Das itsc plant, an allen Unternehmens-Standorten die vorhandene Output-Lösung, bestehend aus Druckern und Multifunktionsgeräten, zu ersetzen. Das itsc (nachfolgend AG genannt) bestehend aus der itsc GmbH, der itsc Payment-Service GmbH & Co. KG und der itsc System-Service GmbH & Co. KG. Neben Lieferung, Inbetriebnahme und Nutzungsüber¬lassung der durch die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Output-Lösung sind auch Service und Support Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Zum geforderten Service und Support dieser Systeme gehören alle Tätigkeiten rund um Installation, Betrieb und Servicierung der Output-Lösung (Full-Service). Der AG verfügt derzeit über ca. 90 Drucker und Multifunktionsgeräte an fol-genden Standorten: Essen, Frankfurt (Main), Hamburg, Hannover, Magdeburg, Obernkirchen, Schwerin, Stuttgart. Die Anzahl der Geräte und die Standorte bleiben im Wesentlichen erhalten. Änderungen wären hier nicht aus dem Projekt heraus bedingt sondern dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb geschuldet. Auch die eingesetzten Geräte-klassen sowie der vom AN zu erbringende Service sollen in weiten Teilen den heutigen Leistungen entsprechen. Lediglich eine leichte Konsolidierung der eingesetzten Geräteklassen soll stattfinden. Näheres wird im weiteren Verlauf der Leistungsbeschreibung erläutert. Die Ausschreibung wird funktional durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-04.
Auftragsbekanntmachung (2014-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fotokopier- und Offsetdruckgeräte
Menge oder Umfang: — ca. 60x Drucker;— ca. 30x MFK;— Wartung;— Dienstleistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fotokopier- und Offsetdruckgeräte📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: itsc GmbH
Postanschrift: Hannoversche Str. 149
Postleitzahl: 30627
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.itsc.de🌏
E-Mail: einkauf@itsc.de📧
Fax: +49 51127071555577 📠
Zur gültigen Teilnahme am veröffentlichten Vergabeverfahren muss der Antrag auf Teilnahme zwingend schriftlich unter folgender Emailadresse abgefordert werden:
itsc@doksysteme.de
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das itsc plant, an allen Unternehmens-Standorten die vorhandene Output-Lösung, bestehend aus Druckern und Multifunktionsgeräten, zu ersetzen.
Das itsc (nachfolgend AG genannt) bestehend aus der itsc GmbH, der itsc Payment-Service GmbH & Co. KG und der itsc System-Service GmbH & Co. KG.
Neben Lieferung, Inbetriebnahme und Nutzungsüber¬lassung der durch die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Output-Lösung sind auch Service und Support Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Zum geforderten Service und Support dieser Systeme gehören alle Tätigkeiten rund um Installation, Betrieb und Servicierung der Output-Lösung (Full-Service).
Neben Lieferung, Inbetriebnahme und Nutzungsüber¬lassung der durch die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgeschriebenen Output-Lösung sind auch Service und Support Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Zum geforderten Service und Support dieser Systeme gehören alle Tätigkeiten rund um Installation, Betrieb und Servicierung der Output-Lösung (Full-Service).
Der AG verfügt derzeit über ca. 90 Drucker und Multifunktionsgeräte an fol-genden Standorten: Essen, Frankfurt (Main), Hamburg, Hannover, Magdeburg, Obernkirchen, Schwerin, Stuttgart.
Die Anzahl der Geräte und die Standorte bleiben im Wesentlichen erhalten. Änderungen wären hier nicht aus dem Projekt heraus bedingt sondern dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb geschuldet. Auch die eingesetzten Geräte-klassen sowie der vom AN zu erbringende Service sollen in weiten Teilen den heutigen Leistungen entsprechen. Lediglich eine leichte Konsolidierung der eingesetzten Geräteklassen soll stattfinden. Näheres wird im weiteren Verlauf der Leistungsbeschreibung erläutert.
Die Anzahl der Geräte und die Standorte bleiben im Wesentlichen erhalten. Änderungen wären hier nicht aus dem Projekt heraus bedingt sondern dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb geschuldet. Auch die eingesetzten Geräte-klassen sowie der vom AN zu erbringende Service sollen in weiten Teilen den heutigen Leistungen entsprechen. Lediglich eine leichte Konsolidierung der eingesetzten Geräteklassen soll stattfinden. Näheres wird im weiteren Verlauf der Leistungsbeschreibung erläutert.
Die Ausschreibung wird funktional durchgeführt.
Menge oder Umfang:
— ca. 60x Drucker;
— ca. 30x MFK;
— Wartung;
— Dienstleistungen.
