Ausschreibung Erfassung und Transport von Papier/Pappe/Kartonagen im Bring- und Holsystem im Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
Der AWP schreibt als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettwerbsbeschränkungen (GWB) die Erfassung der im Kreisgebiet anfallenden Abfällen aus Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) mit Wirkung vom … europaweit aus. Bei den zu erfassenden PPK-Abfällen handelt es sich zum einen um Abfälle aus privaten Haushaltungen und zum anderen um Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbebetrieben und sonstigen Einrichtungen). Das Sammlungsgebiet umfasst das gesamte Gebiet des Kreises.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-04.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Abholung von Siedlungsabfällen › Altpapiersammlung
- • Abholung von Siedlungsabfällen › Müllsammlung
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-07-04 | Auftragsbekanntmachung |
| 2015-04-16 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2014-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Altpapiersammlung
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Altpapiersammlung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Unbestimmt
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postanschrift: Scheyerer Straße 76
Postleitzahl: 85276
Postort: Pfaffenhofen an der Ilm
Kontakt
Internetadresse: http://www.awp-paf.de 🌏
E-Mail: a.gaenger@awp-paf.de 📧
Telefon: +49 8441787919 📞
Fax: +49 8441787979 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 129-231008
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Erfassung und Transport von Papier/Pappe/Kartonagen im Bringsystem im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Menge oder Umfang: Die Erfassungsmenge im Bringsystem beträgt ca. 1.168 t/a (Basis Erfassungsmenge 2013).Der AWP unterhält folgende Wertstoffhöfe, an denen folgende Sammelcontainer aufgestellt sind:Wertstoffhof Vohburg mit Gartenabfallsammelstelle1 x 36 m³Regensburger Str. 4085088 VohburgTelefon: +49 8457935142E-Mail: info@awp-paf.deÖffnungszeiten1.4.-31.10.Mo.: 10:00-12:00 UhrMi.: 16:00-19:00 UhrFr.: 15.00-19:00 UhrSa.: 09:00-13:00 Uhr1.11.-31.03.Mo.: 10:00-12:00 UhrMi., Fr.: 15:00-17:00 UhrSa.: 09:00-13:00 Uhr.2.Wertstoffhof Münchsmünster mit Gartenabfallsammelstelle1x36 m³Bahnhofstr. 985126 MünchsmünsterTelefon: +49 84021739E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenMi., Fr.: 15:00-18:00 UhrSa.: 9:00-13:00 Uhr.3.Wertstoffhof Manching mit Gartenabfallsammelstelle2 x 36 m³Weberstr. 1585077 ManchingTelefon: +49 8459331830E-Mail: info@awp-paf.deÖffnungszeiten1.4.-31.10.Mo., Mi., Fr.: 16:00-19:00 UhrMi.: 10:00-12:00 UhrSa.: 10:00-14:00 Uhr1.11.-31.3.Mo., Mi., Fr.: 15:00-17:00 UhrMi.: 10:00-12:00 UhrSa.: 10:00-14:00 Uhr.4.Wertstoffhof Ernsgaden mit Gartenabfallsammelstelle1 x 36 m³An der Geisenfelder Str. zwischen Gewerbegebiet und B1685119 ErnsgadenTelefon: +49 84527369963E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenDi.; Fr.: 15:00-18:00 UhrSa.: 09:00-14:00 Uhr.5.Wertstoffhof Geisenfeld2 x 36 m³Mettenbacher Str. 2785290 GeisenfeldTelefon: +49 8452732776E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenSommerzeitMo., Mi., Fr.: 16:00 - 19:00 UhrSa.: 09:00 - 14:00 UhrWinterzeitMo., Mi., Fr.: 15:00 - 18:00 UhrSa.: 09:00 - 14:00 Uhr6.Wertstoffhof Baar-Ebenhausen1 x 36 m³An der Brückenstraße 17 (neben Bauhof)85107 Baar-EbenhausenE-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenDi.: 16:00 - 19:00 UhrSa.: 09:00 - 13:00 Uhr7.Wertstoffhof Reichertshofen mit Gartenabfallsammelstelle1 x 36 m³An der Kläranlage85084 ReichertshofenTelefon: +49 8453339893E-Mail: info@awp-paf.deÖffnungszeiten01.04. - 30.09.Di., Do.: 15:00 - 19:00 UhrSa.: 08:00 - 13:00 Uhr01.10. - 31.03.Di., Do.: 15:00 - 18:00 UhrSa.: 09:00 - 13:00 Uhr8.Wertstoffhof Stadt PfaffenhofenWeiherer Str. 16 am BauhofZufahrt über Josef-Maria-Lutz-Straße85276 PfaffenhofenTelefon: +49 8441279790E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenMo., Mi.: 17:00 - 20:00 UhrDi., Sa.: 09:00 - 12:00 UhrFr.: 15:00 - 18:00 Uhr9.1x36 cbmWertstoffhof Wolnzach mit GartenabfallsammelstelleAm Bahnerberg 2 (neben Kompostieranlage Demmel)85283 WolnzachTelefon: +49 84424472E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenMo.: 16:00 - 18:00 UhrMi.: 14:30 - 18:30 UhrFr.: 13:00 - 17:00 UhrSa.: 09:00 - 14:00 Uhr10.1x36 cbmWertstoffhof Rohrbach mit GartenabfallsammelstelleSportweg 24 (neben Bauhof)85296 RohrbachTelefon: +49 8442964269E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeiten01.03. - 31.10.Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 UhrFr.: 16:00 - 19:00 UhrSa.: 09:00 - 14:00 Uhr01.11. - Ende FebruarMo., Mi.: 16:00 - 18:00 UhrFr.: 15:00 - 18:00 UhrSa.: 09:00 - 14:00 Uhr11.PoernbachWertstoffhof Pörnbach1x36 cbmAm Anger 100 (am Klärwerk)85309 PörnbachTelefon: +49 8446506E-Mail: info@awp-paf.deÖffnungszeiten01.04. - 31.10.Mi.; Fr.: 15:00 - 18:00 UhrSa.: 09:00 - 12:00 Uhr01.11. - 31.03.Mi.; Fr.: 14:00 - 17:00 UhrSa.: 09:00 - 12:00 Uhr12.Wertstoffhof Landkreis2x36 cbmMartin-Binder-Ring 485276 PfaffenhofenTelefon: +49 8441804339E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenMo.: 17:00 - 20:00 UhrDi.: 09:00 - 12:00 UhrDo.: 17:00 - 20:00 UhrFr.: 13:00 - 18:00 UhrSa.: 09:00 - 14:00 Uhr13.Wertstoffhof Gerolsbach mit Gartenabfallsammelstelle1x36 cbmBauhofstr. 6 (neben Bauhof)85302 GerolsbachE-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenMo., Fr.: 16:00 - 18:00 UhrMi.: 10:00 - 12:00 UhrSa.: 09:00 - 12:00 Uhr14.Wertstoffhof Hohenwart1x36 cbmHochstattmühlstr. 186558 HohenwartE-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenMo.; Mi.: 17:00 - 19:00 UhrFr.: 16:00 - 18:00 UhrSa.: 09:00 - 12:00 Uhr15.Wertstoffhof Scheyern mit Gartenabfallsammelstelle1x36 cbmHochstraße 4085298 ScheyernTelefon: +49 84417865862E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenMo.; Mi.: 17:00 - 19:00 UhrFr.: 16:00 - 19:00 UhrSa.: 09:00 - 14:00 Uhr16.Wertstoffhof Schweitenkirchen mit Gartenabfallsammelstelle1x36 cbmWoelkestraße 2385301 SchweitenkirchenTelefon: +49 8444916044E-Mail: info@awp-paf.deÖffnungszeiten01.04. - 31.10.Mo.: 17:00 - 19:00 UhrMi.: 08:00 - 10:00 UhrFr.: 16:00 - 19:00 UhrSa.: 09:00 - 15:00 Uhr01.11 - 31.03.Mi.: 08:00 - 10:00 UhrFr.: 14:00 - 17:00 UhrSa.: 09:00 - 13:00 Uhr17.Wertstoffhof Hettenshausen1x36 cbmMaiszell 285276 HettenshausenTelefon: +49 8441859694E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.ilmmuenster.deÖffnungszeitenSommerzeit:Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 UhrFr.: 16:00 - 19:00 Uhr / Sa.: 09:00 - 13:00 UhrWinterzeit:Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 UhrFr.: 15:00 - 18:00 Uhr / Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr18.Wertstoffhof Ilmmünster1x36 cbmAm Sportplatz 185304 IlmmünsterFax: +49 8441788618E-Mail: info@awp-paf.deÖffnungszeitenSommerzeitMo., Mi.: 17:00 - 19:00 UhrFr.: 16:00 - 19:00 UhrSa.: 09:00 - 12:00 UhrWinterzeitMo.; Mi.: 16:00 - 18:00 UhrFr.: 15:00 - 18:00 UhrSa.: 09:00 - 12:00 Uhr19.Wertstoffhof Reichertshausen mit Gartenabfallsammelstelle1x36 cbmIlmtal 2185293 ReichertshausenTelefon: +49 8441803804E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenDi., Do.: 17:00 - 19:00 UhrFr.: 16:00 - 19:00 UhrSa.: 09:00 - 13:00 Uhr20.Wertstoffhof Jetzendorf mit Gartenabfallsammelstelle1x36 cman der Bauschuttdeponie85305 JetzendorfTelefon: +49 8137996033E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenMi., Fr.: 17:00 - 20:00 UhrSa.: 10:00 - 15:45 Uhr
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Erfassung und Transport von Papier/Pappe/Kartonagen im Holsystem im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Menge oder Umfang: Die Erfassungsmenge im Holsystem beträgt 8 846 t/a (Basis Erfassungsmenge 2013).Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm stellt den Grundstückseigentümern folgende Abfallbehälter für die Papierentsorgung zur Verfügung.240 l Papiermüll: 1 100 l Papiermüll:Mit der grünen Papiertonne sollen alle sauberen Papierabfälle aus dem Haushalt entsorgt werden. Durch die Verarbeitung des gesammelten Papiers zu Recyclingpapier wird ein wichtiger Beitrag zur Abfallreduzierung und zum Umweltschutz geleistet. Die Papiertonne wird alle 4 Wochen entleert. Den Entleerungstermin entnehmen die Nutzer dem jährlich erscheinenden Abfuhrterminplan, der bei der Papiertonnenentleerung jeweils am Jahresende verteilt wird, bzw. der Homepage des AWP. Die Nutzer stellen die Papiertonne am Abfuhrtag spätestens um 6:00 Uhr morgens am Straßenrand zur Abholung bereit. Die Papierabfälle dürfen nur sauber und trocken in die Papiertonne gelangen, um eine sinnvolle stoffliche Verwertung sicherzustellen. Ein Sammelcontainer für Druckerzeugnisse (Zeitschriften, Zeitungen, Kataloge, Bücher, usw.) steht am Wertstoffhof Pfaffenhofen/Landkreis (Martin-Binder-Ring 4) zur Verfügung. Kartonagen können an den Wertstoffhöfen in jeder Landkreisgemeinde (nicht am WSH Pfaffenhofen/Stadt, Weiherer Straße) abgegeben werden. Kartonagen sollen nur gefaltet/zerlegt in die Sammelcontainer eingegeben werden. In der Gebühr einer 80 bzw. 120 Liter Restabfalltonne ist die Nutzung einer 240 Liter Papiertonne, in der Gebühr einer 240 Liter Restabfalltonne ist die Nutzung von zwei 240 Liter Papiertonnen und in der Gebühr eines 1 100 Liter Restabfallbehälters ist die Nutzung von 2 1 100 Liter Papierbehältern enthalten. Die Papierbehälter haben folgende Maße nach Norm (produktionsbedingte Abweichungen sind möglich):240 l Papiermüll: 1100 l Papiermüll:107 cm Höhe 146 cm Höhe74 cm Tiefe 107 cm Tiefe58 cm Breite 137 cm BreiteFüllgewichte der TonnenDie Nutzerinnen/Nutzer dürfen den Abfall in den Papierbehältern nicht verpressen und nicht einstampfen. Für die einzelnen Abfallbehälter sind folgende Höchstgewichte zulässig:240 l Papiermüll: 1 100 l Papiermüll:110 kg 450 kgDie Nutzerinnen/Nutzer dürfen die Abfallbehälter nicht über dieses Gewicht hinaus befüllen, weil andernfalls die Abfallbehälter bei der Leerung beschädigt werden können. Für den Fall einer Beschädigung wird der Abfallbehälter auf Kosten der Nutzerin/des Nutzers ausgetauscht. Reicht das zur Verfügung gestellte Papierbehältervolumen nicht aus, können größere bzw. zusätzliche Papiersammelbehälter auf schriftlichen Antrag der Grundstückseigentümerin/des Grundstücks-eigentümer zur Verfügung gestellt werden. Für die Lieferung wird eine Zustellgebühr in Höhe von 15 EUR für einen 240 Liter und 25 EUR für einen Großraumbehälter mit 1 100 Liter erhoben. Bei einer Behälterneuanmeldung ist die Selbstabholung von 240 Liter Papierbehältern bei der AWP Geschäftsstelle in Pfaffenhofen oder am Wertstoffhof Vohburg nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Die Gebühr für die Nutzung von zusätzlichen Papiersammelbehältern beträgt derzeit: für einen 240 Liter Behälter 1,31 EUR monatlich und für einen 1 100 Liter Behälter 6,00 EUR monatlich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verfahren
Datum der Angebotseröffnung: 2014-08-13 📅
Öffnungsort:
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Anton Gänger
Name: Ax, Schneider & Kollegen
Postanschrift: Peter-Schnellbach-Straße 1
Postort: Neckargemünd
Postleitzahl: 69151
Kontaktperson: Dr. Thomas Ax
Telefon: +49 6223865830 📞
E-Mail: t.ax@ax-schneider-kollegen.de 📧
Fax: +49 6223865850 📠
URL der Dokumente: http://www.ax-schneider-kollegen.de 🌏
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 89-1762847 📠
Quelle: OJS 2014/S 129-231008 (2014-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Altpapiersammlung
Menge oder Umfang:
Die Erfassungsmenge im Bringsystem beträgt ca. 1 168 t/a (Basis Erfassungsmenge 2013).Die Erfassungsmenge im Holsystem beträgt ca. 8 846 t/a (Basis Erfassungsmenge 2013).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Altpapiersammlung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Unbestimmt
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postanschrift: Scheyerer Straße 76
Postleitzahl: 85276
Postort: Pfaffenhofen an der Ilm
Kontakt
Internetadresse: http://www.awp-paf.de 🌏
E-Mail: a.gaenger@awp-paf.de 📧
Telefon: +49 8441787919 📞
Fax: +49 8441787979 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-04 📅
Einreichungsfrist: 2014-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 129-231008
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
(1.) Bieterfragen und Auskunftsersuchen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben können bis spätestens 30.07.2014 an AX, Schneider & Kollegen GbR, z.Hd. Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre), Peter-Schnellbach-Str. 1, 69151 Neckargemünd gerichtet werden. Verspätete Fragen oder Auskunftsersuchen werden nicht beantwortet. Der Auftraggeber beantwortet rechtzeitig an AX, SCHNEIDER & KOLLEGEN GbR, z.Hd. Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre), Peter-Schnellbach-Str. 1, 69151 Neckargemünd gerichtete Bieterfragen und Auskunftsersuchen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.
(2.) Für die Abgabe des Angebotes ist das nachfolgende Angebot zu verwenden. Die geforderten Erklärungen und Angaben sind zwingend in diesen Vordrucken zu machen; die Bieter haben keinen Anspruch auf eine Berücksichtigung solcher Erklärungen oder Angaben, die nicht unter Verwendung des hierfür vorgesehenen und vorhandenen Vordrucks gemacht wurden.
(3.) Für den Fall, dass sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Mittel und/oder Fähigkeiten eines anderen Unternehmens (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) berufen will, sind zwingend die genannten Eignungsnachweise auch von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
(4.) Im Falle der Mehrfachbeteiligung ist von allen betroffenen Unternehmen zugleich mit dem Angebot der Nachweis über die Gewährleistung und Sicherung des Geheimwettbewerbs zu führen. Betroffen sind Unternehmen, die sich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaft(en) und/oder Einzelbieter an dem Vergabeverfahren beteiligen. Betroffen sind auch solche Bieter, die denselben Nachunternehmer wie ein anderer Bieter unterbeauftragen möchten oder die entweder selbst Nachunternehmer eines anderen Bieters sind oder einen anderen Bieter als Nachunternehmer unterbeauftragen möchten. Betroffen sind auch konzernverbundene oder sonst eng verknüpfte Unternehmen (z. B. bei Identität der handelnden oder leitenden Personen), die sich parallel an dem Vergabeverfahren beteiligen.
(5.) Soweit ein Bieter beabsichtigt, im Auftragsfall wesentliche Leistungen durch andere Unternehmen (Nachunternehmer) ausführen zu lassen, so hat er die hierfür vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Eine nachträgliche Bezeichnung während des Vergabeverfahrens ist ausgeschlossen.
(6.) Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z. B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern, insbesondere: beglaubigte Auszüge aus dem Handels-, Berufs-, Bundeszentral-, Gewerbe-, Korruptions- oder sonstigen Registern; Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen; Jahresabschlüsse, Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen ggf. mit Testat oder Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Bankauskünfte; Bestätigungsschreiben der Auftraggeber über die vertragsgemäße Ausführung der benannten Referenzleistungen; Qualifikationsnachweise für die benannten und/oder verantwortlichen Personen; eine Aufstellung über die technischen Ressourcen (Geräteliste) sowie Originale oder Beglaubigungen der in Kopie vorgelegten Unterlagen und Nachweise.
(7.) Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen. Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
(8.) Ein Angebot, das keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung des Bewerbers enthält und/oder nicht im Original (keine Farbkopie) unterzeichnet wurde, gilt als nicht abgegeben; eine Nachforderung ist ausgeschlossen. Fehlende Erklärungen, Angaben und/oder Nachweise können, soweit nicht anders angegeben, von der Vergabestelle nachgefordert werden und sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist vorzulegen. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Erklärungen oder Nachweisen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin unterbleiben, wenn der Bieter nach dem mitgeteilten Zuschlagskriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat.
(9.) Nach Abschluss des Vergabeverfahrens verpflichten sich die Interessenten, die nicht beauftragt wurden dazu, die Verdingungsunterlagen auf eigene Kosten zu vernichten und unaufgefordert eine entsprechende Bestätigung zu übersenden. Die Verdingungsunterlagen müssen jederzeit vertraulich behandelt werden und dürfen nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Angebotsbearbeitung verwendet werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der AWP schreibt als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 des Gesetzes gegen Wettwerbsbeschränkungen (GWB) die Erfassung der im Kreisgebiet anfallenden Abfällen aus Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) mit Wirkung vom … europaweit aus. Bei den zu erfassenden PPK-Abfällen handelt es sich zum einen um Abfälle aus privaten Haushaltungen und zum anderen um Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbebetrieben und sonstigen Einrichtungen). Das Sammlungsgebiet umfasst das gesamte Gebiet des Kreises.
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Bezeichnung des Loses: Erfassung und Transport von Papier/Pappe/Kartonagen im Bringsystem im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Menge oder Umfang: Die Erfassungsmenge im Bringsystem beträgt ca. 1.168 t/a (Basis Erfassungsmenge 2013).Der AWP unterhält folgende Wertstoffhöfe, an denen folgende Sammelcontainer aufgestellt sind:Wertstoffhof Vohburg mit Gartenabfallsammelstelle1 x 36 m³Regensburger Str. 4085088 VohburgTelefon: +49 8457935142E-Mail: info@awp-paf.deÖffnungszeiten1.4.-31.10.Mo.: 10:00-12:00 UhrMi.: 16:00-19:00 UhrFr.: 15.00-19:00 UhrSa.: 09:00-13:00 Uhr1.11.-31.03.Mo.: 10:00-12:00 UhrMi., Fr.: 15:00-17:00 UhrSa.: 09:00-13:00 Uhr.2.Wertstoffhof Münchsmünster mit Gartenabfallsammelstelle1x36 m³Bahnhofstr. 985126 MünchsmünsterTelefon: +49 84021739E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenMi., Fr.: 15:00-18:00 UhrSa.: 9:00-13:00 Uhr.3.Wertstoffhof Manching mit Gartenabfallsammelstelle2 x 36 m³Weberstr. 1585077 ManchingTelefon: +49 8459331830E-Mail: info@awp-paf.deÖffnungszeiten1.4.-31.10.Mo., Mi., Fr.: 16:00-19:00 UhrMi.: 10:00-12:00 UhrSa.: 10:00-14:00 Uhr1.11.