Ausbau der L 75 zwischen Hoym und Ballenstedt, VOF-Vergabeverfahren für die Leistungen Objektplanung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Lph 8 (Bauoberleitung) und Bauüberwachung

Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich West

Baumaßnahme: Ausbau der L 75 zwischen Hoym und Ballenstedt.
Beschreibung: Die L 75 soll zwischen Hoym und Ballenstedt ausgebaut werden. Mit dem Ausbau soll die L 75 an die Anforderungen der straßenbaulichen Infrastruktur, die sich aus der Netzfunktion der L 75 und deren Bedeutung zur Führung des Durchgangsverkehrs ergeben, angepasst werden. Der derzeitige Zustand der L 75 ist durch verkehrliche und straßenbauliche Mängel (geringe Befestigungsdicke in Verbindung mit mangelnder Frostsicherheit, schlechter Erhaltungszustand der Ingenieurbauwerke (Stützwand und Durchlässe) und der Böschungen zum Riederschen Bach, fehlende Anlagen für Fußgänger in der OD Ballenstedt) gekennzeichnet.
Die Länge der Ausbaustrecke beträgt ca. 7,7 km. Am Abschnitt befinden sich 2 Netzknoten. Die geplante Baumaßnahme umfasst folgende Streckenabschnitte: 1) Ausbau der OD Hoym und 2) Ausbau des anbaufreien Streckeabschnittes von Hoym bis Ballenstedt und die OD Ballenstedt vom Ortseingang bis zur Querung mit den Gleisanlagen der DB AG.
Die Ortsdurchfahrten Hoym und Ballenstedt sowie der Knoten L75/K1368 werden grundhaft ausgebaut. Für die restliche Strecke ist ein Ausbau der Fahrbahn im Hocheinbau mit seitlicher Verbreiterung vorgesehen. Im Innerortsbereich soll die Fahrbahnbreite zwischen den Borden 6,50 m bzw. 7 m betragen. Im Außenortsbereich soll die Fahrbahnbreite 7,50 m betragen. In den Knotenpunktbereichen werden Zusatzfahrstreifen angeordnet.
Die Bauzeit beginnt im April 2015 und endet am 30.6.2017.
Die Baukosten betragen ca. 7 000 000 EUR brutto.
Zu vergebende Leistungen:
— Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Stützwand und Durchlässe), Lph 8 und 9 gemäß §§ 47 und 43 HOAI (Bauoberleitung);
— Örtliche Bauüberwachung für die Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (inkl. Fahrbahnmarkierung, wegweisende Beschilderung, StVO-Beschilderung) als Besondere Leistung gemäß HOAI 2013 Anlage 13 und 12, Ziffer 13.1 und 12.1 zu § 47 und § 43;
— Besondere Leistungen: Leitungsträgerkoordination, Nachtragsmanagement, Trogwerksplanung, Kostenteilung Kreuzungsvereinbarungen, Aktualisierung der Markierungs- und Beschilderungspläne, Kostenfortschreibung, Koordinierung der archäologischen Untersuchungen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-30.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-30 Auftragsbekanntmachung
2015-02-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge