Ausschreibung mehrerer Verträge zur Vereinbarung von Rabatten gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für die Wirkstoffe Aripiprazol, Duloxetin und Paliperidon

AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen „Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V“ (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den 12-Monatszeitraum vom 01.09.2014 bis zum 31.08.2015 über bestimmte Arzneimittel mit den Wirkstoffen Aripiprazol, Duloxetin und Paliperidon. Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.
Die Vergabe erfolgt in verschiedenen Gebiets- und Fachlosen für die
(1) AOK Rheinland/Hamburg und
(2) AOK Nordost
Für jede Gebiets-Fachlos-Kombination wird eine Rahmenvereinbarung mit einem entsprechenden Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.
Nicht zum Beschaffungsbedarf gehören Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden. Gleiches gilt für Fertigarzneimittel, soweit sie in Apotheken vor Abgabe an den Verbraucher in Zubereitungen verarbeitet und abgerechnet werden. Ebenfalls nicht zum Beschaffungsbedarf zählen Arzneimittel, die im Wege der Kostenerstattung abgegeben werden. Gleiches gilt für Arzneimittel, welche durch Krankenhausapotheken an AOK-Versicherte auf der Grundlage von Vereinbarungen gem. § 129a SGB V abgegeben und zu Lasten der AOKs abgerechnet werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-03-25 Auftragsbekanntmachung
2014-06-10 Ergänzende Angaben
2014-07-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-03-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Menge oder Umfang:
Näheres hierzu (insbesondere zu der Anzahl der in der Vergangenheit an AOK-Versicherte abgegebenen Arzneimittel und den Wirkstoffen) ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstr. 61
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/rh 🌏
E-Mail: vergabestelle@rh.aok.de 📧
Telefon: +49 21187911278 📞
Fax: +49 21187911280 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-25 📅
Einreichungsfrist: 2014-05-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 063-107076
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberinnen sind die unter Ziffer II.1.5 genannten AOKn. 2. Angebote sind an die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, Zentrale Vergabestelle, Herr Jan Sulk, Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf, zu richten. Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können online nach Registrierung auf der Internetseite https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abgerufen werden. 3. Allgemeiner Hinweis zu Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (EU-weites offenes Verfahren) ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen „Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V“ (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den 12-Monatszeitraum vom 01.09.2014 bis zum 31.08.2015 über bestimmte Arzneimittel mit den Wirkstoffen Aripiprazol, Duloxetin und Paliperidon. Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.
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Die Vergabe erfolgt in verschiedenen Gebiets- und Fachlosen für die
(1) AOK Rheinland/Hamburg und
(2) AOK Nordost
Für jede Gebiets-Fachlos-Kombination wird eine Rahmenvereinbarung mit einem entsprechenden Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.
Nicht zum Beschaffungsbedarf gehören Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden. Gleiches gilt für Fertigarzneimittel, soweit sie in Apotheken vor Abgabe an den Verbraucher in Zubereitungen verarbeitet und abgerechnet werden. Ebenfalls nicht zum Beschaffungsbedarf zählen Arzneimittel, die im Wege der Kostenerstattung abgegeben werden. Gleiches gilt für Arzneimittel, welche durch Krankenhausapotheken an AOK-Versicherte auf der Grundlage von Vereinbarungen gem. § 129a SGB V abgegeben und zu Lasten der AOKs abgerechnet werden.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Ausschreibung mehrerer Verträge zur Vereinbarung von Rabatten gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für die Wirkstoffe Aripiprazol, Duloxetin und Paliperidon für die AOK Rheinland/Hamburg
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss mehrerer Verträge über die Vereinbarung von Rabatten gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für die Wirkstoffe Aripiprazol, Duloxetin und Paliperidon, die auf dem gültigen Arzneiverordnungsblatt (Muster 16 der Vordruckvereinbarung, Anlage 2 BMV-Ä) zu Lasten der AOK verordnet, abgerechnet und an Versicherte der genannten AOK abgegeben
werden.Fachlos-Wirkstoff-ATC-Code-Packung-Darreichungsform-Stückzahl gem. Anlage 1 PackungsV/Stückzahl1 Aripiprazol 1 mg/ml N05AX12 N1 Lösung zum Einnehmen 12 Aripiprazol 5 mg N05AX12 N1 Tabletten 11-173 Aripiprazol 5 mg N05AX12 kA Tabletten 284 Aripiprazol 5 mg N05AX12 N2 Tabletten 45-555 Aripiprazol 5 mg N05AX12 kA Tabletten 566 Aripiprazol 5 mg N05AX12 N3 Tabletten 95-1007 Aripiprazol 10 mg N05AX12 N1 Tabletten 11-178 Aripiprazol 10 mg N05AX12 kA Tabletten 289 Aripiprazol 10 mg N05AX12 N2 Tabletten 45-5510 Aripiprazol 10 mg N05AX12 kA Tabletten 5611 Aripiprazol 10 mg N05AX12 N3 Tabletten 95-10012 Aripiprazol 15 mg N05AX12 N1 Tabletten 11-1713 Aripiprazol 15 mg N05AX12 kA Tabletten 2814 Aripiprazol 15 mg N05AX12 N2 Tabletten 45-5515 Aripiprazol 15 mg N05AX12 kA Tabletten 5616 Aripiprazol 15 mg N05AX12 N3 Tabletten 95-10017 Aripiprazol 30 mg N05AX12 N1 Tabletten 11-1718 Aripiprazol 30 mg N05AX12 kA Tabletten 2819 Aripiprazol 30 mg N05AX12 N2 Tabletten 45-5520 Aripiprazol 30 mg N05AX12 N3 Tabletten 95-10021 Aripiprazol 10 mg N05AX12 N2 Schmelztabletten 45-5522 Aripiprazol 15 mg N05AX12 N2 Schmelztabletten 45-5523 Duloxetin* 30 mg N06AX21 N2 Kapseln magensaftresist. 27-3324 Duloxetin* 30 mg N06AX21 N3 Kapseln magensaftresist. 95-10025 Duloxetin* 60 mg N06AX21 N2 Kapseln magensaftresist 27-3326 Duloxetin* 60 mg N06AX21 N3 Kapseln magensaftresist 95-10027 Paliperidon** 50 mg N05AX13 N1 Fertigspritze 128 Paliperidon** 75 mg N05AX13 N1 Fertigspritze 129 Paliperidon** 100 mg N05AX13 N1 Fertigspritze 130 Paliperidon** 150 mg N05AX13 N1 Fertigspritze 1* Die Fachlose beziehen sich ausschließlich auf Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Duloxetin der Handelsbezeichnung Cymbalta®** Die Fachlose beziehen sich ausschließlich auf Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Paliperidon der Handelsbezeichnung Xeplion®
werden.
Fachlos-Wirkstoff-ATC-Code-Packung-Darreichungsform-Stückzahl gem. Anlage 1 PackungsV/Stückzahl
1 Aripiprazol 1 mg/ml N05AX12 N1 Lösung zum Einnehmen 1
2 Aripiprazol 5 mg N05AX12 N1 Tabletten 11-17
3 Aripiprazol 5 mg N05AX12 kA Tabletten 28
4 Aripiprazol 5 mg N05AX12 N2 Tabletten 45-55
5 Aripiprazol 5 mg N05AX12 kA Tabletten 56
6 Aripiprazol 5 mg N05AX12 N3 Tabletten 95-100
7 Aripiprazol 10 mg N05AX12 N1 Tabletten 11-17
8 Aripiprazol 10 mg N05AX12 kA Tabletten 28
9 Aripiprazol 10 mg N05AX12 N2 Tabletten 45-55
10 Aripiprazol 10 mg N05AX12 kA Tabletten 56
11 Aripiprazol 10 mg N05AX12 N3 Tabletten 95-100
12 Aripiprazol 15 mg N05AX12 N1 Tabletten 11-17
13 Aripiprazol 15 mg N05AX12 kA Tabletten 28
14 Aripiprazol 15 mg N05AX12 N2 Tabletten 45-55
15 Aripiprazol 15 mg N05AX12 kA Tabletten 56
16 Aripiprazol 15 mg N05AX12 N3 Tabletten 95-100
17 Aripiprazol 30 mg N05AX12 N1 Tabletten 11-17
18 Aripiprazol 30 mg N05AX12 kA Tabletten 28
19 Aripiprazol 30 mg N05AX12 N2 Tabletten 45-55
20 Aripiprazol 30 mg N05AX12 N3 Tabletten 95-100
21 Aripiprazol 10 mg N05AX12 N2 Schmelztabletten 45-55
22 Aripiprazol 15 mg N05AX12 N2 Schmelztabletten 45-55
23 Duloxetin* 30 mg N06AX21 N2 Kapseln magensaftresist. 27-33
24 Duloxetin* 30 mg N06AX21 N3 Kapseln magensaftresist. 95-100
25 Duloxetin* 60 mg N06AX21 N2 Kapseln magensaftresist 27-33
26 Duloxetin* 60 mg N06AX21 N3 Kapseln magensaftresist 95-100
27 Paliperidon** 50 mg N05AX13 N1 Fertigspritze 1
28 Paliperidon** 75 mg N05AX13 N1 Fertigspritze 1
29 Paliperidon** 100 mg N05AX13 N1 Fertigspritze 1
30 Paliperidon** 150 mg N05AX13 N1 Fertigspritze 1
* Die Fachlose beziehen sich ausschließlich auf Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Duloxetin der Handelsbezeichnung Cymbalta®
** Die Fachlose beziehen sich ausschließlich auf Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Paliperidon der Handelsbezeichnung Xeplion®
Menge oder Umfang: Siehe Vergabeunterlagen (Download auf https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/)
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Ausschreibung mehrerer Verträge zur Vereinbarung von Rabatten gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für die Wirkstoffe Aripiprazol, Duloxetin und Paliperidon für die AOK Nordost
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann höchstens zweimal seitens der AOK um jeweils sechs Monate verlängert werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 6 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gem. § 6 Abs. 6 VOL/A-EG.
2. Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1. August 2013); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind.
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3. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter III.2.1. genannten Nachweise durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung für jede Gebiets-Fachlos-Kombination, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft während der Vertragslaufzeit das angebotene Produkt in der beschriebenen Packungsgrößen-Wirkstärken-Kombination in Vertrieb haben wird.
2. Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation
und Information (DIMDI), für die Arzneimittel des ausgeschriebenen Wirkstoffs, die der pharmazeutische Unternehmer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
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a. Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
b. Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehr-Bringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung),
c. Darreichungsform,
d. Wirkstoff,
e. Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
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3. Für jede angebotene Fach- Gebietsloskombination:
Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktions-/Lieferkapazitäten bzgl. der angebotsgegenständlichen Arzneimittel. Darin hat der Bieter zu erklären, dass er im Auftragsfall, also auch bei möglichen Verlängerungen des Vertrags, in der Lage ist, bezogen auf jeden Zeitraum von 12 Monaten der Vertragslaufzeit eine ausreichende Anzahl an Packungen herzustellen bzw. bereitzustellen. Eine Vertragsverlängerung (Verlängerungsoption – zwei Verlängerungszeiträume von jeweils sechs Monaten) kommt nur in Betracht, wenn der Bieter für den Verlängerungszeitraum diese erneut nachweisen kann. Nachzuweisen sind mindestens jeweils 70% des in Anlage 2 aufgeführten Gesamtabgabevolumens in Gramm bezogen auf das jeweilige angebotene Fach- und Gebietslos.
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4. Formblatt mit den für den Vertrieb auf dem deutschen Markt verbindlichen Preisangaben im Falle der Bewerbung mit zum Stichtag (01.03.2014) nicht in der großen deutschen Spezialitäten-Taxe gelisteten und als aktiv gekennzeichneten Arzneimitteln.
5. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter III.2.3. aufgeführten Nachweise durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Der Nachweis zu 3 ist hierbei jeweils nur in Höhe des durch den jeweiligen Bieter innerhalb der Bietergemeinschaft angebotenen Teils der Leistung zu erbringen.
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6. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Drittunternehmens, insbesondere eines Auftragsherstellers i. S. des § 9 Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV), bedienen, hat er zusätzlich die Drittunternehmer im Rahmen der Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktions-/Lieferkapazitäten der angebotsgegenständlichen Arzneimittel zu nennen.
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Nach Ablauf der Angebotsbewertung werden die Auftraggeberinnen für den Fall des Einsatzes von Drittunternehmern, von den beiden bestplatzierten Bietern je Fachlos – Gebietsloskombination innerhalb einer angemessenen Frist wahlweise nachfordern (fristwahrende Übersendung vorab per E-Mail bzw. Fax ausreichend):
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o entweder (eine) Verpflichtungserklärung(en) der in der Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktions-/Lieferkapazitäten der angebotsgegenständlichen Arzneimittel benannten Drittunternehmen(s) in schriftlicher Form oder
o eine Kopie eines entsprechenden Liefervertrages bezogen auf das jeweilige Fachlos mit dem benannten Drittunternehmen, aus der sich die Lieferverpflichtung des Drittunternehmens dem Bieter gegenüber einschließlich der zur Verfügung gestellten Produktions-/ Lieferkapazitäten der vertragsgegenständlichen Arzneimittel sowie die Vertragsdauer ergeben.
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Sofern eine Kopie eines Liefervertrages vorgelegt wird, wird darauf hingewiesen, dass Vertragsinhalte, die mit der Lieferverpflichtung und der Vertragsdauer nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen, ausgelassen oder unkenntlich gemacht werden können. Sofern der Liefervertrag nicht in deutscher Sprache verfasst ist, hat der Bieter eine beglaubigte Übersetzung der wesentlichen Informationen des Liefervertrages in deutscher Sprache vorzulegen.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform gesamtschuldnerischer Haftung - zur Bietergemeinschaft siehe unter III.2 und VI.3.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (oder Bietergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG gerichtet.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-09-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-05-07 📅
Öffnungsort:
AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf
Ort des Eröffnungstermins: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, Kasernenstraße 61, 40213 Düsseldorf
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstraße 33 A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Kontakt
Kontaktperson: Jan Sulk
URL der Dokumente: https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-09-01 📅
Datum des Endes: 2015-08-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberinnen sind die unter Ziffer II.1.5 genannten AOKn.
2. Angebote sind an die AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse, Zentrale Vergabestelle, Herr Jan Sulk, Kasernenstr. 61, 40213 Düsseldorf, zu richten. Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können online nach Registrierung auf der Internetseite
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abgerufen werden.
3. Allgemeiner Hinweis zu Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"§ 101a GWG: Informations- und Wartepflicht.
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch
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den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit.
1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a GWB verstoßen hat...
§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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§ 114 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...".
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat es dies gegenüber der unter Punkt I.1) der Bekanntmachung genannten Vergabestelle unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
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genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Es wird ausdrücklich auf die Einzelheiten der gesetzlichen Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2014/S 063-107076 (2014-03-25)
Ergänzende Angaben (2014-06-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-10 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 111-195524
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 63-107076
ABl. S-Ausgabe: 111
Quelle: OJS 2014/S 111-195524 (2014-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 21187911572 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 125-222987
ABl. S-Ausgabe: 125

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-06-10 📅
Name: Lilly Deutschland GmbH
Postanschrift: Werner-Reimers-Straße 2-4
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Lilliy Deutschland GmbH

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Behlertstraße 33a
Kontakt
Kontaktperson: Friedhelm Voß
Quelle: OJS 2014/S 125-222987 (2014-07-01)