Ausschreibung besondere ambulante augenchirurgische Versorgung gem. § 73c SGB V

AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

Die AOK Bayern – Die Gesundheitskasse beabsichtigt einen oder mehrere Verträge zur besonderen ambulanten augenchirurgischen Versorgung ihrer Versicherten gemäß § 73c SGB V zu schließen.
Vertragsgegenstand ist die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung mit Leistungen der ambulanten augenchirurgischen Behandlung:
— der neovaskulären (feuchten) altersbedingten Makuladegeneration (AMD),
— des diabetischen Makulaödems,
— des Makulaödems infolge eines retinalen Venenverschlusses,
— der choroidalen Neovaskularisation infolge pathologischer Myopie,
—der choroidalen Neovaskularisation bei Angioid streaks (z. B. im Rahmen eines Pseudoxanthoma elasticum) und
— der nicht-infektiösen Uveitis
mittels intravitrealer Injektion von VEGF-Hemmern bzw. Corticosteroiden inklusive der notwendigen postoperativen Nachsorge sowie der Verlaufskontrolle mittels SD-OCT (Modul IVI).
Ebenfalls Gegenstand des Vertrags ist die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung mit Leistungen der ambulanten augenchirurgischen Behandlung des Keratokonus, der postrefraktiven Keratektasie und der pelluzidalen marginalen Hornhautdegeneration mittels kornealem Crosslinking (Kollagenvernetzung der Hornhaut mittels Riboflavin und UVA-Licht) inklusive Nachsorge und einer längerfristigen Verlaufskontrolle (Modul CXL).
Beim kornealen Crosslinking handelt es sich um eine Leistung, die aktuell nicht im Leistungskatalog der GKV abgebildet ist. Die AOK Bayern stellt ihren Versicherten das korneale Crosslinking über diesen Vertrag bzw. diese Verträge als Zusatzleistung zur Verfügung.
Die Ausschreibung richtet sich an Bieter, die die Versorgung über am Vertrag teilnehmende Leistungserbringer anbieten. An der Ausschreibung teilnehmen können Bieter, die zulässige Vertragspartner gem. § 73c Abs. 3 S. 1 SGB V sind. Die Teilnahme von Leistungserbringern am Vertrag ist freiwillig, ebenfalls ist die Einschreibung von Versicherten in den Vertrag freiwillig. Gegenstand des Vertrags sind ausschließlich Versorgungen durch am Vertrag teilnehmende Leistungserbringer an eingeschriebenen Versicherten.
Einzelheiten ergeben sich aus dem Vertrag zur besonderen ambulanten augenchirurgischen Versorgung nach § 73c SGB V (Anlage A7 zu den Vergabeunterlagen, anzufordern bei der Kontaktstelle).
Ziel der AOK ist es, eine leitliniengerechte und qualitativ hochwertige Behandlung mög-lichst flächendeckend sicherzustellen und so die Patientenversorgung zu verbessern.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die besondere ambulante augenchirurgische Versorgung nach diesem Vertrag aufzubauen und sicherzustellen. Er verpflichtet sich zu Managementaufgaben, insbesondere der Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen der Augenärzte und der Abrechnung der ärztlichen Leistungen mit der AOK.
Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung geschlossen und legt alle wesentlichen Bedingungen für die später zu erteilenden Einzelaufträge fest. Ein konkretes Auftragsvolumen kann nicht im Voraus bestimmt werden.
Die Ausschreibung erfolgt in 7 Regionallosen. Die einzelnen Lose werden wie folgt beschrieben:
Los 1: Regierungsbezirk Unterfranken.
Los 2: Regierungsbezirk Oberfranken.
Los 3: Regierungsbezirk Mittelfranken.
Los 4: Regierungsbezirk Oberpfalz.
Los 5: Regierungsbezirk Niederbayern.
Los 6: Regierungsbezirk Schwaben.
Los 7: Regierungsbezirk Oberbayern.
Das Inkrafttreten des Vertrages bzw. der Verträge und die operative Umsetzung der besonderen ambulanten augenchirurgischen Versorgung sind ab 1.4.2015 geplant. Die Laufzeit des Vertrages beträgt längstens vier Jahre (bis 31.3.2019). Verzögert sich der Zeitpunkt des Inkrafttretens über den 1.4.2015 hinaus, verlängert sich die Laufzeit ent-sprechend. Der Vertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Quartals kündbar, erstmals zum 31.12.2015. Verzögert sich der Zeitpunkt des Inkrafttretens über den 1.4.2015 hinaus, verlängert sich dieser Zeitpunkt ebenfalls entsprechend.
Der Vertrag wird für alle Lose öffentlich ausgeschrieben (öffentliche Ausschreibung i. S. d. § 3 Abs. 1 VOL/A). Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren nach dem Abschnitt 2 der VOL/A, sondern um eine öffentliche Ausschreibung nach dem Abschnitt 1 der VOL/A. Die europaweite Bekanntmachung erfolgt auf rein freiwilliger Basis und begründet keinen Anspruch auf die Anwendung des Abschnitts 2 der VOL/A. Bei den auftragsgegenständlichen Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen des Gesundheitswesens i. S. d. Anlage 1 Teil B der VgV. Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Vierten Teils des GWB, der Vergabeverordnung (VgV) und der Bestimmungen des § 8 VOL/A-EG, § 15 Absatz 10 VOL/A-EG und § 23 VOL/A-EG sowie der Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A. Es sind die derzeit geltenden Bestimmungen maßgeblich, auch wenn diese sich während des Verfahrens ändern sollten (§ 23 VgV).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-07.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-07 Auftragsbekanntmachung
2015-01-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge