Zusätzliche Informationen
Bei der vorliegenden Vorinformation handelt es sich um eine Vorinformation im Sinne des Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007. Diese Vorinformation löst noch nicht die Drei-Monatsfrist des § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung von Anträgen auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH als zuständiger Genehmigungsbehörde aus. Die Drei-Monats-Frist wird erst mit einer weiteren, in Kürze erfolgenden Amtsblattbekanntmachung in Gang gesetzt.
Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag sind insbesondere die im Folgenden dargestellten Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG verbunden:
Die 3 Teilnetze bilden jeweils eine Gesamtleistung im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG.
Verkehrlicher Leistungsumfang.
Mit der Betriebsaufnahme wird im Landkreis Uelzen ein neues Liniennetz umgesetzt. Das neue Netz und die dazugehörigen Fahrpläne finden sich unter
www.vno-stade.de/html/ausschreibung (Anlagen 1 und 2). Abweichungen von bis zu 10 Minuten von den vorgesehenen Fahrplänen sind möglich, wenn dadurch keine Belange des Schülerverkehrs oder der vorgesehenen Anschlüsse beeinträchtigt werden.
Das Teilnetz Ost umfasst die gegenwärtigen Linien, 5502, 5504 und 5505 (Fahrpläne 5505-1 und 5505-2) sowie einen Teil der Linie 5501 (Fahrplan 5501-8) und die geplanten Linien 7010, 7016, 7017, 7075, 7076, 7080, 7081, 7086, 7087 und 7100 im Raum Suhlendorf, Rosche, Himbergen und Bad Bevensen.
Das Teilnetz Süd umfasst die geplanten Linien 7020, 7026, 7027, 7030, 7036, 7037, 7040, 7041, 7045 und 7046 im Raum Bad Bodenteich, Wrestedt, Suderburg und Eimke.
Das Teilnetz Nord umfasst die gegenwärtigen Linien 5501 (Fahrpläne 5501-1 bis 5501-6) und 5503 sowie einen Teil der Linie 5505 (Fahrplan 5505-3) und die geplanten Linien 7050, 7055, 7056, 7059, 7060, 7061, 7065, 7066, 7070, 7071 und 7077 im Raum Ebstorf, Wriedel, Bad Bevensen und Bienenbüttel.
Der Schülerverkehr stellt in allen Teilnetzen den größten Teil des Fahrgastaufkommens dar. In den kommenden Jahren (auch vor der Betriebsaufnahme) können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen erforderlich werden, die vom jeweiligen Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind; dies kann auch zusätzliche Fahrten bzw. Verstärkerfahrten beinhalten. Erwartet wird die Flexibilität des Unternehmens bei der Fahrplangestaltung. Insbesondere bei einer Weiterentwicklung der Schulanfangs- und -endzeiten muss das betroffene Unternehmen das Fahrtenangebot entsprechend anpassen.
Für die Schülerbeförderung werden die Bestimmungen der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Uelzen in der jeweils gültigen Form von den/ dem Unternehmen angewendet. Dem Landkreis werden die aktuellen Tarife und Fahrpreise als Excel-Tabellen vom Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Die bedarfsorientierten Verkehre (Rufbus und AST) wird der Landkreis Uelzen optional bestellen, sofern und soweit die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel dies ermöglichen.
Die Fahrplanangebote des SPNV sind zu beachten; etwaige Änderungen sind bei Fahrplanerstellung umzusetzen. Die mit oben genannten Fahrplänen angestrebte Vernetzung der Angebote muss mindestens erhalten bleiben.
Fahrzeugstandards und Fahrzeugausrüstung.
Der Fahrzeugeinsatz muss das Fahrplanangebot auch bei einem Ausfall von Fahrzeugen sicherstellen.
Die Fahrzeuge dürfen zum Zeitpunkt des Einsatzes im Durchschnitt nicht älter als 10 Jahre sein und müssen mindestens die Abgasnorm Euro 3 aufweisen. Bei der Neuanschaffung von Fahrzeugen ist mindestens die Abgasnorm Euro 4 einzuhalten.
Die Fahrzeuge müssen mit Fahrausweisdruckern ausgestattet sein, die den vorgesehenen Tarif abbilden können. Ebenso müssen die Fahrzeuge über eine akustische Haltestelleninformation im Innenraum verfügen.
Mindestens 40 % der Fahrzeuge müssen mit Niederflur- bzw. Low-Entry-Technik mit entsprechender Einstiegshilfe ausgestattet sein. Es ist wünschenswert, wenn während der Laufzeit der Vergabe vermehrt Niederflurfahrzeuge oder Low Entry-Busse eingesetzt werden.
Anforderung an Fahrpersonal.