-31.3.Mo., Mi., Fr.: 15:00-17:00 UhrMi.: 10:00-12:00 UhrSa.: 10:00-14:00 Uhr.4.Wertstoffhof Ernsgaden mit Gartenabfallsammelstelle1 x 36 m³An der Geisenfelder Str. zwischen Gewerbegebiet und B1685119 ErnsgadenTelefon: +49 84527369963E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenDi.; Fr.: 15:00-18:00 UhrSa.: 09:00-14:00 Uhr.5.Wertstoffhof Geisenfeld2 x 36 m³Mettenbacher Str. 2785290 GeisenfeldTelefon: +49 8452732776E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenSommerzeitMo., Mi., Fr.: 16:00 - 19:00 UhrSa.: 09:00 - 14:00 UhrWinterzeitMo., Mi., Fr.: 15:00 - 18:00 UhrSa.: 09:00 - 14:00 Uhr6.Wertstoffhof Baar-Ebenhausen1 x 36 m³An der Brückenstraße 17 (neben Bauhof)85107 Baar-EbenhausenE-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenDi.: 16:00 - 19:00 UhrSa.: 09:00 - 13:00 Uhr7.Wertstoffhof Reichertshofen mit Gartenabfallsammelstelle1 x 36 m³An der Kläranlage85084 ReichertshofenTelefon: +49 8453339893E-Mail: info@awp-paf.deÖffnungszeiten01.04. - 30.09.Di., Do.: 15:00 - 19:00 UhrSa.: 08:00 - 13:00 Uhr01.10. - 31.03.Di., Do.: 15:00 - 18:00 UhrSa.: 09:00 - 13:00 Uhr8.Wertstoffhof Stadt PfaffenhofenWeiherer Str. 16 am BauhofZufahrt über Josef-Maria-Lutz-Straße85276 PfaffenhofenTelefon: +49 8441279790E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenMo., Mi.: 17:00 - 20:00 UhrDi., Sa.: 09:00 - 12:00 UhrFr.: 15:00 - 18:00 Uhr9.1x36 cbmWertstoffhof Wolnzach mit GartenabfallsammelstelleAm Bahnerberg 2 (neben Kompostieranlage Demmel)85283 WolnzachTelefon: +49 84424472E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenMo.: 16:00 - 18:00 UhrMi.: 14:30 - 18:30 UhrFr.: 13:00 - 17:00 UhrSa.: 09:00 - 14:00 Uhr10.1x36 cbmWertstoffhof Rohrbach mit GartenabfallsammelstelleSportweg 24 (neben Bauhof)85296 RohrbachTelefon: +49 8442964269E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeiten01.03. - 31.10.Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 UhrFr.: 16:00 - 19:00 UhrSa.: 09:00 - 14:00 Uhr01.11. - Ende FebruarMo., Mi.: 16:00 - 18:00 UhrFr.: 15:00 - 18:00 UhrSa.: 09:00 - 14:00 Uhr11.PoernbachWertstoffhof Pörnbach1x36 cbmAm Anger 100 (am Klärwerk)85309 PörnbachTelefon: +49 8446506E-Mail: info@awp-paf.deÖffnungszeiten01.04. - 31.10.Mi.; Fr.: 15:00 - 18:00 UhrSa.: 09:00 - 12:00 Uhr01.11. - 31.03.Mi.; Fr.: 14:00 - 17:00 UhrSa.: 09:00 - 12:00 Uhr12.Wertstoffhof Landkreis2x36 cbmMartin-Binder-Ring 485276 PfaffenhofenTelefon: +49 8441804339E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenMo.: 17:00 - 20:00 UhrDi.: 09:00 - 12:00 UhrDo.: 17:00 - 20:00 UhrFr.: 13:00 - 18:00 UhrSa.: 09:00 - 14:00 Uhr13.Wertstoffhof Gerolsbach mit Gartenabfallsammelstelle1x36 cbmBauhofstr. 6 (neben Bauhof)85302 GerolsbachE-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenMo., Fr.: 16:00 - 18:00 UhrMi.: 10:00 - 12:00 UhrSa.: 09:00 - 12:00 Uhr14.Wertstoffhof Hohenwart1x36 cbmHochstattmühlstr. 186558 HohenwartE-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenMo.; Mi.: 17:00 - 19:00 UhrFr.: 16:00 - 18:00 UhrSa.: 09:00 - 12:00 Uhr15.Wertstoffhof Scheyern mit Gartenabfallsammelstelle1x36 cbmHochstraße 4085298 ScheyernTelefon: +49 84417865862E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenMo.; Mi.: 17:00 - 19:00 UhrFr.: 16:00 - 19:00 UhrSa.: 09:00 - 14:00 Uhr16.Wertstoffhof Schweitenkirchen mit Gartenabfallsammelstelle1x36 cbmWoelkestraße 2385301 SchweitenkirchenTelefon: +49 8444916044E-Mail: info@awp-paf.deÖffnungszeiten01.04. - 31.10.Mo.: 17:00 - 19:00 UhrMi.: 08:00 - 10:00 UhrFr.: 16:00 - 19:00 UhrSa.: 09:00 - 15:00 Uhr01.11 - 31.03.Mi.: 08:00 - 10:00 UhrFr.: 14:00 - 17:00 UhrSa.: 09:00 - 13:00 Uhr17.Wertstoffhof Hettenshausen1x36 cbmMaiszell 285276 HettenshausenTelefon: +49 8441859694E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.ilmmuenster.deÖffnungszeitenSommerzeit:Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 UhrFr.: 16:00 - 19:00 Uhr / Sa.: 09:00 - 13:00 UhrWinterzeit:Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 UhrFr.: 15:00 - 18:00 Uhr / Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr18.Wertstoffhof Ilmmünster1x36 cbmAm Sportplatz 185304 IlmmünsterFax: +49 8441788618E-Mail: info@awp-paf.deÖffnungszeitenSommerzeitMo., Mi.: 17:00 - 19:00 UhrFr.: 16:00 - 19:00 UhrSa.: 09:00 - 12:00 UhrWinterzeitMo.; Mi.: 16:00 - 18:00 UhrFr.: 15:00 - 18:00 UhrSa.: 09:00 - 12:00 Uhr19.Wertstoffhof Reichertshausen mit Gartenabfallsammelstelle1x36 cbmIlmtal 2185293 ReichertshausenTelefon: +49 8441803804E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenDi., Do.: 17:00 - 19:00 UhrFr.: 16:00 - 19:00 UhrSa.: 09:00 - 13:00 Uhr20.Wertstoffhof Jetzendorf mit Gartenabfallsammelstelle1x36 cman der Bauschuttdeponie85305 JetzendorfTelefon: +49 8137996033E-Mail: info@awp-paf.deInternet: www.awp-paf.deÖffnungszeitenMi., Fr.: 17:00 - 20:00 UhrSa.: 10:00 - 15:45 Uhr
Die Erfassungsmenge im Bringsystem beträgt ca. 1.168 t/a (Basis Erfassungsmenge 2013).
Der AWP unterhält folgende Wertstoffhöfe, an denen folgende Sammelcontainer aufgestellt sind:
Wertstoffhof Vohburg mit Gartenabfallsammelstelle
1 x 36 m³
Regensburger Str. 40
85088 Vohburg
Telefon: +49 8457935142
E-Mail: info@awp-paf.de
Öffnungszeiten
1.4.-31.10.
Mo.: 10:00-12:00 Uhr
Mi.: 16:00-19:00 Uhr
Fr.: 15.00-19:00 Uhr
Sa.: 09:00-13:00 Uhr
1.11.-31.03.
Mi., Fr.: 15:00-17:00 Uhr
Sa.: 09:00-13:00 Uhr.
2.
Wertstoffhof Münchsmünster mit Gartenabfallsammelstelle
1x36 m³
Bahnhofstr. 9
85126 Münchsmünster
Telefon: +49 84021739
Internet: www.awp-paf.de
Mi., Fr.: 15:00-18:00 Uhr
Sa.: 9:00-13:00 Uhr.
