Auftragsgegenstand ist das Leasing (Behördenleasing – ohne Anzahlung und Schlusszahlung) von insgesamt 31 Neufahrzeugen – unterteilt in 5 Lose – je nach Fahrzeugart. Lieferung erfolgt voraussichtlich in 3 Tranchen. Leasingdauer der Fahrzeuge beträgt jeweils 12 bzw. optional 24 Monate bei einer jährlichen Laufleistung von 25 000 km. Eine Verlängerung der Partnerschaft für weitere Fahrzeugwechsel ist für maximal 36 Monate denkbar. Hierzu werden jedoch rechtzeitig vor Ablauf der Leasinglaufzeit Verhandlungsgespräche mit dem Sieger der Ausschreibung geführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeuge
Menge oder Umfang:
31 Neufahrzeuge in folgender Gliederung: Los 1 = 8 Stück Limousine/Kleinwagen, Los 2 = 6 Stück Limousine, Los 3 = 12 Stück Kombilimousine, Los 4 = 4 Stück SUV/geländefähige Fahrzeuge, Los 5 = 1 Stück Mehrsitzer/7-8 Personen.350 000
Gesamtwert des Auftrags: 350 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeuge📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Konstanz
Postanschrift: Benediktinerplatz 1
Postleitzahl: 78467
Postort: Konstanz
Kontakt
Internetadresse: http://www.LRAKN.de🌏
E-Mail: thomas.riester@lrakn.de📧
Telefon: +49 75318001320📞
Fax: +49 75318001326 📠
Auftragsgegenstand ist das Leasing (Behördenleasing – ohne Anzahlung und Schlusszahlung) von insgesamt 31 Neufahrzeugen – unterteilt in 5 Lose – je nach Fahrzeugart. Lieferung erfolgt voraussichtlich in 3 Tranchen. Leasingdauer der Fahrzeuge beträgt jeweils 12 bzw. optional 24 Monate bei einer jährlichen Laufleistung von 25 000 km. Eine Verlängerung der Partnerschaft für weitere Fahrzeugwechsel ist für maximal 36 Monate denkbar. Hierzu werden jedoch rechtzeitig vor Ablauf der Leasinglaufzeit Verhandlungsgespräche mit dem Sieger der Ausschreibung geführt.
Auftragsgegenstand ist das Leasing (Behördenleasing – ohne Anzahlung und Schlusszahlung) von insgesamt 31 Neufahrzeugen – unterteilt in 5 Lose – je nach Fahrzeugart. Lieferung erfolgt voraussichtlich in 3 Tranchen. Leasingdauer der Fahrzeuge beträgt jeweils 12 bzw. optional 24 Monate bei einer jährlichen Laufleistung von 25 000 km. Eine Verlängerung der Partnerschaft für weitere Fahrzeugwechsel ist für maximal 36 Monate denkbar. Hierzu werden jedoch rechtzeitig vor Ablauf der Leasinglaufzeit Verhandlungsgespräche mit dem Sieger der Ausschreibung geführt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Ausschreibung von Leasingfahrzeugen
Kurze Beschreibung: 8 Stück Leasingfahrzeuge Limousine/Kleinwagen.
Menge oder Umfang: 8 Stück.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: 6 Stück Leasingfahrzeuge Limousine.
Menge oder Umfang: 6 Stück.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: 12 Stück Leasing Kombilimousine.
Menge oder Umfang: 12 Stück.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: 4 Stück Leasing SUV/geländefähiges Kfz.
Menge oder Umfang: 4 Stück.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: 1 Stück Leasing Mehrsitzer/7 bis 8 Personen.
Menge oder Umfang: 1 Stück.
31 Neufahrzeuge in folgender Gliederung: Los 1 = 8 Stück Limousine/Kleinwagen, Los 2 = 6 Stück Limousine, Los 3 = 12 Stück Kombilimousine, Los 4 = 4 Stück SUV/geländefähige Fahrzeuge, Los 5 = 1 Stück Mehrsitzer/7-8 Personen.
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: 111.2 ZD/Einkauf
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Der o. g. Nachweis ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Sofern sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragsnehmern bedienen will, ist der o. g. Nachweis auch jeweils für die Unterauftragsnehmer zu erbringen.
Der o. g. Nachweis ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Sofern sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragsnehmern bedienen will, ist der o. g. Nachweis auch jeweils für die Unterauftragsnehmer zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung. Darüber hinaus ist zu erklären, dass im Zuschlagsfall und Vertragsbeginn ein Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe vorgelegt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung. Darüber hinaus ist zu erklären, dass im Zuschlagsfall und Vertragsbeginn ein Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe vorgelegt wird.
2. Eigenerklärung über die Umsätze der letzten 3 Jahre
Die o. g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Sofern sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragsnehmern bedienen will, ist der o. g. Nachweis auch jeweils für die Unterauftragsnehmer zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die o. g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Sofern sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragsnehmern bedienen will, ist der o. g. Nachweis auch jeweils für die Unterauftragsnehmer zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Aktuelle Referenzliste über Aufträge, welche nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Hierbei ist eine hinreichend, detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistung vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden. Zwingend sind hierbei auch die Angaben zu den Referenzansprechpartnern.
Aktuelle Referenzliste über Aufträge, welche nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Hierbei ist eine hinreichend, detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistung vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden. Zwingend sind hierbei auch die Angaben zu den Referenzansprechpartnern.
Der o. g. Nachweis ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Sofern sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragsnehmer bedienen will, ist der o. g. Nachweis auch jeweils für die Unterauftragsnehmer zu erbringen
Der o. g. Nachweis ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Sofern sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragsnehmer bedienen will, ist der o. g. Nachweis auch jeweils für die Unterauftragsnehmer zu erbringen
Mindeststandards: Es ist mindestens eine aussagekräftige Referenz vorzulegen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Leasingkosten werden per monatlicher Kostenrechnung abgerechnet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bietergemeinschaft, haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Auftragsfall gesamtschuldnerisch (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR etc.)
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landratsamt Konstanz, ZD/Einkauf, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz
Herrn Thomas Riester
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 111.2 ZD/Einkauf
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations-und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorhersehenden Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Telefax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt ab dem Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorhersehenden Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Telefax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt ab dem Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat
§107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Es wird der folgende Hinweis gegeben:
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i.S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2014/S 126-224190 (2014-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 269 338,20 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge