Ausschreibung Videoüberwachungsanlage und automatische Fahrgastzählsysteme

Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH

Lieferung und Einbau von Videoüberwachungsanlagen und automatischen Fahrgastzählsystemen in 12 Dieseltriebfahrzeugen des Typs Bombardier Talent VT 643, die im Eigentum der RFG stehen und die zur Erbringung von SPNV-Verkehrsleistungen auf der Linie S28 (Kaarster See – Neuss Hbf. – Düsseldorf Hbf. – Mettmann Stadtwald) eingesetzt werden, sowie die Durchführung von Personalschulungen und die Durchführung von Softwareupdates.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-02-14 Auftragsbekanntmachung
2014-12-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-02-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Menge oder Umfang:
Lieferung und Einbau von Videoüberwachungsanlagen und automatischen Fahrgastzählsystemen in 12 Fahrzeugen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH
Postanschrift: An der Regiobahn 15
Postleitzahl: 40822
Postort: Mettmann
Kontakt
Internetadresse: http://www.regio-bahn.de 🌏
E-Mail: vuf@regio-bahn.de 📧
Fax: +49 2104305105 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-02-14 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 035-056986
ABl. S-Ausgabe: 35
Zusätzliche Informationen
(1) Dieses Verfahren wird nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW ) vom 10.2.2012 sowie der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durchgeführt. (2) Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren durchgeführt. Dabei wird kein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet. Verhandlungen werden allen Bewerbern angeboten, die die Unterlagen rechtzeitig abfordern. Ziel der Verhandlungen ist es Optiminerungsmöglichkeiten und Einsparpotentiale zu ermitteln. Die Verhandlungen werden voraussichtlich in der Zeit vom 20. bis zum 26.3.2014 stattfinden. Die Eignung ist mit dem Angebot darzulegen. Weitergehende Bestimmungen finden sich in den Vergabeunterlagen. (3) Das Angebot ist rechtsverbindlich unterschrieben und vollständig sowie einschließlich aller zugehörigen Unterlagen — in 3 identischen Exemplaren (ein Original und zwei als solche gekennzeichnete Kopien) und — in einem verschlossenen Umschlag innerhalb der Angebotsfrist bei der unter Ziffer I.1.) genannten Auftraggeber einzureichen. Der verschlossene Umschlag ist außen deutlich mit dem Vermerk „Angebot Regiobahn Videoüberwachungsanlage und AFZS – Nicht öffnen“ zu kennzeichnen. Die Abgabe von Angeboten in elektronischer Form (z. B. E-Mail, Telefax) wird nicht zugelassen. Die eben aufgestellten Anforderungen an die Aufschrift und die Form der Angebote gelten auch für die Rücknahme oder etwaige Ergänzungen, nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes bis zum Ende der Angebotsfrist. Weitergehende Bestimmungen zur Form der Angebote finden sich in den Vergabeunterlagen. (4) Für die Bewerber besteht die Möglichkeit, zwei nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Fahrzeuge (ein Fahrzeug aus der alten, ein Fahrzeug aus der neuen Serie, jeweils nach dem Zufallsprinzip ausgewählt) am Werkstattstandort Mettmann in Augenschein zu nehmen. Soweit die Bieter von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, haben sie dies bis zum 3.3.2014 bei der oben benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Der Auftraggeber vereinbart anschließend mit dem Bieter einen individuellen Besichtigungstermin. Die Besichtigungstermine werden voraussichtlich in der Zeit vom 10. bis zum 14.3.2014 stattfinden. (5) Die unter Ziffer II.2 angegeben Vertragslaufzeit bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen der Einbau der Videoüberwachungsanlagen sowie der automatischen Fahrgastzählsysteme erfolgen muss. Darüber hat der Auftragnehmer ggf. auch außerhalb des bezeichneten Zeitraums Personalschulungen durchzuführen und Softwareupdates zu leisten. Nähere Angaben hierzu enthalten die Vergabeunterlagen. (6) Als Bindefrist ist gegenwärtig der 31.8.2014 vorgesehen. Ein Eintrag unter Ziff. IV.3.7 ist nicht erfolgt, weil das Formular diesen Eintrag nicht zuließ. (7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote 30.4.2014, 12.00 Uhr; Vertreter der Bieter sind nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen, § 17 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A. Ein Eintrag unter Ziff. IV.3.8 dieser Bekanntmachung konnte nicht erfolgen, da dies das Formular nicht zuließ.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Einbau von Videoüberwachungsanlagen und automatischen Fahrgastzählsystemen in 12 Dieseltriebfahrzeugen des Typs Bombardier Talent VT 643, die im Eigentum der RFG stehen und die zur Erbringung von SPNV-Verkehrsleistungen auf der Linie S28 (Kaarster See – Neuss Hbf. – Düsseldorf Hbf. – Mettmann Stadtwald) eingesetzt werden, sowie die Durchführung von Personalschulungen und die Durchführung von Softwareupdates.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mettmann.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ein Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die für die Führung des Betriebes geltenden Rechtsvorschriften einhält.