Beschreibung der Optionen: siehe Vergabeunterlagen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: BA 6036
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Eignung
Der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass keiner der in § 6 EG Nr. 6, Absatz a) bis e) VOL/A genannten Fälle vorliegt, der einen Ausschluss eines Bewerbers zur Teilnahme an einem öffentlichen Vergabeverfahren nach sich ziehen könnte:
Der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass keiner der in § 6 EG Nr. 6, Absatz a) bis e) VOL/A genannten Fälle vorliegt, der einen Ausschluss eines Bewerbers zur Teilnahme an einem öffentlichen Vergabeverfahren nach sich ziehen könnte:
— Es wurde über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und keiner dieser Anträge mangels Masse abgelehnt (§ 6 EG Nr. 6 lit. a VOL/A). Für den Fall, dass der Bewerber einen solchen Tatbe-stand verwirklicht, hat er zwingend zum Teilnahmeantrag eine Erklärung in Form eines gesonderten Dokuments abzugeben, um welches Insol-venzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren es sich han-delt.
— Es wurde über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und keiner dieser Anträge mangels Masse abgelehnt (§ 6 EG Nr. 6 lit. a VOL/A). Für den Fall, dass der Bewerber einen solchen Tatbe-stand verwirklicht, hat er zwingend zum Teilnahmeantrag eine Erklärung in Form eines gesonderten Dokuments abzugeben, um welches Insol-venzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren es sich han-delt.
— Der Bewerber befindet sich nicht in Liquidation (§ 6 EG Nr. 6 lit. b VOL/A).
— Der Bewerber hat nachweislich keine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6 EG Nr. 6 lit. c VOL/A). Für den Fall, dass der Bewerber einen solchen Tatbestand verwirklicht, hat er zwingend zum Teilnahmeantrag eine Erklärung in Form eines gesonderten Dokuments abzugeben, um welche Verfehlung es sich handelt.
— Der Bewerber hat nachweislich keine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6 EG Nr. 6 lit. c VOL/A). Für den Fall, dass der Bewerber einen solchen Tatbestand verwirklicht, hat er zwingend zum Teilnahmeantrag eine Erklärung in Form eines gesonderten Dokuments abzugeben, um welche Verfehlung es sich handelt.
— Der Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Ab-gaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsge-mäß erfüllt (§ 6 EG Nr. 6 lit. d VOL/A).
— Der Bewerber hat im Vergabeverfahren vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben (§ 6 EG Nr. 6 lit. e VOL/A).
— Der Bewerber erklärt zusätzlich, dass er nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen ist, weil eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig gemäß den in § 6 EG Nr. 4, S. 1, lit. a) bis g) VOL/A genannten Fällen (oder gemäß den entsprechenden ausländischen Strafnormen im Sinne des § § 6 EG Nr. 4 S. 2 VOL/A) verurteilt ist:
— Der Bewerber erklärt zusätzlich, dass er nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen ist, weil eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig gemäß den in § 6 EG Nr. 4, S. 1, lit. a) bis g) VOL/A genannten Fällen (oder gemäß den entsprechenden ausländischen Strafnormen im Sinne des § § 6 EG Nr. 4 S. 2 VOL/A) verurteilt ist:
— § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigun-gen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
— § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung un-rechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
— § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
— § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften o-der gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemein-schaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
— § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtsho-fes.
— § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtsho-fes.
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Beste-chung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haus-halt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
— § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haus-halt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
— § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR in den letzten 2 Jahren belegt worden ist.
— § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR in den letzten 2 Jahren belegt worden ist.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Ge-setzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Ge-setzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Eigenerklärung zu § 3 Abs.1 LVergabeG (Tariftreueerklärung) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinsachaft:
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Hinblick auf § 3 Abs. 1 LVergabeG, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu entlohnen. Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Hinblick auf § 3 Abs. 1 LVergabeG, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu entlohnen. Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren müssen Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft zu folgendem gemacht werden:
— Unternehmesdarstellung;
— Eigenkapital;
— Eigenkapitalquote;
— Mitarbeiterzahlen;
— Standorte des Bewerber;
— Gesamtumsatz;
— Umsatz in vergleichbaren Aufgabenstellungen.
