforderten Dienstleistungen nicht von den jetzigen externen Prüfern der Deutschen Bundesbank (Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft) ausgeführt werden.
b) Ebenfalls dürfen die in dieser Bekanntmachung geforderten Dienstleistungen zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit nicht von Bewerbern ausgeführt werden, die aktuell sog. „non-audit-services“ gemäß den „Good Practices for selection and mandate of External Auditors according to Article 27.1 of the ESCB/ECB Statute, Practice Nr. 4“, dort insbesondere Fußnote 10, für die Deutsche Bundesbank erbringen und sich auf solche Dienstleistungen bis zum 4.8.2014 beworben haben. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Bewerbungen auf andere Dienstleistungen aus dem Katalog der sog. „non-audit-services“, welche während des laufenden Verfahrens eingereicht werden, und bei dem zum Zuge gekommenen Bewerber auch für die Laufzeit des Vertrages, nicht zu berücksichtigen (siehe Ziffer III.2.1)).
b) Ebenfalls dürfen die in dieser Bekanntmachung geforderten Dienstleistungen zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit nicht von Bewerbern ausgeführt werden, die aktuell sog. „non-audit-services“ gemäß den „Good Practices for selection and mandate of External Auditors according to Article 27.1 of the ESCB/ECB Statute, Practice Nr. 4“, dort insbesondere Fußnote 10, für die Deutsche Bundesbank erbringen und sich auf solche Dienstleistungen bis zum 4.8.2014 beworben haben. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Bewerbungen auf andere Dienstleistungen aus dem Katalog der sog. „non-audit-services“, welche während des laufenden Verfahrens eingereicht werden, und bei dem zum Zuge gekommenen Bewerber auch für die Laufzeit des Vertrages, nicht zu berücksichtigen (siehe Ziffer III.2.1)).
c) Es besteht die Möglichkeit, bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle unter Angabe der unter Ziffer IV.3.1) genannten Verfahrensnummer ein Teilnahmeantragsformular anzufordern (möglichst per E-Mail).
d) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich in Papierform unterschrieben einzureichen. Zusätzlich ist dem schriftlichen Teilnahmeantrag eine CD-ROM beizulegen, auf der die Unterlagen in elekronischer Form (möglichst in pdf-Format) enthalten sind. Der Bewerber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Papierform und die CD-ROM identische Inhalte haben. Der Teilnahmeantrag ist verschlossen und mit – möglichst rotem – Adresszettel (wird von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt) gekennzeichneten Innenumschlag grundsätzlich auf dem Postweg (Anschrift gemäß Teilnahmeantragsformular) zuzustellen. In Ausnahmefällen können die Unterlagen in der Zeit von Mo.-Fr., 8:00-16:00 Uhr, persönlich oder per Boten direkt bei der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung in Hessen, Poststelle, Weserstraße 46, 60329 Frankfurt am Main abgegeben werden. Auf Wunsch ist in dieser Zeit auch eine Empfangsbestätigung auf einer mitgebrachten Quittung möglich.
d) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich in Papierform unterschrieben einzureichen. Zusätzlich ist dem schriftlichen Teilnahmeantrag eine CD-ROM beizulegen, auf der die Unterlagen in elekronischer Form (möglichst in pdf-Format) enthalten sind. Der Bewerber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Papierform und die CD-ROM identische Inhalte haben. Der Teilnahmeantrag ist verschlossen und mit – möglichst rotem – Adresszettel (wird von der Vergabestelle zur Verfügung gestellt) gekennzeichneten Innenumschlag grundsätzlich auf dem Postweg (Anschrift gemäß Teilnahmeantragsformular) zuzustellen. In Ausnahmefällen können die Unterlagen in der Zeit von Mo.-Fr., 8:00-16:00 Uhr, persönlich oder per Boten direkt bei der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung in Hessen, Poststelle, Weserstraße 46, 60329 Frankfurt am Main abgegeben werden. Auf Wunsch ist in dieser Zeit auch eine Empfangsbestätigung auf einer mitgebrachten Quittung möglich.
e) Nach dem 4.8.2014, 12:00 Uhr eintreffende Teilnahmeanträge werden nicht zur Wertung zugelassen.
f) Unvollständige Teilnahmeanträge können von der Wertung ausgeschlossen werden.
g) Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung).
h) Der Auftraggeber behält sich vor, eine Creditreform-Auskunft über den Bewerber und ggf. Beteiligte einzuholen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Es gilt eine Frist von 15 Kalendertagen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Quelle: OJS 2014/S 128-229090 (2014-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-30) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Bundesbank, Beschaffungszentrum
Postanschrift: Hauptverwaltung in Hessen, Taunusanlage 5
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Die zu erwartende Qualität der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Präsentation im Verhandlungsgespräch, gemessen an dem vom Bieter einzureichenden Prüfungskonzept (für die Prüfung der Jahresabschlüsse, im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben der MaRisk, auf dem Gebiet der IT-Anwendungen, auf dem Gebiet der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei öffentlichen Verwaltungen (insbes. § 53 HGrG), auf dem Gebiet compliancerelevanter Sachverhalte, im Hinblick auf die Einhaltung des Geldwäschegesetzes und für die Prüfung der Bezüge der aktiven und ehemaligen Organmitglieder der Deutschen Bundesbank). (50)
2. Der Preis der angebotenen Dienstleistung (50)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-25 📅
Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: The Squaire, Am Flughafen
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2015/S 127-233763 (2015-06-30)