Es wird ausschließlich qualifiziertes und ortskundiges Fahrpersonal eingesetzt. Das Fahrpersonal verfügt über hinreichende Kenntnisse zum Fahrplan und Tarif und über das Verkehrsnetz. Das Fahrpersonal muss der deutschen Sprache mächtig sein, um Auskünfte über das Fahrangebot und Umstiegsmöglichkeiten erteilen zu können. Das Fahrpersonal hat eine rücksichtsvolle Fahrweise zu gewährleisten. Ebenso wird gegenüber den Fahrgästen und anderen Verkehrsteilnehmern ein freundliches und hilfsbereites Auftreten erwartet. Das Fahrpersonal ist regelmäßig über das Verhalten in Stress-und Konfliktsituationen zu schulen. Gegenüber hilfebedürftigen Personen ist Einstiegs- und Ausstiegshilfe zu gewährleisten. Das Unternehmen veranlasst entsprechende Weiterbildungen ihres Personals entsprechend den gesetzlichen Anforderungen wie z. B. das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte.
Das Unternehmen übernimmt den im Busbereich bereits seit Jahren existierenden kreiseinheitlichen Tarif (siehe unter
www.vno-stade.de/html/ausschreibung, Anlage 3). Er ist streckenabhängig. Eine Weiterentwicklung des Tarifs in einen Zonentarif wird angestrebt, wobei das Entgeltniveau grundsätzlich beizubehalten ist. Dieser Zonentarif könnte später auch an den HVV-Tarif angegliedert werden.
Durchführung Qualitäts- und Beschwerdemanagement.
Erfassung aller Ausfälle und Störungen sowie zeitnahe Meldungen an den Aufgabenträger sind erforderlich mit Nachweisen über die Bewertung und eingeleitete Gegenmaßnahmen (z. B. Fahrtenausfall, Unpünktlichkeit, verpasster Anschluss, Tarif, Unsauberkeit des Fahrzeuges oder Fahrzeugdefekte, Witterungsausfälle).
Qualitätsnachweise sind zu erbringen zur Einhaltung der Pünktlichkeit des Fahrplanangebots (verfrühte Abfahrt ab 2 Minuten oder Verspätung über 30 Minuten), der Anschlusssicherung zu anderen Verkehrsunternehmen und der Qualität der Veröffentlichungen des Fahrplanangebots. Dafür ist dem Aufgabenträger jährlich ein Bericht vorzulegen, der schriftliche oder mündliche Beschwerden und Vorkommnisse enthält sowie eigene Prüfungen, die durch das Unternehmen selbst vorgenommen wurden.
Information und Marketing.
Die Erstellung und Veröffentlichung der Fahrpläne erfolgt jährlich. Dem Kunden sind ebenso Informationen über Tarife und Beförderungsbedingungen bekannt zu geben.
Das Fahrplanangebot ist in den 3 Teilnetzen jährlich in einem Fahrplan-Heft für die Bevölkerung herauszugeben. Die Kosten übernimmt das Unternehmen. Das Fahrplan-Heft umfasst neben den ÖPNV-Angeboten (inkl. Stadtverkehr) auch alle den Landkreis Uelzen betreffenden Bahn-Fahrpläne, die Liniennetze in Stadt und Landkreis sowie Tarifinformationen.
Fahrplanänderungen innerhalb des laufenden Fahrplanjahres sind der Bevölkerung in geeigneter Weise bekannt zu geben.
Darüber hinaus erfolgt die Fahrgastinformation über Informationssysteme im Internet. Das Verkehrsunternehmen verpflichtet sich zur Mitarbeit und geeigneter Weitergabe von Informationen an den elektronische Datenpool „Connect“ der Länder Niedersachsen und Bremen. Dieser Datenpool versorgt aktuell die elektronischen Fahrplanauskünfte (z. B.
www.vnn.de) mit allen Daten der unterschiedlichen Verkehrsunternehmen in Niedersachsen und Bremen. Die ständige Anpassung, Aktualisierung und Optimierung des Systems u. a. durch die Eingliederung weiterer Verkehrsräume ist wesentliche Voraussetzung für einen dauerhaften Einsatz dieser Informationsmöglichkeit. Diese Zusammenarbeit ermöglicht deutschlandweite Fahrplanauskünfte.
Die Haltestellenmasten und -schilder (inkl. Aushangkasten) sind vom Verkehrsunternehmen aufzustellen (oder ggf. von den gegenwärtig tätigen Verkehrsunternehmen zu erwerben). Das VNO/VNN-Haltestellenkonzept, das Bestandteil des Nahverkehrsplans für den Landkreis Uelzen ist, ist umzusetzen.