Auftragsbekanntmachung (2014-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang:
Ca. 1,183 Mio. Nwkm/Fahrplanjahr 2016Die Gesamtmenge kann im Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit angepasst werden, nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV), GB Bestell- und Infrastrukturmanagement
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Postleitzahl: 65719
Postort: Hofheim am Taunus
Kontakt
Internetadresse: http://www.rmv.de🌏
E-Mail: 2016-a-ldd@rmv.de📧
Telefon: +49 6192294634📞
Fax: +49 6192294925 📠
Der Bieter legt mit seinem Angebot für das angebotene Linienbündel zusätzlich zur Angebotskalkulation gemäß Anlage 13 der Vergabeunterlagen eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen in einem separaten, deutlich mit „Urkalkulation“ und dem Namen des Linienbündels sowie der Adresse des Bieters gekennzeichneten verschlossenen Briefumschlag bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 der Aufforderung zur Angebotsabgabe geregelt.
Wichtige Aufklärungen werden den Bietern vom Auftraggeber ausschließlich über eine geschützte Webseite im Internet zur Verfügung gestellt (vgl. Ziffer 6 Absatz 5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe).
Der Bieter legt mit seinem Angebot für das angebotene Linienbündel zusätzlich zur Angebotskalkulation gemäß Anlage 13 der Vergabeunterlagen eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen in einem separaten, deutlich mit „Urkalkulation“ und dem Namen des Linienbündels sowie der Adresse des Bieters gekennzeichneten verschlossenen Briefumschlag bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 der Aufforderung zur Angebotsabgabe geregelt.
Wichtige Aufklärungen werden den Bietern vom Auftraggeber ausschließlich über eine geschützte Webseite im Internet zur Verfügung gestellt (vgl. Ziffer 6 Absatz 5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel LDD Darmstadt/Dieburg auf folgenden regionalen Linien zu erbringen:
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel LDD Darmstadt/Dieburg auf folgenden regionalen Linien zu erbringen:
— Linie 672: Darmstadt – Roßdorf – Groß-Zimmern – Dieburg;
— Linie 673: Darmstadt Hbf – Roßdorf – Gundernhausen;
— Linie 674: Ober-Roden – Dieburg – Darmstadt;
— Linie 679: Ober-Roden – Dieburg – Groß-Zimmern – Reinheim;
— Linie 682: Darmstadt – Groß-Zimmern – Klein-Zimmern – Semd;
— Linie 684: Darmstadt – Münster – Eppertshausen – Ober-Roden.
Menge oder Umfang:
Ca. 1,183 Mio. Nwkm/Fahrplanjahr 2016
Die Gesamtmenge kann im Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit angepasst werden, nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Referenznummer: Ausschreibung 2016-A-LDD
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis bzw. Erklärung/Bestätigung des Bieters im Sinne des § 13 Abs. 1 PBefG i.V.m. § 1 Abs. 1 PBZugV.
Bei den im folgenden genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der Auftraggeber prüft die Eignung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Bei den im folgenden genannten Nachweisen und Erklärungen handelt es sich um keine Mindestbedingungen für den Nachweis der Eignung. Der Auftraggeber prüft die Eignung auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der mit dem Angebot eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Der Bieter bestätigt mit Angebotsabgabe seine persönliche Zuverlässigkeit gemäß § 1 PBZugV und erklärt:
a) dass er der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nachgekommen ist,
b) dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen,
c) Alle Bieter mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
c) Alle Bieter mit mittelbaren oder unmittelbaren kommunalem Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass entsprechende Angebote bereits wegen eines fehlenden Nachweises nach § 19 EG Absatz 2 und 3 lit. a) VOL/A ausgeschlossen werden können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung) des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft im Original oder als beglaubigte Kopie, wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen (§ 2 Absatz 2 Nr. 1 PBZugV);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Unbedenklichkeitsbescheinigungen (erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung) des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft im Original oder als beglaubigte Kopie, wobei die Stichtage dieser Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen dürfen (§ 2 Absatz 2 Nr. 1 PBZugV);
oder:
Eidesstattliche Erklärung des Bieters im Original oder als beglaubigte Kopie, die entsprechend den Vorgaben des § 7 EG Absatz 6 VOL/A vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Staates abgegeben wurde, wobei der Stichtag dieser Erklärung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen in diesem Fall eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der förmlichen Erklärung aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eidesstattliche Erklärung des Bieters im Original oder als beglaubigte Kopie, die entsprechend den Vorgaben des § 7 EG Absatz 6 VOL/A vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Staates abgegeben wurde, wobei der Stichtag dieser Erklärung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht länger als 6 Monate zurückliegen darf. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen in diesem Fall eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der förmlichen Erklärung aus.
