Ausschreibung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsbeihilfen zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs einer Breitbandinfrastruktur sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Rhein-Lahn-Kreises

Kreisverwaltung Rhein-Lahn

a. Zusammenfassende Projektskizzierung.
Der Rhein-Lahn-Kreis ist ein Landkreis im Norden von Rheinland-Pfalz. Der Landkreis umfasst einerseits die Landschaft rechts des Mittelrheins zwischen den Städten Kaub und Lahnstein und andererseits die Ausläufer des südlichen Westerwalds, des nordwestlichen Taunus und des westlichen Hintertaunus.
Der Rhein-Lahn-Kreis hat rd. 122 000 Einwohner. Er besteht aus der Stadt Lahnstein und sieben Verbandsgemeinden mit ihren insgesamt 136 verbandsangehörigen Gemeinden.
In den NGA-Ausbau einbezogen werden sollen die Stadt Lahnstein sowie alle Verbandsgemeinden. Grundlage für den NGA-Ausbau ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 8.9.2014 zwischen dem Rhein-Lahn-Kreis und der Stadt Lahnstein sowie den Verbandsgemeinden über das Pilotprojekt Breitbandausbau im Rhein-Lahn-Kreis.
Die zum Projektgebiet zählenden Städte und Verbandsgemeinden nebst ihren insgesamt 136 verbandsangehörigen Gemeinden sind nachfolgend aufgezählt:
Stadt Lahnstein.
Verbandsgemeinde Bad Ems (Stadt Bad Ems, Arzbach, Becheln, Dausenau, Fachbach, Frücht, Kemmenau, Miellen und Nievern).
Verbandsgemeinde Diez (Stadt Diez, Altendiez, Aull, Balduinstein, Birlenbach, Charlottenberg, Cramberg, Dörnberg, Eppenrod, Geilnau, Gückingen, Hambach, Heistenbach, Hirschberg, Holzappel, Holzheim, Horhausen, Isselbach, Langenscheid, Laurenburg, Scheidt, Steinsberg und Wasenbach).
Verbandsgemeinde Hahnstätten (Burgschwalbach, Flacht, Hahnstätten, Kaltenholzhausen, Lohrheim, Mudershausen, Netzbach, Niederneisen, Oberneisen und Schießheim).
Verbandsgemeinde Katzenelnbogen (Stadt Katzenelnbogen, Allendorf, Berghausen, Berndroth, Biebrich, Bremberg, Dörsdorf, Ebertshausen, Eisighofen, Ergeshausen, Gutenacker, Herold, Klingelbach, Kördorf, Mittelfischbach, Niedertiefenbach, Oberfischbach, Reckenroth, Rettert, Roth und Schönborn).
Verbandsgemeinde Loreley (Stadt. St.Goarshausen, Stadt Kaub, Stadt Braubach, Auel, Bornich, Dachsenhausen, Dahlheim, Dörscheid, Filsen, Kamp-Bornhofen, Kestert, Lierschied, Lykershausen, Nochern, Osterspai, Patersberg, Prath, Reichenberg, Reitzenhain, Sauerthal, Weisel und Weyer).
Verbandsgemeinde Nassau (Stadt Nassau, Attenhausen, Dessighofen, Dienethal, Dornholzhausen, Geisig, Hömberg, Lollschied, Misselberg, Obernhof, Oberwies, Pohl, Schweighausen, Seelbach, Singhofen, Sulzbach, Weinähr, Winden und Zimmerschied).
Verbandsgemeinde Nastätten (Stadt Nastätten, Berg, Bettendorf, Bogel, Buch, Diethardt, Ehr, Endlichhofen, Eschbach, Gemmerich, Hainau, Himmighofen, Holzhausen, Hunzel, Kasdorf, Kehlbach, Lautert, Lipporn, Marienfels, Miehlen, Niederbachheim, Niederwallmenach, Oberbachheim, Obertiefenbach, Oberwallmenach, Oelsberg, Rettershain, Ruppertshofen, Strüth, Weidenbach, Welterod und Winterwerb).
Ziel dieser Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreisgebiet gelegenen Kabelverzweiger (KVz) über ein NGA-Netz zu erschließen sowie gegebenenfalls neue KVz zu bauen, um die Privathaushalte und Gewerbebetriebe im Ausbaugebiet auf der Basis eines sog. FTTC-Ansatzes (fibre to the curb) flächendeckend mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse sowohl den privaten Haushalten als auch den Gewerbebetrieben eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 10 Mbit/s im Upstream bieten. Auf diese Weise soll eine zukunftsfähige und flächendeckende Breitbandversorgung sichergestellt werden.
Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden, welches im Eigentum eines privaten Unternehmens steht. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur unter Nutzung der Investitionsbeihilfen zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet-Zugang sowie Mehrwertdienste, wie z. B. IP-TV) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Mit dem gegenständlichen Teilnahmewettbewerb beabsichtigt der Rhein-Lahn-Kreis zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste grundsätzlich bereite und geeignete Bieter zu ermitteln.
Bei der Bereitstellung der Investitionsbeihilfen werden die Vorgaben der sog. „Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung II“ sowie der EU-Leitlinien vom 26.1.2013 Berücksichtigung finden (vgl. Ziff. III.1.4)).
b. Gegenwärtige Bedarfs- und Versorgungssituation.
Gezielte Analysen haben als Ergebnis hervorgebracht, dass sowohl die privaten als auch die gewerblichen Nutzer im Kreisgebiet einen hohen Bedarf an schnellen Breitbandanschlüssen haben. Hinsichtlich der Privathaushalte und der ansässigen Gewerbetreibenden ist gegenwärtig von einem Bedarf von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 10 Mbit/s im Upstream auszugehen.
Insbesondere für die im Kreisgebiet angesiedelten Unternehmen stellt sich die Verfügbarkeit von breitbandigen Internetanschlüssen zunehmend als unverzichtbare Infrastrukturvoraussetzung sowie als harter Standortfaktor in einem europaweiten bzw. weltumspannenden Wettbewerbsumfeld dar. Dies gilt mindestens in dem gleichen Maße für die im Vorhabengebiet ansässige Industrie, welche vorliegend von den Gewerbebetrieben mitumfasst wird. Die privaten Haushalte erhoffen sich von einer breitbandigen Internetversorgung neuartige Unterhaltungs- und Freizeitangebote sowie insbesondere auch Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die aufgrund der gegenwärtigen Unterversorgung derzeit nicht gegeben sind.
Nach aktuellem Kenntnisstand liegen die Bandbreiten im Vorhabengebiet unterhalb von 30 Mbit/s; in einigen Ortslagen auch unterhalb von 2 Mbit/s. Ziel ist eine flächendeckende NGA-Breitbandgrundversorgung für Private und Gewerbetreibende mit Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und von mindestens 10 Mbit/s im Upstream. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden.
Um Lösungen durch den Markt nicht zu behindern und Fehlinvestitionen zu vermeiden, führte der Rhein-Lahn-Kreis zugleich eine Erkundung bei Breitbandversorgern durch. Mit dem gegenständlichen Interessenbekundungsverfahren beabsichtigt der öffentliche Auftraggeber nunmehr letztmalig das Marktversagen zu prüfen. Vor diesem Hintergrund werden interessierte Unternehmen gebeten, innerhalb der unter Ziff. IV.3.4). angegebenen Frist ihr entsprechendes Interesse zu bekunden. Sicherzustellen ist hierbei der unten beschriebene Leistungsumfang. Bei entsprechender Interessenbekundung müsste ein verbindlicher Vertrag über den beihilfefreien Ausbau geschlossen werden. In diesem Falle wäre die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens über einen Breitbandausbau unter Gewährung einer öffentlichen Beihilfe entbehrlich, so dass eine Aufhebung des anschließend beschriebenen Vergabeverfahrens entsprechend vorbehalten bleibt.
i. Das Unternehmen beabsichtigt innerhalb der nächsten drei Jahre flächendeckend im vorbezeichneten Ausbaugebiet den Ausbau eines NGA-Netzes, das für den privaten Endnutzerkreis eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 10 Mbit/s im Upstream oder höher ermöglichen wird.
ii. Das Unternehmen beabsichtigt innerhalb der nächsten drei Jahre in Gewerbegebieten des vorbezeichneten Ausbaugebietes den Ausbau eines NGA-Netzes, das für den gewerblichen Endnutzerkreis eine Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und mindestens 10 Mbit/s im Upstream über FTTB-Anschlüsse ermöglichen wird.
c. Details zum Ausbauprojekt.
In Anbetracht des bisherigen nachhaltigen Marktversagens sehen sich die betroffenen Gemeinden bzw. der Rhein-Lahn-Kreis daher in der Gewährleistungsverantwortung, den flächendeckenden Ausbau von NGA-Breitbandanschlüssen als aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung der angesiedelten Unternehmen und als Akt der Daseinsvorsorge zugunsten der Privathaushalte zu realisieren.
Zu diesem Zweck haben der Rhein-Lahn-Kreis und die Stadt Lahnstein sowie die oben angeführten Verbandsgemeinden am 8.9.2014 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über das Pilotprojekt Breitbandausbau im Rhein-Lahn-Kreis geschlossen. Mit einem kreisweiten Ansatz soll ferner einer möglichst kosteneffizienten und wettbewerbsneutralen Umsetzung dieser Ausbaubestrebungen in den unterversorgten Gebieten Rechnung getragen werden.
Im Gebiet des Rhein-Lahn-Kreises beabsichtigen derzeit die Stadt Lahnstein und die Verbandsgemeinden eine gemeinschaftliche Umsetzung des vorbeschriebenen Breitbandprojekts:
Bezeichnung Einwohneranzahl Anzahl der ansässigen Gewerbebetriebe
Stadt Lahnstein 17.590 663,
VG Bad Ems 16.304 684,
VG Diez 24.912 1223,
VG Hahnstätten 9.350 422,
VG Katzenelnbogen 9.260 420,
VG Loreley 16.906 598,
VG Nassau 11.392 430,
VG Nastätten 16.124 723.
Gegenwärtigen Schätzungen zufolge werden demnach voraussichtlich ca. 260 bis 280 KVz zu erschließen sein.
Die Länge der zu errichtenden Kabeltrassen wird bei ungefähr 290 km liegen - je nach Ausbauplanung und technischem Konzept, das im Laufe des Verhandlungsverfahrens die interessierten Bieter beizutragen haben.
Bestandsinfrastrukturen werden gegebenenfalls verfügbar sein. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mit zu nutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Vorhabengebiet oder sonstigen relevanten Informationen, werden im Laufe des Verfahrens auf Nachfrage zur Verfügung gestellt. Eine Einbeziehung der vorhandenen Bestandsinfrastruktur durch den Bieter wird positiv bei der Bewertung des Angebotes berücksichtigt.
Die zu errichtende Breitbandinfrastruktur soll so ausgestaltet sein, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einer noch höheren Qualitätsstufe (z. B. FTTB/FTTH) ausgebaut und erweitert werden kann. Insoweit gilt es auch sicherzustellen, dass mit Anschluss weiterer Teilnehmer keine Bandbreitenverringerung für die übrigen Nutzer einhergeht.
Der Rhein-Lahn-Kreis behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Verhandlungen deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfen für die Errichtung des NGA-Netzes im Kreisgebiet bzw. in Teilregionen nicht zu vergeben.
Darüber hinaus behält sich der Rhein-Lahn-Kreis vor, den Bieter zu verpflichten, dem Landkreis einschließlich aller Städte, Verbandsgemeinden, verbandsangehörigen Gemeinden, Behörden, Anstalten und Schulen des Kreises ein Microduct zur ausschließlichen, unbefristeten und unentgeltlichen Nutzung für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen.
Diese Entscheidung wird nach Maßgabe der Rückmeldungen im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbs und vor der Aufforderung zur Erstellung eines Angebots entschieden werden. Die Errichtung des NGA-Netzes soll nach heutiger Planung bis Ende 2017 abgeschlossen sein.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-02.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-02 Auftragsbekanntmachung
2015-09-17 Ergänzende Angaben