Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens binnen Wochenfrist schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Weitere Auskünfte und Fragen zum Vergabeverfahren sind seitens der Bewerber ausschließlich schriftlich bei der im Anhang A genannten Kontaktstelle zu stellen.