Um die diesbezügliche Prüfung zu ermöglichen, legen Sie mit der Angebotsabgabe folgende Nachweise vor:
a) Eigenerklärung darüber, ob gegen eine für die Führung der Geschäfte des Unternehmens bestellte Person (Geschäftsführer, Vorstand) eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt oder wiederholte rechtskräftige Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen.
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b) Eigenerklärung darüber, ob über den Bieter eine Eintragung im Gewerbezentralregister nach § 149 Abs. 2 GewO vorliegt.
Des Weiteren haben die Bieter vorzulegen:
c) Eigenerklärung, in der die Beteiligungsverhältnisse an Ihrem Unternehmen dargestellt werden.
d) Eigenerklärung darüber, ob bis zur Abgabe des Angebotes die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß abgeführt wurden und ob fällige Steuerrückstände bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach Einschätzung des Auftraggebers der Bieter für die ordnungsgemäße Erbringung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
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Die Bieter haben ihre finanzielle Leistungsfähigkeit durch die nachfolgenden Angaben, Erklärungen bzw. die Vorlage der nachfolgenden Dokumente nachzuweisen:
a) Vorlage des gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichtes (soweit vorhanden) des letzten vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bieters,
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oder, hierzu nachrangig, soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
— Eigenerklärung, dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde, und
— Vorlage einer Vermögensübersicht sowie einer Einnahmen-Überschussrechnung für das letzte vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossene Geschäftsjahr des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
(i) als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
(ii) gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten,
(iii) Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum,
(iv) Ergebnis des Unternehmens,
Soweit sich aus der Vermögensübersicht sowie der Einnahmen-Überschussrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben in einer Eigenerklärung zu machen.
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Ist der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen — zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, ist dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf das dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangene Geschäftsjahr des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
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Hat der Bieter seinen Sitz im Ausland, hat der Bieter nach den Maßstäben der für ihn geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, bzw. nach den Maßstäben der für ihn geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
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b) Vorlage einer Eigenerklärung, ob über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und ob sich der Bieter in Liquidation befindet.
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c) Vorlage der Eigenerklärung nach Kapitel 9.2 lit. d) dieser Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines oder mehrerer Dritter, z. B. seiner Muttergesellschaft oder anderer verbundener Unternehmen, so wird die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieter unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit aller benannten Dritten bewertet. Dazu sind von diesen Dritten die vorstehend verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich haben sich der oder die Dritten als Mindestbedingung zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen. Diese Verpflichtungserklärungen, die der oder die Dritten nicht einseitig widerrufen können dürfen, sind mit dem Angebot vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ein Bieter gilt als fachkundig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Erbringung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.
Die Bieter haben ihre Fachkunde durch folgende Angaben, Dokumente und Erklärungen nachzuweisen:
a) Vorlage von Referenzen über die von ihnen in den Jahren 2003-2013 durchgeführten Lieferungen und Einbauten vergleichbarer Videoüberwachungsanlagen und automatischer Fahrgastzählsysteme in Schienenfahrzeuge. Die Erbringung derartiger Leistungen in jedem einzelnen der genannten Jahre ist nicht Voraussetzung für die Feststellung der Fachkunde. Anzugeben sind die Leistungszeit und der Auftraggeber. Sind die dargestellten Leistungen gemeinsam mit anderen Unternehmen durchgeführt worden, ist der Teil der Leistung, den der Bieter selbst erbracht hat, zu benennen.
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b) Angabe des vom Bieter in den o. g. Jahren durch die Lieferungen und Einbauten von vergleichbaren Videoüberwachungsanlagen und automatischen Fahrgastzählsystemen in Eisenbahnfahrzeuge erwirtschafteten Gesamtumsatzes.
Die unter lit. a) genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden. Der Gesamtumsatz des Bieters mit Videoüberwachungsanlagen sowie automatischen Fahrgastzählsystemen (lit. b)) ist durch Eigenerklärung darzustellen.
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Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf einen oder mehrere Dritte (z. B. verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer), so wird die fachliche Leistungsfähigkeit des Bieters unter Einbeziehung der fachlichen Leistungsfähigkeit sämtlicher unter Bezug genommenen Dritten bewertet. Zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen in Bezug auf ihn selbst oder einen oder mehrere der Dritten, auf die er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft, vorzulegen. Darüber hinaus hat er durch Vorlage von entsprechenden Vereinbarungen mit den Dritten nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des oder der Dritten verfügen kann. Diese Vereinbarungen, die die Dritten nicht einseitig widerrufen können dürfen, sind mit dem Angebot vorzulegen.
