Ausschreibung von Wartungs- und Supportleistungen für die IT-Infrastruktur der NVBW

NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Ziel der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu finden, der über Fernwartung bzw. vor Ort in den Räumen der NVBW die Administration der IT-Infrastruktur durchführt, so dass die Funktionalität der vorhandenen Systeme auch in Störfällen innerhalb fest definierter Zeitfenster garantiert wird.
Der Dienstleister ist verantwortlich für die Funktionsfähigkeit der gesamten NVBW IT-Infrastruktur (Hard- und Software) – diese umfasst die 2 Bereiche „NVBW intern“ und „EFA“ einschließlich ihrer Verknüpfungen, aller Server und aller Clients, der vorhandenen Software sowie aller Peripheriegeräte (ohne Austausch von Verbrauchsmaterialien). Der Dienstleister hat durch geeignete Überwachungssysteme sicherzustellen, dass Störungen der IT Infrastruktur frühzeitig erkannt werden und in geeigneter Form gegenzusteuern (z. B. durch rechtzeitigen Hardwaretausch) bzw. diese zu beseitigen. Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-05-02 Auftragsbekanntmachung
2014-11-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-05-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: krauss@nvbw.de 📧
Telefon: +49 71123991107 📞
Fax: +49 7112399123 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-02 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 087-152712
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsinhalte werden in dieser Reihenfolge Vertragsbestandteil: — die Ausschreibungsbedingungen aus den Verdingungsunterlagen, — die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters, — der EVB-IT Dienstvertrag, inklusive der Ergänzende Vertragsbedingungen, — die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe Vergabeunterlagen). Ein vorausgehender Teilnahmewettbewerb findet nicht statt. Stufe 1: indikative Angebote. In der ersten Stufe sollen alle Bieter bis zur Abgabefrist ein indikatives Angebot erstellen. Das indikative Angebot muss verbindlich alle Anforderungen aus diesen Verdingungsunterlagen erfüllen und zuschlagsfähig sein. Es darf jedoch Konkretisierungen und Änderungsvorschläge zur wirtschaftlichen und technischen Umsetzung enthalten. Stufe 2: Verhandlungsverfahren. Der Auftraggeber wird anhand der Zuschlagskriterien höchstens fünf geeignete Bewerber zu Verhandlungen über die Leistungen und insbesondere über die Vertragsinhalte auffordern. Diese Verhandlungen werden voraussichtlich im Juli 2014 geführt. Stufe 3: letzte Angebote. Der Auftraggeber behält sich vor, in einer dritten Stufe einen oder mehrere Bieter zur Abgebe eines letzten Angebotes aufzufordern. Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, 23.6.2014, 12.00 Uhr, in dreifach identischer Ausführung in Papierform und in elektronischer Form bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen. Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung IT-Infrastruktur – nicht öffnen“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Das Angebot muss umfassen: — Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift, — Benennung eines Ansprechpartners für die Dauer des Vergabeverfahrens, — Bestätigung der Bindefrist, — Erklärung des Bieters, dass dessen Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden, — Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen, — Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern, — ein Angebot, welches die vorgesehenen Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung mit Preisangaben enthält. Die Zuschlagsfrist läuft bis 31.8.2014. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote. Die NVBW behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 der Vergabeunterlagen unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu finden, der über Fernwartung bzw. vor Ort in den Räumen der NVBW die Administration der IT-Infrastruktur durchführt, so dass die Funktionalität der vorhandenen Systeme auch in Störfällen innerhalb fest definierter Zeitfenster garantiert wird.
Mehr anzeigen
Der Dienstleister ist verantwortlich für die Funktionsfähigkeit der gesamten NVBW IT-Infrastruktur (Hard- und Software) – diese umfasst die 2 Bereiche „NVBW intern“ und „EFA“ einschließlich ihrer Verknüpfungen, aller Server und aller Clients, der vorhandenen Software sowie aller Peripheriegeräte (ohne Austausch von Verbrauchsmaterialien). Der Dienstleister hat durch geeignete Überwachungssysteme sicherzustellen, dass Störungen der IT Infrastruktur frühzeitig erkannt werden und in geeigneter Form gegenzusteuern (z. B. durch rechtzeitigen Hardwaretausch) bzw. diese zu beseitigen. Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen
Dauer: 36 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bieter ausgeschlossen werden,
a. über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b. die sich in Liquidation befinden,
c. die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d. die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e. die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Der Bieter muss erklären, dass die unter a bis e genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund der in Art. 45 Abs. 1 der Richtlinie 2004/18/EG genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das Jahr 2012 vorzulegen.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Die Vergütung erfolgt zu dem vereinbarten Entgelt nach Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung kann nur auf Nachweis erfolgen. Die Zahlung erfolgt aufgrund des Zahlungsplanes. Ergänzende Aufträge werden auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet.