3.
Wertstoffhof Manching mit Gartenabfallsammelstelle
2 x 36 m³
Weberstr. 15
85077 Manching
Telefon: +49 8459331830
Mo., Mi., Fr.: 16:00-19:00 Uhr
Mi.: 10:00-12:00 Uhr
Sa.: 10:00-14:00 Uhr
1.11.-31.3.
Mo., Mi., Fr.: 15:00-17:00 Uhr
Sa.: 10:00-14:00 Uhr.
4.
Wertstoffhof Ernsgaden mit Gartenabfallsammelstelle
An der Geisenfelder Str. zwischen Gewerbegebiet und B16
85119 Ernsgaden
Telefon: +49 84527369963
Di.; Fr.: 15:00-18:00 Uhr
Sa.: 09:00-14:00 Uhr.
5.
Wertstoffhof Geisenfeld
Mettenbacher Str. 27
85290 Geisenfeld
Telefon: +49 8452732776
Sommerzeit
Mo., Mi., Fr.: 16:00 - 19:00 Uhr
Sa.: 09:00 - 14:00 Uhr
Winterzeit
Mo., Mi., Fr.: 15:00 - 18:00 Uhr
6.
Wertstoffhof Baar-Ebenhausen
An der Brückenstraße 17 (neben Bauhof)
85107 Baar-Ebenhausen
Di.: 16:00 - 19:00 Uhr
Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr
7.
Wertstoffhof Reichertshofen mit Gartenabfallsammelstelle
An der Kläranlage
85084 Reichertshofen
Telefon: +49 8453339893
01.04. - 30.09.
Di., Do.: 15:00 - 19:00 Uhr
Sa.: 08:00 - 13:00 Uhr
01.10. - 31.03.
Di., Do.: 15:00 - 18:00 Uhr
8.
Wertstoffhof Stadt Pfaffenhofen
Weiherer Str. 16 am Bauhof
Zufahrt über Josef-Maria-Lutz-Straße
85276 Pfaffenhofen
Telefon: +49 8441279790
Mo., Mi.: 17:00 - 20:00 Uhr
Di., Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr
Fr.: 15:00 - 18:00 Uhr
9.
1x36 cbm
Wertstoffhof Wolnzach mit Gartenabfallsammelstelle
Am Bahnerberg 2 (neben Kompostieranlage Demmel)
85283 Wolnzach
Telefon: +49 84424472
Mo.: 16:00 - 18:00 Uhr
Mi.: 14:30 - 18:30 Uhr
Fr.: 13:00 - 17:00 Uhr
10.
Wertstoffhof Rohrbach mit Gartenabfallsammelstelle
Sportweg 24 (neben Bauhof)
85296 Rohrbach
Telefon: +49 8442964269
01.03. - 31.10.
Mo., Mi.: 17:00 - 19:00 Uhr
Fr.: 16:00 - 19:00 Uhr
01.11. - Ende Februar
Mo., Mi.: 16:00 - 18:00 Uhr
11.
Poernbach
Wertstoffhof Pörnbach
Am Anger 100 (am Klärwerk)
85309 Pörnbach
Telefon: +49 8446506
01.04. - 31.10.
Mi.; Fr.: 15:00 - 18:00 Uhr
Sa.: 09:00 - 12:00 Uhr
01.11. - 31.03.
Mi.; Fr.: 14:00 - 17:00 Uhr
12.
Wertstoffhof Landkreis
2x36 cbm
Martin-Binder-Ring 4
Telefon: +49 8441804339
Mo.: 17:00 - 20:00 Uhr
Di.: 09:00 - 12:00 Uhr
Do.: 17:00 - 20:00 Uhr
Fr.: 13:00 - 18:00 Uhr
13.
Wertstoffhof Gerolsbach mit Gartenabfallsammelstelle
Bauhofstr. 6 (neben Bauhof)
85302 Gerolsbach
Mo., Fr.: 16:00 - 18:00 Uhr
Mi.: 10:00 - 12:00 Uhr
14.
Wertstoffhof Hohenwart
Hochstattmühlstr. 1
86558 Hohenwart
Mo.; Mi.: 17:00 - 19:00 Uhr
Fr.: 16:00 - 18:00 Uhr
15.
Wertstoffhof Scheyern mit Gartenabfallsammelstelle
Hochstraße 40
85298 Scheyern
Telefon: +49 84417865862
16.
Wertstoffhof Schweitenkirchen mit Gartenabfallsammelstelle
Woelkestraße 23
85301 Schweitenkirchen
Telefon: +49 8444916044
Mo.: 17:00 - 19:00 Uhr
Mi.: 08:00 - 10:00 Uhr
Sa.: 09:00 - 15:00 Uhr
01.11 - 31.03.
Fr.: 14:00 - 17:00 Uhr
17.
Wertstoffhof Hettenshausen
Maiszell 2
85276 Hettenshausen
Telefon: +49 8441859694
Internet: www.ilmmuenster.de
Sommerzeit:
Fr.: 16:00 - 19:00 Uhr / Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr
Winterzeit:
Fr.: 15:00 - 18:00 Uhr / Sa.: 09:00 - 13:00 Uhr
18.
Wertstoffhof Ilmmünster
Am Sportplatz 1
85304 Ilmmünster
Fax: +49 8441788618
Mo.; Mi.: 16:00 - 18:00 Uhr
19.
Wertstoffhof Reichertshausen mit Gartenabfallsammelstelle
Ilmtal 21
85293 Reichertshausen
Telefon: +49 8441803804
Di., Do.: 17:00 - 19:00 Uhr
20.