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Mindeststandards:
Als Mindestbedingung für die Fachkunde ist von den Bietern nachzuweisen, dass sie im genannten Zeitraum insgesamt mindestens 2 Referenzen über die Lieferungen und den Einbau vergleichbarer Videoüberwachungsanlagen und automatischer Fahrgastzählsysteme in Schienenfahrzeugen aufweisen können.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter haben sich gegenüber dem Auftraggeber nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom 10.1.2012 (TVgG-NRW) und der hierzu ergangenen Rechtsverordnung vom 8.4.2013 (RVO TVgG NRW) zu verpflichten:
(i) im Hinblick auf die ILO-Kernarbeitsnormen - den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich oder gemäß einer entsprechenden Zusicherung unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gewonnen oder hergestellt worden sind;
(ii) im Rahmen der Frauen- bzw. Familienförderung, sofern sie regelmäßig mehr als 20 Arbeitnehmer/innen beschäftigen, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmen durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. Die Bieter müssen dazu – in Abhängigkeit Ihrer Unternehmensgröße aus einem Katalog von 19 Maßnahmen 2 bis 4 verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung der Frauenförderung auswählen.
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Hierzu haben die Bieter folgende Erklärungen abzugeben:
(i) Verpflichtungserklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 18 TVgG NRW;
(ii) Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gemäß § 19 TVgG NRW.
Die Inhalte der Erklärungen werden als besondere Vertragsbedingungen zum Gegenstand des Vertragsschlusses. Nähere Regelungen zu den besonderen Bedingungen enthalten die Vergabeunterlagen.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Stefan Stach
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-09-01 📅
Datum des Endes: 2014-10-31 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Dieses Verfahren wird nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW ) vom 10.2.2012 sowie der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durchgeführt.
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(2) Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren durchgeführt. Dabei wird kein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet. Verhandlungen werden allen Bewerbern angeboten, die die Unterlagen rechtzeitig abfordern. Ziel der Verhandlungen ist es Optiminerungsmöglichkeiten und Einsparpotentiale zu ermitteln. Die Verhandlungen werden voraussichtlich in der Zeit vom 20. bis zum 26.3.2014 stattfinden. Die Eignung ist mit dem Angebot darzulegen. Weitergehende Bestimmungen finden sich in den Vergabeunterlagen.
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(3) Das Angebot ist rechtsverbindlich unterschrieben und vollständig sowie einschließlich aller zugehörigen Unterlagen
— in 3 identischen Exemplaren (ein Original und zwei als solche gekennzeichnete Kopien) und
— in einem verschlossenen Umschlag
innerhalb der Angebotsfrist bei der unter Ziffer I.1.) genannten Auftraggeber einzureichen. Der verschlossene Umschlag ist außen deutlich mit dem Vermerk „Angebot Regiobahn Videoüberwachungsanlage und AFZS – Nicht öffnen“ zu kennzeichnen. Die Abgabe von Angeboten in elektronischer Form (z. B. E-Mail, Telefax) wird nicht zugelassen. Die eben aufgestellten Anforderungen an die Aufschrift und die Form der Angebote gelten auch für die Rücknahme oder etwaige Ergänzungen, nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes bis zum Ende der Angebotsfrist. Weitergehende Bestimmungen zur Form der Angebote finden sich in den Vergabeunterlagen.
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(4) Für die Bewerber besteht die Möglichkeit, zwei nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Fahrzeuge (ein Fahrzeug aus der alten, ein Fahrzeug aus der neuen Serie, jeweils nach dem Zufallsprinzip ausgewählt) am Werkstattstandort Mettmann in Augenschein zu nehmen. Soweit die Bieter von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, haben sie dies bis zum 3.3.2014 bei der oben benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Der Auftraggeber vereinbart anschließend mit dem Bieter einen individuellen Besichtigungstermin. Die Besichtigungstermine werden voraussichtlich in der Zeit vom 10. bis zum 14.3.2014 stattfinden.
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(5) Die unter Ziffer II.2 angegeben Vertragslaufzeit bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen der Einbau der Videoüberwachungsanlagen sowie der automatischen Fahrgastzählsysteme erfolgen muss. Darüber hat der Auftragnehmer ggf. auch außerhalb des bezeichneten Zeitraums Personalschulungen durchzuführen und Softwareupdates zu leisten. Nähere Angaben hierzu enthalten die Vergabeunterlagen.
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(6) Als Bindefrist ist gegenwärtig der 31.8.2014 vorgesehen. Ein Eintrag unter Ziff. IV.3.7 ist nicht erfolgt, weil das Formular diesen Eintrag nicht zuließ.
(7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote 30.4.2014, 12.00 Uhr; Vertreter der Bieter sind nicht zur Öffnung der Angebote zugelassen, § 17 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A. Ein Eintrag unter Ziff. IV.3.8 dieser Bekanntmachung konnte nicht erfolgen, da dies das Formular nicht zuließ.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131 📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 108 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2014/S 035-056986 (2014-02-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 242-425983
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 35-056986
ABl. S-Ausgabe: 242

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-25 📅
Name: Rail & Road Protec GmbH
Postanschrift: Lise-Meitner-Straße 4
Postort: Flensburg
Postleitzahl: 24941
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Hambuch
Quelle: OJS 2014/S 242-425983 (2014-12-11)