Alle Angaben sind für die Jahre 2011, 2012 und 2013 anzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A; Referenzbezeichnung; Pflichtangabe, Ausschluss des Bewerbers bei Nicht-Angabe; 0%
A; Es ist anzugeben, von welchem Unternehmen die Referenz eingebracht wird (Bewerber / Nachunternehmer / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft).; Pflichtangabe, Ausschluss des Bewerbers bei Nicht-Angabe; 0%
A; Der Name des die Referenz einbringenden Unternehmens (Bewerber / Nachunternehmer / Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) ist anzugeben.; Pflichtangabe, Ausschluss des Bewerbers bei Nicht-Angabe; 0%
B; Name und Anschrift des Auftraggebers; Vollständige Angaben 10 P; 2 %
B; Ansprechpartner beim Auftraggeber; Vollständige Angaben 10 P; 2 %
B; Telefonnummer des Ansprechpartners; Vollständige Angaben 10 P; 2 %
B; Mailadresse des Ansprechpartners; Vollständige Angaben 10 P; 2 %
B; Ort(e) bzw. Region der Ausfhrung der Referenz; Vollständige Angaben 10 P; 1 %
B; Auftragswert der Referenz netto (TEUR); pro 150 TEUR: 1 P (linear),
>1,5 Mio.EUR: 10 P; 2 %
B; Referenz vom Bewerber als Auftragnehmer oder als Nachunternehmer eines Dritten ?;Auftragnehmer: 10 P, NU 5 P; 3 %
B; Stammt die Referenz aus den Bereichen öffentlicher Dienst, Krankenkassen, Versicherungen?; nein: 0 P, ja: 10 P; 7 %
B; Welchen Leistungsumfang hat die Referenz (Investition und/oder Inbetriebnahme und/oder Full-Service (War es ein "Life Cycle" Projekt?)?; nur Lieferung: 3P; Lieferung + Inbetriebnahme: 6 P; alles mit Full-Service: 10 P; 8 %
B; Art der in der Referenz eingesetzten Geräte (Drucker, Multifunktionsdrucker, -kopierer)?; nur Drucker: 6 P,
nur MFK: 4 P,
Drucker und MFK: 10 P; 6 %
B; Das in der Referenz eingesetzte Verfahren zur Benutzerauthentisierung am Gerät mit Nutzung kundenseitig vorhandener/bereits eingesetzter Authentifikationsmedien (z.B. Token, Key-Card), welche davon und in welchem Umfang?; nein/keine: 0 P,
ja: relative Wertung zwischen den Bewerbungen; 8%
B; In der Referenz eingesetzte Applikation für geräteunabhängiges Drucken (z.B. "Follow-me", "Print-anywhere"), welche und in welchem Umfang?; nein/keine: 0 P
, ja: relative Wertung zwischen den Bewerbungen; 8 %
B; Druck aus Unix-Applikationen realisiert? Wenn ja, kurze Beschreibung.; nein: 0 P,
ja: relative Wertung zwischen den Bewerbungen; 6 %
B; Druck aus iskv_Basis realisiert? Wenn ja, kurze Beschreibung.; nein: 0 P,
B; Geschützer Druck aus iskv_Basis realisiert (z.B. PIN, Token-Authentisierung)? Wenn ja, kurze Beschreibung.; nein: 0 P,
B; Druck aus iskv_21c realisiert? Wenn ja, kurze Beschreibung.; nein: 0 P,
B; Geschtzer Druck (z.B. PIN, Token-Authentisierung) aus iskv_21c realisiert? Wenn ja, kurze Beschreibung.; nein: 0 P,
ja: relative Wertung zwischen den Bewerbungen ; 3 %
B; Vergleichbarkeit der Referenz mit den Anforderungen des Vergabevorhabens?
Kurze Beschreibung (maximal 5 Seiten A4 auf getrenntem Blatt - Text und Grafik).
Hinweis: Hier dann bitte nur eintragen, in welchem Teil der Bewerbungsunterlagen sich die Einzelbeschreibungen zu den Referenzen befinden.; Kurzbeschreibung der Referenz: relative Wertung zwischen den Bewerbungen; 25 %
I; Besondere Hinweise bzw. Kommentare des Bewerbers zur vorliegenden Referenz. Hinweis: Freiwillige Angaben des Bewerbers
(ggf. auf getrenntem Blatt mit Referenz zu Ziffer 5)
"; 0 %
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Keine, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bieter muss als Mindestanforderung ein Qualitätsmanagementsystem einsetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar entspricht und dieses gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
Der Bieter muss als Mindestanforderung ein Qualitätsmanagementsystem einsetzen, welches den Mindestanforderungen der Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar entspricht und dieses gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle innerhalb eines Zertifizierungsprozesses mit einer anschließenden Ausstellung eines aktuell gültigen zeitlich befristeten Zertifikates nachgewiesen wurde.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Name: DOK Systeme GmbH
Postanschrift: Steinriede 7
Postort: Garbsen
Postleitzahl: 30827
Kontaktperson: Herrn Andreas Rutsch
E-Mail: itsc@doksysteme.de📧
Fax: +49 51314933-99 📠
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BA 6036
Zusätzliche Informationen
Zur gültigen Teilnahme am veröffentlichten Vergabeverfahren muss der Antrag auf Teilnahme zwingend schriftlich unter folgender Emailadresse abgefordert werden:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen Beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt GWB § 107 Einleitung,Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 070-120156 (2014-04-04)