Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb des Krematoriums der Stadt Konstanz
Die Stadt Konstanz, vertreten durch den Eigenbetrieb „Technische Betriebe Konstanz“ (TBK), beabsichtigt, den Betrieb des städtischen Krematoriums ab dem 1.1.2015 im Rahmen einer Dienstleistungskonzession auf einen Dritten zu übertragen. Das Krematorium befindet sich in städtischem Eigentum (Untergeschoss der denkmalgeschützten Trauerhalle des städtischen Hauptfriedhofs). Der Konzessionär pachtet in diesem Zusammenhang die zum Betrieb des Krematoriums notwendigen Räumlichkeiten und übernimmt die technischen Anlagen in sein Eigentum. Der Konzessionär betreibt die Anlage während der Laufzeit der Konzession im eigenen wirtschaftlichen Risiko. Zahlungen Seitens der Stadt Konstanz sind nicht vorgesehen.
Die TBK streben an, die Konzession für einen Zeitraum von 15 Jahren zu vergeben. Die Konzession (inkl. damit verbundenem Pachtvertrag) kann um maximal 5 Jahre verlängert werden.
Eine konkrete Dienstleistung wird nicht beschafft, gleichzeitig soll auch kein Entgelt an den Betreiber des Krematoriums gezahlt werden. In einem solchen Fall ist von einer sogenannten Dienstleistungskonzession auszugehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen nicht dem formellen Vergaberecht unterliegt. Es sind jedoch die sich aus dem EU-Recht ergebenden Grundsätze über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu beachten, wie insbesondere das Transparenzgebot und der Gleichbehandlungsgrundsatz. Aus diesem Grund werden die Vorschriften für das Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb nur weitgehend analog angewendet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-30.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-05-30
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Auftragsbekanntmachung
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