Wertstoffhof Jetzendorf mit Gartenabfallsammelstelle
1x36 cm
an der Bauschuttdeponie
85305 Jetzendorf
Telefon: +49 8137996033
Mi., Fr.: 17:00 - 20:00 Uhr
Sa.: 10:00 - 15:45 Uhr
Bezeichnung des Loses: Erfassung und Transport von Papier/Pappe/Kartonagen im Holsystem im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Menge oder Umfang: Die Erfassungsmenge im Holsystem beträgt 8 846 t/a (Basis Erfassungsmenge 2013).Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm stellt den Grundstückseigentümern folgende Abfallbehälter für die Papierentsorgung zur Verfügung.240 l Papiermüll: 1 100 l Papiermüll:Mit der grünen Papiertonne sollen alle sauberen Papierabfälle aus dem Haushalt entsorgt werden. Durch die Verarbeitung des gesammelten Papiers zu Recyclingpapier wird ein wichtiger Beitrag zur Abfallreduzierung und zum Umweltschutz geleistet. Die Papiertonne wird alle 4 Wochen entleert. Den Entleerungstermin entnehmen die Nutzer dem jährlich erscheinenden Abfuhrterminplan, der bei der Papiertonnenentleerung jeweils am Jahresende verteilt wird, bzw. der Homepage des AWP. Die Nutzer stellen die Papiertonne am Abfuhrtag spätestens um 6:00 Uhr morgens am Straßenrand zur Abholung bereit. Die Papierabfälle dürfen nur sauber und trocken in die Papiertonne gelangen, um eine sinnvolle stoffliche Verwertung sicherzustellen. Ein Sammelcontainer für Druckerzeugnisse (Zeitschriften, Zeitungen, Kataloge, Bücher, usw.) steht am Wertstoffhof Pfaffenhofen/Landkreis (Martin-Binder-Ring 4) zur Verfügung. Kartonagen können an den Wertstoffhöfen in jeder Landkreisgemeinde (nicht am WSH Pfaffenhofen/Stadt, Weiherer Straße) abgegeben werden. Kartonagen sollen nur gefaltet/zerlegt in die Sammelcontainer eingegeben werden. In der Gebühr einer 80 bzw. 120 Liter Restabfalltonne ist die Nutzung einer 240 Liter Papiertonne, in der Gebühr einer 240 Liter Restabfalltonne ist die Nutzung von zwei 240 Liter Papiertonnen und in der Gebühr eines 1 100 Liter Restabfallbehälters ist die Nutzung von 2 1 100 Liter Papierbehältern enthalten. Die Papierbehälter haben folgende Maße nach Norm (produktionsbedingte Abweichungen sind möglich):240 l Papiermüll: 1100 l Papiermüll:107 cm Höhe 146 cm Höhe74 cm Tiefe 107 cm Tiefe58 cm Breite 137 cm BreiteFüllgewichte der TonnenDie Nutzerinnen/Nutzer dürfen den Abfall in den Papierbehältern nicht verpressen und nicht einstampfen. Für die einzelnen Abfallbehälter sind folgende Höchstgewichte zulässig:240 l Papiermüll: 1 100 l Papiermüll:110 kg 450 kgDie Nutzerinnen/Nutzer dürfen die Abfallbehälter nicht über dieses Gewicht hinaus befüllen, weil andernfalls die Abfallbehälter bei der Leerung beschädigt werden können. Für den Fall einer Beschädigung wird der Abfallbehälter auf Kosten der Nutzerin/des Nutzers ausgetauscht. Reicht das zur Verfügung gestellte Papierbehältervolumen nicht aus, können größere bzw. zusätzliche Papiersammelbehälter auf schriftlichen Antrag der Grundstückseigentümerin/des Grundstücks-eigentümer zur Verfügung gestellt werden. Für die Lieferung wird eine Zustellgebühr in Höhe von 15 EUR für einen 240 Liter und 25 EUR für einen Großraumbehälter mit 1 100 Liter erhoben. Bei einer Behälterneuanmeldung ist die Selbstabholung von 240 Liter Papierbehältern bei der AWP Geschäftsstelle in Pfaffenhofen oder am Wertstoffhof Vohburg nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Die Gebühr für die Nutzung von zusätzlichen Papiersammelbehältern beträgt derzeit: für einen 240 Liter Behälter 1,31 EUR monatlich und für einen 1 100 Liter Behälter 6,00 EUR monatlich.
Die Erfassungsmenge im Holsystem beträgt 8 846 t/a (Basis Erfassungsmenge 2013).
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm stellt den Grundstückseigentümern folgende Abfallbehälter für die Papierentsorgung zur Verfügung.
240 l Papiermüll: 1 100 l Papiermüll:
Mit der grünen Papiertonne sollen alle sauberen Papierabfälle aus dem Haushalt entsorgt werden. Durch die Verarbeitung des gesammelten Papiers zu Recyclingpapier wird ein wichtiger Beitrag zur Abfallreduzierung und zum Umweltschutz geleistet. Die Papiertonne wird alle 4 Wochen entleert. Den Entleerungstermin entnehmen die Nutzer dem jährlich erscheinenden Abfuhrterminplan, der bei der Papiertonnenentleerung jeweils am Jahresende verteilt wird, bzw. der Homepage des AWP. Die Nutzer stellen die Papiertonne am Abfuhrtag spätestens um 6:00 Uhr morgens am Straßenrand zur Abholung bereit. Die Papierabfälle dürfen nur sauber und trocken in die Papiertonne gelangen, um eine sinnvolle stoffliche Verwertung sicherzustellen. Ein Sammelcontainer für Druckerzeugnisse (Zeitschriften, Zeitungen, Kataloge, Bücher, usw.) steht am Wertstoffhof Pfaffenhofen/Landkreis (Martin-Binder-Ring 4) zur Verfügung. Kartonagen können an den Wertstoffhöfen in jeder Landkreisgemeinde (nicht am WSH Pfaffenhofen/Stadt, Weiherer Straße) abgegeben werden. Kartonagen sollen nur gefaltet/zerlegt in die Sammelcontainer eingegeben werden. In der Gebühr einer 80 bzw. 120 Liter Restabfalltonne ist die Nutzung einer 240 Liter Papiertonne, in der Gebühr einer 240 Liter Restabfalltonne ist die Nutzung von zwei 240 Liter Papiertonnen und in der Gebühr eines 1 100 Liter Restabfallbehälters ist die Nutzung von 2 1 100 Liter Papierbehältern enthalten. Die Papierbehälter haben folgende Maße nach Norm (produktionsbedingte Abweichungen sind möglich):
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240 l Papiermüll: 1100 l Papiermüll:
107 cm Höhe 146 cm Höhe
74 cm Tiefe 107 cm Tiefe
58 cm Breite 137 cm Breite
Füllgewichte der Tonnen
Die Nutzerinnen/Nutzer dürfen den Abfall in den Papierbehältern nicht verpressen und nicht einstampfen. Für die einzelnen Abfallbehälter sind folgende Höchstgewichte zulässig:
110 kg 450 kg
Die Nutzerinnen/Nutzer dürfen die Abfallbehälter nicht über dieses Gewicht hinaus befüllen, weil andernfalls die Abfallbehälter bei der Leerung beschädigt werden können. Für den Fall einer Beschädigung wird der Abfallbehälter auf Kosten der Nutzerin/des Nutzers ausgetauscht. Reicht das zur Verfügung gestellte Papierbehältervolumen nicht aus, können größere bzw. zusätzliche Papiersammelbehälter auf schriftlichen Antrag der Grundstückseigentümerin/des Grundstücks-eigentümer zur Verfügung gestellt werden. Für die Lieferung wird eine Zustellgebühr in Höhe von 15 EUR für einen 240 Liter und 25 EUR für einen Großraumbehälter mit 1 100 Liter erhoben. Bei einer Behälterneuanmeldung ist die Selbstabholung von 240 Liter Papierbehältern bei der AWP Geschäftsstelle in Pfaffenhofen oder am Wertstoffhof Vohburg nach vorheriger telefonischer Terminabsprache möglich. Die Gebühr für die Nutzung von zusätzlichen Papiersammelbehältern beträgt derzeit: für einen 240 Liter Behälter 1,31 EUR monatlich und für einen 1 100 Liter Behälter 6,00 EUR monatlich.
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Die Erfassungsmenge im Bringsystem beträgt ca. 1 168 t/a (Basis Erfassungsmenge 2013).
Die Erfassungsmenge im Holsystem beträgt ca. 8 846 t/a (Basis Erfassungsmenge 2013).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Dem Angebot sind folgende Eignungsnachweise beigefügt:
Handelsregisterauszug oder gleichwertige Nachweise zum Gewerbebetrieb.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.
Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Bilanzauszüge (Kopie der Zusammenstellung) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
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Liste der Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen der angebotenen Lose in den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
Benennung der vorhandenen oder noch zu beschaffenden Einrichtungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
Los 1, 2: Beschreibung des Betriebsstandortes, von dem aus die Leistungen erbracht werden.
Los 1, 2: Beschreibung von Anzahl und Art der Fahrzeuge für die Erfassung. Mindestanforderung: Los 1 und 2 Abgasnorm EURO 5.
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen.
Soweit ein Bieter beabsichtigt, im Auftragsfall wesentliche Leistungen durch andere Unternehmen (Nachunternehmer) ausführen zu lassen, so hat er die hierfür vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Eine nachträgliche Bezeichnung während des Vergabeverfahrens ist ausgeschlossen.
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Der Auftraggeber fordert namentliche Benennung, Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärung des für die jeweilige Nachunternehmerleistung vorgesehenen Nachunternehmers nach, wenn feststeht, dass der betreffende Bieter in die engere Wahl kommt oder für die Auftragserteilung vorzusehen ist.
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Bietererklärung:
Ich erkläre/wir erklären: Es bestehen keine Ausschlussgründe oder sonstige Gründe, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen (z. B.: Insolvenz, Liquidation, schwere Verfehlungen, Verletzung der Steuer-, Abgaben- oder Sozialversicherungspflichten, Eintragung im Korruptionsregister oder Nichteinhaltung von Sicherheits- oder arbeitsrechtlichen Vorschriften).
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Ich erkläre/wir erklären: Mein/unser Angebot steht in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art, sondern ist das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung. Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns für den Fall der Zuschlagserteilung auf mein/unser Angebot eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% der geprüften Angebotsendsumme zu zahlen, wenn die Erklärung nicht der Wahrheit entspricht. Das Recht des Auftraggebers, aus dem gleichen Rechtsgrund Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
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Ich erkläre/wir erklären: Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass ungeachtet der Folgen aus etwaigem Verstoß gegen die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem anstehenden Vergabeverfahren, auch bei künftigen Vergaben der ausschreibenden Stelle keine Berücksichtigung finden zu können.
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Ich erkläre/wir erklären: Ich verpflichte mich/wir uns verpflichten für jeden meiner/unserer ausländischen Arbeitnehmer, der an einer unserer Liegenschaften ohne die gesetzlich erforderliche gültige Aufenthaltserlaubnis und/oder ohne die gesetzlich erforderliche gültige Arbeitserlaubnis angetroffen wird, eine Vertragsstrafe von 5 000 EUR (Euro) zu zahlen. Diese Verpflichtung gehe ich/gehen wir auch für ausländische Arbeitnehmer eines von mir/uns beauftragten Subunternehmers ein, egal, ob dieser mit oder ohne Zustimmung des Auftraggebers tätig ist.
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Ich erkläre/wir erklären: Dem Auftraggeber räume ich/räumen wir auch unwiderruflich das Recht ein, die entsprechenden Vertragsstrafen mit meiner Forderung/unseren Forderungen aus diesem Vertrag zu verrechnen.
Ich erkläre/wir erklären: Ich habe/wir haben die Aufforderung zur Angebotsabgabe und das Angebot nebst Leistungsverzeichnis in allen Teilen gelesen und keinerlei Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen. Sie werden in allen Teilen vorbehaltlos mit nachfolgender Unterschrift anerkannt.
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Ich erkläre/wir erklären: Ich habe/wir haben gegen die in dem Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Leistungen keine Bedenken und im Auftragsfall wird die volle Gewähr übernommen.
Ich erkläre/wir erklären: Ich halte mich/wir halten uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an das Angebot gebunden.
Es ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben, dass:
dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
dass das Unternehmen nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
dass das Unternehmen im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Von einem Ausschluss kann nur abgesehen werden, wenn zwingende Gründe des Allgemeininteresses vorliegen und andere Unternehmen die Leistung nicht angemessen erbringen können oder wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls der Verstoß die Zuverlässigkeit des Unternehmens nicht in Frage stellt.
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Es ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben, dass:
dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 8 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz sind gegen uns nicht anhängig.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung Sicherheit zu leisten. Die Sicherheit hat sich auf sämtliche Ansprüche des Auftraggebers auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung zu erstrecken, ferner auf Mängelrechte und alle sonstigen Ansprüche, die dem Auftraggeber aufgrund von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers zustehen, sowie auf Ansprüche wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen.
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Die Sicherheit ist zu leisten durch Übergabe einer unbedingten, unwiderruflichen, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers. Der Bürge muss auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 BGB verzichten. Jedoch darf sich der Bürge vorbehalten, die Einrede der Aufrechenbarkeit gemäß § 770 Absatz 2 BGB dann zu erheben, wenn eine fällige Gegenforderung des Auftragnehmers, durch die sich der Auftraggeber befriedigen kann, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Das Recht zur Hinterlegung muss ausgeschlossen sein. Der Bürgschaftsvertrag muss deutschem Recht unterliegen. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag ist der Sitz des Auftraggebers anzugeben.
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Die Sicherheit muss sich auf einen Betrag in Höhe von 5 % des dem erteilten Auftrag entsprechenden jährlichen Wertungspreises (brutto) multipliziert mit 5 (Auftragswert über Mindest-Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2018) belaufen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Sicherheit bis spätestens 31.12.2014 zu übergeben. Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht fristgerecht, . erfolgt ein 5 %-iger Einbehalt der Rechnungssumme bis zur Vorlage der Bürgschaft. Der Einbehalt wird anschließend ausbezahlt.
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Für die Berechnung der Vergütung sind allein die Einheitspreise maßgeblich. Darin sind sämtliche Leistungen, Nebenleistungen, Kosten und Nebenkosten enthalten, die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich sind. Dem Auftraggeber dürfen darüber hinaus keine weiteren Kosten entstehen. Der Auftragnehmer wurde im Rahmen des Vergabeverfahrens darauf hingewiesen, dass er sich über die örtlichen Verhältnisse im Landkreis, sowie über alle Verhältnisse zu informieren hat, die nach seiner Ansicht für eine eindeutige Preisermittlung relevant sind.
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Sollte sich ein zur Preisanpassung herangezogener Index ändern, so ist anstelle der vereinbarten Grundlage eine vergleichbare andere Indexnotierung anzuwenden. Soweit dies nicht möglich ist oder zwischen den Parteien keine Einigkeit über die anzuwendenden Indexnotierungen erzielt werden kann, verpflichten sich die Parteien zu Verhandlung über die Anpassung der Preise auf Basis der vorliegenden Urkalkulation. Kommt keine Einigung zustande, kann jede Partei eine Klärung durch das zuständige Gericht herbeiführen lassen. Ein Leistungsverweigerungsrecht kann nicht auf eine noch nicht erfolgte Einigung gestützt werden.
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Bei Los 1 gilt für die Containergestellung für die gesamte Laufzeit einschließlich Verlängerung ein Fixpreis.
Bei Los 2 ist das Entgelt für die Sammelsäcke aus Papier für die gesamte Laufzeit als Fixpreis auszuweisen.
Die nachfolgende Preisgleitklausel findet bei Los 1 und Los 2 lediglich für das Einsammlung und den Transport Anwendung.
Die Preisgleitklausel greift erst ab den 1.1.2017. Somit gelten die zwei ersten Jahre als Fixpreis.
Angepasst werden 70 % des Einheitspreises. 30 % des Preises bleiben unberücksichtigt (unverändert). Als Index für die Preisanpassung wird die „Kostenentwicklung im Güterkraftverkehr -Einsatz im Nahbereich-" (Information im Rahmen des Kosteninformationssystems des Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e. V., Veröffentlichung unter: http://www.bgl-ev.de/web/initiativen/kosten_entwicklung.htm) verwendet. Eine Preisanpassung kann schriftlich beantragt werden, wenn die Werte der jährlichen Kostenentwicklung für September veröffentlicht sind. Der Antrag auf Preisanpassung muss spätestens bis zum 31. Oktober für eine Preisanpassung ab dem 1. Januar des nächsten Jahres gestellt werden (erstmals bis zum 31.10.2015. Zur Berechnung der Preisanpassung wird die nachfolgende Formel verwendet. Für die erstmalige Preisanpassung ist die Indexveränderung gegenüber dem Angebotsmonat Juni 2014 maßgeblich. Für alle weiteren Preisanpassungen ist die Indexveränderung gegenüber dem Septemberwert, der der letzten Preisanpassung vorausgegangen ist maßgeblich. Ist bereits eine Preisanpassung erfolgt wird als PAlt jeweils der letzte angepasste Preis verwendet.
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PNeu = PAlt x (0,3 + 0,7 x (1 + Index [in %] /100)|
Alle Preisanpassungen setzen jeweils voraus, dass der neue Preis (Pneu) den alten Preis (Pa„) um mindestens 3,0 % über- bzw. unterschreitet. Diejenige Vertragspartei, welche die Preisanpassung beantragt, muss die zur Berechnung erforderlichen Nachweise erbringen.
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Verfahren
Datum der Angebotseröffnung: 2014-08-13 📅
Öffnungsort:
Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm, Scheyerer Straße 76, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm.
Ort des Eröffnungstermins: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm, Scheyerer Straße 76, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Anton Gänger
Name: Ax, Schneider & Kollegen
Postanschrift: Peter-Schnellbach-Straße 1
Postort: Neckargemünd
Postleitzahl: 69151
Kontaktperson: Dr. Thomas Ax
Telefon: +49 6223865830 📞
E-Mail: t.ax@ax-schneider-kollegen.de 📧
Fax: +49 6223865850 📠
URL der Dokumente: http://www.ax-schneider-kollegen.de 🌏
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
(1.) Bieterfragen und Auskunftsersuchen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben können bis spätestens 30.07.2014 an AX, Schneider & Kollegen GbR, z.Hd. Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre), Peter-Schnellbach-Str. 1, 69151 Neckargemünd gerichtet werden. Verspätete Fragen oder Auskunftsersuchen werden nicht beantwortet. Der Auftraggeber beantwortet rechtzeitig an AX, SCHNEIDER & KOLLEGEN GbR, z.Hd. Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax, Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre), Peter-Schnellbach-Str. 1, 69151 Neckargemünd gerichtete Bieterfragen und Auskunftsersuchen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist.
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(2.) Für die Abgabe des Angebotes ist das nachfolgende Angebot zu verwenden. Die geforderten Erklärungen und Angaben sind zwingend in diesen Vordrucken zu machen; die Bieter haben keinen Anspruch auf eine Berücksichtigung solcher Erklärungen oder Angaben, die nicht unter Verwendung des hierfür vorgesehenen und vorhandenen Vordrucks gemacht wurden.
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(3.) Für den Fall, dass sich ein Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Mittel und/oder Fähigkeiten eines anderen Unternehmens (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) berufen will, sind zwingend die genannten Eignungsnachweise auch von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
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(4.) Im Falle der Mehrfachbeteiligung ist von allen betroffenen Unternehmen zugleich mit dem Angebot der Nachweis über die Gewährleistung und Sicherung des Geheimwettbewerbs zu führen. Betroffen sind Unternehmen, die sich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaft(en) und/oder Einzelbieter an dem Vergabeverfahren beteiligen. Betroffen sind auch solche Bieter, die denselben Nachunternehmer wie ein anderer Bieter unterbeauftragen möchten oder die entweder selbst Nachunternehmer eines anderen Bieters sind oder einen anderen Bieter als Nachunternehmer unterbeauftragen möchten. Betroffen sind auch konzernverbundene oder sonst eng verknüpfte Unternehmen (z. B. bei Identität der handelnden oder leitenden Personen), die sich parallel an dem Vergabeverfahren beteiligen.
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(5.) Soweit ein Bieter beabsichtigt, im Auftragsfall wesentliche Leistungen durch andere Unternehmen (Nachunternehmer) ausführen zu lassen, so hat er die hierfür vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Eine nachträgliche Bezeichnung während des Vergabeverfahrens ist ausgeschlossen.
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(6.) Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z. B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern, insbesondere: beglaubigte Auszüge aus dem Handels-, Berufs-, Bundeszentral-, Gewerbe-, Korruptions- oder sonstigen Registern; Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen; Jahresabschlüsse, Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen ggf. mit Testat oder Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Bankauskünfte; Bestätigungsschreiben der Auftraggeber über die vertragsgemäße Ausführung der benannten Referenzleistungen; Qualifikationsnachweise für die benannten und/oder verantwortlichen Personen; eine Aufstellung über die technischen Ressourcen (Geräteliste) sowie Originale oder Beglaubigungen der in Kopie vorgelegten Unterlagen und Nachweise.
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(7.) Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen. Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
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(8.) Ein Angebot, das keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung des Bewerbers enthält und/oder nicht im Original (keine Farbkopie) unterzeichnet wurde, gilt als nicht abgegeben; eine Nachforderung ist ausgeschlossen. Fehlende Erklärungen, Angaben und/oder Nachweise können, soweit nicht anders angegeben, von der Vergabestelle nachgefordert werden und sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist vorzulegen. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Erklärungen oder Nachweisen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin unterbleiben, wenn der Bieter nach dem mitgeteilten Zuschlagskriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat.
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(9.) Nach Abschluss des Vergabeverfahrens verpflichten sich die Interessenten, die nicht beauftragt wurden dazu, die Verdingungsunterlagen auf eigene Kosten zu vernichten und unaufgefordert eine entsprechende Bestätigung zu übersenden. Die Verdingungsunterlagen müssen jederzeit vertraulich behandelt werden und dürfen nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Angebotsbearbeitung verwendet werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 89-1762847 📠
Quelle: OJS 2014/S 129-231008 (2014-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 077-136628
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 129-231008
ABl. S-Ausgabe: 77
Auftragsvergabe
1️⃣
Name: Heinz GmbH & Co. KG
Postanschrift: Neue Industriestraße 1
Postort: Moosburg
Postleitzahl: 85368
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Quelle: OJS 2015/S 077-136628 (2015-04-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 077-136628
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 129-231008
ABl. S-Ausgabe: 77
Auftragsvergabe
1️⃣
Name: Heinz GmbH & Co. KG
Postanschrift: Neue Industriestraße 1
Postort: Moosburg
Postleitzahl: 85368
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Quelle: OJS 2015/S 077-136628 (2015-04-16)
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