Zudem erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe
a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten,
b) dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind,
c) dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage einer Bescheinigung über die fachliche Eignung des Bieters i.S.d. § 13 Absatz 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 PBZugV im Original oder als beglaubigte Kopie, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4, 5 und 6 zur PBZugV). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt; oder durch die Vorlage der Kopie einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM oder für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen bzw. bei ausländischen Bietern durch die Vorlage der Kopie einer gültigen EU-Lizenz entsprechend der EG-VO 684/92 i.d.F. 11/98, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung.
Vorlage einer Bescheinigung über die fachliche Eignung des Bieters i.S.d. § 13 Absatz 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 PBZugV im Original oder als beglaubigte Kopie, ausgestellt durch die zuständige Behörde (vgl. Anlagen 4, 5 und 6 zur PBZugV). Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstige Befähigungsnachweise für die Beförderung von Personen im Straßenverkehr, die natürlichen Personen und Gesellschaften aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union erteilt wurden, werden in unmittelbarer Anwendung des Art. 10 der Richtlinie 96/26/EG anerkannt; oder durch die Vorlage der Kopie einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit KOM oder für den Verkehr mit Mietomnibussen oder mit Mietwagen bzw. bei ausländischen Bietern durch die Vorlage der Kopie einer gültigen EU-Lizenz entsprechend der EG-VO 684/92 i.d.F. 11/98, erforderlichenfalls zzgl. deutscher Übersetzung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bankbürgschaft in Höhe von 5 % des Auftragswertes des ersten Fahrplanjahres je Linienbündel. Näheres ist in Ziffer 13 der Aufforderung zur Angebotsabgabe und in § 10 Verkehrs-Service-Vertrag (VSV) geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen ein Entgelt. Das Einnahmerisiko aus dem Verkauf von Fahrscheinen liegt beim Auftraggeber.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig. Bietergemeinschaften legen mit Angebotsabgabe die kartellrechtliche Zulässigkeit der gewählten Kooperation dar.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Angebotsabgabe ist unzulässig. Bietergemeinschaften legen mit Angebotsabgabe die kartellrechtliche Zulässigkeit der gewählten Kooperation dar.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-11-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Tobias Norgall
Internetadresse: www.rmv.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-12-13 📅
Datum des Endes: 2023-12-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-28 📅
2010-09-21 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschreibung 2016-A-LDD
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 122-217386
2010/S 183-279632
Zusätzliche Informationen
Der Bieter legt mit seinem Angebot für das angebotene Linienbündel zusätzlich zur Angebotskalkulation gemäß Anlage 13 der Vergabeunterlagen eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen in einem separaten, deutlich mit „Urkalkulation“ und dem Namen des Linienbündels sowie der Adresse des Bieters gekennzeichneten verschlossenen Briefumschlag bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 der Aufforderung zur Angebotsabgabe geregelt.
Der Bieter legt mit seinem Angebot für das angebotene Linienbündel zusätzlich zur Angebotskalkulation gemäß Anlage 13 der Vergabeunterlagen eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation gemäß Anlage 14 der Vergabeunterlagen in einem separaten, deutlich mit „Urkalkulation“ und dem Namen des Linienbündels sowie der Adresse des Bieters gekennzeichneten verschlossenen Briefumschlag bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 der Aufforderung zur Angebotsabgabe geregelt.
Wichtige Aufklärungen werden den Bietern vom Auftraggeber ausschließlich über eine geschützte Webseite im Internet zur Verfügung gestellt (vgl. Ziffer 6 Absatz 5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Glaubt sich ein Bieter wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB verletzt, so hat er dies unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Aus Sicht des Auftraggebers ist ein behaupteter Verstoß gegen Vergabevorschriften nur dann unverzüglich gerügt, wenn die Rüge gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 3 Kalendertagen ab Erkennen des behaupteten Verstoßes erfolgt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Glaubt sich ein Bieter wegen eines Verstoßes gegen Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB verletzt, so hat er dies unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Aus Sicht des Auftraggebers ist ein behaupteter Verstoß gegen Vergabevorschriften nur dann unverzüglich gerügt, wenn die Rüge gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 3 Kalendertagen ab Erkennen des behaupteten Verstoßes erfolgt.
Rügt ein Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und teilt der Auftraggeber ihm mit, dass er der Rüge nicht abhelfen will, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB), wenn er seine Rüge aufrecht erhalten will, damit das aufwändige Verfahren nicht unnötig mit den sich aus der Rüge ergebenden Risiken belastet wird. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rügt ein Bieter einen seiner Ansicht nach vorliegenden Vergabeverstoß und teilt der Auftraggeber ihm mit, dass er der Rüge nicht abhelfen will, muss der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 107 Absatz 3 Nr. 4 GWB), wenn er seine Rüge aufrecht erhalten will, damit das aufwändige Verfahren nicht unnötig mit den sich aus der Rüge ergebenden Risiken belastet wird. Genaue Hinweise in Bezug auf die Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle.
Quelle: OJS 2014/S 154-277075 (2014-08-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge