Gegenstand der Ausschreibung ist die Beförderung von Schülern mit Behinderung aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zum Förderzentrum Lilli-Nielsen-Schule bzw. den dazu gehörenden Standorten in Kiel im Zeitraum 31.8.2015 bis einschließlich letztem Schultag vor den Sommerferien 2023 (Regelbeförderung). Gegenstand der zu vergebenden Beförderungsleistung und Bestandteil der Regelbeförderung sind auch Fahrten vom Schwimmunterricht nach Hause sowie Fahrten zu Praktikumseinrichtungen und von dort wieder zurück nach Hause. Fahrten von der Schule zum Schwimmunterricht sind nicht Bestandteil der hier zu vergebenden Beförderungsleistung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Rendsburg-Eckernförde – Der Landrat
Postanschrift: Kaiserstraße 1
Postleitzahl: 24768
Postort: Rendsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de🌏
E-Mail: malte.nevermann@kreis-rd.de📧
Fax: +49 4331202263 📠
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beförderung von Schülern mit Behinderung aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zum Förderzentrum Lilli-Nielsen-Schule bzw. den dazu gehörenden Standorten in Kiel im Zeitraum 31.8.2015 bis einschließlich letztem Schultag vor den Sommerferien 2023 (Regelbeförderung). Gegenstand der zu vergebenden Beförderungsleistung und Bestandteil der Regelbeförderung sind auch Fahrten vom Schwimmunterricht nach Hause sowie Fahrten zu Praktikumseinrichtungen und von dort wieder zurück nach Hause. Fahrten von der Schule zum Schwimmunterricht sind nicht Bestandteil der hier zu vergebenden Beförderungsleistung.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beförderung von Schülern mit Behinderung aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde zum Förderzentrum Lilli-Nielsen-Schule bzw. den dazu gehörenden Standorten in Kiel im Zeitraum 31.8.2015 bis einschließlich letztem Schultag vor den Sommerferien 2023 (Regelbeförderung). Gegenstand der zu vergebenden Beförderungsleistung und Bestandteil der Regelbeförderung sind auch Fahrten vom Schwimmunterricht nach Hause sowie Fahrten zu Praktikumseinrichtungen und von dort wieder zurück nach Hause. Fahrten von der Schule zum Schwimmunterricht sind nicht Bestandteil der hier zu vergebenden Beförderungsleistung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er ein Verkehrsunternehmen sicher führen kann und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Ein Bieter ist wegen Unzuverlässigkeit vom Wettbewerb auszuschließen, wenn einer der Ausschlussgründe des § 6 Abs. 4 EG VOL/A vorliegt und keiner der Ausnahmegründe des § 6 Abs. 5 EG VOL/A eingreift. Ein Bieter kann wegen Unzuverlässigkeit vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn einer der Ausschlussgründe des § 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegt.
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er ein Verkehrsunternehmen sicher führen kann und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Ein Bieter ist wegen Unzuverlässigkeit vom Wettbewerb auszuschließen, wenn einer der Ausschlussgründe des § 6 Abs. 4 EG VOL/A vorliegt und keiner der Ausnahmegründe des § 6 Abs. 5 EG VOL/A eingreift. Ein Bieter kann wegen Unzuverlässigkeit vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn einer der Ausschlussgründe des § 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegt.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit folgende Nachweise zu erbringen:
— Unbeglaubigte Kopie der Zulassung des Bieters als Verkehrsunternehmen in Deutschland gemäß §§ 13 i. V. m. §§ 42, 43 PBefG für den Linienverkehr oder gemäß § 46 i. V. m. 47, 48 oder 49 PBefG für den Gelegenheitsverkehr (= Kopie der Genehmigungsurkunde gemäß § 17 PBefG).
— Unbeglaubigte Kopie der Zulassung des Bieters als Verkehrsunternehmen in Deutschland gemäß §§ 13 i. V. m. §§ 42, 43 PBefG für den Linienverkehr oder gemäß § 46 i. V. m. 47, 48 oder 49 PBefG für den Gelegenheitsverkehr (= Kopie der Genehmigungsurkunde gemäß § 17 PBefG).
— Alternativ Glaubhaftmachung der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen bis zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme insbesondere im Hinblick auf die fachliche Eignung des Personals durch Eigenerklärung.
— Alternativ Nachweis der Fachkunde, sofern Verkehrsleistungen, die § 1 der Freistellungsverordnung Abs. 4 d) und/oder g) unterliegen, seit mindestens einem Jahr betrieben werden. In diesem Fall ist Art und Umfang der Leistung zu beschreiben.
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 und 6 EG VOL/A.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn anzunehmen ist, dass er nach der Einschätzung des Auftraggebers für die Aufnahme und ordnungsgemäße Führung des Betriebs der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden. Folgende Nachweise sind zu erbringen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn anzunehmen ist, dass er nach der Einschätzung des Auftraggebers für die Aufnahme und ordnungsgemäße Führung des Betriebs der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden. Folgende Nachweise sind zu erbringen:
— Unbeglaubigter Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarer öffentlicher Register, in denen Unternehmen verzeichnet sind, soweit der Bieter eintragungspflichtig ist.
— Vorlage der Bilanzen (mangels dieser Einnahmeüberschussrechnung) der letzten 3 Geschäftsjahre inkl. der Abschlüsse von konsolidierenden Konzernobergesellschaften. Dies gilt auch für nicht veröffentlichungsbedürftige Abschlüsse. Die Bilanzen können einfache Kopien sein, sie müssen nicht beglaubigt sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage der Bilanzen (mangels dieser Einnahmeüberschussrechnung) der letzten 3 Geschäftsjahre inkl. der Abschlüsse von konsolidierenden Konzernobergesellschaften. Dies gilt auch für nicht veröffentlichungsbedürftige Abschlüsse. Die Bilanzen können einfache Kopien sein, sie müssen nicht beglaubigt sein.
— Angabe über den Gesamtumsatz des Unternehmens und über die Teilumsätze, die auf Aufträge entfallen, die mit den ausgeschriebenen Beförderungsleistungen vergleichbar sind.
— Angabe, ob dem Bieter in der Vergangenheit zugeflossene Zuwendungen der öffentlichen Hand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren und inwieweit öffentliche Finanzhilfen im Angebot enthalten sind (Anlage 08 – Formblatt Freiwillige Zuwendungen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Angabe, ob dem Bieter in der Vergangenheit zugeflossene Zuwendungen der öffentlichen Hand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren und inwieweit öffentliche Finanzhilfen im Angebot enthalten sind (Anlage 08 – Formblatt Freiwillige Zuwendungen).
Beabsichtigt ein Bieter, sich zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens zu berufen, so ist in diesem Falle auch die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen; diese Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beabsichtigt ein Bieter, sich zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens zu berufen, so ist in diesem Falle auch die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen; diese Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische Leistungsfähigkeit ist gegeben, wenn zu erwarten ist, dass aufgrund der Sachkenntnis, der Erfahrungen und Betriebseinrichtung der Auftrag zuverlässig ausgeführt werden kann. Folgende Nachweise sind zu erbringen:
— Angaben über vergleichbare Aufträge der letzten 5 Jahre einschließlich Benennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers.
— Beschreibung des derzeit disponierten Fahrzeugparks einschließlich der Organisation der Wartungs- und Unterhaltsarbeiten.
Beabsichtigt ein Bieter, sich zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auf diejenige seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens zu berufen, so ist in diesem Falle auch die technische Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen; diese Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Beabsichtigt ein Bieter, sich zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auf diejenige seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens zu berufen, so ist in diesem Falle auch die technische Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen; diese Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen bei Auftragserteilung eine selbstständige Kapitalgesellschaft gründen. Die Kapitalgesellschaft wird Vertragspartner des Auftraggebers. Die Gesellschaftsform muss im Angebot dargestellt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-03-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-08-31 📅
Datum des Endes: 2023-07-14 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein
Postanschrift: Postfach 71 28
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens außerdem nur dann zulässig, wenn der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich gilt für dieses Verfahren eine Frist von 7 Tagen nach Erkennen des Verstoßes.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens außerdem nur dann zulässig, wenn der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich gilt für dieses Verfahren eine Frist von 7 Tagen nach Erkennen des Verstoßes.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 243-428165 (2014-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-11 📅
Name: Rope Reisen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Dieselstraße 4
Postort: Wattenbek
Postleitzahl: 24582
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT)
Postanschrift: Postfach 7128
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zu beachten ist die Frist nach § 101b Abs. 2 Satz 2 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 117-212066 (2015-06-16)