Der Auftraggeber kann bei wesentlichen Änderungen im Umfang der zu erbringenden Leistungen in einem der beschriebenen Bereiche erstmals am 30.9.2015 mit einer Frist von 3 Monaten eine Anpassung des vertraglichen Leistungsumfangs und der Vergütung verlangen.
Mehr anzeigen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Angebot beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehr anzeigen
Die in den Vergabeunterlagen genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Mehr anzeigen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Rahmenangebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Mehr anzeigen
Die Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Mehr anzeigen
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Krauß

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsinhalte werden in dieser Reihenfolge Vertragsbestandteil:
— die Ausschreibungsbedingungen aus den Verdingungsunterlagen,
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters,
— der EVB-IT Dienstvertrag, inklusive der Ergänzende Vertragsbedingungen,
— die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss.
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen
Ein vorausgehender Teilnahmewettbewerb findet nicht statt.
Stufe 1: indikative Angebote.
In der ersten Stufe sollen alle Bieter bis zur Abgabefrist ein indikatives Angebot erstellen. Das indikative Angebot muss verbindlich alle Anforderungen aus diesen Verdingungsunterlagen erfüllen und zuschlagsfähig sein. Es darf jedoch Konkretisierungen und Änderungsvorschläge zur wirtschaftlichen und technischen Umsetzung enthalten.
Mehr anzeigen
Stufe 2: Verhandlungsverfahren.
Der Auftraggeber wird anhand der Zuschlagskriterien höchstens fünf geeignete Bewerber zu Verhandlungen über die Leistungen und insbesondere über die Vertragsinhalte auffordern. Diese Verhandlungen werden voraussichtlich im Juli 2014 geführt.
Stufe 3: letzte Angebote.
Der Auftraggeber behält sich vor, in einer dritten Stufe einen oder mehrere Bieter zur Abgebe eines letzten Angebotes aufzufordern.
Das Angebot muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, 23.6.2014, 12.00 Uhr, in dreifach identischer Ausführung in Papierform und in elektronischer Form bei der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
Mehr anzeigen
Die Angebote müssen verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung IT-Infrastruktur – nicht öffnen“) gemacht sein. Angebote, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Das Angebot muss umfassen:
— Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift,
— Benennung eines Ansprechpartners für die Dauer des Vergabeverfahrens,
— Bestätigung der Bindefrist,
— Erklärung des Bieters, dass dessen Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden,
— Erklärung des Bieters zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen,
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggfls. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern,
— ein Angebot, welches die vorgesehenen Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung mit Preisangaben enthält.
Die Zuschlagsfrist läuft bis 31.8.2014. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Der Bieter unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote.
Die NVBW behält sich vor, die bei Abgabe des Angebots nicht vorliegenden bzw. nicht den Anforderungen entsprechenden Dokumente zum Nachweis der Eignung nach Kapitel 5.1 bis 5.5 der Vergabeunterlagen unter Fristsetzung von den Bietern nachzufordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, kann dieser Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 087-152712 (2014-05-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 229-404902
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 87-152712
ABl. S-Ausgabe: 229
Zusätzliche Informationen
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsinhalte werden in dieser Reihenfolge. Vertragsbestandteil: — die Ausschreibungsbedingungen aus den Verdingungsunterlagen, — die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters, — der EVB-IT Dienstvertrag, inklusive der Ergänzende Vertragsbedingungen, — die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreueund Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe Vergabeunterlagen).
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-24 📅
Name: Datagroup ag
Postanschrift: Wilhelm-Schickard-Straße 7
Postort: Pliezhausen
Postleitzahl: 72124
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 229-404902 (2014-11-25)