Ausschreibung eines Gutachtens zu Fahrzeitverkürzungen auf dem internationalen Korridor Stuttgart – Zürich

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

Mittels einer wissenschaftlichen Analyse in Form eines Gutachtens soll untersucht werden, ob und wie die in der Vereinbarung von Lugano enthaltene Fahrzeit auf dem internationalen Korridor zwischen Stuttgart Hbf und Zürich HB von 2 ¼ Stunden auf der Strecke Stuttgart Hbf – Singen (Hohentwiel) – Schaffhausen – Zürich HB (unter anderem sog. „Gäubahn“ (Kursbuchstrecke 740 – Stuttgart Hbf – Singen (Hohentwie))) mittelfristig umgesetzt werden kann.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-07-04 Auftragsbekanntmachung
2014-12-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg
Postanschrift: Hauptstätter Straße 67
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: krauss@nvbw.de 📧
Telefon: +49 71123991107 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2014-09-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 129-231039
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ: — die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen, — die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und können zum Ausschluss führen. Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe Vergabeunterlagen). Die Vergabe des Gutachtens erfolgt in einem zweistufigen Vergabeverfahren. Vor der Auftragsvergabe wird die Anzahl der Teilnehmer (auf min. 3 und max. 5) beschränkt, die zur Angebotsaufnahme aufgefordert werden. Nach Auswahl der Ausschreibungsteilnehmer, werden diese aufgefordert, ein Angebot vorzulegen und dieses zu präsentieren. Stufe 1: Teilnahmewettbewerb Der Auftraggeber fordert die Interessenten mit dieser Bekanntmachung dazu auf, zum festgesetzten Termin (siehe Kapitel 3.2) einen Teilnahmeantrag einzureichen. Stufe 2: Verhandlung und Vertragsabschluss Anhand der festgelegten Auswahlkriterien werden drei bis fünf geeigneten Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt. Diese Teilnehmern werden aufgefordert ein Angebot vorzulegen und dieses zu präsentieren. Der Auftraggeber behält sich ggfls. weitere Verhandlungen vor. Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet. Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter sowie Subunternehmer zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Ausschreibung ist gegenstandslos, sofern sich ergibt, dass Infrastrukturdaten durch die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Eisenbahninfrastrukturunternehmen nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum 2.9.2014, 12:00 Uhr, in vierfach identischer Ausführung in Papierform und in elektronischer Form bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Herrn Andreas Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen. Die Teilnahmeanträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung eines Gutachtens zu Fahrzeitverkürzungen auf dem internationalen Korridor Stuttgart – Zürich“) gemacht sein. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Ein Präsentationstermin der Angebote wird vorbehalten. Der Teilnahmeantrag muss umfassen: — Schreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift, — Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners, — Bestätigung der Bindefrist, — Erklärung des Bieters, dass sein Teilnahmeantrag in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden, — Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen, — Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage in den Vergabeunterlagen, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern. Die Bindefrist läuft bis 30.11.2014. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an seinen Antrag gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrages den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mittels einer wissenschaftlichen Analyse in Form eines Gutachtens soll untersucht werden, ob und wie die in der Vereinbarung von Lugano enthaltene Fahrzeit auf dem internationalen Korridor zwischen Stuttgart Hbf und Zürich HB von 2 ¼ Stunden auf der Strecke Stuttgart Hbf – Singen (Hohentwiel) – Schaffhausen – Zürich HB (unter anderem sog. „Gäubahn“ (Kursbuchstrecke 740 – Stuttgart Hbf – Singen (Hohentwie))) mittelfristig umgesetzt werden kann.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, dass die unter § 4 Abs. 9 VOF genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Der Bieter muss erklären, dass die unter a bis e genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
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Anträge/Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser einen Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das Jahr 2012, nach Möglichkeit für das Jahr 2013, vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Angaben zur Erfahrung bei der Bearbeitung vergleichbarer Aufträge (vgl. Auswahlkriterien) vorzulegen.
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Bewerben können sich sowohl wissenschaftliche Einrichtungen als auch Gutachterbüros. Voraussetzung ist hierbei die Vorlage von mindestens drei Referenzen über die erfolgreiche Begutachtung gezielter Fahrplanstudien, Betriebssimulationen und Infrastrukturuntersuchungen auf vergleichbaren Strecken (u.a. Streckenlänge, Betriebsprogramm, betriebliche und verkehrliche Abhängigkeiten, Topographie); siehe dazu Anlage 3 der Leistungsbeschreibung.
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Vom Auftragnehmer werden Kenntnisse in folgenden Bereichen vorausgesetzt:
— Technische Regeln im Eisenbahnbau, insb. Linienführung und Sicherungstechnik,
— Einschlägiges Regelwerk der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB),
— Betrieb von Eisenbahnen,
— Deutsches und Schweizerisches Eisenbahnrecht inkl. Zulassungsrecht
(u. a. AEG, TEIV, EBO, EIBV bzw. EBG) sowie des europäischen Rechtsrahmens (u. a. TSI).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung soll zu den vereinbarten Preisen nach Rechnungsstellung erfolgen.
Aufwendungen, die beim Teilnahmewettbewerb und bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
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Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, bzw. bekannt zu geben.
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Der Auftragnehmer wird dazu verpflichtet, im Falle der Beauftragung von Leistungen durch Dritte, die nicht eine im Wesentlichen kreative und schöpferische Leistung beinhaltet, wie z. B. Erstellung von Druckerzeugnissen, die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) zu beachten und mindestens die Angebote von drei Anbietern einzuholen und die Einholung dieser Angebote nachzuweisen.
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Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Der Teilnahmeantrag einer Bietergemeinschaft muss von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW)
Herrn Andreas Krauß

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus diesen Verdingungsunterlagen,
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und können zum Ausschluss führen.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe Vergabeunterlagen).
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Die Vergabe des Gutachtens erfolgt in einem zweistufigen Vergabeverfahren. Vor der Auftragsvergabe wird die Anzahl der Teilnehmer (auf min. 3 und max. 5) beschränkt, die zur Angebotsaufnahme aufgefordert werden.
Nach Auswahl der Ausschreibungsteilnehmer, werden diese aufgefordert, ein Angebot vorzulegen und dieses zu präsentieren.
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb
Der Auftraggeber fordert die Interessenten mit dieser Bekanntmachung dazu auf, zum festgesetzten Termin (siehe Kapitel 3.2) einen Teilnahmeantrag einzureichen.
Stufe 2: Verhandlung und Vertragsabschluss
Anhand der festgelegten Auswahlkriterien werden drei bis fünf geeigneten Bewerber für die Stufe 2 ausgewählt. Diese Teilnehmern werden aufgefordert ein Angebot vorzulegen und dieses zu präsentieren. Der Auftraggeber behält sich ggfls. weitere Verhandlungen vor.
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Die Verdingungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht gestattet.
Der Bieter hat, auch nach Beendigung der Angebotsphase, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung und Vorbereitung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter sowie Subunternehmer zu verpflichten. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber alle Angebotsunterlagen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
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Die Ausschreibung ist gegenstandslos, sofern sich ergibt, dass Infrastrukturdaten durch die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Eisenbahninfrastrukturunternehmen nicht zur Verfügung gestellt werden.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum 2.9.2014, 12:00 Uhr, in vierfach identischer Ausführung in Papierform und in elektronischer Form bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, Herrn Andreas Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
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Die Teilnahmeanträge müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung eines Gutachtens zu Fahrzeitverkürzungen auf dem internationalen Korridor Stuttgart – Zürich“) gemacht sein. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Ein Präsentationstermin der Angebote wird vorbehalten.
Mehr anzeigen
Der Teilnahmeantrag muss umfassen:
— Schreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift,
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners,
— Bestätigung der Bindefrist,
— Erklärung des Bieters, dass sein Teilnahmeantrag in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
— Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen,
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage in den Vergabeunterlagen, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Die Bindefrist läuft bis 30.11.2014. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an seinen Antrag gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrages den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2014/S 129-231039 (2014-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI)

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 234-412336
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 129-231039
ABl. S-Ausgabe: 234

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-26 📅
Name: Arbeitsgemeinschaft c/o Ernst Basler + Partner AG
Postanschrift: Mühlebachstraße 11
Postort: Zürich
Postleitzahl: 8032
Land: Schweiz 🇨🇭
Quelle: OJS 2014/S 234-412336 (2014-12-01)